Der 11. September 2001 – ein Datum, das einen radikalen Wandel in der Welt markiert. Anschläge gab es freilich schon vor diesem Datum, wir sprechen hier zum Beispiel von der Roten Armee Fraktion oder der Irisch-Republikanischen Armee. Doch die Qualität war nun eine ganz andere. Die Zahl der Opfer war immens, die Medienresonanz noch während der Ereignisse war überwältigend, der ganzen Welt schien der Atem zu stocken angesichts einer solchen Tat.
Die Reaktionen auf diese Anschläge waren in vielen Ländern sehr weitgreifend. Gesetze wurden erlassen um dem Terror Einhalt zu gebieten, militärische Gegenschläge geplant, sogar zum ersten Mal der NATO-Bündnisfall laut Artikel fünf des NATO-Vertrages ausgerufen.
Mit den Gesetzesänderungen kämpften Deutschland und Großbritannien nicht gegen eine tatsächliche, messbare Bedrohung im eigenen Land. Vielmehr gaben die Geheimdienste Entwarnung und versicherten, dass das Risiko eines Anschlages äußerst gering sei. Dennoch fühlten sich beide Länder genötigt, umfassende Änderungen beziehungsweise Erweiterungen in ihren Terrorismusbekämpfungsgesetzen herbeizuführen. Damit begegneten sie einer potenziellen Gefahr und antworteten auf ein Gefühl der Angst.
In der vorliegenden Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie zwei Länder mit so unterschiedlicher politischer Struktur und Tradition in sicherheitspolitischen Fragen, zu recht ähnlichen Gesetzesanpassungen und -änderungen kommen konnten. Dabei werden zunächst beide Länder für sich betrachtet, hinsichtlich ihrer Politik der inneren Sicherheit vor den Anschlägen, der Wahrnehmung der Anschläge innerhalb der Regierung und der anschließenden Gesetzesänderungen. Danach werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede erläutert um dann in einem dritten Schritt ein theoretisches Konzept auszumachen, das die Vorgänge sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien erklärt.
Die Bearbeitung dieser Frage ist aus verschiedenen Gründen äußerst interessant. Zum einen ist die Gefahr durch Terrorismus ein sehr aktuelles Thema mit großer Medienpräsens. Einige Beispiele für Anschläge mit radikal-islamistischem Hintergrund sind Charlie Hebdo im Februar 2015, Paris im November 2015 und Brüssel im März 2016.
Inhalt
1. Einleitung
2. Der Fall Großbritannien
2.1 Tradition der Sicherheitspolitik
2.2 Die Wahrnehmung der Terroranschläge
2.3 Der Anti-Terrorism, Crime and Security Act
3. Der Fall Deutschland
3.1 Tradition der Sicherheitspolitik
3.2 Die Wahrnehmung der Terroranschläge
3.3 Die Sicherheitspakete I und II
4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede
5. Erklärung
6. Fazit und Ausblick
- Arbeit zitieren
- Eva Oppermann (Autor:in), 2016, Das Sicherheitspaket I und II und der Anti-Terrorism, Crime and Security Act aus Perspektive des Multiple-Streams-Ansatzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335556
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