Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass unter anderem auch deutsche Unternehmen grenzüberschreitend am Markt auftreten. Folge der unternehmerischen Tätigkeit im Ausland, ist die Belastung der Umsätze mit ausländischer Umsatzsteuer. Die Geltendmachung dieser Beträge im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland ist nicht möglich. Es besteht jedoch innerhalb der Europäischen Union sowie im Verhältnis zu Drittländern die Möglichkeit, die im Ausland entrichtete Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Was die zuletzt genannten Drittstaaten angeht, so hängt die Vergütung der Beträge davon ab, ob diesbezüglich zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ein zwischenstaatliches Abkommen geschlossen wurde.
Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit den Ursprüngen dieses speziellen Verfahrens und mit der Frage was Anlass für dessen Einführung war. Es erfolgt jedoch eine Beschränkung der Ausführungen auf die Grundzüge des Verfahrens, die wesentlichen Merkmale und die problematischen Sachverhalte. Diese werden im Lichte der EG-Rechtlichen Vorgaben und der dazu entwickelten Rechtsprechung dargestellt und mit der deutschen Gesetzgebung verglichen. Ferner wird kurz auf die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht eingegangen.
Ziel der Untersuchung, ist das Aufzeigen von Problemen und Lösungsmöglichkeiten. Ebenso soll das Problembewusstsein der Gesetzgebung dergestalt sensibilisiert werden, dass im Hinblick auf das sich ständig ändernde Wirtschaftsleben im Zuge der Globalisierung, auf eine zeitgemäße Rechtslage hingewirkt wird.
Gliederung/Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Notwendigkeit eines speziellen Verfahrens zur Vergütung der Vorsteuerbeträge
C. Allgemeines
D. Vergütungsberechtigte Unternehmer (§ 59 UStDV)
I. Im Ausland ansässige Unternehmer
1. Der Sitz des Unternehmers
2. Die Zweigniederlassung des Unternehmers
II. Keine oder nur bestimmte inländische Ausgangsumsätze im Vergütungszeitraum
1. Keine Umsätze i.S.d. § 1 I Nr. 1 und 5 UStG/Art 2 I lit. a, c und Art. 2 I lit. b Ziffer i (§ 59 Nr. 1 UStDV)
2. Steuerbefreite Umsätze i.S.d. § 4 Nr. 3 UStG /Art. 142, 144, 146 I lit. e (§ 59 Nr. 1 Hs. 2 UStDV)
3. Umsätze mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13 b II UStG/Art. 193 bis 197, 199, 200, 203 (§ 59 Nr. 2 UStDV)
4. Der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 V UStG, § 18 V UStG/Art 393 II MwStSystRL) unterliegende Beförderungen (§ 59 Nr. 2 UStDV)
5. Umsätze als Zwischenhändler bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften i.S.d § 25 b II UStG/ Art. 197 MwStSystRL (§ 59 Nr. 3 UStDV)
6. Elektronische Dienstleistungen von Drittlandsunternehmern am Nichtunternehmer im Fall der Einortregistrierung (§ 59 Nr. 4 UStDV)
III. Vergütungsbeschränkungen für Drittlandsunternehmer (§ 18 IX 6, 7 UStG)
1. Ausschluss der Vergütung bei fehlender Gegenseitigkeit (§ 18 IX 6 UStG)
2. Anwendung erhöhter Vergütungsmindestbeiträge
3. Ausschluss der Vergütung bei Kraftstoffbezug (§ 18 IX 7)
4. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
5. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
6. Vereinbarkeit mit Völkerrecht
E. Vergütungsfähige Vorsteuern
I. Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis, § 14 c I/Art. 203
II. Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen
F. Steuervergütungsanspruch
G. Vergütungsverfahren
I. Vergütungszeitraum (§ 60 UStDV)
II. Mindestvergütungsbetrag § 61 II UStDV – Art. 3 I 1 der 13. EG-Richtlinie
III. Vergütungsantrag
IV. Nachweis
H. Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren (§ 62 UStDV)
I. Fazit
- Citar trabajo
- Max Alles (Autor), 2008, Die Erstattung der Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334022
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