Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema `Uniform Commercial Code´ (UCC), dem amerikanischen Wirtschaftsrecht. Sie gibt einen Einblick in Entwicklung, Struktur und Gesetzgebung des Gesetzbuches. Nach einer kurzen Definition des UCC, folgt im Punkt III ein kurzer Einblick in die Historie des UCC und dessen Entwicklung. Im Gliederungspunkt IV gehe ich näher auf den Aufbau und die Struktur des UCC ein. Die verschiedenen Anwendungsbereiche des Uniform Commercial Code werden in Punkt V beschrieben. Vor einer kurzen Zusammenfassung zum Ende, wird in Punkt IV, am Beispiel des Warenkaufs, ein Einblick in die Gesetzgebung im UCC gegeben.
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
II. Definition UCC
III. Historie
IV. Charakteristika des amerikanischen Rechts und Aufbau des UCC
1. Charakteristika am Beispiel des Vertragsrechtes
2. Aufbau des UCC
V. Anwendungsbereich des UCC
1. räumlicher Anwendungsbereich
2. Anwendung des Kaufrechtes
3. persönlicher Anwendungsbereich
VI. Gesetzgebung des UCC am Beispiel des Warenkaufs
1. Vertragsschluß
2. Eigentums- und Gefahrenübergang
3. Leistungspflichten
4. Leistungsstörungen
VII. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
I. Einleitung
Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema `Uniform Commercial Code´ (UCC), dem amerikanischen Wirtschaftsrecht. Sie gibt einen Einblick in Entwicklung, Struktur und Gesetzgebung des Gesetzbuches.
Nach einer kurzen Definition des UCC, folgt im Punkt III ein kurzer Einblick in die Historie des UCC und dessen Entwicklung. Im Gliederungspunkt IV gehe ich näher auf den Aufbau und die Struktur des UCC ein.
Die verschiedenen Anwendungsbereiche des Uniform Commercial Code werden in Punkt V beschrieben.
Vor einer kurzen Zusammenfassung zum Ende, wird in Punkt IV, am Beispiel des Warenkaufs, ein Einblick in die Gesetzgebung im UCC gegeben.
II. Definition UCC
UCC steht für Uniform Commercial Code. Der UCC ist ein von den einzelnen Bundesstaaten ratifiziertes Modellgesetzbuch in dem Wirtschaftsgesetze, insbesondere wichtige Teile des Vertragsrechts geregelt sind. Der UCC betrifft alle kommerziellen Geschäfte, unabhängig von der Frage, ob ein Kaufmann betroffen ist oder nicht.
Da der UCC vielfach einzelne Zusammenhänge nicht abschließend regelt, sind die einzelnen gerichtlichen Entscheidungen oft vom Fall selbst abhängig. Der UCC gibt den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten vor.[1]
III. Historie
Bis 1891 gab es in den USA in jedem einzelnen Bundesstaat ein eigenständiges Handelsrecht. Möglich war dies durch die Gesetzgebungskompetenzen der Vereinigten Staaten, das den Bundesstaaten weitreichende Freiheiten bei der Gesetzgebung ließ. So wurde fast das gesamte Privatrecht und teilweise das Strafrecht von den Bundesstaaten bestimmt.[2]
In der Gesetzgebung orientierten sich die einzelnen Bundesstaaten vornehmlich nach englischen Rechtsgrundsätzen. Erließ ein Bundesstaat ein Gesetz, so wurde diese von anderen Bundesstaaten aufgenommen und für ihre Zwecke modifiziert. So kam es zu völlig unterschiedlichen Gesetzen bei gleichen Rechtsfragen.
Die zahlreichen Bemühungen, die seit 1891 angestrengt wurden, einzelne Handelsgesetze der Bundesstaaten zu vereinheitlichen, scheiterten immer wieder daran, dass die Einzelstaaten die Gesetze individuell abänderten, bevor sie sie ratifizierten.
Mit dem zunehmendem Handel, der sich über das ganze Land erstreckte, wurde eine einheitliche Gesetzesgrundlage in allen Bundesstaaten wirtschaftlich immer notwendiger. Auch das Englische Handelsrecht aus der Zeit der Industrialisierung passte nicht mehr zu den USA.
William A. Schnader, Präsident der `National Conference of Commissioners on Uniform State Laws´, einer Kommission zur Vereinheitlichung einzelner Bundesgesetze, war der erste, der 1940 die Idee eines `Uniform Commercial Code´ zur Sprache brachte. Die Idee war die Erarbeitung eines umfassenden Gesetzeswerks zum Handelsrecht. Unter Einbeziehung zahlreicher Komitees, Berufsgruppen und Organisationen war der erste Entwurf, bestehend aus 9 Bücher inkls. Anmerkungen und Kommentaren, im Mai 1949 fertiggestellt. Die endgültige Fassung wurde 1951 verabschiedet.
Als der Gesetzentwurf 1953 den einzelnen Bundesstaaten zur Ratifizierung vorgelegt wurde, war Pennsylvania der einzigste der den Code einführte.
1957 wurde den Bundesstaaten eine überarbeitete Version vorgelegt. Ende der 50er Jahre hatten alle Bundesstaaten die intensiven Handel betrieben den Code ratifiziert. Bis heute haben ihn auch alle verbleibenden Bundesstaaten ratifiziert.[3] Neufassungen des Codes gab es 1962, 1972 und 1978. Seit 1990 wird wieder an einer neuen Version gearbeitet.[4]
Um das System einheitlich zu halten, überwacht das `Permanent Editorial Board´ die unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Bundesstaaten ständig und schlägt ihnen ggfs. notwendig gewordene Änderungen vor. Es besitzt allerdings keinen offiziellen Status.[5]
IV. Charakteristika des amerikanischen Rechts und Aufbau des UCC
1. Charakteristika am Beispiel des Vertragsrechtes
In vielen Einzelgesetzen ist das amerikanische Vertragsrecht dem europäischen ähnlich. Die Grundsätze jedoch sind sehr verschieden. Begriffliche Genauigkeiten und nähere Präzisierungen, wie sie z.B. im europäischen Schuldrecht zu finden sind, fehlen. Der offene Charakter des amerikanischen Rechts zwingt den Anwender immer wieder dazu, die Regeln und Gesetze zu durchdenken und sie durch praktische und wirtschaftliche Überlegungen zu rechtfertigen. Der Sinn des amerikanischen Vertragsrechts wird vor allem an den Problemstellungen wirtschaftlich wichtiger Verträge deutlich. Das liegt u. a. daran, dass Bargeschäfte nach amerikanischen Regeln keine richtigen Verträge darstellen, da ihnen kein Versprechen zugrunde liegt. Zu den amerikanischen Grundsätzen gehört es, dass Verträge nur unter Vorliegen bestimmter Voraussetzung bindend sind.[6]
2. Aufbau des UCC
Der Universal Commercial Code gliedert sich in 11 Bücher, den sogenannten `Articels´. Allgemeine Vorschriften, die für den gesamten Code gelten, finden sich im ersten, zehnten und elften Buch.
Der `Uniform Sales Act´, der Kauf beweglicher Güter, ist im zweiten Buch
Geregelt. Wertpapierrecht, das `Commercial Paper´, findet sich im dritten Buch des UCC.
Spezielles Bankenrecht, wie Bankeneinlagen und –inkassi, werden im vierten Buch `Bank Disposits and Collection´ behandelt. Akkreditive, die `Letters of Credit´, sind im fünften Buch geregelt.
Gläubiger, die sich durch ein Warenlager absichern, sind im besonderen im sechsten Buch durch den `Bulk Transfer Act´ geschützt.
Das siebte Buch, `Documents of Title´, regelt das Recht der Lade- und Lagerscheine sowie anderer Traditionspapiere.
`Investment Securities´, das achte Buch, regelt den Umgang mit Anlagepapieren, wie z.B. Schuldverschreibungen und Aktien.
Das wahrscheinlich wichtigste ist das neunte Buch der `Secured Transactions´. Geregelt werden Kreditgeschäfte bei denen die einzelnen Parteien ihre Schuld durch Mobiliarvermögen sichern.[7]
[...]
[1] Vgl. Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S. 4; Reimann, M.; 1 Aufl.; München 1997, S. 23f
[2] Vgl. Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S. 2f
[3] Vgl. Farnsworth, A. E.; 2 Aufl.; New York 1983, S. 122f, Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S.
4f; Graf von Westphalen, F.; 1. Aufl.; Erkrath-Unterbach 1969, S. 55ff
[4] Vgl. Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S. 6; Graf von Westphalen, F.; 1. Aufl.; Erkrath-
Unterbach 1969, S. 56
[5] Vgl. Hay, P.; 3. Aufl.; Darmstadt 1990, S. 81
[6] Vgl. Reimann, M.; 1 Aufl.; München 1997, S. 24f
[7] Vgl. Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S. 6
8 Vgl. Welp, M.; 1 Aufl.; Münster 1999, S. 7
- Quote paper
- Stefan Hörnemann (Author), 2001, UCC - Uniform Commercial Code - Das us-amerikanische Wirtschaftsrecht - Eine Einführung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32932
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