Wenn man den Begriff der Identität näher betrachtet, kommt man nicht umhin, sich mit einer
Vielzahl von Formen derselben auseinanderzusetzen. So werden in der Literatur unter
anderem folgende, für die Hausarbeit von Relevanz scheinende Identitätsbegriffe
differenziert:
- Kollektive Identität, sie ist von Relevanz in der politischen Wissenschaft und steht in
einem evolutionären Zusammenhang mit der personellen Form
- Nationale Identität, sie hat unmittelbare Bedeutung für die Europäische
- Mehrfachidentitäten, der Träger wechselt, insbesondere induziert durch die globale
Gesellschaft, die Identitätskreise gemäß seinem Willen.
Bei der Bearbeitung und wenn möglich, Operationalisierung der oben genannten Begriffe
lässt es sich nicht vermeiden, dass man zunächst den „festen Boden“ des Europarechts, bzw.
des Verfassungsentwurfs verlassen und sich mit philosophischen, soziologischen und
psychologischen Faktoren auseinandersetzen muss. Dabei wird u.a. die Frage diskutiert
inwieweit es funktionale Gründe gibt, dass der Verfassungsentwurf ein Wertesystem
festschreibt.
Auch das Konzept des Verfassungspatriotismus spielt hierbei eine prominente Rolle. Dieser
könnte als Verbindung zwischen dem Unionsbürger und der EU fungieren und somit
mangelndes Gemeinschaftsbewusstsein kompensieren.
Aufgabe dieses Teils der Hausarbeit ist es also den Anspruch, der durch den
Verfassungskonvent erarbeiteten Verfassung herauszufinden. Ob durch diese, eine wie auch
immer geartete gemeinsame Identität entstehen oder konsolidiert werden soll, oder ob die
europäische Verfassung lediglich als Ausdruck eines europäischen Bewusstseins, sozusagen
als kleinster gemeinsamer Nenner der Mitgliedsstaaten angesehen werden kann.
Der zweite Teil der Hausarbeit setzt sich mit der Verfassungsidentität der EU im Hinblick auf
die gewählte oder zu wählende Staatsform auseinander. Erörtert wird hier nach einer
Ermittlung der momentanen Form der EU, inwiefern die im Thema genannten Staatsformen,
welche sich nach einer Begriffsklärung auf zwei, nämlich Bundesstaat und Staatenbund
reduzieren lassen, passend oder opportun für eine europäische Gemeinschaft sind. Auch die
vom Bundesverfassungsgericht definierte Staatsform, der Staatenverbund, wird kurz erörtert.
In einem Fazit werden Schlüsse welche sich aus den vorigen Erörterungen ergeben
präsentiert.
Gliederung der Arbeit
Einleitung / Eingrenzung des Themas
A. Europäische Identität als Kategorie des Verfassungsentwurfes
I. Der Identitätsbegriff
a. Kollektive Identität
b. Nationale Identität
c. Mehrfachidentitäten
II. Das Europäische Identitätsbewusstsein
III. Verfassungspatriotismus
a. Theoretische Grundlagen
b. Anwendbarkeit auf eine europäische Verfassung
IV. Identitätsfundamente des Verfassungsentwurfs
a. Implementation gemeinsamer Werte
b. Unionsbürgerschaft
B. Die Identität hinsichtlich der Staatsform; Bundesstaat kontra Staatenbund
I. Bundesstaat
II. Staatenbund
III. Der Mittelweg; Staatenverbund
Fazit
Einleitung / Eingrenzung des Themas:
Wenn man den Begriff der Identität näher betrachtet, kommt man nicht umhin, sich mit einer Vielzahl von Formen derselben auseinanderzusetzen. So werden in der Literatur unter anderem folgende, für die Hausarbeit von Relevanz scheinende Identitätsbegriffe differenziert:
- Kollektive Identität, sie ist von Relevanz in der politischen Wissenschaft und steht in einem evolutionären Zusammenhang mit der personellen Form
- Nationale Identität, sie hat unmittelbare Bedeutung für die Europäische
- Mehrfachidentitäten, der Träger wechselt, insbesondere induziert durch die globale Gesellschaft, die Identitätskreise gemäß seinem Willen.
Bei der Bearbeitung und wenn möglich, Operationalisierung der oben genannten Begriffe lässt es sich nicht vermeiden, dass man zunächst den „festen Boden“ des Europarechts, bzw. des Verfassungsentwurfs verlassen und sich mit philosophischen, soziologischen und psychologischen Faktoren auseinandersetzen muss. Dabei wird u.a. die Frage diskutiert inwieweit es funktionale Gründe gibt, dass der Verfassungsentwurf ein Wertesystem festschreibt.
Auch das Konzept des Verfassungspatriotismus spielt hierbei eine prominente Rolle. Dieser könnte als Verbindung zwischen dem Unionsbürger und der EU fungieren und somit mangelndes Gemeinschaftsbewusstsein kompensieren.
Aufgabe dieses Teils der Hausarbeit ist es also den Anspruch, der durch den Verfassungskonvent erarbeiteten Verfassung herauszufinden. Ob durch diese, eine wie auch immer geartete gemeinsame Identität entstehen oder konsolidiert werden soll, oder ob die europäische Verfassung lediglich als Ausdruck eines europäischen Bewusstseins, sozusagen als kleinster gemeinsamer Nenner der Mitgliedsstaaten angesehen werden kann.
Der zweite Teil der Hausarbeit setzt sich mit der Verfassungsidentität der EU im Hinblick auf die gewählte oder zu wählende Staatsform auseinander. Erörtert wird hier nach einer Ermittlung der momentanen Form der EU, inwiefern die im Thema genannten Staatsformen, welche sich nach einer Begriffsklärung auf zwei, nämlich Bundesstaat und Staatenbund reduzieren lassen, passend oder opportun für eine europäische Gemeinschaft sind. Auch die vom Bundesverfassungsgericht definierte Staatsform, der Staatenverbund, wird kurz erörtert. In einem Fazit werden Schlüsse welche sich aus den vorigen Erörterungen ergeben präsentiert.
A. Europäische Identität als Kategorie des Verfassungsentwurfes
Der erste Teil der Hausarbeit befasst sich mit dem Identitätsempfinden des Individuums/ Kollektivs und untersucht inwiefern der Verfassungsentwurf darauf aufbaut oder versucht dieses zu fördern. Zunächst wird der Identitätsbegriff, zumindest die relevanten Implikationen, desselben erörtert. Dann wird auf das Konzept des Verfassungspatriotismus sowie auf das Alternativkonzept des Kommunitarismus eingegangen und untersucht inwieweit diese Anwendung in dem Verfassungsentwurf finden. Insbesondere die Unionsbürgerschaft sowie die Versuche eine Wertegemeinschaft festzuschreiben werden hierbei betrachtet.
Des Weiteren wird in diesem Teil der Hausarbeit das tatsächliche Empfinden der Europäer bezüglich ihrer Identität unter zu Hilfenahme der statistischen Untersuchungen der Kommission erörtert.
I. Der Identitätsbegriff
Der Identitätsbegriff fächert sich in eine ganze Reihe von Problemdiskussionen auf, welche in eine fast unermessliche Weite führen. Somit ist klar, dass der Begriff der Identität nicht vollständig theoretisch abgeklärt werden kann. Vielmehr ist die Kategorie der Identität im Rahmen der jeweiligen Disziplin zu klären. Somit erscheint es sinnvoll im Rahmen der Hausarbeit zunächst die kollektive Identität mit der Unterkategorie der nationalen Identität zu beschreiben. Schließlich kommt ihnen in Bezug auf eine europäische, unmittelbare Bedeutung zu. Das Phänomen der Mehrfachidentitäten lässt die Möglichkeit vermuten nationale mit europäischer Identität zu kombinieren.
Zu betonen ist, dass kollektive Identität stets ein Konstrukt bezeichnet, keine natürliche Gegebenheit.
A.I.a. Kollektive Identität
Kollektive Identität beruht auf dem Bewusstsein des Individuums bestimmten Gruppen anzugehören und gewisse Gemeinsamkeiten mit Angehörigen dieser zu teilen. Das Wir-Gefühl einer Gruppe, das auf diese Weise entsteht, enthält stets ein Moment der Abgrenzung von anderen Gruppen.
Kollektive Identitäten sind in einem ständigen Wandel begriffen. Sie erleichtern die Einordnung und Deutung von individuellen Erfahrungen; sie ordnen sie, reduzieren ihre Komplexität und ermöglichen damit eine Orientierung. Zugleich werden sie aber auch permanent durch neue Erfahrungen verändert. Meist verlaufen diese Wandlungsprozesse fließend, gelegentlich aber auch dramatisch, so dass es zu einer Ablösung von einer Gemeinschaft kommen kann[1].
Des Weiteren enthält kollektive Identität eine zeitliche Dimension, in welche vergangene prägende Erfahrungen und Deutungen eingeordnet werden. Das kollektive Selbstbild „… verallgemeinert (…) evidente Alltagswahrnehmungen und birgt (…) mehr oder weniger deutliche Vorstellungen von einer gemeinsamen Zukunft.“[2]
Vor allem in der Politikwissenschaft ist kollektive Identität von Relevanz. Als Unterkategorie enthält sie die nationale Identität, welcher im Hinblick auf die europäische Identität unmittelbare Bedeutung zukommt.
A.I.b. Nationale Identität
Nach Loth spielen bei der Bildung von Nationen drei Komponenten eine Rolle: ethnische Gemeinsamkeiten, gemeinsame kulturelle Traditionen und gemeinsame Erfahrungen. Deren jeweiliger Anteil kann sehr unterschiedlich sein, objektiv und in der Wahrnehmung des Einzelnen. Eine sprachliche Gemeinsamkeit gehört häufig zu den kulturellen Komponenten, sie ist aber weder unerlässlich noch in jedem Fall ausschlaggebend. Dagegen gehört zu jeder gemeinsamen Geschichte auch ein Wissen um diese Geschichte, ein historischer Mythos, der die gemeinsame Identität thematisiert. Im Zuge der Nationalstaatsbildung wurde der Begriff der Nation vielfach ideologisch aufgeladen. Die Nation galt jetzt als Willensgemeinschaft derjenigen, die sich einem gemeinsamen gesellschaftlichen Projekt verpflichteten und zugleich als Solidargemeinschaft, in der Rechte und Pflichten einander entsprachen.
„Eine Nation ist eine große Solidargemeinschaft, die durch das Gefühl für die Opfer gebildet wird, die erbracht wurden und die man noch zu erbringen bereit ist. Sie setzt eine Vergangenheit voraus und lässt sich dennoch in der Gegenwart durch ein greifbares Faktum zusammenfassen: die Zufriedenheit und den klar ausgedrückten Willen, das gemeinsame Leben fortzusetzen. Die Existenz einer Nation ist (man verzeihe mir diese Metapher) ein tägliches Plebiszit, wie die Existenz des Individuums eine ständige Bekräftigung des Lebens ist.“[3]
Kopp betont die Konstruiertheit einer nationalen Identität, welche „… nicht das unveränderliche Wesen einer Nation, sondern das subjektive Selbstbild einer Gemeinschaft (bezeichnet), welches diese in diskursiven Prozessen erzeugt und vermittelt.“[4]
A.I.c. Mehrfachidentitäten
Allgemein wird angenommen, dass Menschen immer mehreren Gruppen zugleich angehören und damit zur gleichen Zeit über unterschiedliche kollektive Identitäten verfügen, somit so genannte Mehrfachidentitäten oder auch multiple Identitäten ausbilden. Man kann gleichzeitig einer Familie, einer Partei, einem Berufsstand einer Nation usw. angehören. Normalerweise bereitet es keine Schwierigkeiten verschiedene Identitätskreise zu kombinieren.
Diese unterliegen, bezeichnend für den Übergang der Moderne zur Postmoderne einem stetigen Wandel. „Das alte Kriterium der Kontinuität ist im heutigen Prozess der ständigen Auflösung, des Übergangs und der Neuformation von Identitäten nicht mehr zu halten.“[5] Man bewegt sich ständig in unterschiedlichen privaten und öffentlichen Identitätsgruppen, denen je nach historischer oder sozialer Situation größere oder geringere Bedeutung beigemessen wird[6]. Wenn die Gruppen tendenziell unvereinbare Ansprüche stellen, kann es allerdings auch zu Loyalitätskonflikten zwischen konkurrierenden Identitäten kommen. Gehören die Gruppen zudem der gleichen funktionalen Kategorie an, spricht man von exklusiven Identitäten. Entwickelt ein Individuum Loyalität zu unterschiedlichen Gruppen der gleichen funktionalen Kategorie, führt dies zu einer gespaltenen Identität[7].
Übertragen auf staatliche Ebene bedeutet dies, dass sich regionale, nationale und europäische Identität grundsätzlich miteinander verbinden lassen. Allerdings sind ihre respektiven Funktionen nicht immer klar voneinander abgegrenzt und zudem einem starken historischen Wandel unterworfen.
In eine ähnliche Richtung argumentierte Valery Giscard D'Estaing in der Eröffnungsrede des Konvents zur Zukunft Europas in Brüssel, indem er sagte: „Wir müssen dafür sorgen, dass die politischen Entscheidungsträger und die Bürger ein - starkes und deutliches - Zugehörigkeitsgefühl zu Europa entwickeln und gleichzeitig die natürliche Verbundenheit mit ihrer nationalen Identität bewahren.“[8]
[...]
[1] vergl. Loth, (2002): S. 4-6
[2] Loth, (2002): S. 5
[3] Renan, Ernest (1947): „ Oeuvres complètes “, Bd. 1, S. 904. Paris, zitiert nach Loth (2002): S. 9
[4] Kopp, (2002): S. 31/32
[5] Kopp, (2002): S. 24
[6] ebd. S.24
[7] Loth, (2002): S. 6
[8] D'Estaing, (2002)
- Citation du texte
- Michael Liecke (Auteur), 2004, Die europäische 'Identität' im Entwurf des Verfassungskonventes - Europa der Nationen, 'GUS', Staatenbund, Staatenverbund, Bundesstaat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32797
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