Die Abmahnung findet sich in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens wieder. Dazu zählen vor allem das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Werkvertragsrecht, das Reisevertragsrecht und im sonstigen Zivilrecht. Die häufigsten Fälle finden sich hierbei sicherlich im Arbeitsrecht und im Zivilrecht wieder. Ich werde in meiner Hausarbeit ausschließlich die Abmahnung im Arbeitsrecht behandeln. Der Arbeitsmarkt wird in der Bundesrepublik Deutschland Jahr für Jahr härter. Die Globalisierung zwingt die deutschen Unternehmer und Unternehmen dazu, in ständig stärkerem Maße, von ihren Arbeitnehmer mehr Effizienz und eine höhere Produktivität einzufordern. Dies ist aber nur die eine Seite. Des Weiteren wird versucht durch Stellenabbau die Kostenstruktur der einzelnen Unternehmen zu senken, um so im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu sein. Die neuesten Rekordstände vom Februar 2002 mit 4,296 Millionen Arbeitslosen und einer Arbeitslosenquote von 10,4 % in der Bundesrepublik verdeutlichen dies.
Als weiteren Beleg dafür, können an dieser Stelle die Stellenstreichungen europäischer Großunternehmen angeführt werden. Alleine im Monat September sind über 48.000 Stellen weggefallen. Und die Perspektiven sehen weiterhin negativ aus. Nicht immer verhalten sich die Arbeitgeber zu ihren Arbeitnehmern fair. Zum Teil versucht man einen Arbeitnehmer z.B. durch unbegründete Abmahnungen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu erwirken. Immer mehr Kündigungsprozesse laufen deshalb bei den Arbeitsgerichten auf. Am Landgericht Stuttgart wurden den einzelnen Richtern so viele Prozesse bis September 2002 zugeordnet, wie es sonst im ganzen Jahr 2001 der Fall war. Nach einer festgelegten Penzelstaffel soll jeder einzelne Richter in ca. 45 Prozesse pro Monat entscheiden. Aber schon im September hatte jeder die Marke von 600 Prozessen schon überschritten. Um einen Arbeitnehmer zu entlassen, muss der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Die Abmahnung ist hierfür als Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung zu einem äußerst wichtigen Instrument des Kündigungsrechts geworden
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
2. Entwicklung der Rechtsgrundlage und Rechtsnatur der Abmahnung
2.1 Entwicklung der Rechtsgrundlage
2.2 Rechtsnatur der Abmahnung
2.2.1 Willenserklärung
2.2.2 Geschäftähnliche Handlung
3. Funktionen und Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsrecht
3.1 Funktionen der Abmahnung
3.1.1 Dokumentationsfunktion
3.1.2 Rügefunktion
3.1.3 Warnfunktion
3.1.4 Prognosefunktion
3.1.5 Präventivfunktion
3.2 Bedeutung der Abmahnung
3.2.1 Bedeutung für den Arbeitgeber
3.2.2 Bedeutung für den Arbeitnehmer
4. Abmahnungstatbestände
4.1 Notwendigkeit einer Abmahnung
4.2 Störungen im Leistungsbereich
4.3 Störungen im Vertrauens- und betrieblichen Bereich
4.4 Verschiedene Abmahnungsfälle
5. Abmahnung durch den Arbeitgeber
5.1 Form der Abmahnung
5.2 Inhalt der Abmahnung
5.2.1 Bezeichnung der Abmahnung
5.2.2 Darstellung des vertragsgerechten und pflichtwidrigen Verhalten
5.2.3 Androhung der Kündigung
5.3 Abmahnungsbefugnis
5.4 Zugang der Abmahnung
5.4.1 Zugang unter Anwesenden
5.4.2 Zugang unter Abwesenden
5.5 Zeitpunkt der Abmahnung
5.6 Wirkungsdauer der Abmahnung
6. Rechte des Arbeitnehmers
7. Schlussbetrachtung und persönliches Fazit
Literatur- und Quellverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einführung
Die Abmahnung findet sich in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens wieder.
Dazu zählen vor allem das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Werkvertragsrecht, das Reisevertragsrecht und im sonstigen Zivilrecht. Die häufigsten Fälle finden sich hierbei sicherlich im Arbeitsrecht und im Zivilrecht wieder.[1]
Ich werde in meiner Hausarbeit ausschließlich die Abmahnung im Arbeitsrecht behandeln.
Der Arbeitsmarkt wird in der Bundesrepublik Deutschland Jahr für Jahr härter. Die Globalisierung zwingt die deutschen Unternehmer und Unternehmen dazu, in ständig stärkerem Maße, von ihren Arbeitnehmer mehr Effizienz und eine höhere Produktivität einzufordern.
Dies ist aber nur die eine Seite. Des Weiteren wird versucht durch Stellenabbau die Kostenstruktur der einzelnen Unternehmen zu senken, um so im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu sein. Die neuesten Rekordstände vom Februar 2002 mit 4,296 Millionen Arbeitslosen und einer Arbeitslosenquote von 10,4 % in der Bundesrepublik verdeutlichen dies.[2]
Als weiteren Beleg dafür, können an dieser Stelle die Stellenstreichungen europäischer Großunternehmen angeführt werden. Alleine im Monat September sind über 48.000 Stellen weggefallen. Und die Perspektiven sehen weiterhin negativ aus.[3]
Nicht immer verhalten sich die Arbeitgeber zu ihren Arbeitnehmern fair. Zum Teil versucht man einen Arbeitnehmer z.B. durch unbegründete Abmahnungen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu erwirken.
Immer mehr Kündigungsprozesse laufen deshalb bei den Arbeitsgerichten auf.
Am Landgericht Stuttgart wurden den einzelnen Richtern so viele Prozesse bis September 2002 zugeordnet, wie es sonst im ganzen Jahr 2001 der Fall war.
Nach einer festgelegten Penzelstaffel soll jeder einzelne Richter in ca. 45 Prozesse pro Monat entscheiden. Aber schon im September hatte jeder die Marke von 600 Prozessen schon überschritten.[4]
Um einen Arbeitnehmer zu entlassen, muss der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Die Abmahnung ist hierfür als Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung zu einem äußerst wichtigen Instrument des Kündigungsrechts geworden.[5]
Allerdings auch zu einem sehr umstrittenen, denn die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie wird lediglich im Beschäftigtenschutzgesetz unter
„arbeitsrechtliche Maßnahme bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ gegen einen Arbeitnehmer erwähnt.[6]
Es gab zwar in der Vergangenheit mehrere Versuche, wie z.B. einen Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen, ein Arbeitsvertragsgesetz zu schaffen und die Abmahnung darin einzuarbeiten. Aber bis heute kam es zu keiner gesetzlichen Regelung.[7]
Somit bleiben die Merkmale der Abmahnung auf richterliche Erkenntnisse gegründet. Dadurch kommt es in der betrieblichen Praxis häufig zu Unsicherheiten, wenn den entwickelten Anforderungen der Landesarbeitsgerichte oder des Bundesarbeitsgericht, nicht genug Beachtung geschenkt wird.[8]
Ziel dieser Hausarbeit ist es, anhand der gängigen Literatur und Rechtsprechung eine fundierte Zusammenfassung über das Thema Abmahnung zu präsentieren. Dabei wird der aktuelle Bezug mit eingebunden.
Im zweiten Kapitel werden die Rechtsgrundlage und die Rechtsnatur dargestellt.
Das dritte Kapitel bietet einen Überblick über die Funktion und Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsrecht.
Die Abmahnungstatbestände führe ich in Kapitel vier auf, bevor ich dann im fünften Kapitel die Abmahnung durch Arbeitgeber mit unterschiedlichen Aspekten erläutere.
Das sechste Kapitel beschreibt die Seite des Arbeitnehmers und welche Rechte ihm bei der Abmahnung zur Verfügung stehen.
Die Schlussbetrachtung habe ich mit meinem persönlichen Fazit verbunden. So soll ein schlüssiger Zusammenhang dargestellt werden, wie und warum ich zu meinem Fazit gelange.
[...]
[1] Vgl. Vgl. Kleinebrink, W.: Abmahnung- Bedeutung- Verfahren- Muster, Inhalt, 1999
[2] Vgl. www.statistik-bund.de
[3] Vgl. Artikel Handelsblatt vom 30.09.02
[4] Persönliches Gespräch mit Richer Thomas Meyer, Richter am Arbeitsgericht Stuttgart
[5] Vgl. Kleinebrink, W.: Abmahnung- Bedeutung- Verfahren- Muster, 1999, Vorwort
[6] Vgl. Beckerle, K.: Die Abmahnung, 7. Aufl. 2002, S. 10
[7] Vgl. Beckerle, K.: Die Abmahnung, 7. Aufl., 2002, S. 11
[8] Vgl. Kleinebrink, W.: Abmahnung- Bedeutung- Verfahren- Muster, 1999, Vorwort
- Arbeit zitieren
- Kay Böckmann (Autor:in), 2002, Die Abmahnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32712
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