In der vorliegenden Arbeit werde ich mich mit der Arginusenschlacht und dem darauf
folgenden Arginusenprozess des Jahres 406 v. Chr. in Athen beschäftigen. Vor allem der
Arginusenprozess hat sowohl in der Antike als auch in unserer Zeit großes Aufsehen
erregt, da er zum Teil als Justizskandal angesehen wird und vielleicht ein großes Stück
zum schlechten Ruf des athenischen Gerichtswesens beigetragen hat.
Für diese Ereignisse stehen mit der Hellenika von Xenophon und der Griechischen
Weltgeschichte Diodors nur zwei Hauptquellen zur Verfügung. Xenophon war Zeitzeuge
und Diodor, der im 1. Jh. v. Chr. lebte, hängt möglicherweise zum Teil von der
Hellenika Oxyrhynchia eines unbekannten Verfassers sowie von Ephoros ab. Ein großes
Problem in diesem Sachverhalt ist, dass sich diese beiden Quellen teilweise in wichtigen
Punkten grundlegend unterscheiden. Herauszufinden, welche Sichtweise eher der
Wahrheit entsprechen könnte und wie die moderne Forschung dazu Stellung bezieht,
wird einen Teil meiner Arbeit umfassen. An diesem Thema kann sehr deutlich gezeigt
werden, wie unterschiedlich die Darstellung eines Ereignisses in den verschiedenen
Quellen sein kann und was diese Unterschiede für Konsequenzen in der anschließenden
Bewertung nach sich ziehen.
Zudem möchte ich der Fragestellung nachgehen, inwieweit der Prozess nun wirklich
gegen die bestehenden Gesetze verstoßen hat und ob die Angeklagten nicht doch in
einem rechtmäßigen Verfahren zum Tode verurteilt wurden. Dabei möchte ich auch auf
das gewählte Anklageverfahren sowie das ungeschriebene Recht der Bestattungspflicht
eingehen. Des Weiteren werde ich die Frage verfolgen, ob möglicherweise politische
Gründe zu der Verurteilung der Angeklagten beigetragen haben und wie sie zu erklären
wären.
Die moderne Forschung hat sich mehrfach und ausführlich mit dem Justizfall
beschäftigt. Sie kommt aber nicht zu einem übereinstimmenden Urteil über den Prozess
und lässt teilweise noch viele Fragen offen. Einig sind sich die Forscher jedoch in
einigen massiven Kritikpunkten an den Quellen, die ich im Laufe der Arbeit noch
darlegen werde.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. 1. Verlauf der Arginusenschlacht nach Xenophon und Diodor
2. Der Arginusenprozess
2.1. Die Darstellung des Prozesses bei Xenophon und Diodor
2.2. Xenophon, Diodor und die ‘historische Wahrheit‘
2.3. Bergung von Schiffbrüchigen oder von Leichen?
2.3.1. Die Bedeutung der Bestattungspflicht im 5. Jh. v. Chr. in Athen
2.4. Unrechtmäßiges Verfahren oder gerechte Verurteilung?
2.4.1. Individuelle und unrechtmäßige Verfahren
2.4.2. Der Eisangelie -Prozess
2.5. Die politische Dimension des Prozesses
III. Schlussbemerkung
IV. Bibliographie
I. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit werde ich mich mit der Arginusenschlacht und dem darauf folgenden Arginusenprozess des Jahres 406 v. Chr. in Athen beschäftigen. Vor allem der Arginusenprozess hat sowohl in der Antike als auch in unserer Zeit großes Aufsehen erregt, da er zum Teil als Justizskandal angesehen wird und vielleicht ein großes Stück zum schlechten Ruf des athenischen Gerichtswesens beigetragen hat.
Für diese Ereignisse stehen mit der Hellenika von Xenophon und der Griechischen Weltgeschichte Diodors nur zwei Hauptquellen zur Verfügung. Xenophon war Zeitzeuge und Diodor, der im 1. Jh. v. Chr. lebte, hängt möglicherweise zum Teil von der Hellenika Oxyrhynchia eines unbekannten Verfassers sowie von Ephoros ab. Ein großes Problem in diesem Sachverhalt ist, dass sich diese beiden Quellen teilweise in wichtigen Punkten grundlegend unterscheiden. Herauszufinden, welche Sichtweise eher der Wahrheit entsprechen könnte und wie die moderne Forschung dazu Stellung bezieht, wird einen Teil meiner Arbeit umfassen. An diesem Thema kann sehr deutlich gezeigt werden, wie unterschiedlich die Darstellung eines Ereignisses in den verschiedenen Quellen sein kann und was diese Unterschiede für Konsequenzen in der anschließenden Bewertung nach sich ziehen.
Zudem möchte ich der Fragestellung nachgehen, inwieweit der Prozess nun wirklich gegen die bestehenden Gesetze verstoßen hat und ob die Angeklagten nicht doch in einem rechtmäßigen Verfahren zum Tode verurteilt wurden. Dabei möchte ich auch auf das gewählte Anklageverfahren sowie das ungeschriebene Recht der Bestattungspflicht eingehen. Des Weiteren werde ich die Frage verfolgen, ob möglicherweise politische Gründe zu der Verurteilung der Angeklagten beigetragen haben und wie sie zu erklären wären.
Die moderne Forschung hat sich mehrfach und ausführlich mit dem Justizfall beschäftigt. Sie kommt aber nicht zu einem übereinstimmenden Urteil über den Prozess und lässt teilweise noch viele Fragen offen. Einig sind sich die Forscher jedoch in einigen massiven Kritikpunkten an den Quellen, die ich im Laufe der Arbeit noch darlegen werde.
II. 1.Verlauf der Arginusenschlacht nach Xenophon und Diodor
Bei den südöstlich von Lesbos gelegenen Arginuseninseln kam es im Herbst 406 v. Chr. zur letzten großen Seeschlacht des Peloponnesischen Krieges zwischen der spartanischen und der athenischen Flotte. Diodor beurteilte sie gar als „die größte Seeschlacht, die sich Griechen gegen Griechen lieferten“[1]. Es sollte zudem der letzte Sieg der Athener in diesem Krieg werden.
Es kam zu dieser Seeschlacht, da der spartanische Flottenbefehlshaber Kallikratidas zuvor die Flotte des athenischen Strategen Konon im Hafen von Mytilene eingeschlossen hatte. Konon gelang es nur mit Mühe und mit Hilfe einer List die Nachricht seiner Belagerung nach Athen zu senden[2]. Als die Athener davon erfuhren, ergriffen sie sofort Maßnahmen zu deren Rettung. Da aber ca. 14000 Männer, die zudem noch die Elite der athenischen Flotte bildeten, in Mytilene eingeschlossen waren[3], bestand für die Athener das Problem, dass ihnen Männer für die Ausrüstung neuer Trieren fehlten. Es wurden daher auf einen Volksbeschluß hin 110 Trieren mit allen Menschen „die im dienstfähigen Alter waren, sowohl Sklaven wie freie Bürger“[4] ausgerüstet. An dieser Stelle weichen Xenophon und Diodor in ihren Darstellungen voneinander ab. Diodor berichtet, dass Metöken und Fremden das Bürgerrecht verliehen worden sei, so dass dadurch genügend Männer zur Bemannung der Trieren bereit gestanden hätten[5].
Die Dringlichkeit der damaligen Lage lässt sich auch darin erkennen, dass sowohl Hopliten als auch Männer der Reiterei dazu verpflichtet wurden, auf den Schiffen Dienst zu leisten. Dieses, sowie der Einsatz von Sklaven im Kriegsdienst war sehr ungewöhnlich und es wurde davon nur in den dringendsten Fällen Gebrauch gemacht[6].
Auch in der Anzahl der gestellten Schiffe gehen die Darstellungen der Autoren auseinander. So berichtet Xenophon, dass die Athener alleine schon 110 Trieren gestellt hätten und bei Samos noch von 10 samischen und 30 Schiffe anderer Bundesgenossen unterstützt worden seien. Im Gegensatz dazu schildert Diodor, die Athener hätten lediglich 60 Schiffe stellen können, in Samos dagegen seien 10 der Samier und 80 der anderen Bundesgenossen dazugestoßen[7]. Allein in der Gesamtanzahl der Schiffe der athenischen Flotte stimmen die beiden Berichte überein. In der modernen Forschung wird in diesen beiden Punkten im Allgemeinen der Version Xenophons der Vorzug gegeben, da zum einen vom Einsatz von Sklaven in dieser Schlacht auch in zeitgenössischen Komödien berichtet wird[8], zum anderen die Anzahl von nur 60 athenischen Schiffen als zu niedrig angesehen wird[9].
[...]
[1] Diod. XIII 98, 5.
[2] Xen. Hell. I 6, 18-22.
[3] vgl. Kagan, The fall of the athenian empire, 1987, S.338.
[4] Xen. Hell. I 6, 24.
[5] Diod. XIII 97, 1.
[6] vgl. Bleiken, Die athenische Demokratie, 1994, S.133.
[7] Xen. Hell. I 6,
25; Diod. XIII 97,2.
[8] Aristoph. Frogs 693-694.
[9] vgl. Bleckmann, Athens Weg in die Niederlage, 1998, S.105-106 ; Kagan, S.338-339.
- Citation du texte
- Maike Berhorst (Auteur), 2003, Historische Untersuchungen zur Arginusenschlacht und zum sogenannten Arginusenprozess des Jahres 406 v. Chr., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32651
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