Eine horizontale Kooperation zwischen Unternehmen liegt vor, wenn auf derselben Marktstufe zwischen Unternehmen eine Vereinbarung geschlossen, oder eine Verhaltensweise aufeinander abgestimmt wird. Eine solche Zusammenarbeit kann zu Wettbewerbsproblemen führen, wenn beispielsweise die an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen gemeinsam Preise oder Produktionsmengen festsetzen. Andererseits kann eine horizontale Zusammenarbeit auch erheblichen Nutzen bringen. Im Rahmen einer Kartellrechtsreform hat die EG- Kommission Leitlinien für den Bereich der Horizontalvereinbarungen verabschiedet. Die Leitlinien ergänzen die horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen über Forschung und Entwicklung sowie über Spezialisierung. In diesen Leitlinien werden die Grundsätze für eine Bewertung von Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit gemäß Art. 81 EGV dargelegt.
Wollen Kooperationspartner feststellen, ob ihre horizontale Kooperation unter das Kartellverbot des Art. 81 Abs. 1 EGV fällt, geben die beiden Verordnungen und die Leitlinien die wesentlichen Prüfungsmerkmale vor.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Allgemeine Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 1 EGV
- 2.1 Spürbarkeit der Beeinträchtigung
- 2.2 Beeinträchtigung des Zwischenstaatlichen Handels
- 3. Beurteilung der Horizontalen Kooperation
- 3.1 Analytischer Rahmen
- 3.2 Kooperationsformen
- a) Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung
- b) Produktionsvereinbarungen
- c) Einkaufsvereinbarungen
- d) Vermarktungsvereinbarungen
- e) Vereinbarungen über Normen
- f) Umweltschutzvereinbarungen
- 4. Horizontale Kooperationen nach deutschen Wettbewerbsrecht
- 5. Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Bewertung horizontaler Kooperationen im europäischen und deutschen Kartellrecht. Der Fokus liegt auf der Untersuchung, welche Rechtsgrundlagen bei derartigen Kooperationen zu berücksichtigen sind und wie die Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht überprüft werden kann.
- Allgemeine Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 1 EGV
- Spürbarkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung
- Beeinträchtigung des Zwischenstaatlichen Handels
- Bewertung horizontaler Kooperationen im Kontext von Art. 81 EGV
- Anwendbarkeit des deutschen Wettbewerbsrechts auf horizontale Kooperationen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit führt in die Thematik der horizontalen Zusammenarbeit im Sinne des Art. 81 EGV ein und erläutert die potenziellen Wettbewerbsprobleme sowie den Nutzen solcher Kooperationen. Kapitel 2 behandelt die allgemeinen Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 1 EGV, insbesondere die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung und die Beeinträchtigung des Zwischenstaatlichen Handels. Kapitel 3 widmet sich der Beurteilung horizontaler Kooperationen, wobei verschiedene Kooperationsformen wie Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung, Produktionsvereinbarungen, Einkaufsvereinbarungen, Vermarktungsvereinbarungen, Vereinbarungen über Normen und Umweltschutzvereinbarungen betrachtet werden. Kapitel 4 beleuchtet die Anwendbarkeit des deutschen Wettbewerbsrechts auf horizontale Kooperationen. Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Horizontale Kooperation, Kartellrecht, Art. 81 EGV, Wettbewerbsrecht, Spürbarkeit, Zwischenstaatlicher Handel, Kooperationsformen, Forschung und Entwicklung, Produktionsvereinbarung, Einkaufsvereinbarung, Vermarktungsvereinbarung, Umweltschutzvereinbarungen, Deutsches Wettbewerbsrecht.
- Arbeit zitieren
- Patrick Gageur (Autor:in), 2004, Horizontale Kooperationen im europäischen Kartellrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32585