Wer seinen Arbeitgeber bestiehlt oder betrügt, wird außerordentlich und fristlos gekündigt, das ist sicher. Wenn ein Pflichtverstoß innerhalb des Arbeitsverhältnisses nicht ganz so gravierend ist, kommt – nach vorheriger erfolgloser Abmahnung – eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.
Voraussetzung in beiden Fällen ist jedoch, dass jener zur Kündigung führende Pflichtverstoß zwingend Beweise braucht.
Das Bundesarbeitsgericht hat für einen solchen Fall die sogenannte – in der Praxis meist außerordentlich bzw. fristlos ausgesprochene – Verdachtskündigung formuliert, bei der auch ein dringender Verdacht die Fortführung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des zerstörten Vertrauens für unzumutbar erklären kann.
Damit eine solche Verdachtskündigung jedoch keine Unschuldigen trifft, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Da zwar auch die Möglichkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung existiert, die aber zumeist nur hilfsweise ausgesprochen wird, liegt der Fokus dieser Hausarbeit auf der außerordentlichen, fristlosen Verdachtskündigung.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der gesetzliche Rahmen: Die außerordentliche Kündigung
- Zum Begriff: Die (außerordentliche) Verdachtskündigung
- Die ordentliche Verdachtskündigung
- Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verdachtskündigung
- Fallbeispiel einer unwirksamen Verdachtskündigung: Verdacht auf Unterschlagung von 200 Euro
- Fallbeispiel einer wirksamen Verdachtskündigung: Verdacht des Diebstahls bei der DB AG
- Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der (außerordentlichen) Verdachtskündigung im Arbeitsrecht. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer solchen Kündigung. Die Arbeit beleuchtet zudem die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers im Falle einer Verdachtskündigung.
- Rechtliche Grundlagen der Verdachtskündigung
- Voraussetzungen für eine wirksame Verdachtskündigung
- Abgrenzung zur ordentlichen Kündigung
- Fallbeispiele zur Veranschaulichung der Rechtsprechung
- Rechte und Möglichkeiten des Arbeitnehmers
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Verdachtskündigung ein und stellt den theoretischen Kontext dar. Kapitel 2 behandelt den gesetzlichen Rahmen der außerordentlichen Kündigung, die als Grundlage für die Verdachtskündigung dient. Kapitel 3 erläutert den Begriff der Verdachtskündigung und grenzt sie von der ordentlichen Verdachtskündigung ab. Kapitel 4 analysiert die Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verdachtskündigung anhand von Fallbeispielen. Kapitel 5 befasst sich mit den Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers im Falle einer Verdachtskündigung. Das Fazit fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf weiterführende Fragestellungen.
Schlüsselwörter
Verdachtskündigung, Arbeitsrecht, außerordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, wichtiger Grund, Vertrauensschutz, Prognoseprinzip, Ultima-Ratio-Prinzip, Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers, Fallbeispiele.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Verdachtskündigung?
Eine Verdachtskündigung wird ausgesprochen, wenn ein dringender Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung besteht, der das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen zerstört hat, auch wenn die Tat noch nicht zweifelsfrei bewiesen ist.
Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Verdachtskündigung erfüllt sein?
Es muss ein dringender Verdacht auf eine erhebliche Verfehlung vorliegen, der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung unternommen haben und der Arbeitnehmer muss vorab angehört worden sein.
Ist eine Verdachtskündigung immer fristlos?
In der Praxis wird sie meist als außerordentliche, fristlose Kündigung ausgesprochen, es gibt jedoch auch die theoretische Möglichkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung.
Muss der Betriebsrat vor einer Verdachtskündigung angehört werden?
Ja, wie bei jeder Kündigung ist die Anhörung des Betriebsrats eine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Welche Reaktionsmöglichkeiten hat ein Arbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
- Quote paper
- Laura Röhrs (Author), 2014, Probleme des Arbeits- und Bildungsrechts. Die (zulässige) Verdachtskündigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323174