Primäres Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in die Arbeitsweise und Konzeption deutscher Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika zu gewähren und diese nachfolgend bestmöglich zu bewerten.
Aus diesem Grund sollen nach der Klärung und Abgrenzung zentraler Begrifflichkeiten im zweiten Kapitel die Formen und das institutionelle System deutscher staatlicher Entwicklungszusammenarbeit dargestellt werden. Ein angemessenes Verständnis von einigen wesentlichen Problemen afrikanischer Länder zu generieren ist Ziel des dritten Kapitels, um anschließend untersuchen zu können, ob die staatlichen Träger deutscher Entwicklungszusammenarbeit sich formal konzeptionell nach diesen Problemfeldern ausrichten. Daraufhin folgt mit Kapitel fünf der Hauptteil dieser Thesis, eine tiefer gehende Bewertung deutscher Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika anhand von vier ausgewählten Indikatoren.
Diese Kriterien sollen zuerst vorgestellt und danach zur Analyse auf Deutschland angewendet werden. Bei diesen handelt es sich um das allgemeine Finanzvolumen, die sektorale Zuteilung zur Bewältigung der Millennium Development Goals, Deutschlands Umsetzung der internationalen Wirksamkeitsagenda sowie die Allokationen nach Entwicklungsgrad des Empfängerlandes.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst, mögliche Handlungsempfehlungen gegeben und mit einem Ausblick auf die mittelfristige Zukunft deutscher Entwicklungszusammenarbeit verknüpft.
Besonders die ärmste Region der Welt, Afrika südlich der Sahara, ist auf entwicklungsförderliche Unterstützung von finanzstarken Geberländern wie Deutschland angewiesen. Unabhängig von ihrer Daseinsberechtigung ist es somit wichtig, die Entwicklungszusammenarbeit kritisch nach ihrer Wirksamkeit und möglichen Interessenkonflikten zu durchleuchten und mögliche Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. Aus diesem Grund wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit, deren Anspruch es ist, Hunger und Armut zu besiegen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die Kreierung sozialer und ökologischer Marktwirtschaften zu fördern, mit ihrem Schwerpunktkontinent, Afrika, untersucht.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Annexverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2 Aufbau und Zielsetzung der Thesis
1.3 Begriffsabgrenzungen
1.3.1 Entwicklungspolitik, Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit
1.3.2 Entwicklungsland
1.3.3 Official Development Assistance
2. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit – Eine Einführung
2.1 Formen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
2.2 Das institutionelle System deutscher EZ
2.2.1 Einleitung
2.2.2 Die wichtigsten staatlichen Träger deutscher Entwicklungszusammenarbeit
2.2.2.1 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2.2.2.2 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
2.2.2.3 Kreditanstalt für Wiederaufbau-Entwicklungsbank
3. Afrika: Chancen- versus Krisenkontinent
3.1 Einleitung
3.2 Afrika als Chancenkontinent
3.3 Afrika als Krisenkontinent
3.3.1 Armut und Hunger
3.3.2 Rasantes Bevölkerungswachstum
3.3.3 Größe des informellen Sektors
3.3.4 Schwache Infrastruktur
3.3.5 Schwacher intraregionaler Handel
3.3.6 Geringe Exportdiversifizierung und geringer Anteil am Weltmarkt
3.3.7 Korruption und schlechte Regierungsführung
3.3.8 Zivile Unruhen und Konflikte
3.3.9 Kapitalflucht
3.4 Fazit
4. Das Afrika-Konzept Deutschlands
4.1 Einleitung
4.2 Die Afrika-Konzepte der Bundesregierung
4.3 Die Afrika-Konzepte des BMZ
4.4 Fazit
5. Indikatoren für die Bewertung deutscher Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika
5.1 Einleitung
5.2 Finanzvolumen als quantitatives Bewertungskriterium
5.2.1 Einführung
5.2.2 Anspruch und Wirklichkeit deutscher Official Development Assistance-Verpflichtungen
5.2.3 Das Finanzvolumen deutscher Entwicklungszusammenarbeit in Afrika
5.2.4 Fazit
5.3 Die MDGs als Indikator für eine wirksame EZ
5.3.1 Einleitung
5.3.2 Inhalt und Ziele der Millennium Development Goals
5.3.3 Der Zielerreichungsgrad der Millennium Development Goals in Afrika
5.3.4 Der deutsche Beitrag zu den Millennium Development Goals in Afrika
5.3.5 Fazit
5.4 Wirksamkeitsanalyse deutscher EZ im Rahmen der internationalen Wirksamkeitsagenda
5.4.1 Einführung
5.4.2 Die vier hochrangigen Foren: Ein Überblick
5.4.3 Deutschlands Umsetzung der Wirksamkeitsagenda
5.4.4 Fazit
5.5 ODA-Allokationen nach Entwicklungsgrad
5.5.1 Einleitung
5.5.2 Das deutsche Engagement in den am wenigsten entwickelten Ländern
5.5.3 Der deutsche Beitrag zu afrikanischen LDCs
5.5.4 Fazit
6. Schlussfolgerungen
Anhang
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das deutsche institutionelle System der Entwicklungs-zusammenarbeit
Abbildung 2: KfW Entwicklungsbank: Finanzierungsquellen und Finan-zierungsinstrumente der ODA der KfW
Abbildung 3: ODA-Nettoleistungen der DAC-Länder im Jahr 2013
Abbildung 4: ODA-Nettoleistungen der DAC-Länder im Jahr 2013
Abbildung 5: Historischer Verlauf deutscher ODA-Nettoauszahlungen 1999 bis 2012
Abbildung 6: Anteil der aufteilbaren bi- und multilateralen Netto-ODA nach Regionen 2011-2014
Abbildung 7: Bilaterale Netto-ODA nach Kontinenten 2010-2014)
Abbildung 8: Anteil Asiens und Afrikas an Deutschlands multilateraler Netto-ODA 2010-2014
Abbildung 9: Die 5 Grundprinzipien der Pariser Erklärung
Abbildung 10: RBA-Wirkungskette
Abbildung 11: Anteil der LDC an gesamter Netto-ODA 2010-2014
Abbildung 12: Aufschlüsselbare bilaterale Brutto-ODA nach Einkommens-gruppen 2010-2013
Annexverzeichnis
Annex 1: DAC-Liste 2014-2016 der Entwicklungsländer nach vier Kategorien
Annex 2: Weiterführende Informationen: Weitere staatliche Träger
Annex 3: Weiterführende Informationen: Nichtstaatliche Träger deutscher EZ
Annex 4: Entwicklung der deutschen ODA-Quote 1973-2014
Annex 5: Entwicklung der deutschen ODA-Quote 1973-2014
Annex 6: Fortschrittsindikatoren der Pariser Erklärung
Annex 7: Internationale Entwicklung der Paris-Indikatoren 2005 – 2007 – 2010
Annex 8: Indikatoren der Globalen Partnerschaft für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit von Busan
Annex 9: Weltkarte mit den 48 LDCs
Annex 10: Weiterführende Informationen: Kritikpunkte an der Entwicklungszusammenarbeit
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Allein die Normativität des Begriffes „Entwicklung“, erschwert es, eine objektive Analyse von Entwicklungszusammenarbeit zu verfassen.[1] Hinzu kommt, dass nicht nur angezweifelt wird, ob Entwicklungszusammenarbeit überhaupt einen positiven Effekt auf deren Empfänger hat, es wird teilweise sogar eine sofortige Einstellung gefordert, da negative Auswirkungen eben dieser überwägen.[2] ;[3]
Fest steht, dass Entwicklungszusammenarbeit trotz einem genuinen Interesse, Länder bei ihren Entwicklungsprozessen zu unterstützen, zu keinem Zeitpunkt spannungs- und interessenfrei, sondern vielfach durch außenpolitische und außenwirtschaftliche Opportunitäten dominiert wurde und wird.[4]
Besonders die ärmste Region der Welt, Afrika südlich der Sahara, ist dennoch auf entwicklungsförderliche Unterstützung von finanzstarken Geberländern wie Deutschland angewiesen.[5] ;[6]
Unabhängig von ihrer Daseinsberechtigung ist es somit wichtig, die Entwicklungszusammenarbeit kritisch nach ihrer Wirksamkeit und möglichen Interessenkonflikten zu durchleuchten und mögliche Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.
Aus diesem Grund wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit, deren Anspruch es ist, Hunger und Armut zu besiegen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die Kreierung sozialer und ökologischer Marktwirtschaften zu fördern, mit ihrem Schwerpunktkontinent, Afrika, untersucht.[7] ;[8] ;[9]
1.2 Aufbau und Zielsetzung der Thesis
Primäres Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in die Arbeitsweise und Konzeption deutscher Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika zu gewähren und diese nachfolgend bestmöglich zu bewerten.
Aus diesem Grund sollen nach der Klärung und Abgrenzung zentraler Begrifflichkeiten im zweiten Kapitel die Formen und das institutionelle System deutscher staatlicher Entwicklungszusammenarbeit dargestellt werden.
Ein angemessenes Verständnis von einigen wesentlichen Problemen afrikanischer Länder zu generieren ist Ziel des dritten Kapitels, um anschließend untersuchen zu können, ob die staatlichen Träger deutscher Entwicklungszusammenarbeit sich formal konzeptionell nach diesen Problemfeldern ausrichten.
Daraufhin folgt mit Kapitel fünf der Hauptteil dieser Thesis, eine tiefergehende Bewertung deutscher Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika anhand von vier ausgewählten Indikatoren.
Diese Kriterien sollen zuerst vorgestellt und danach zur Analyse auf Deutschland angewendet werden.
Bei diesen handelt es sich um das allgemeine Finanzvolumen, die sektorale Zuteilung zur Bewältigung der Millennium Development Goals, Deutschlands Umsetzung der internationalen Wirksamkeitsagenda sowie die Allokationen nach Entwicklungsgrad des Empfängerlandes.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst, mögliche Handlungsempfehlungen gegeben und mit einem Ausblick auf die mittelfristige Zukunft deutscher Entwicklungszusammenarbeit verknüpft.
1.3 Begriffsabgrenzungen
1.3.1 Entwicklungspolitik, Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit
Abhängig von der Literatur werden die drei Begriffe Entwicklungspolitik, Entwicklungshilfe oder Entwicklungszusammenarbeit verwendet. Um Verwirrung zu vermeiden, werden diese nachfolgend voneinander abgegrenzt.
Kevenhörster und van den Boom bezeichnen Entwicklungspolitik als „Summe aller Mittel und Maßnahmen (…), die von Entwicklungs-[10] und Industrieländern eingesetzt werden, um die Lebenssituation in den Entwicklungsländern zu verbessern.“[11] Demnach gäbe es kaum einen Bereich nicht von Entwicklungspolitik berührt würde. Die Innenpolitik der Entwicklungsländer wäre dann ebenso relevant wie Fragen bezüglich internationaler Handelsströme oder der Geldmarktpolitik.[12]
Während der Begriff der Entwicklungspolitik also ein sehr weit umfassender Begriff ist, wird Entwicklungszusammenarbeit (EZ) oft als der mit direktem Ressourcentransfer verbundene Teil der Entwicklungspolitik gefasst.[13]
Die Nehmerländer verfolgen also selbst eine Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit bedeutet daher nach ihrem Anspruch nichts anderes als ein Beitrag zur Unterstützung der Eigenanstrengungen und Projekte der Entwicklungsländer.[14]
Somit definieren Kevenhörster und van den Boom EZ als „das Bündel an Maßnahmen, Projekten und Programmen der Institutionen staatlicher und nichtstaatlicher Entwicklungszusammenarbeit, deren Ziel es ist, in Ländern mit signifikanten ökonomischen, sozialen, ökologischen und politischen Problemen eine Verbesserung der Lebensumstände für eine Mehrheit der Bevölkerung zu erreichen.“[15]
Der Begriff Entwicklungshilfe unterscheidet sich nicht von dieser Definition. Um den Aspekt der Zusammenarbeit hervorzuheben, wird im amtlichen Sprachgebrauch allerdings der Begriff der EZ verwendet.[16] ;[17]
1.3.2 Entwicklungsland
Es gibt keine einheitliche Definition, was genau ein Entwicklungsland ist. Für Deutschland zählen ein niedriges Pro-Kopf-Einkommen, eine mangelhafte Gesundheitsversorgung, eine hohe Kindersterblichkeitsrate und eine geringe Lebenserwartung sowie mangelhafte Bildungsmöglichkeiten, eine hohe Analphabetenquote, hohe Arbeitslosigkeit, ein insgesamt niedriger Lebensstandard und eine extrem ungleiche Verteilung der vorhandenen Güter zu den signifikantesten Merkmalen eines Entwicklungslandes.[18]
International wird meistens die Liste des Entwicklungsausschusses (DAC)[19] der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)[20] angewandt zur Einordnung, welche Länder offiziell als Entwicklungsländer anerkannt werden.
Zudem unterteilt der DAC die Entwicklungsländer nach Pro-Kopf-Einkommen alle drei Jahre neu in vier Kategorien.[21]
Im späteren Fokus dieser Thesis stehen insbesondere die afrikanischen Länder der ersten Kategorie „Least Developed Countries“ (LDCs).[22] Andere Länder und Territorien mit geringem Einkommen[23] (Bruttonationaleinkommen[24] /BNE pro Kopf bis $1,045 in 2013), unterem mittlerem[25] (BNE pro Kopf bis $ 4,125 in 2013) sowie oberem mittlerem Einkommen[26] (BNE pro Kopf bis $12,725 in 2013) vervollständigen die besagte Liste.[27] ;[28] ;[29]
1.3.3 Official Development Assistance
Um die EZ-Leistungen von Geberländern an Nehmerländer quantitativ messbar machen zu können, wurde vom DAC der für diese Thesis zentrale Begriff der „Official Development Assistance“ (ODA)[30] als international anerkannte Messgröße zur Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen eingeführt.[31] Sie misst die Aufwendungen der Geberländer für Entwicklungszusammenarbeit und hilft somit die Leistungen der Geber vergleichbar zu machen.[32]
Die auf der im vorherigen Abschnitt auf der benannten Liste des DAC stehenden „Entwicklungsländer“ sind die potenziellen Empfänger von ODA.[33]
Damit ein Geberland Leistungen an die Entwicklungsländer als ODA anrechnen lassen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.[34]
Zu diesen Bedingungen zählen, dass erstens öffentliche Leistungen als Transfers von Mitteln (Geld, Waren, Dienstleistungen), zweitens mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern und drittens an Entwicklungsländer beziehungsweise in Ausnahmefällen an Staatsangehörige von Entwicklungsländern oder an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern vergeben werden müssen.[35]
Diese Bedingungen, besonders die zweite, lassen einigen definitorischen Spielraum zu. Bemerkenswert und von Relevanz für diese Thesis im späteren Verlauf ist die Tatsache, dass es sich bei einigen als ODA anrechenbaren Leistungen offensichtlich um lediglich statistische Größen handelt.[36] Zudem müssen zwar finanzielle Leistungen, bei denen es sich nicht um Zuschüsse (also Schenkungen) handelt, nach dem Prinzip der „Konzessionalität“ ein sogenanntes Zuschusselement von mindestens 25 % aufweisen.[37] ;[38] Diese Leistungen können aber zu 100% als ODA angerechnet werden, was die ODA-Leistung eines Landes neben den statistischen Größen künstlich „aufbläht“.[39]
2. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit – Eine Einführung
2.1 Formen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Größtenteils lassen sich die ODA-Leistungen Deutschlands in bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit unterteilen.[40]
Während es sich bei bilateraler EZ um einen einzelnen Geber (Staat) handelt, sind bei multilateraler EZ internationale Einrichtungen als Geber tätig.[41]
Die Grundlage der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind offizielle Vereinbarungen zwischen Deutschland und seinen Kooperationsländern,[42] deren Ergebnisse in völkerrechtlich bindenden Verträgen festgeschrieben werden.[43]
Darüber hinaus ist Deutschland Mitglied vieler internationaler Organisationen, über deren Kanäle multilaterale EZ geleistet wird, etwa über die Vereinten Nationen (VN)[44] und OECD.[45] Die Bundesrepublik unterstützt diese nicht nur finanziell, sondern beteiligt sich zudem an der Erarbeitung ihrer Strategien, der Gestaltung ihrer Programme und an der Zielumsetzung.[46]
Im Rahmen dieser Thesis soll besonders die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit betrachtet werden, da sich dort die „deutsche Handschrift“ der EZ deutlich differenzierter analysieren lässt[47] und das ODA-Volumen mehr als zwei Drittel des ODA-Gesamtvolumens ausmacht.[48]
Grundsätzlich besteht die bilaterale EZ aus zwei Instrumenten:[49] Der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ)[50] und der Technischen Zusammenarbeit (TZ).[51]
Bei der FZ handelt es sich überwiegend um günstige Kredite, die Deutschland den Nehmerländern zur Verfügung stellt. Für die ärmsten Entwicklungsländer, die bereits erwähnten LDCs, wird das Geld als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Mit den Mitteln der FZ können etwa für die Entwicklung des Landes wichtige Investitionen in Infrastruktur und Finanzsysteme getätigt werden.[52] Unterschieden werden kann hier zwischen der Programmfinanzierung, die Vorhaben der Nehmerländer bezuschusst und Projektfinanzierung, die separate Geberprojekte aufbaut.[53]
Demgegenüber hat das Instrument der deutschen Technischen Zusammenarbeit vor allem das Ziel, über Beratung durch Fachkräfte sowie der Vermittlung von Know-how und Fähigkeiten einen Beitrag zur Unterstützung der Menschen und Organisationen in den Kooperationsländern zu leisten. Dazu gehören etwa die Finanzierung von Beratungsleistungen oder die Bereitstellung von Ausrüstung und Material für die Ausstattung der geförderten Einrichtungen. TZ ist als Ergänzungsleistung zur Unterstützung der Projekte der Kooperationspartner gedacht. Für die Kooperationsländer Deutschlands wird sie unentgeltlich geleistet.[54]
TZ und Netto-FZ machen jeweils etwa 30 % einen gleichen Anteil an der gesamten bilateralen Netto-ODA Deutschlands (2014) aus. Betrachtet man jedoch den Anteil der Brutto-FZ an der bilateralen Brutto-ODA (etwa 44% in 2014) gegenüber dem Anteil der TZ (23,5%) wird ersichtlich, dass FZ vom Volumen her das wichtigste Instrument deutscher EZ ist.[55]
2.2 Das institutionelle System deutscher EZ
2.2.1 Einleitung
Innerhalb der deutschen EZ ist eine Vielzahl von Akteuren tätig, wie Abbildung 1 zeigt:
Abbildung 1 : Das deutsche institutionelle System der Entwicklungszusammenarbeit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: DAC (2015), S.53
Kategorisieren lassen sich diese vielfältigen Akteure in staatliche und nicht-staatliche Träger von EZ. Aufgrund des begrenzen Umfangs der Thesis soll im Nachfolgenden nur auf die drei wichtigsten staatlichen EZ-Träger eingegangen werden. Weiterführende Informationen zu weiteren staatlichen und den nichtstaatlichen Trägern lassen sich in Annex 3 und Annex 4 finden.
2.2.2 Die wichtigsten staatlichen Träger deutscher Entwicklungszusammenarbeit
2.2.2.1 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die herausragende Bedeutung in der deutschen EZ kommt dem vom Bundestag kontrollierten Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), mit einem Anteil von über 50 % an Deutschlands gesamter ODA 2013 und 2014, zu.[56]
Das Bundesminister Dr. Gerd Müller unterstellte und etwa 800 Inlandsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen umfassende Ministerium[57] ist für Deutschlands Entwicklungspolitik- und -Strategie zuständig, während die Umsetzungsverantwortung bei zahlreichen Durchführungsorganisationen, anderen Ressorts und den nichtstaatlichen Trägern liegt.[58]
2.2.2.2 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Mit der Durchführung der zuvor definierten Technischen Zusammenarbeit wird in der Regel die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vom BMZ beauftragt, nachdem Inhalte und Volumen der TZ wie schon im Unterkapitel „Formen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ erläutert, mit den einzelnen Kooperationsländern in Regierungsverhandlungen vereinbart und vertraglich festgehalten wurden.[59] Das BMZ als ihr größter Auftragsgeber steuerte so 1,4 Milliarden € zum Gesamthaushalt von 1,9 Milliarden € in 2013 bei.[60]
Als Durchführungsorganisation ist die GIZ noch sehr jung, da sie erst 2011 durch Fusionierung der ehemals drei Durchführungsorganisationen der TZ, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Deutscher Entwicklungsdienst (DED) und InWEnt (Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH entstand.[61] ;[62]
2.2.2.3 Kreditanstalt für Wiederaufbau-Entwicklungsbank
Innerhalb der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe ist die KfW Entwicklungsbank die verantwortliche Organisation für die deutsche Finanzielle Zusammenarbeit in Entwicklungsländern.[63]
Mit der GIZ und dem BMZ bildet sie das Dreigestirn der wichtigsten Akteure deutscher EZ.[64]
Wie Abbildung 2 zeigt, finanzierte das BMZ 2014 nicht wie bei der GIZ die Mehrheit, sondern nur etwa ein Drittel der von der KfW anrechenbaren ODA-Gelder:[65] ;
Abbildung 2 : KfW Entwicklungsbank: Finanzierungsquellen und Finanzierungsinstrumente der ODA der KfW
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: DAC (2015), S. 49
Dies ist damit begründet, dass die KfW neben den Mitteln vom Bundeshaushalt Mittel am Kapitalmarkt aufnimmt ("KfW-Marktmittel"). Auf diese Weise kann das ODA-Fördervolumen deutlich erhöht werden (und damit natürlich auch Deutschlands Gesamt-ODA, um sich international als großer ODA-Geber positionieren zu können).
Somit werden je nach Bedarf und finanzieller Stärke des Nehmerlandes entweder Förderkredite zu marktnahen Konditionen ohne Einsatz von Haushaltsmitteln für betriebswirtschaftlich rentable Vorhaben in den Partnerländern, zinsvergünstigte Entwicklungskredite durch eine Mischung von Haushalts- und Marktmitteln, oder eben Zuschüsse und Kredite an die für die ärmsten Länder zuständige Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association, IDA) im Sinne der LDCs ausgegeben.[66]
3. Afrika: Chancen- versus Krisenkontinent
3.1 Einleitung
Ein Kontinent, etwa 100-mal so groß wie Deutschland, mit mehr als 2,000 Sprachen und 3,000 verschiedenen Bevölkerungsgruppen in 54 Ländern[67] und fast 1,2 Milliarden Einwohnern[68] kann in seiner Diversität und Vielfalt kaum erfasst werden, auch wenn Afrika des Öfteren in der deutschen Öffentlichkeit sehr pauschalisierend betrachtet wird.
Dennoch lassen sich einige Chancen und Risiken für diesen Kontinent relativ allgemein zusammenfassen.[69]
3.2 Afrika als Chancenkontinent
Dass Afrika sich als Kontinent entwickelt, und zwar schnell, kann man unter Verwendung des in Annex 1 beschrieben Begriffes „Entwicklung“ und der Annahme der 1950er, dass Entwicklung gleich BIP-Wachstum sei, festmachen.
Denn zu den 10 am schnellsten nach BIP wachsenden Ökonomien 2014/15 gehören nach Schätzungen vier afrikanische Länder,[70] kurz zuvor waren es sogar sechs.[71]
In Sub-Sahara-Afrika (SSA)[72] konnte 2014 ein BIP-Wachstum von sehr stabilen 5 % ausgemacht werden,[73] in 2015 immerhin noch 4,5 %.[74]
Afrika wird immer attraktiver für ausländische Investitionen.[75] Die internationalen Finanzströme haben sich im vergangenen Jahrzehnt mehr als versechsfacht.[76]
Das liegt unter anderem auch daran, dass sich etwa in SSA die makroökonomische Situation aufgrund besserer Politiken in den Ländern überwiegend in eine positive Richtung entwickelt hat.[77] Das Ende des Kalten Krieges und der weltweite politische und gesellschaftliche Strukturwandel seit Beginn der 1990er Jahre ließen auch SSA nicht unberührt. In fast allen Staaten SSAs wurden seitdem demokratische Reformen eingeleitet und Präsidentschafts- oder Parlamentswahlen unter Beteiligung mehrerer Parteien abgehalten,[78] die Anzahl autoritär regierter Staaten hat insgesamt abgenommen und in vielen Ländern ist der Regierungswechsel durch die Wahlurne heute der relativ übliche Standard.[79] ;[80]
3.3 Afrika als Krisenkontinent
3.3.1 Armut und Hunger
Armut und Hunger sind nach wie vor ein unbegreiflich großes Problem. Afrika südlich der Sahara ist die einzige Region der Welt, in der die Zahl der in extremer Armut[81] lebenden Menschen kontinuierlich gestiegen ist, von 290 Millionen im Jahr 1990 auf 414 Millionen im Jahr 2010. Damit leben dort mehr als ein Drittel der ärmsten Menschen der Welt.[82]
Zwar ist die wirtschaftliche Leistung gestiegen, dennoch leben heute mehr als zwei Drittel der Menschen in Subsahara-Afrika von weniger als zwei US-Dollar pro Tag.[83] Insgesamt hat die soziale Ungleichheit in den letzten Jahren sogar zugenommen.[84] Somit ist es nicht verwunderlich, auch wenn extreme Armut nicht der einzige Grund für die schlechte Ernährungslage ist,[85] dass allein in SSA 214 Millionen Menschen an Hunger leiden.[86]
3.3.2 Rasantes Bevölkerungswachstum
Auch bei dem Bevölkerungswachstum zeigt sich die geringe Aussagekraft bezüglich des BIPs, denn ein Großteil der wirtschaftlichen Fortschritte wird von einem rasanten Bevölkerungswachstum von 2,5 % jährlich aufgezehrt.[87] Die jetzigen Ernährungsprobleme könnten sich also noch einmal deutlich verschärfen. SSAs Einwohnerzahl wird sich voraussichtlich von 800 Millionen heutzutage auf 2 Milliarden 2050 und 3,7 Milliarden 2100 erhöhen.
Afrika ist jetzt schon der jüngste Kontinent der Welt mit einem Altersdurchschnitt von 18 Jahren.[88] Der große Bevölkerungszuwachs bedeutet, dass voraussichtlich 450 Millionen Menschen bis 2035 neu auf den Arbeitsmarkt strömen werden, mehr als in dem Rest der Welt zusammen.[89] ;[90]
Um diesen Zustrom bewältigen zu können, müssten jährlich 18 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden.[91] Die Infrastruktur, das Bildungssystem, etc. sind aktuell nicht darauf ausgelegt, diese Last zu tragen.
3.3.3 Größe des informellen Sektors
Nicht nur in der Zukunft wird Afrika Probleme haben, seine Bevölkerung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Schon jetzt arbeiten 90% von den 400 Millionen der im Sektor mit geringem Einkommen beschäftigten Arbeitskräfte in SSA in der sog. Schattenwirtschaft, also dem informellen Sektor,[92] ;[93] mit den negativen Folgen der Unsicherheit für die Beschäftigten durch fehlende formal-rechtliche Absicherung, geringer Akkumulation von Humankapital und Technologie etc. Wenig überraschend machen Steuern in Afrika oft weniger als 10 % des BIPs aus, während der Anteil in Industriestaaten zwischen 30% und 45 % liegt.[94] ;[95]
3.3.4 Schwache Infrastruktur
Die Infrastruktur[96] muss in vielen Teilen Afrikas als mangelhaft bezeichnet werden. In vielen Ländern SSAs haben immer noch 40 Prozent der Menschen keinen direkten Zugang zu sauberem Trinkwasser, nur 31 Prozent der Menschen konnten im Jahr 2010 angemessene sanitäre Anlagen nutzen.[97] Etwa 590 Millionen Menschen in SSA leben ohne Stromanschluss (600 Millionen in Afrika insgesamt[98] ), 80 Prozent kochen über offenem Feuer.[99] Das Straßennetz und auch die Häfen gelten allgemein als sehr überholungsbedürftig.[100] Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF)[101] und des World Economic Forums (WEF)[102] in 2015 könnte sich SSAs Handelsvolumen um 42% steigern, wenn die Infrastruktur dem Durchschnitt der Rest der Welt entspräche.[103]
3.3.5 Schwacher intraregionaler Handel
Der geringe intraregionale Handel, d.h. der Handel der afrikanischen Länder untereinander, ist vor allem auf die hohen Transportkosten zurückzuführen, die aufgrund der schwachen Infrastruktur entstehen. Problematisch sind zudem die oft sehr hohen Zölle an den Grenzen der Länder, was dazu führt, dass der Transport von Waren ins Innere des Kontinents oftmals mehr kostet als der Seeweg von bzw. nach Europa oder Asien.[104] Dementsprechend macht der intra-afrikanische Handel lediglich 16,3% des Gesamthandels aus.[105] Intraregionaler Handel in SSA ist im Durchschnitt um 50 % geringer als im Rest der Welt[106] und trägt nur zu 3,5% des BIP bei.[107] Infolgedessen fehlen regionale Märkte, die ein Gegengewicht zur Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffmärkten (nächster Abschnitt) bilden könnten.[108]
3.3.6 Geringe Exportdiversifizierung und geringer Anteil am Weltmarkt
Nicht nur der intra-afrikanische Handel ist ausbaufähig. 1960, zum Zeitpunkt der Erlangung der Unabhängigkeit der meisten afrikanischen Staaten, betrug der Anteil Afrikas ohne Südafrika am Welthandel 9 Prozent, 2013 lag der gesamte Anteil am Welthandel nur bei 3,3 Prozent.[109] ;[110] Vom natürlichen Reichtum Afrikas (Afrika besitzt z.B. mehr als 50 % des Goldes, 90 % Kobalt, 50 % Phosphate, 40 % Platin der weltweiten Vorkommen[111] ) profitiert die Bevölkerung kaum, da die meisten afrikanischen Länder von Rohstoffexporten abhängig sind. Diese werden zudem meistens außerhalb Afrikas weiterverarbeitet. So wird Afrikas Erdöl nur zu geringem Teil im Kontinent raffiniert.[112] Subsahara-Afrika exportiert hauptsächlich agrarische Produkte (über 50 % der Arbeitskräfte SSAs sind nach wie vor in der Landwirtschaft tätig[113] ) und mineralische Rohstoffe und trägt damit nur etwa um zwei Prozent zur globalen Wirtschaftsleistung bei.[114]
Daraus wird ersichtlich, dass die afrikanischen Ökonomien durchschnittlich volatil bleiben, da eine wirtschaftliche Diversifizierung oftmals unzureichend stattgefunden hat und eine hohe Abhängigkeit von Primärgütern herrscht.[115] ;[116]
3.3.7 Korruption und schlechte Regierungsführung
Trotz einiger positiver Entwicklungen gefährden oft willkürliche Rechts- und Justizsysteme, schlecht funktionierende Verwaltungen, Vetternwirtschaft und Korruption[117] in weiten Teilen Afrikas die Stabilität und Sicherheit.[118]
Laut dem „Africa Competitiveness Report“ des WEF 2012 ist in SSA wie in NA Korruption das größte Problem für Afrikas Wettbewerbsfähigkeit nach einem unzureichenden Zugang zu Finanzierungsquellen,[119] da diese ausländische Investoren abschreckt,[120] Entwicklung hemmt und Ungleichheiten erhöht.[121]
3.3.8 Zivile Unruhen und Konflikte
In SSA leidet trotz des demokratischen Wandels immer noch jeder vierte Bewohner unter Staatskrisen oder bewaffneten Konflikten.[122] Unabhängig davon, ob Kritiker die Hauptschuld bei den ehemaligen Kolonialmächten durch die Partition der Länder Afrikas auf der Berliner Konferenz 1885 sehen,[123] die verschiedenste Stämme mit eigenen Bräuchen und Sprachen in unnatürliche Nationen zwängte,[124] oder ob der Kolonialismus nicht als Ursache gezählt wird,[125] die Konflikte verhindern ohne Zweifel oftmals wirtschaftlichen und politischen Fortschritt.[126]
3.3.9 Kapitalflucht
Ein aufgrund seines Volumens nicht zu unterschätzendes Problem ist die Kapitalflucht aus afrikanischen Ländern.[127] Zwischen 1970 und 2010 verloren alleine 33 Länder SSAs schätzungsweise 814 Milliarden US $, was die ODA-Ströme (659 Mrd. $) und die Direktinvestitionen/FDI[128] (306 Mrd. $) in diesem Zeitraum deutlich übersteigt.[129] Die von Tony Blair initiierte "Commission for Africa" hat ausgerechnet, dass sich 40 Prozent der afrikanischen privaten Vermögen außerhalb Afrikas befinden.[130]
Kritiker schlussfolgern sogar, dass bei Rücktransfer der privaten Guthaben in die afrikanischen Länder die Armut mit einem Schlag besiegt werden könne.[131]
3.4 Fazit
Trotz positiver wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen bleiben viele Probleme Afrikas offensichtlich weiter bestehen. Im Einklang mit der Vielzahl der Schwierigkeiten in vielen Ländern Afrikas zählt der aktuelle (2015) Index der menschlichen Entwicklung, der Human Development Index (HDI)[132] des Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen, neunzehn der zwanzig unterentwickeltsten Länder der Welt zu Staaten SSAs.[133]
Bevor die deutsche EZ mit Afrika im zentralen Teil der Thesis im übernächsten Kapitel eingehender anhand von quantitativen und qualitativen Indikatoren analysiert werden soll, wird zuerst examiniert, ob die für die EZ mit Afrika relevanten staatlichen Afrikakonzepte formal auf die genannten Probleme Afrikas ausgerichtet sind.
4. Das Afrika-Konzept Deutschlands
4.1 Einleitung
Nicht nur für das BMZ, sondern auch für die Bundesregierung ist Afrika der Schwerpunktkontinent in Bezug auf Entwicklungszusammenarbeit.[134] ;[135] Aktuell unterhält Deutschland mit allen Staaten Afrikas diplomatische Beziehungen[136] und das BMZ ist in 32 der 54 Länder Afrikas mit über 2,000 Mitarbeiter/innen seiner Durchführungsorganisationen aktiv.[137] ;[138]
Um durch die Afrikakonzepte Erkenntnisse für die EZ sehr relevante Ausrichtung der staatlichen Institutionen Deutschlands zu gewinnen, wurden alle in diesem Bereich relevanten Dokumente der letzten Jahre herangezogen: Das Afrika-Konzept (2011) sowie die afrikapolitischen Leitlinien (2014) der Bundesregierung (BR) und die sich daraus ergebenden Handlungskonsequenzen für das BMZ, zusammengefasst in „Die neue Afrikapolitik des BMZ – Afrika vom Krisen- zum Chancenkontinent“ 2014 und „Neue Akzente für unsere Afrikapolitik – Zwischenbilanz nach einem Jahr“ 2015.
4.2 Die Afrika-Konzepte der Bundesregierung
Während die allesamt die deutsche EZ eindeutig tangierenden sechs Schlüsselbereiche[139] des Afrikakonzepts der Bundesregierung 2011 zwar zumindest einen Teil der im vorherigen Kapitel angesprochenen Probleme Afrikas anzusprechen scheinen, steht ganz offensichtlich z.B. das wirtschaftliche oder sicherheitspolitische Eigeninteresse Deutschlands im Vordergrund.[140]
Dennoch scheint ein angemessenes Verständnis von den Problemen Afrikas vorhanden zu sein und auch angemessene Lösungsansätze vorzuliegen.
So sollen Frieden und Sicherheit als „oberstes Interesse“ und mit dem Schwerpunkt der Konfliktprävention durch die Stärkung afrikanischer Eigenverantwortung und Unterstützung der Regionalorganisationen Afrikas und der Afrikanischen Union (AU)[141] in Bezug auf ihre Sicherheits- und Friedensarchitektur gestärkt werden,[142] ;[143] gute Regierungsführung[144] als Schwerpunkt deutscher EZ,[145] Rechtsstaatlichkeit sowie die Stabilität staatlicher Strukturen verbessert,[146] oder als Schwerpunkt deutscher Politik insgesamt Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln kultiviert werden, etwa bezüglich der Verbesserung des Investitionsklimas und der Rechtssicherheit und dem Zugang zu Krediten, aber auch durch die Förderung regionaler wirtschaftlicher Integration.[147] Klima und Umwelt sollen durch den Erhalt und die Wiederherstellung von Lebensräumen oder den Schutz der Tropenwälder, nachhaltige Landwirtschaft und verbessertes Wasserressourcenmanagement gesichert,[148] die Energieinfrastruktur ausgebaut, die Rohstoffwirtschaft nachhaltig gestärkt[149] und in die Bildungs-Forschungs- und Gesundheitssysteme investiert werden.[150]
Betont werden zudem die Wahrung und Verwirklichung der Menschenrechte,[151] die Rolle einer aktiven Zivilgesellschaft als Partner[152] und der Willen, sich auf multilateraler Ebene, nicht nur mit afrikanischen Staatenzusammenschlüssen, sondern etwa auch innerhalb der G7 (damals noch G8)[153], den VN und der EU für Afrika zu engagieren.[154] Zudem wird wiederholend die Bekämpfung von Hunger und Armut als Querschnittsthema fokussiert.[155]
Jedoch wird, wie bereits erwähnt, das deutsche Interesse hinter den gewählten Schlüsselbereichen ersichtlich, auch wenn jegliche auf Eigeninteresse abzielende Handlungen als „win-win-Situation“ dargestellt werden.[156]
Besonders in den Vordergrund tritt das Eigeninteresse im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.[157] Eines, das die EZ nicht unberührt lässt, wie später ersichtlich wird.
„Die Afrikapolitischen Leitlinien“ der Bundesregierung von 2014 unterscheiden sich in ihrer Schwerpunktsetzung prinzipiell nicht von dem drei Jahre zuvor herausgegebenen Konzept. Die ehemals sechs Schlüsselbereiche werden nun in genauer ausformulierte und zahlreichere Schwerpunkte unterteilt,[158] das Eigeninteresse Deutschlands steht zumindest formal nicht mehr im Vordergrund.
Einigen Punkten wird ein größerer Fokus zuteil, wie die Förderung der regionalen Integration,[159] Nachhaltigkeit im Allgemeinen,[160] oder es wird denen sich verändernden politischen Rahmenbedingungen (etwa erhöhte Flüchtlingsbewegungen[161] und gesellschaftliche Umstürze in Nordafrika[162] ) Sorge getragen.
Bis auf die Problematik der Kapitalflucht werden durch die angedachten Handlungsfelder alle benannten Probleme Afrikas direkt angesprochen. Da allerdings kaum konkretisierte Ausgaben- oder quantitative EZ-Ziele (in den Leitlinien von 2014 kein einziges) vorliegen, lässt sich nicht objektiv beurteilen, inwiefern diese Probleme fernab von politischen Absichtserklärungen auch in der Realität Berücksichtigung finden.
Umso nötiger scheint ein Blick in die Afrika-Konzepte des BMZ, um konkretere Pläne zu deutscher EZ mit Afrika zu erhalten.
4.3 Die Afrika-Konzepte des BMZ
Für das BMZ ist Afrika offiziell der EZ-Schwerpunktkontinent. Im Konzept von 2014 wird diese Bedeutung dadurch unterstrichen, dass Afrika über 50 % der bilateralen ODA des BMZ erhalten sollte (mehr als 1,2 Milliarden € in 2013), welches sogar um noch mehr als 100 Millionen € jährlich erhöht werde.[163] ;[164] Mehr als ein Viertel der Ausgaben gingen an überregionale Vorhaben, etwa in Zusammenarbeit mit der AU oder den Regionalorganisationen.[165]
[...]
[1] Anm.: Zum Begriff der „Entwicklung“ siehe Annex 1
[2] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 23
[3] Vgl. Paldam, M./Doucouliagos, H. (2007), S. 27
[4] Vgl. Klingebiel, S. (2013), S. 3
[5] Vgl. Klingebiel, S. (2012), S. 2
[6] Vgl. BMZ (2014a)
[7] Vgl. DAC (2015), S. 11
[8] Vgl. BMZ (2015n)
[9] Vgl. BMZ (2014e), S. 12
[10] Anm.: Für eine Definition des Begriffes „Entwicklungsland“ siehe nächster Abschnitt
[11] Kevenhörster, P./ van den Boom, D. (2009), S. 13 ff.
[12] Vgl. Kevenhörster, P./ van den Boom, D. (2009), S. 13 ff.
[13] Vgl. Andersen, U. (2004), S. 95
[14] Vgl. Kevenhörster, P./ van den Boom, D. (2009), S. 15
[15] Kevenhörster, P./ van den Boom, D. (2009), S. 13
[16] Vgl. Nuscheler, F. (2004), S. 226
[17] Vgl. Andersen, U. (2004), S. 95
[18] Vgl. BMZ (2015q)
[19] Anm.: Der Entwicklungsausschuss der OECD, der Development Assistance Committee (DAC) legt unter anderem Qualitätsstandards für die Entwicklungszusammenarbeit fest und erarbeitet Grundsätze und Leitlinien zur Wirksamkeit von EZ. Die DAC-Länderprüfungen (Peer Reviews) bilden einen weiteren Arbeitsschwerpunkt, in denen nach einheitlichen Verfahren und in regelmäßigen Abständen (alle vier bis fünf Jahre) das entwicklungspolitische Engagement der Mitgliedsländer überprüft wird. Momentan besteht der DAC aus 29 Mitgliedern, u.a. Deutschland, den United States of America (USA) und der Europäischen Union (EU). Vgl. BMZ (2015v); OECD (o.J.c)
[20] Anm.: Die 1960 gegründete OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) bietet Regierungen ein internationales Forum der Zusammenarbeit mit dem Ziel, eine Politik zu befördern, die das Leben der Menschen weltweit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht verbessert. Unter den 34 Mitgliedstaaten befinden sich 21 Länder der EU. Schlüsselpartner für eine enge Zusammenarbeit sind zudem die BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, China, Indien und Südafrika) sowie Indonesien. Vgl. OECD (o.J.d); OECD (o.J.g); OECD (o.J.f); OECD (o.J.f)
[21] Vgl. BMZ (2015q)
[22] Anm.: Momentan zählen 48 Länder zu den LDCs. Mit mehr als 800 Millionen Einwohnern stellen sie zwar um die 12 % der gesamten Weltbevölkerung, tragen aber lediglich einen Anteil von weniger als 2 % zum weltweiten Brutto-Inlands-Produkt (BIP) und weniger als 1 % zum globalen Welthandel bei. Vgl. United Nations OHRLLS (2016)
[23] Anm.: „Low Income Countries” (LIC)
[24] Anm.: Das Bruttonationaleinkommen/BNE beschreibt das an alle Staatsangehörigen eines Landes im In- und Ausland geflossene Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögensbesitz im Jahr. Demgegenüber beschreibt das Bruttoinlandsprodukt/BIP als Maß für die gesamte wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft den Wert aller im Inland produzierter Waren und Dienstleistungen (abzüglich aller Vorleistungen) innerhalb eines Jahres. Vgl. Horvath, M. e. a. (o.J.); K. Frhr. von Weizsäcker, R. et al (o.J.)
[25] Anm.: „Lower Middle Income Countries” (LMIC)
[26] Anm.: „Upper Middle Income Countries” (UMIC)
[27] Vgl. OECD (o.J.b)
[28] Anm.: Für die aktuelle Liste der Entwicklungsländer nach Kategorien siehe Annex 2.
[29] Anm.: In der verwendeten Literatur werden, abhängig von der Institution, unterschiedliche Währungen verwendet. Die deutschen Träger beispielsweise verwenden Euro-Angaben, die OECD oder Weltbank stützen sich auf Angaben in US-Dollar. Da die angeführten Zahlen meist ausschließlich zum Aufzeigen von Trends und Veränderungen eingesetzt werden, können die verschiedenen Währungsangaben und Wechselkurse vernachlässigt werden.
[30] Anm.: Wenngleich erst im späteren Verlauf der Thesis relevant, soll der Vollständigkeit halber bereits hier darauf hingewiesen werden, dass bei statistischen Erhebungen zwischen Brutto- und Netto-ODA unterschieden wird. Brutto-ODA umfasst die Leistungen, die ein Geber insgesamt im Jahr leistet, während die Netto-ODA durch die Brutto-ODA abzüglich der Tilgungserlöse von Darlehen vorheriger Jahre an Nehmerländer (ohne die Zinserlöse), Gegenbuchungen von Schuldenerlassen und Verkaufserlöse aus Beteiligungen berechnet wird. Vgl. OECD (o.J.e)
[31] Vgl. Klingebiel, S. (2013), S. 5
[32] Vgl. BMZ (2016j)
[33] Vgl. BMZ (2015q)
[34] Vgl. BMZ (2016j)
[35] Vgl. BMZ (2016j)
[36] Anm.: So können Geberländer etwa die Kosten für Flüchtlinge bzw. Asylsuchende im ersten Jahr ihres Aufenthalts im Gastland auf die ODA anrechnen. Dies schließt zum Beispiel die Kosten für die Unterbringung, Sprachkurse, Verpflegung und sogar die freiwillige Rückführung abgelehnter Asylsuchende in ihr Heimatland ein. Auch Studienplatzkosten im Geberland für Staatsangehörige eines Entwicklungslandes, Ausgaben für entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung oder länderspezifische Forschung können als ODA angerechnet werden, obwohl diese Ausgaben den Entwicklungsländern wenn überhaupt nur indirekt zu Gute kommen, da das ausgegebene Geld den Wirtschaftskreislauf des Geberlandes höchstwahrscheinlich zum großen Teil nicht verlassen wird. Vgl. Martens, J. (2015); BMZ (2016j)
[37] Anm.: Unter Berücksichtigung der Kreditlaufzeit und des Zinssatzes ergibt sich das Zuschusselement aus dem Vergünstigungsgrad gegenüber einer kommerziellen Leistung. Vgl. OECD (2008), S. 1 ff.
[38] Vgl. OECD (2008), S. 1 ff.
[39] Vgl. Knoke, I./Morazán, P. (2011), S. 8
[40] Anm.: Es gibt noch neuere Formen der EZ, etwa „Dreieckskooperationen“ (erste Pilotprojekte gab es seit 1980), bei der eine Industrienation und ein Schwellenland zusammen als Geber von Know-how und finanziellen Mitteln ein Projekt in einem Entwicklungsland umsetzen. So können Schwellenländer eigene Erfahrungen aufgrund vergleichbarer Entwicklungsschritte an Entwicklungsländer weitergeben und selbst eine gute Orientierung vom traditionellen Geber (der Industrienation) für den Ausbau und die Professionalisierung der eigenen EZ erhalten. Dreieckskooperationen bieten darüber hinaus die Möglichkeit, international ein kohärentes Verständnis von Entwicklungszusammenarbeit aufzubauen. Weitere Vorteile können u.a. entstehen, wenn das Schwellenland über einen ähnlichen sozio-kulturellen Hintergrund wie das Empfängerland verfügt und somit die Zusammenarbeit erleichtert wird. Deutschland ist etwa in einer entsprechenden trilateralen Kooperation mit Südafrika in anderen afrikanischen Ländern aktiv. Vgl. BMZ (2014d); BMZ (2015a); BMZ (2013b)
[41] Vgl. Klingebiel, S. (2013), S. 1
[42] Anm.: Im amtlichen Sprachgebrauch wird statt dem Begriff „Nehmerland“ oft der Begriff „Kooperationsland“, „Partnerland“ oder „Kooperationspartner“ verwendet, höchstwahrscheinlich aus demselben Kalkül, welches "Entwicklungshilfe" zu „Entwicklungszusammenarbeit“ werden ließ. Für einen abwechslungsreicheren Lesefluss finden sich alle vier Begriffe in dieser Thesis wieder und sind als synonym zu betrachten.
[43] Vgl. BMZ (2015g)
[44] Anm.: Ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss seit 1945 von momentan 193 Staaten, der gemäß seiner Charta unter anderem die Sicherung des Weltfriedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und den Schutz der Menschenrechte zum Ziel hat. Wird eine englische Quelle der VN zitiert, werden die VN gemäß des englischen Ausdrucks als „United Nations“ (UN) bezeichnet. Vgl. United Nations (o.J.)
[45] Anm.: Die Zusammenarbeit in multilateralen Organisationen kann überaus vorteilhaft sein. Etwa durch die Tatsache, dass viele der großen Probleme der Gegenwart wie Terrorismus, Klimawandel, Bürgerkriege, Umweltzerstörung, Ressourcenknappheit grenzüberschreitende und globale Herausforderungen sind und kollektive Handlungsmuster erforderlich machen. Durch das Zusammenbringen von Ressourcen können des Weiteren Aufgaben erfüllt werden, die einzelne bilaterale Geber überfordern. Eigeninteressen von einzelnen Geberländern können sich deutlich weniger niederschlagen und Partnerregierungen haben teilweise bessere Mitwirkungsmöglichkeiten an Entscheidungsprozessen von multilateraler EZ, da sie selbst in den Aussichtsgremien vertreten sind. Dies erhöht die Legitimität der EZ in den Partnerländern. Vgl. Klingebiel, S. (2013), S. 24ff..; BMZ (2015n); BMZ (2014i)
[46] Vgl. BMZ (2014b)
[47] Anm.: Etwaige Eigeninteressen lassen sich natürlich sehr viel direkter bei bilateraler EZ berücksichtigen, etwa durch das Vorenthalten von EZ zur außenpolitischen Sanktionierung des Empfängerlandes oder durch die Bevorzugung von Unternehmen aus dem Geberland bei der Ausführung der EZ-Leistungen. Zudem kann der Geber die Ausrichtung der Unterstützungsleistungen unmittelbarer bezüglich der Themen und Auswahl der Länder bestimmen. Dies verschafft ihm eine höhere Sichtbarkeit im eigenen Land (gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit etc.), aber auch im Kooperationsland. Somit wird die bilaterale EZ auch als das „Gesicht“ deutscher EZ bezeichnet. Vgl. Klingebiel, S. (2013), S. 24; BMZ (2015g)
[48] Anm.: Aufgrund genannter Argumente ist es wenig verwunderlich, dass obwohl seit 2013 kein Zwang mehr durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu einer Deckelung des Anteils an multilateraler ODA besteht, es sich Ende 2013 lediglich bei 29% und 30% Ende 2014 der deutschen ODA-Gesamtleistungen um Beiträge zu den Kernhaushalten multilateraler Organisationen handelte, ein international betrachtet häufiger Umstand. Vgl. DAC (2015), S. 17 ff.; BMZ (2016k), S. 1; S. 1; Klingebiel, S. (2013), S. 24
[49] Anm.: Auf weitere Instrumente, wie etwa dem einjährigen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“, dem dreimonatigen ASA-Programm für Studenten und Graduierte, Hochschulprogrammen oder der Reintegration ausländischer Fachkräfte soll aufgrund eines sehr geringen Anteils an der Gesamt-ODA nicht eingegangen werden. Vgl. BMZ (2015j); BMZ (2014g); BMZ (2013e); BMZ (2013k)
[50] Anm.: Wie bei ODA-Strömen wird zwischen Brutto- sowie Netto-FZ-Leistungen unterschieden. Der Unterschied zwischen und Brutto- und Netto-FZ ist derselbe wie bei Brutto- und Netto-ODA. Vgl. BMZ (2016c); BMZ (2015f), S. 1
[51] Vgl. BMZ (2014j)
[52] Vgl. BMZ (2013d)
[53] Vgl. Klingebiel / Leiderer / Schmidt 2007; Janus 2012, zitiert nach Klingebiel, S. (2013), S. 45
[54] Vgl. BMZ (2013m)
[55] Vgl. BMZ (2015f), S.1
[56] Vgl. BMZ (2016k), S. 1
[57] Vgl. BMZ (2012)
[58] Vgl. DAC (2010), S. 20
[59] Vgl. BMZ (2013m)
[60] Vgl. DAC (2015), S. 62
[61] Vgl. DAC (2015), S. 53
[62] Vgl. BMZ (2013a)
[63] Vgl. BMZ (2013d)
[64] Vgl. DAC (2015), S. 58
[65] Vgl. DAC (2015), S. 49
[66] Vgl. BMZ (2014h); BMZ (2013d)
[67] Vgl. BMZ (2015x)
[68] Vgl. Statista (2015)
[69] Anm.: Die unbestreitbar schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels auf Afrika bleiben hier aus Platzgründen unbeachtet.
[70] Vgl. OKOTH, E. (2015)
[71] Vgl. BMZ (2014e), S. 4
[72] Anm.: Afrika südlich der Sahara, auch Sub-Sahara-Afrika (SSA) umfasst 49 der 54 Staaten Afrikas und etwa 800 Millionen Individuen. Sie ist die ärmste Region der Welt. Aus diesem Grund, und weil die fünf Länder Nordafrikas (NA) kulturell eher der MENA-Region ((Middle East and North Africa) zugeordnet und bei regionalen Studien oft zusammen mit etwa Syrien, Jordanien oder dem Jemen betrachtet werden, stehen die Länder SSAs im Fokus dieser Thesis. Vgl. BMZ (2016l); BMZ (2016a), S. 1
[73] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. 2
[74] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. ix
[75] Vgl. Afrika-Verein der Deutschen Wirtschaft (2015), S. 6
[76] Vgl. Klingebiel, S. (2012), S. 1
[77] Vgl. Klingebiel, S. (2013), S. 39 f.
[78] Vgl. BMZ (2014a)
[79] Vgl. van den Boom, D. (2011), S. 82
[80] Vgl. Moyo, D. (2010), S. 3 f.
[81] Anm.: Menschen, die als absolut oder extrem in Armut lebend definiert werden, hatten nach der Weltbank weniger als ein Einkommen von 1,25 US$ am Tag zur Verfügung. Ende 2015 wurde die Trennlinie auf 1,90 $ gesetzt. Da die diesbezüglich verwendete Literatur allerdings vor Ende 2015 verfasst wurde, zählen in dieser Thesis weiterhin nur Menschen mit weniger als 1,25$ am Tag als extrem arm. Vgl. World Bank (2015)
[82] Vgl. Auswärtiges Amt (2014)
[83] Vgl. BMZ (2014a)
[84] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 30
[85] Ein großer Teil der in SSA erwirtschaften Lebensmittel verdirbt auf dem Weg vom Acker zum Verbraucher durch Mängel bei der Ernte, Lagerung, Verarbeitung und Transport. Problematisch sind zudem ein unfairer Lebensmittelwettbewerb, schwankende Weltmarktpreise, Umweltprobleme und Klimawandel. Vgl. BMZ (2015t), S. 35
[86] Vgl. BMZ (2015t), S. 34
[87] Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung (30.01.2016)
[88] Vgl. Haefliger, M. (2016)
[89] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. x ff.
[90] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. 35
[91] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. x
[92] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. 26
[93] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 137
[94] Vgl. Haefliger, M. (2016)
[95] Anm.: Weitere Gründe dafür können privilegierte Eliten und Korruption sein. Vgl. Klingebiel, S. (2013), S. 66; Wolff, J. H. (2011), S. 43
[96] Anm.: Auf die aus den Schwächen der sozialen Infrastruktur im Bereich Bildung und Gesundheit entstehenden Problematiken wird erst im Unterkapitel „Millenium Development Goals“ im übernächsten Kapitel der Indikatorbewertung eingegangen, um Duplizität zu vermeiden.
[97] Vgl. BMZ (2015y)
[98] Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung (30.01.2016)
[99] Vgl. BMZ (2015i)
[100] Vgl. World Economic Forum (2015), S. xvi
[101] Anm.: Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist eine internationale Organisation zur Schaffung geordneter Währungsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern. Seine wichtigste Aufgabe ist die Förderung des Welthandels auf der Grundlage zwischenstaatlicher Kooperation. Wird eine Quelle des IWF aus dem Englischen zitiert, wird der englische Name International Monetary Fund (IMF) verwendet. Vgl. Klein, M. (o.J.a); Bundeszentrale für Politische Bildung (o.J.)
[102] Anm.: Das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) ist eine Stiftung, die in erster Linie für das von ihr veranstaltete Jahrestreffen bekannt ist, bei dem u.a. führende Wirtschaftsexperten und Politiker zusammenkommen, um über aktuelle globale Fragen, etwa im Bereich der Wirtschafts- und Umweltpolitik, zu diskutieren. Vgl. Investopedia (o.J.b)
[103] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. 35
[104] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 155 f.
[105] Vgl. United Nataions Economic Commission for Africa (2015), S. 51 f.
[106] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. 54
[107] Vgl. International Monetary Fund (2015), S. 48
[108] Vgl. Haefliger, M. (2016)
[109] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 111
[110] Vgl. United Nataions Economic Commission for Africa (2015), S. 51
[111] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 39
[112] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 41 f
[113] Vgl. World Economic Forum (2015), S. 6
[114] Vgl. BMZ (2015s)
[115] Vgl. Klingebiel, S. (2013), S. 39
[116] Vgl. United Nataions Economic Commission for Africa (2015), S. xiii
[117] Anm.: „Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“ Weiß, O. (o.J.)
[118] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 24
[119] Vgl. World Economic Forum (2011), S. 12
[120] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 30
[121] Vgl. Veltin, M. (2014)
[122] Vgl. Auswärtiges Amt (2014)
[123] Vgl. Moyo, D. (2010), S. 31 f.
[124] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 29
[125] Vgl. Nuscheler, F. (2004), S. 213
[126] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 17
[127] Anm.: Durch etwa die Steuerflucht multinationaler Unternehmen, illegale Finanztransaktionen oder korrupte Machenschaften der Regierungen. Vgl. Luther, S. e. a. (2015), S. 18
[128] Anm.: Foreign Direct Investment (FDI), oder auch Direktinvestitionen sind Investitionen in ein ausländisches Unternehmen, die primär aus der Motivation getätigt werden, um Einfluss auf und Kontrolle über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu erhalten. Damit die Investition als FDI gezählt wird, muss der Anleger mindestens 10% der Unternehmensanteile innehaben. Vgl. Lenel, A. (2013), S. 8
[129] Vgl. Boyce, J. K./Ndikumana, L. (2012), S. 1
[130] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 136
[131] Vgl. Seitz, V. (2011), S. 111
[132] Anm.: Der "Human Development Index (HDI)" ist eine Messzahl für den Entwicklungsstand eines Landes. Er setzt sich aus drei Indikatoren zusammen: Lebenserwartung (bei der Geburt), Ausbildung (Alphabetisierung der erwachsenen Bevölkerung, Einschulungsrate in Grund-, Sekundär- und Hochschulen) und BIP (pro Kopf). Der "Human Development Report" wird von dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, dem United Nations Development Programme (UNDP) jährlich veröffentlicht. Vgl. Ribbeck, E. (2008)
[133] Vgl. UNDP (2015), S. 244 f.
[134] Vgl. BMZ (2014e), S. 12
[135] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 47 f.
[136] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 7
[137] Vgl. BMZ (2014e), S. 1
[138] Anm.: Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Ghana, Kamerun, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Malawi, Mali, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Niger, Ruanda, Sambia, Südafrika, Süd-Sudan, Tansania, Togo, Uganda als Kooperationsländer mit bilateralem Länderprogramm und Algerien, Côte d'Ivoire, Sierra Leone, Liberia, Guinea, Madagaskar, Nigeria, Senegal, Tunesien als Kooperationsländer mit fokussierter regionaler oder thematischer Zusammenarbeit. Die zwischenstaatliche bilaterale Zusammenarbeit konzentriert sich in den Kooperationsländern mit bilateralen Länderprogrammen auf drei Schwerpunktbereiche (z.B. „Wasser“ oder „gute Regierungsführung“), in den Kooperationsländern mit fokussierter regionaler oder thematischer Zusammenarbeit auf einen Schwerpunkt. Deutschland unterstützt außerdem weitere Länder. Diese Unterstützung erfolgt dann z.B. über die Beiträge Deutschlands zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union oder über die nichtstaatlichen Träger. Vgl. BMZ (2016i)
[139] Anm.: 1. „Frieden und Sicherheit“, 2. „Gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte“, 3. „Wirtschaft“, 4. „Klima und Umwelt“, 5. „Energie und Rohstoffe“, 6. „Nachhaltige Entwicklung, Bildung und Forschung“. Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 5
[140] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 15
[141] Anm.: Die Afrikanische Union (AU) ist seit ihrer Gründung 2002 als Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) der wichtigste Zusammenschluss afrikanischer Staaten. Ihr gehören außer Marokko alle international anerkannten Staaten Afrikas an. Hauptziel ist die politische und wirtschaftliche Integration im Sinne einer solidarischen Zusammenarbeit der afrikanischen Länder. Vgl. BMZ (2015b); Klein, M. (o.J.c)
[142] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 19
[143] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 12
[144] Anm.: Gute Regierungsführung („Good Governance“) beinhaltet beispielsweise die Rechenschaftspflicht der Regierungen, ein verantwortliches Handeln der öffentlichen Verwaltung sowie Gewaltenteilung. Wichtige Bereiche sind darüber hinaus die Unterstützung von Dezentralisierung zur Stärkung lokaler Eigenverantwortung sowie eine gute finanzielle Regierungsführung im Hinblick auf etwa Haushaltsreformen, Stärkung staatlicher Einnahmen und verbesserter externer Finanzkontrolle. Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 25
[145] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 24 f.
[146] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 24 f.
[147] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 33 f.
[148] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 38 f.
[149] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 43
[150] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 54 f.
[151] Anm.: Menschenrechte sind die Rechte, die jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Verfassung etc. allein aufgrund seines Menschseins zustehen. Zu ihnen gehören etwa das Recht auf Leben, Bewegungsfreiheit oder das Recht darauf, nicht versklavt oder gefoltert zu werden. Vgl. Rechtslexikon Lexexakt (o.J.); Youth for Human Rights (o.J.)
[152] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 11 f.
[153] Anm.: Die Gruppe der 7 (G7) ist ein informeller Zusammenschluss der zu ihrem Gründungszeitpunkt bedeutendsten Industrienationen der westlichen Welt in Form regelmäßiger Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, um etwa ökonomische und monetäre Anliegen zu besprechen. Die Länder der G7 stellen 10,5 Prozent der Weltbevölkerung und erwirtschaften etwa 44 % des BIPs weltweit. Sie sind für knapp 70 Prozent der weltweiten ODA verantwortlich. Zur vormals "Gruppe der 8 (G8)" gehörten bisher Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Russland und die USA, jedoch verlor Russland aufgrund der Verletzung der territorialen Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine bis auf weiteres seinen Platz im Zusammenschluss. Vgl. BMZ (2016h); Investopedia (o.J.a)
[154] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 19
[155] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 11 ff.
[156] Anm.: Verbesserte Rechtsstaatlichkeit komme Afrika zugute, schütze aber auch deutsche Investitionen, Frieden und Sicherheit verhindere Flüchtlingsströme, von Schwerpunktsetzungen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz könne insbesondere der exportierende deutsche Mittelstand profitieren, in Konkurrenz mit etwa Teilen der BRICS-Staaten könnten Rohstoffkooperationen (die natürlich staatliche Einnahmen der afrikanischen Länder stärken und sie bei Modernisierung der Infrastruktur und Wirtschaft unterstützen würden) die auf Rohstoffe angewiesene deutsche Wirtschaft befriedigen und Deutschlands Energiebedarf decken. Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 11 ff.
[157] Anm.: Als Handelsnation habe Deutschland besonderes Interesse an einer diversifizierten afrikanischen Wirtschaft und zunehmender Integration der afrikanischen Märkte, die dort für Wohlstand sorgen würden. Ein besonderes Ziel sei die Verzahnung von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit, denn bilateraler Handel und Investitionsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen würden EZ langfristig überflüssig machen (und die Absatzchancen besagter Unternehmen erhöhen). Um privates Kapital für die EZ zu gewinnen, sollten vor allem die Instrumente der Exportkreditgarantien und Investitionsschutzabkommen eingesetzt werden. Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 13 ff.
[158] Anm.: 1. „Regionale Integration weiter stärken“, 2. „Frieden und Sicherheit fördern, Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (African Peace and Security Architecture, APSA) unterstützen“, 3. „Fragilität abbauen, Konflikte und Gewalt reduzieren, Menschenrechtsverletzungen verhindern“, 4. „Armut und Hunger bekämpfen, Ernährung sichern, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie nachhaltige Urbanisierung fördern“, 5. „Rechtsstaatliche Strukturen und gute Regierungsführung fördern, Korruption bekämpfen“, 6. „Rechte und sozialen Schutz der Menschen verwirklichen, nachhaltige Beschäftigungspolitik fördern“, 7. „Fluchtursachen reduzieren und Flüchtlinge besser schützen, Migrationspolitik präventiv und entwicklungsorientiert gestalten und Missbrauch verhindern“, 8.„Die Länder Nordafrikas, flankierend zu den Transformationspartnerschaften für die arabischen Umbruchländer, gezielt unterstützen, 9. „Rohstoffe als Instrument für Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung verantwortlich nutzen, natürliche Lebensgrundlagen erhalten“, 10. „Wirtschaftliches Wachstum, Handel und Investitionen unterstützen“, 11. „Potenzial der afrikanischen Märkte für die deutsche Wirtschaft erschließen“, 12. „Bildung auf allen Ebenen ermöglichen, Zusammenarbeit bei Wissenschaft und Forschung intensivieren“, 13. „Global Governance stärken, natürliche Ressourcen und Umwelt schützen, biologische Vielfalt erhalten“, 14. „Gemeinsam den Klimawandel begrenzen und die Anpassung an den Klimawandel in Afrika erleichtern“, 15. „Zusammenarbeit im Bereich der Kultur ausbauen“, 16. „Wichtige afrikanische Akteure häufig und sichtbar wahrnehmen“, 17. „Stärkere Abstimmung mit strategischen Partnern zu Afrika“, 18. „Aktive Mitwirkung bei der Neuausrichtung der G7/G8-Afrika Partnerschaft“ Vgl. Veltin, M. (2014), S. 6 ff.
[159] Vgl. Veltin, M. (2014), S. 5
[160] Vgl. Veltin, M. (2014), S. 9
[161] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 8
[162] Vgl. Auswärtiges Amt (2011), S. 9 f.
[163] Vgl. BMZ (2014e), S. 1
[164] Anm.: In der Zwischenbilanz nach einem Jahr wird berichtet, dass 2014 sogar ganze 1,5 Milliarden € an bilateralen Zusagen den afrikanischen Staaten zugutekommen gekommen seien. Vgl. BMZ (2015t), S. 7
[165] Vgl. BMZ (2014e), S. 4
- Quote paper
- Jan Meyling (Author), 2016, Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika. Analyse der Arbeitsweise und Konzeption, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323107
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