Als Augsburger Religionsfrieden wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana – eines grundlegenden Bekenntnisses der lutherischen Reichsstände – dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.
Der Augsburger Religionsfrieden gilt als ein wichtiges Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Mit ihm wurden erstmals durch reichsrechtliche Beschlüsse die grundlegenden Bedingungen für eine friedliche und dauerhafte Koexistenz von Luthertum und Katholizismus im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation festgesetzt.
Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen dieser Arbeit die Auswirkungen des Augsburger Religionsfriedens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hinsichtlich Politik, Religion, Kultur und Sozialwesen untersucht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. Vorgeschichte und Augsburger Religionsfrieden
2.2. Politische und rechtliche Auswirkungen des Augsburger Religionsfriedens
2.3. Religiöse, soziale und kulturelle Auswirkungen des Augsburger Religionsfriedens
3. Schlussbemerkung
4. Quellen, Literatur und Websites
1. Einleitung
Als Augsburger Religionsfrieden wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana – eines grundlegenden Bekenntnisses der lutherischen Reichsstände – dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.
Der Augsburger Religionsfrieden gilt als ein wichtiges Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Mit ihm wurden erstmals durch reichsrechtliche Beschlüsse die grundlegenden Bedingungen für eine friedliche und dauerhafte Koexistenz von Luthertum und Katholizismus im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation festgesetzt.1
Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen dieser Arbeit die Auswirkungen des Augsburger Religionsfriedens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hinsichtlich Politik, Religion, Kultur und Sozialwesen untersucht werden.
Auf folgende konkrete Forschungsfrage soll am Ende eine Antwort gegeben werden:
Inwieweit beeinflusste der Augsburger Religionsfrieden Politik, Religion, Kultur und Sozialwesen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts?
Um diese Frage zu beantworten, sollen im Hauptteil zunächst Fakten zur Vorgeschichte und zum Religionsfrieden selbst geklärt werden. Der zweite Teil des Hauptteils fokussiert politische und auch rechtliche Auswirkungen des Religionsfriedens und der dritte Teil des Hauptteils beschäftigt sich mit dessen religiösen, sozialen und kulturellen Auswirkungen.
Der Augsburger Religionsfrieden und seine Folgen sind mehrfach Gegenstand von Forschungen gewesen. Für die Untersuchung der Forschungsfrage dient insbesondere Notker Hammersteins „Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte“, Band eins2, da hier ausführlich auf den Augsburger Religionsfrieden eingegangen wird. Des Weiteren dienen diverse Artikel von verschiedenen Websites der Beantwortung der Forschungsfrage.
2. Hauptteil
2.1. Vorgeschichte und Augsburger Religionsfrieden
In der frühen Phase der Reformation, die durch Volksbewegungen, städtische und ländliche Genossenschaften getragen wurde, blieben die meisten Territorien altkirchlich. In der zweiten Phase folgte die Kanalisierung und Institutionalisierung der Reformation durch die Obrigkeit, die sogenannte „Fürstenreformation“. Als Zäsur wird meist die Niederschlagung des Bauernkrieges 1525 und der darauf folgende Speyrer Reichstag von 1526 verstanden. Die Einführung der Reformation in einem Territorium verstärkte die Tendenzen der großen Landesherren im Reich zur Herrschaftsarrondierung und -konzentration auf Kosten der intermediären Gewalten Niederadel, Städte und Kirche. Damit standen die Landesherren in einer Kontinuität des landesherrlichen Kirchenregiments, das allerdings durch die Reformation und die anschließende Konfessionalisierung eine neue Qualität erhielt und eine qualitative wie quantitative Machtsteigerung der Landesherrschaft bedeutete. Dazu entstanden landesherrliche Oberbehörden für geistliche Sachen, Kirchenordnungen, etc.3
Nachdem im Jahr 1530 auf einem Reichstag in Augsburg keine Einigung in der Religionsfrage erzielt werden konnte und der Kaiser sogar jeden weiteren Widerstand gegen das Wormser Edikt4,5 für Landfriedensbruch erklärte, mussten die Protestanten reagieren. So schlossen diese sich 1531 im hessischen Städtchen Schmalkalden zu einem Schutzbund, dem Schmalkaldischen Bund, zusammen. Dieser gewaltsame Widerstand gegen den Kaiser währte jedoch nicht lange, da sie schon 1547 den Schmalkaldischen Krieg gegen den Kaiser Karl V. verloren und widerwillig das Augsburger Interim annehmen mussten.
Um die nach der Reformation in Deutschland ausbrechenden Unruhen zwischen den protestantischen und den katholischen Reichsständen zu befriedigen, kamen die Fürsten und die Stände am 25. September 1555 nach Augsburg, um einen Reichstag abzuhalten. Karls Bruder Ferdinand I. war es, der den Augsburger Religionsfrieden unterzeichnete.6 Die lutherischen Reichsstände waren den katholischen nun gleichberechtigt. Die Religionsfreiheit galt jedoch nur für die Reichsstände, also die Fürsten und die Reichsstädte. Die Untertanen mussten sich dem Glauben ihres Landeherrn anschließen oder durften auswandern. „Cuius regio, eius religio“ wurde zur Grundlage. Das bedeutet übersetzt: „wessen Gebiet, dessen Religion“. Der Augsburger Religionsfrieden läutete eine lange Periode des Friedens ein, die erst mit dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 endete.7
2.2. Politische und rechtliche Auswirkungen des Augsburger Religionsfriedens
Die Spaltung der Kirche ließ sich weder theologisch, noch juristisch, noch militärisch rückgängig machen, der kaiserliche Universalanspruch scheiterte an der „Libertät“ der mächtigen protestantischen Fürsten. Während die Landesherren auf der Ebene ihrer Territorien die konfessionelle Einheit des Untertanenverbandes anstrebten, etablierte der Augsburger Religionsfrieden auf der Ebene des Reiches bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges das rechtlich geordnete Nebeneinander der konkurrierenden Konfessionen. Im Rahmen der Reichsverfassung wird ein juristisch-politischer Modus der konfessionellen Koexistenz gefunden, während die theologische Wahrheitsfrage in der Schwebe bleibt. Der Augsburger Religionsfrieden ist Bestandteil eines Reichsabschiedes, das heißt eines Vertrages zwischen Kaiser bzw. König Ferdinand I. und den Reichsständen. Sie sind Subjekte der darin garantierten Rechte. Regelungen des Religionsfriedens sind der allgemeine Landfrieden; Reichsstände, die der Augsburger Konfession anhängen und Reichsstände katholischen Glaubens genießen wechselseitige Anerkennung, andere Glaubensrichtungen nicht; die Reichsstände haben in ihren Territorien die Kirchenhoheit, aber Untertanen anderen Glaubens dürfen auswandern; Reichsstädte bleiben bikonfessionell; die bisherige Säkularisierung von Kirchengütern wird sanktioniert und die geistliche Gerichtsbarkeit gegenüber Protestanten wird suspendiert.8 Der Augsburger Religionsfrieden gehörte bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zu den Reichs-Grundgesetzen. Das lange Ringen,zuletzt sogar kriegerisch um die konfessionelle Ausrichtung und Zuständigkeit war damit erstmal befriedigt. Eindeutig hatten die Landesherren den Sieg davongetragen. Über Jahrhunderte lebten die Deutschen vorab in ihrem Territorium – die Reichsstädter in ihrer Stadt – und erst in zweiter Linie im Reich. Karl V., der den Augsburger Kompromiss nicht mittragen wollte, dankte noch im Winter 1555/56 ab und zog sich, nachdem er sein Reich unter Sohn und Bruder aufgeteilt hatte, in ein spartanisches Kloster zurück. Das Reich wurde wieder sein eigener Gegenstand. Aber es stand auch trotz seiner konfessionellen Gespaltenheit fest, dass es einen politischen Körper, ein Gemeinwesen mit Oberhaupt und Reichsstände buntester Vielfalt bilden sollte.
Dieses Reich sollte gleichwohl als Einheit, wie die anderen europäischen frühmodernen Königreiche begriffen werden und ebenso handlungsfähig sein.9 Nach 1555 sah es tatsächlich so aus, als hätte sich die friedliche Absicht des Augsburger Religionsfrieden bewahrheitet. Die zunächst stattfindende Beruhigung der Situation hing u.a. mit den politischen Umständen zusammen. Der neue Kaiser Ferdinand I. kam mit den meisten protestantischen Fürsten sehr gut aus, ebenso wie sein Nachfolger. Als sich jedoch in den 1570er Jahren allmählich ein Generationswechsel anbahnte und ein besonders antiprotestantischer und wenig kompromissbereiter Kaiser die politische Bühne betrat, flammte auch wieder die Konfrontation zwischen den beiden Konfessionen auf. Man war nun stets darauf bedacht, seine eigene Meinung durchzusetzen und nahm dabei auch eine Verschärfung der Konfliktlage in Kauf. Zudem führten Unklarheiten im Vertragstext zu weiteren Konflikten. Diese Konflikte waren u.a. auch Ursache für den Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges.10
2.3. Religiöse, soziale und kulturelle Auswirkungen des Augsburger Religionsfriedens
Zwar trat das Reich im europäischen Kontext zurück, der Schwerpunkt der Auseinandersetzungen und Entwicklungen verlagerte sich nach Westen und auch die breite Bevölkerung nahm nicht annähernd mehr so wach Anteil wie zur Zeit der frühen Reformationsjahre, aber die erreichte Stufe – also die Konfessionalisierung, die Territorialhoheit, die notwendigerweise zu entwickelnde Fähigkeit eines kirchlich getrennten Zusammenlebens – erlaubte es, geistig aktiv an den Zeitläufen und Fragen der Zeit teilzunehmen. Das fand nicht mehr in führender stilbildender Weise statt – wie seinerzeit durch Luther – sondern eher nach innen gewandt, in kleinem Rahmen, aber außerordentlich intensiv und in einer für die weitere Ausbildung der „Mentalitäten“ der Weltanschauungen bedeutsamen Weise.11
Der Augsburger Religionsfrieden hat auch das Selbstverständnis der Stadt Augsburg entscheidend geprägt. Er ermöglichte das friedliche Zusammenleben miteinander im Streit liegender christlicher Glaubensbekenntnisse. Bis heute leitet Augsburg daraus die Verpflichtung und den Auftrag für ein friedliches und konstruktives Miteinander in der modernen vielkulturellen und vielreligiösen Stadt ab.
Freiwillig gab die römisch-katholische Kirche gegenüber der neuen lutherischen Konfession nicht auf. Aber den lutherischen Anhängern war nicht mehr so leicht beizukommen. Nach dem Schmalkaldischen Krieg wurde allmählich auch den Katholiken und dem Kaiser klar, dass der neuen Konfession nicht mehr mit Gewalt beizukommen war. Der Religionsfrieden ist Ausdruck dieser Einsicht und im Grunde ein Abkommen mit den Lutheranern. Andere Konfessionen wie die Zwinglianer, Calvinisten oder Reformierte verloren ihre Existenzberechtigung, was sowohl Lutheraner wie Katholiken befriedigte. In Augsburg z.B. bedeutete das ein Aus für vier von sechs zugelassenen Konfessionen.
Wenn man so will war der Augsburger Religionsfrieden nur eine Beendigung des Bürgerkrieges zwischen Lutheranern und Katholiken – und das auf Kosten anderer Bekenntnisse. Der Religionsfrieden bedeutete aber eigentlich keine echte Religionsfreiheit. Juden, Ungläubige oder Muslime im Augsburger Stadtgebiet waren nicht vorstellbar.12 In § 17 wurde festgehalten: „Doch sollen alle anderen, so obgemelten beeden Religionen nicht anhängig in diesem Frieden nicht gemeynt, sondern gäntzlich ausgeschlossen seyn.“13 Noch etwa 200 Jahre lang wurden Gotteslästerer wie Mörder als Galeerensklaven an die Republik Venedig verkauft.14
3. Schlussbemerkung
Der vor 459 Jahren in Augsburg geschlossene Religionsfrieden ist eines der bedeutendsten Verfassungsdenkmäler.15 Er gilt bis heute als ein Ereignis von weltpolitischer Bedeutung. Der Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 steht am Anfang einer konfessionellen Koexistenz der christlichen Bekenntnisse, die ihnen in Deutschland bis in die Gegenwart einen öffentlich-rechtlichen Status verleiht. Nach den Religionskriegen der Reformation garantierte er als Akt staatlicher Toleranz die friedliche Gestaltung einer gesellschaftlichen Zukunft.16
Es hatte mit Unrast, Aufgeregtheit und Reformeifer begonnen, viele ungemein markante, in so vitaler Vielgestaltigkeit lang nicht mehr erlebte Charaktere hervorgebracht. Politisch hatte sich die im Reich schon länger abzeichnende Tendenz zu Ausbau und Führungsrolle der Landesherrschaft der Territorien durchgesetzt und das trotz Kaisern mit großer Ausstrahlungskraft.17
Allerdings bestanden auch einige Probleme unterschwellig fort, andere wiederum wurden sogar erst durch Unklarheiten, Widersprüche und Komplikationen neu geschaffen. Zusammen trugen diese zur Vergrößerung des konfessionellen Konfliktpotenzials bei, das 1618 gemeinsam mit den latenten politischen Ursachen zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges führen sollte.18
Trotz allem war der Augsburger Religionsfrieden aber ein kleiner Schritt in eine gerechtere und lebenswertere Welt, denn zum ersten Mal dämmerte Politikern, dass sich religiöse Konflikte nicht kriegerisch lösen lassen. Das ist eine hochaktuelle Einsicht, der man heute noch größere Verbreitung wünschen kann.19
4. Quellen, Literatur und Websites
Quellen:
- Augsburger Religionsfrieden, unter: https://www.historicum.net/themen/reformation/reformation-politikgeschichtlich/das -reich-rahmenbedingungen/1d-quellenauszuege/ [Stand: 31.07.2014], zit. nach: Buschmann, Arno (Hrsg.): Kaiser und Reich. Klassische Texte zur Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806, München 1984, S. 215-282.
Literatur:
- Hammerstein, Notker (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band 1. 15. bis 17. Jahrhundert – von der Renaissance und der Reformation bis zum Ende der Glaubenskämpfe, München 1996.
Websites:
- Art.: „Vor 450 Jahren“, unter: http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=346 [Stand: 31.07.2014].
- Augsburger Reichs-und Religionsfrieden, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Reichs-_und_Religionsfrieden [Stand: 31.07.2014].
- Augsburger Religionsfrieden, unter: http://www.geschichtsinfos.de/augsburger-religionsfrieden/ [Stand: 31.07.2014].
- Augsburger Religionsfrieden, unter: http://www.kinderzeitmaschine.de/neuzeit/kultur/reformation/ereignis/augsburger-religionsfrieden.html?no_cache=1&ht=6&ut1=113&ut2=87 [Stand: 31.07.2014].
- Augsburger Reichs-und Religionsfrieden, unter:. http://www.augsburgwiki.de/index.php/AugsburgWiki/AugsburgerReichs-UndReligionsfrieden [Stand: 11.08.2014].
- Dominik, Nikolaus: Art: „Cuius regio, eius religio“ vom 15. Juni 2005, unter: http://www.stern.de/politik/geschichte/augsburger-religionsfrieden-cuius-regio-eius-religio-541842.html [Stand: 31.07.2014].
- http://www.uni-muenster.de/FNZ-online/politstrukturen/konfessza/unterpunkte/ereignis.htm [Stand: 31.07.2014].
[...]
1 Augsburger Reichs-und Religionsfrieden, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Reichs-_und_Religionsfrieden [Stand: 31.07.2014].
2 Hammerstein, Notker (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band 1. 15. bis 17. Jahrhundert – von der Renaissance und der Reformation bis zum Ende der Glaubenskämpfe, München 1996.
3 „Fürstenreformation“ in den Territorien, unter: http://www.uni-muenster.de/FNZ-online/politstrukturen/konfessza/unterpunkte/ereignis.htm [Stand: 31.07.2014].
4 Augsburger Religionsfrieden, unter: http://www.geschichtsinfos.de/augsburger-religionsfrieden/ [Stand: 31.07.2014].
5 Art.: „Vor 450 Jahren“, unter: http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=346 [Stand: 31.07.2014]. Begonnen hatte die Reformation in Deutschland im Jahr 1517 mit Martin Luthers 95 Thesen. Ein Jahr später sollte er sich auf Befehl des Papstes einem Verhör stellen. Dem geforderten Widerruf entzog sich Luther durch seine Flucht. Der neu gewählte Kaiser Karl V. konnte sich über die wachsende Bedeutung der Lehren Luthers nicht hinwegsetzen und musste ihn unter der Zusicherung freien Geleits zum Reichstag zu Worms 1521 vorladen. Auch bei diesem Verhör lehnte er den Widerruf seiner Lehren ab. Daraufhin erließ der Kaiser das Wormser Edikt, das über den Reformator und seine Anhänger die Reichsacht verhängte sowie seine Schriften verbot. Das Edikt konnte allerdings nicht im Ganzen durchgesetzt werden.
6 Augsburger Religionsfrieden, unter: http://www.geschichtsinfos.de/augsburger-religionsfrieden/ [Stand: 31.07.2014].
7 Augsburger Religionsfrieden, unter: http://www.kinderzeitmaschine.de/neuzeit/kultur/reformation/ereignis/augsburger-religionsfrieden.html?no_cache=1&ht=6&ut1=113&ut2=87 [Stand: 31.07.2014].
8 Augsburger Religionsfrieden von 1555, unter: http://www.uni-muenster.de/FNZ-online/politstrukturen/konfessza/unterpunkte/ereignis.htm [Stand: 31.07.2014].
9 Hammerstein, Notker: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, S. 72-74.
10 Augsburger Reichs-und Religionsfrieden, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Reichs-_und _Religionsfrieden [Stand: 31.07.2014].
11 Hammerstein, Notker: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, S. 74.
12 Augsburger Reichs-und Religionsfrieden, unter:. http://www.augsburgwiki.de/index.php/AugsburgWiki/AugsburgerReichs-UndReligionsfrieden [Stand: 11.08.2014].
13 § 17: Augsburger Religionsfrieden, unter: https://www.historicum.net/themen/reformation/reformation-politikgeschichtlich/das -reich-rahmenbedingungen/1d-quellenauszuege/ [Stand: 31.07.2014], zit. nach: Buschmann, Arno (Hrsg.): Kaiser und Reich. Klassische Texte zur Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806, München 1984, S. 215-282.
14 Augsburger Reichs-und Religionsfrieden, unter:. http://www.augsburgwiki.de/index.php/AugsburgWiki/AugsburgerReichs-UndReligionsfrieden [Stand: 11.08.2014].
15 Art.: „Vor 450 Jahren“, unter: http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=346 [Stand: 31.07.2014].
16 Dominik, Nikolaus: Art: „Cuius regio, eius religio“ vom 15. Juni 2005, unter: http://www.stern.de/politik/geschichte/augsburger-religionsfrieden-cuius-regio-eius-religio-541842.html [Stand: 31.07.2014].
17 Hammerstein, Notker: Handbuch zur deutschen Bildungsgeschichte, S. 73.
18 Augsburger Reichs-und Religionsfrieden, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Reichs-_und_Religionsfrieden [Stand: 31.07.2014].
19 Augsburger Reichs-und Religionsfrieden, unter:. http://www.augsburgwiki.de/index.php/AugsburgWiki/AugsburgerReichs-UndReligionsfrieden [Stand: 11.08.2014].
- Arbeit zitieren
- Janine Krebs (Autor:in), 2014, Der Augsburger Religionsfrieden von 1555. Die Auswirkungen auf Politik, Religion, Sozialwesen und Kultur, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322503
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