Welche Möglichkeiten hat der privat Krankenversicherte, wenn ihm sein Versicherer die Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen - ganz oder teilweise - verweigert.
In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen auch eine private Krankenversicherung (PKV), die deshalb so heißt, weil sie durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande kommt. Die Gesellschaften der PKV werden in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) betrieben und bieten Voll- und Zusatzversicherungen an.
Etwa 11 % aller Versicherten sind vollversichert; davon sind etwa 42 % aktive oder pensionierte Beamte und zwar deshalb, weil ihr Dienstherr als Beihilfe für die durch eine Krankheit entstehenden Kosten „nur“ einen Teil ersetzt. Alle in Deutschland ansässigen Versicherer unterliegen der Rechts- und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), die Dienststellen in Bonn und Frankfurt am Main unterhält.
Inhaltsverzeichnis
I übersicht
II Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag
III Wann ist eine Behandlung medizinisch notwendig
IV Die vom Versicherer abgelehnte Erstattung
1) Gekürzte Erstattung bei Heilbehandlungen
2) Abgelehnte Erstattung bei Nahrungsergänzungsmitteln
3) Abgelehnte Erstattung bei Nahrungsergänzungsmitteln für PNP - Patienten
a) Das zur Behandlung von Krämpfen verordnete Magnesium
b) Das zur Behandlung der Polyneuropathie verordnete Vitamin B
V Die Klärung streitiger Erstattungsfälle
1) Die mögliche Klärung
2) Die verjährten Erstattungsansprüche
- Citar trabajo
- Dr. Wigo Müller (Autor), 2016, Möglichkeiten für privat Krankenversicherte bei einer Verweigerung der Erstattung von entstandenen Aufwendungen durch den Versicherer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321889
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