Die römische Magistratur und später auch die Promagistratur waren neben dem Senat und der Volksversammlung einer der Grundpfeiler der römischen Republik. Sie entwickelten sich ab der Vertreibung des letzten römischen Königs Tarquinius Superbus im Jahre 509 / 508 v. Chr. bis in die Kaiserzeit stetig und waren auf Gesetzen und Prinzipien aufgebaut, die sie zumindest die meiste Zeit zu sich selbst kontrollierenden Institutionen machten.
Gerade in der Zeit zwischen dem Zweiten Punischen Krieg und Sulla jedoch machten diese beiden Instanzen eine sehr große Entwicklung durch. Das Volk zum Beispiel, das eigentlich eine passive Rolle in der römischen Republik einnahm, ging dazu über, seine Konsuln nicht nur zu wählen, sondern diese auch mit ihren Aufgaben im Krieg zu betrauen. Zudem wählte es Männer zu Konsuln, die nicht nur privati waren, sondern auch den cursus honorum nicht oder zumindest nicht vollständig durchlaufen haben, wie es bis zur Zeit vor dem Zweiten Punischen Krieg üblich war. Das beste Beispiel hierfür sind die beiden Scipiones Africani Maior und Minor.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die römische Magistratur – ein Aufriss
2.1 Die Promagistratur
3. Die Entwicklung der römischen Magistratur und Promagistratur in der Zeit vom Zweiten Punischen Krieg bis zu Sulla
3.1 Die Entwicklung der Quästur
3.2 Die Entwicklung der Prätur
3.3 Sulla
3.4 Die verfassungsrechtliche Entwicklung
3.5 Die Entwicklung der Promagistratur
4. Die Rogatio Pinaria annalis und die Lex Villia annalis
5. Fazit
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
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