Folgende Arbeit beschäftigt sich aus bildungspolitischer Perspektive mit zwei Reformplänen: zum einen mit dem „Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemein bildenden öffentlichen Schulwesens“ aus dem Jahr 1959 vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen und zum anderen mit dem vom Deutschen Bildungsrat entwickelten „Strukturplan für das Bildungswesen“ von 1970.
Es wird dargestellt, welche gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und bildungspolitischen Entwicklungen zu dem jeweiligen Rahmen- bzw. Strukturplan führten und welche Reformziele in den Plänen verfolgt wurden. Außerdem wird herausgearbeitet, inwiefern sich der Strukturplan von 1970 auf den Rahmenplan von 1959 bezieht, das heißt, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten vorzufinden sind. Im Fokus innerhalb dieser beiden Pläne stehen schwerpunktmäßig die Reformen bezüglich der Grundschule.
Das Bildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland erfuhr in den 1960er und 1970er Jahren einschneidende Veränderungen. In Reaktion auf eine massive Bildungsexpansion, neue wirtschaftliche Herausforderungen, ungelöste soziale Strukturprobleme sowie zunehmende Kritik am bestehenden Bildungswesen wurde eine öffentliche Diskussion in Gang gesetzt, welche den Boden für umfassende Reformen des Schulwesens bereitete.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rahmenplan von 1959
2.1 Gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und bildungspolitischer Hintergrund
2.2 Inhalte des Rahmenplans (1959)
3. Strukturplan von 1970
3.1 Gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und bildungspolitischer Kontext
3.2 Inhalte des Strukturplans (1970)
4. Im Vergleich: Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Reformpläne
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Bildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland erfuhr in den 1960er und 1970er Jahren einschneidende Veränderungen. In Reaktion auf eine massive Bildungsexpansion, neue wirtschaftliche Herausforderungen, ungelöste soziale Strukturprobleme sowie zunehmende Kritik am bestehenden Bildungswesen wurde eine öffentliche Diskussion in Gang gesetzt, welche den Boden für umfassende Reformen des Schulwesens bereitete (vgl. Rodehüser 1987, 539f.).
Folgende Arbeit beschäftigt sich aus bildungspolitischer Perspektive mit zwei Reformplänen: zum einen mit dem „Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemein bildenden öffentlichen Schulwesens“ aus dem Jahr 1959 vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen und zum anderen mit dem vom Deutschen Bildungsrat entwickelten „Strukturplan für das Bildungswesen“ von 1970. Es wird dargestellt, welche gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und bildungspolitischen Entwicklungen zu dem jeweiligen Rahmen- bzw. Strukturplan führten und welche Reformziele in den Plänen verfolgt wurden. Außerdem wird herausgearbeitet, inwiefern sich der Strukturplan von 1970 auf den Rahmenplan von 1959 bezieht, das heißt, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten vorzufinden sind. Im Fokus innerhalb dieser beiden Pläne stehen schwerpunktmäßig die Reformen bezüglich der Grundschule.
2. Rahmenplan von 1959
2.1 Gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und bildungspolitischer Hintergrund
Nach Ende des zweiten Weltkrieges befand sich das deutsche Bildungswesen in einem kläglichen Zustand, der sich durch einen gravierenden Mangel an Lehrern, Schulgebäuden und Unterrichtsmaterialien äußert (vgl. ebd., 401). Im Potsdamer Abkommen von 1945 einigten sich die alliierten Siegermächte, welche bis 1949 großen Einfluss auf das Erziehungssystem hatten, auf Rahmenrichtlinien für eine umfassende Schulreform in den vier Besatzungszonen. Ziel war neben den Hauptanliegen der Entnazifizierung, die Entmilitarisierung und die Demokratisierung des deutschen Schulwesens auch die Schaffung gleicher Bildungschancen für alle. Dies hätte jedoch eine weitreichende Abkehr von den bisherigen Strukturen bedeutet (vgl. Tenorth 2008, 270f.).
Stattdessen kam es in der Phase des Wiederaufbaus in bildungspolitischer Hinsicht zu einer Renaissance der geisteswissenschaftlichen Pädagogik. Anstelle einer radikalen wissenschaftlichen Neuorientierung hielt man an traditionellen, unbelasteten und konservativen Strukturen und Inhalten des Schulsystems der Weimarer Republik fest (vgl. Baumgart 2001, 217f.). Sowohl die strikte Differenzierung zwischen Volksschule, Realschule und Gymnasium als auch die wechselseitige Undurchlässigkeit der betreffenden Schularten behielt man bei. Hatte sich die Grundsatzdiskussion zunächst an der Frage der Schulorganisation entzündet, setzte sich bei Politiker allmählich die Ansicht durch, dass nunmehr Bildungsinhalte den Vorrang haben müssten (vgl. Tenorth 2008, 280f.). Aufgrund der föderalen Struktur des Kultur- und Bildungswesens oblag die Zuständigkeit für das Schulwesen den einzelnen Bundesländern (vgl. Zymek 2011, 43). Damit einher gingen unterschiedliche Lösungen zum Umgang mit den bestehenden Konfessionsschulen, welche teils aufgelöst, teils bis in die 1960er Jahre fortgeführt wurden. Außerdem herrschte Uneinigkeit über die Länge der Grundschuldauer, ob vier- oder sechsjährig, sowie über die Regelung des Übergangs im weiteren Schulwesen (vgl. ebd., 46). In den 1950er Jahren waren verhaltene Modernisierungstendenzen zu verzeichnen, vor allem in der Auseinandersetzung um den Kulturföderalismus. Um eine bessere Koordination der Schulpolitik sicherzustellen, wurden daraufhin länderübergreifende Institutionen geschaffen, zu denen die Kultusministerkonferenz (1949), der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen (1953) sowie der Wissenschaftsrat (1957) zählten (vgl. Tenorth 2008, 280ff.).
2.2 Inhalte des Rahmenplans (1959)
Ende der fünfziger Jahre regte sich Widerstand gegen das bestehende dreigliedrige Schulsystem. Zur Behebung dieser Unstimmigkeiten legt der Deutsche Ausschuss für Erziehungs- und Bildungswesen im Jahr 1959 einen „Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinbildenden öffentlichen Schulwesens“ vor (vgl. Zymek 2011, 46). Er unterschied zwischen der vierjährigen Grundschule, einer Förderstufe im 5. und 6. Schuljahr, drei verschiedenen Oberschulen, nämlich der Haupt-, Realschule und des Gymnasiums, sowie der Sonderschule (vgl. ebd., 28).
In Bezug auf die Grundschule forderte er darin eine vierjährige Dauer und ein einheitliches Unterrichten aller Kinder unabhängig von Schicht und Konfession. Die Kinder sollten während dieser Zeit die Möglichkeit erhalten, all ihre Kräfte durch ein kindgemäßes Unterrichten zu entfalten zur völligen Persönlichkeitsentwicklung. Außerdem sollte der Druck in Bezug auf die Auslese während der Grundschulzeit genommen und auf die daran anschließende Förderstufe verlagert werden. Inhaltlich wurde der Erwerb der Sprache, der Schrift, des Rechnens und der Raumvorstellung fokussiert. Alle Unterrichtsinhalte wurden in einem Gesamtunterricht gelehrt und waren befreit von jeglicher ideologischen Einfärbung. Stattdessen befanden sich alle Ziele im Einklang mit dem Demokratiegedanken. Das pädagogisch-didaktische Profil der Grundschule verfolgte ein gemeinsames, selbsttätiges, anschauliches und subjektbestimmtes Lernen (vgl. ebd., 29). Die Grundschule sah sich als ein Schonraum, in der sich die kindlichen Fähigkeiten frei entwickeln konnten. Sowohl die Zielsetzungen und Inhalte, der Fächerkanon als auch die Methoden waren gekennzeichnet durch den Anschluss an die Weimarer Zeit (vgl. Neuhaus 1990, 40f.).
Auch wenn der 1959 verabschiedete Rahmenplan, der das Schulwesen in eine Grundschule und verschiedene Oberschulen gliederte, nicht mit dem überlieferten dreigliedrigen Modell brach, lieferte er dennoch wichtige Denkanstöße und Impulse für die folgende Reformdiskussion in den 60er Jahren (vgl. Tenorth 2008, 283). Die Vorschläge dieses Plans wurden durch den Strukturplan von 1970 weiterentwickelt, angepasst und abgeändert, der in den Bildungsgesamtplan von 1973 einging (vgl. Neuhaus 1990, 164).
3. Strukturplan von 1970
3.1 Gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und bildungspolitischer Kontext
Vor dem Hintergrund der politischen Neuorientierung, des zunehmenden Ost- West-Konflikts, dem Ende des Wirtschaftswunders und der Entstehung eines neuen Mittelstandes sowie neuen Erkenntnissen im wissenschaftlichen und bildungspolitischen Bereich begann sich erneut Kritik am traditionellen Bildungssystem zu regen. Georg Picht machte mit der Veröffentlichung seines Artikels „Die deutsche Bildungskatastrophe“ in der Zeitschrift „Christ und Welt“ im Jahr 1963 auf die rückständige Bildung aufmerksam.
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- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2015, Bildungspolitische Reformen der Grundschule. Der Rahmenplan 1959 und der Strukturplan 1970, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321100