In Zeiten finanzieller Engpässe werden die Rufe nach regionalen Organisationsformen lauter. Beispielsweise fordert die Stadt Frankfurt eine finanzielle Beteiligung des Umlands an den städtischen Kulturinstitutionen. Nicht zuletzt schreibt das im Dezember 2000 von der hessischen Landesregierung verabschiedete Ballungsraumgesetz den Kommunen im Planungsverband (Ballungsraum) unter anderem vor, Zweckverbände für eine regionale Kulturpolitik zu bilden. Es ist Ziel dieser Arbeit, die Strukturen (Organisationsformen) und die wichtigsten Akteure der regionalen Kulturpolitik im Rhein-Main-Gebiet vorzustellen und darzulegen, wie handlungsfähig die vorhandenen Strukturen sind. Diese Untersuchung wird zu dem Schluss kommen, dass von regionaler Struktur im Kultursektor kaum zu sprechen sein kann. Anhand von Beispielen, wie etwa die Bewerbung um die Kulturhauptstadt 2010, wird diese These belegt. Für das Scheitern interkommunaler Kulturpolitik gibt es Ursachen, die struktureller Natur sind, aber auch auf Kirchturmsdenken beteiligter Körperschaften zurückzuführen sind. Dennoch ist der Autor dieser Arbeit davon überzeugt, dass eine regionale Kulturpolitik unbedingt notwendig ist, um finanzielle und organisatorische Probleme in Zukunft lösen zu können. Ferner wird es eine wichtige Aufgabe sein, Kultur allen Bevölkerungsschichten serviceorientiert zugänglich zu machen. Dafür bedarf es einer regionalen Politik, die an einem Strang zieht und eine Vision erarbeitet, wohin der Weg führen soll. Deshalb werden im letzten Kapitel Vorschläge unterbreitet, wie sich eine regionale Kulturpolitik gestalten könnte. Obwohl seit de Untersuchung ein paa jahre vergangen sind, hat sich am Problem der fehelnden regionalen Kulturpolitik bis zum Jahr 2008 nichts geändert.
INHALT
Einleitung
1. Institutionen
1.1 Städte, Gemeinden, Landkreise, das Land Hessen
1.1.1. Städte und Gemeinden
1.1.2 Landkreise
1.1.3. Das Land Hessen
1.1.3.1. Das Ballungsraumgesetz
1.2 Kulturinitiative Rhein-Main
1.3 Planungsverband Frankfurt Rhein-Main
1.4 Rat der Region
1.5 Regionalkonferenz / Ausschuss Kultur
1.6 Wirtschaftsinitiative Rhein-Main Metropolitana
1.7 Frankfurt Ticket GmbH
1.8 Kulturbetriebe: Theater, Museen, Galerien, Zoo, Oper; freie Einrichtungen
2. Regionale Kultur-Projekte
2.1 Route der Industriekultur
2.2 Die Oper „Celan“
2.3 Die Websites www.frankfurt-rhein-main.de und www.frankfurt.de
2.4 German Poetry Slam in Frankfurt und Darmstadt
2.5 Theater-Biennale
2.6 Bewerbung zur Kulturhauptstadt 2010
2.7 Interkommunale Kulturkooperation (Kulturinitiative Rhein-Main)
3. Akteure der Kulturpolitik
3.1 Herbert Beck, Direktor des Frankfurter Städel und des Liebieg-Hauses
3.2 Bernhard Nordhoff, Kulturdezernent der Stadt Frankfurt (SPD)
3.3 Petra Roth, Oberbürgermeisterin von Frankfurt.
3.4 Gerhard Grandke, Oberbürgermeister von Offenbach (SPD)
3.5 Johnny Klinke, Leiter Tigerplast
3.6 Udo Corts, hessischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CDU)
3.7 Jürgen Banzer (CDU), Landrat des Hochtaunuskreises und Berthold Gall (CDU), Landrat des Main-Taunus-Kreises
4. Probleme der regionalen Kulturpolitik
4.1 Strukturelle Inkompetenz
4.2 Personelle Inkompetenz
4.3 Finanzielle Probleme
4.4 Fehlende Visionen
4.5 Struktur der Besucher
5. Lösungsvorschläge
5.1 Große Lösungen in der Regionalpolitik
5.2 Kleine Lösungen in der regionalen Kulturpolitik
Quellen- und Recherchehinweise
„Kultur ist mehr und etwas anderes
als eine Art Wurmfortsatz wirtschaftlicher
und deshalb sicher lebenswichtiger Organe
Man kann und darf an ihr nicht einfach herumschnippeln,
wenn das Geld knapp wird.“
Hildegard Hamm-Brücher
Einleitung
Die Region Frankfurt Rhein-Main will zusammenwachsen. Zumindest verlautbaren dies die regionalen Akteure aus Politik und Wirtschaft. Die Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele im Jahr 2012 zeigte, dass Städte, Gemeinden, Landkreise und Wirtschaftsunternehmen sogar bereit sind, Geld für ein gemeinsames regionales Projekt in die Hand nehmen. Mit dieser Bewerbung, die letztendlich gescheitert ist, war der Wunsch verbunden, die regionale Identität der Menschen sowie den Standort Rhein-Main zu stärken. Mit der Anfang 2001 in der Regionalkonferenz angestoßenen Bewerbung um den Titel der Europäischen Kulturhauptstadt 2010 schien sich dieses neu erwachsene Regionalbewusstsein auch in der regionalen Kulturpolitik niederzuschlagen. Doch nachdem die Stadt Frankfurt, beziehungsweise die Oberbürgermeisterin Petra Roth persönlich, ihren Rücktritt von der Bewerbung zur Kulturhauptstadt erklärt hat, liegen die Pläne einer interkommunalen Zusammenarbeit im kulturellen Bereich weiter brach.
In Zeiten finanzieller Engpässe werden die Rufe nach regionalen Organisationsformen lauter. Beispielsweise fordert die Stadt Frankfurt eine finanzielle Beteiligung des Umlands an den städtischen Kulturinstitutionen. Nicht zuletzt schreibt das im Dezember 2000 von der hessischen Landesregierung verabschiedete Ballungsraumgesetz den Kommunen im Planungsverband (Ballungsraum) unter anderem vor, Zweckverbände für eine regionale Kulturpolitik zu bilden.
Es ist Ziel dieser Arbeit, die Strukturen (Organisationsformen) und die wichtigsten Akteure der regionalen Kulturpolitik im Rhein-Main-Gebiet vorzustellen und darzulegen, wie handlungsfähig die vorhandenen Strukturen sind. Diese Untersuchung wird zu dem Schluss kommen, dass von regionaler Struktur im Kultursektor kaum zu sprechen sein kann. Anhand von Beispielen, wie etwa die Bewerbung um die Kulturhauptstadt 2010, wird diese These belegt. Für das Scheitern interkommunaler Kulturpolitik gibt es Ursachen, die struktureller Natur sind, aber auch auf Kirchturmsdenken beteiligter Körperschaften zurückzuführen sind.
Dennoch ist der Autor dieser Arbeit davon überzeugt, dass eine regionale Kulturpolitik unbedingt notwendig ist, um finanzielle und organisatorische Probleme in Zukunft lösen zu können. Ferner wird es eine wichtige Aufgabe sein, Kultur allen Bevölkerungsschichten serviceorientiert zugänglich zu machen. Dafür bedarf es einer regionalen Politik, die an einem Strang zieht und eine Vision erarbeitet, wohin der Weg führen soll. Deshalb werden im letzten Kapitel Vorschläge unterbreitet, wie sich eine regionale Kulturpolitik gestalten könnte.[1]
1. Institutionen
Im Rhein-Main-Gebiet existieren nur wenige Institutionen, die für regionale Kulturpolitik zuständig sind, beziehungsweise sich mit ihr befassen. Keine der im Folgenden vorgestellten Institutionen verfügt über eine verbindliche Kompetenz im Bereich der regionalen Kulturpolitik. Zunächst liegt die Kulturhoheit bei den Gemeinden selbst, sofern die in der Stadt befindlichen Institutionen nicht von Landesmitteln gefördert werden.
1.1 Städte, Gemeinden, Landkreise, das Land Hessen
1.1.1. Städte und Gemeinden
Die meisten, wenn nicht gar alle, Städte und Gemeinden im Rhein-Main-Gebiet haben einen eigenen Kulturdezernenten und Kulturetat. Die Ausstattung der jeweiligen Etats ist überaus unterschiedlich. Mit Mitteln von rund 260 Millionen Euro pro Jahr[2] nimmt die Stadt Frankfurt bei den Kulturausgaben nicht nur die Spitze in der Region, sondern in der ganzen Bundesrepublik ein. Die Gründe hierfür liegen in der historischen Tradition der ehemaligen freien Reichsstadt. Immer unabhängig von Fürstentümern gewesen, bezog Frankfurt nie eine Unterstützung aus dem Umland. Da Frankfurt auch nicht, wie etwa München, Hamburg oder Berlin jemals Landessitz oder – hauptstadt ist, beziehungsweise war, ist das finanzielle Engagement des Landes Hessen in Frankfurt vergleichsweise wesentlich niedriger. Ein hoher Kostenfaktor sind für das heutige Frankfurt die städtischen Bühnen. Genießen die Städte Darmstadt und Wiesbaden mit ihren Staatstheatern durch die Unterstützung des Land Hessens finanzielle Spielräume, bleibt dies Frankfurt vorenthalten (52 Prozent der Kosten übernimmt das Land Hessen für die Staatstheater Wiesbaden und Darmstadt[3]).
Zum Vergleich: Wiesbaden arbeitet mit einem jährlichen Kulturetat von 21 Millionen Euro[4], Neu-Isenburg mit fünf Millionen Euro[5]. Grundsätzlich gilt die Devise: Je mehr Einwohner die Kommune, desto größer die kulturelle Vielfalt. Frankfurt hält vor Wiesbaden und Darmstadt das größte kulturelle Angebot vor. Es gibt allerdings auch Sonderfälle. Die Stadt Offenbach, obwohl mit rund 115.000 Einwohnern die fünftgrößte Stadt Hessens, unterhält nach dem Sparkurs ihres Oberbürgermeisters Gerhard Grandke kein eigenes Stadttheater mehr. Die Stadt profitiert von der räumlichen Nähe zu Frankfurt. Auf den Internetseiten der Stadt Offenbach (www.offenbach.de) wird unter der Rubrik „Kultur“ für den Tigerpalast geworben, der ganz eindeutig keine Offenbacher, sondern eine in Frankfurt ansässige Einrichtung ist.
Über die Ausstattung der Kulturetats entscheiden die Stadtparlamente. Mittel für regionale Projekte müssen also von den Stadtverordneten abgesegnet werden. Beispiele für die Zusammenarbeit der Kulturdezernenten der Städte in der Region sind kaum wahrnehmbar. Vorhandene Projekte werden in Kapitel 2 näher vorgestellt.
1.1.2 Landkreise
Die Kreisverwaltungen gehören zu den regionalen Kulturveranstaltern. Die Landkreise sind die einzigen Gebietskörperschaften, die Kulturprojekte über die Stadtgrenzen hinaus organisieren und finanzieren. Ein Beispiel hierfür ist die Veranstaltungsreihe „Litaratour“ des Kreises Offenbach. Verschiedene Schauspieler und Schriftsteller von Mario Adorf bis Dorris Dörrie traten im Jahr 2003 in unterschiedlichen Städten im Kreisgebiet auf.
Die Verwaltung des Main-Taunus-Kreises stellt beispielsweise ihr Kreishaus in Hofheim für Ausstellungen und jährlich drei Konzerte zur Verfügung. Die Landkreise im Rhein-Main-Gebiet haben eigene Kulturreferenten wie auch einen eigenen Kulturetat. Der Etat wird letztlich über die Gemeindeumlage finanziert. Über den Kreishaushalt und die Mittelverteilung entscheiden die gewählten Vertreter im Kreistag. Der Kreis kann aber keinen Einfluss auf die Kulturpolitik der Städte und Gemeinden nehmen. Die von den Kreisverwaltungen initiierten Kulturprojekte gehen nicht über die Kreisgrenzen hinaus. Bislang weigern sich die Landkreise, allen voran der Main-Taunus- und Hochtaunuskreis, (auch als „Speckgürtel“ bezeichnet) zur Finanzierung der Kultur in Frankfurt beizutragen.
1.1.3. Das Land Hessen
Das Land Hessen ist selbst im Besitz kultureller Einrichtungen und Kulturgüter, zu deren Finanzierung und Erhalt es ganz oder zum Teil beiträgt. Dazu zählen im Rhein-Main-Gebiet unter anderem die Staatstheater Darmstadt und Wiesbaden, das Hessische Landesmuseum in Darmstadt, das Museum Wiesbaden sowie die Staatsarchive in Darmstadt und Wiesbaden. Ferner fördert das Land kulturelle Projekte. Der Kulturhaushalt des Landes beträgt im Jahr 2004 rund 1,106 Milliarden Euro (einschließlich der Mittel für die Hochschulen). Er wurde um 21 Millionen gegenüber dem Vorjahr gekürzt[6]. Im Jahr 2002 betrug die Landesförderung für Museen 19,5 Millionen Euro, für Musik 7,5 Millionen Euro, für Archäologie 1,8 Millionen Euro, für Theater 60 Millionen Euro und für Filmförderung etwa 1,5 Millionen Euro. Der Anteil der Kulturförderung am Gesamthaushalt des Landes liegt bei ungefähr einem Prozent. Die Landeszuschüsse für die freie Kulturszene schätzt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren für das Jahr 2001 auf rund 450.000 Euro. Die Kommunen engagierten sich hier mit etwa 950.000 Euro[7].
Das Land fungiert nicht nur als finanzieller Förderer, sondern organisiert auch eigene Veranstaltungen, wie das „Forum Wissenschaft + Kunst“ oder beispielsweise „Jazz im Hof“. Im Jahr 2004 kommt die Theaterbiennale auf Initiative der Landesregierung nach Hessen. Spielorte werden das Staatstheater Wiesbaden und das Schauspiel Frankfurt sein. Das Land Hessen stellt für dieses „regionale“ Projekt rund 600.000 Euro zur Verfügung. Die restlichen Mittel müssen die Häuser selbst aufbringen. Zur Entwicklung einer regionalen Kulturpolitik im Rhein-Main-Gebiet leistete das Land Hessen einen umstrittenen Beitrag in Form des Ballungsraumgesetzes.
1.1.3.1. Das Ballungsraumgesetz
Mit dem am 19. Dezember 2000 verabschiedeten Ballungsraumgesetz schreibt die Landesregierung den Städten, Gemeinden und Landkreisen des Ballungsraumes[8] vor, „Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Wahrnehmung“ zu bilden (Anmerkung: Die Rechtsform eines solchen Zusammenschlusses hat der Gesetzgeber bewusst offen gelassen). Zu den genannten Aufgaben zählt: „Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von kulturellen Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung“[9]. Die Städte, Gemeinden und Landkreise sind zudem Mitglied im Planungsverband Frankfurt Rhein-Main, eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Verband hat einen hauptamtlichen von der Verbandskammer gewählten Direktor. Dies war bis zu seinem Tode im Herbst 2003 Horst Faeser (SPD). Die Mitglieder des Ballungsraumes bilden ein Gremium, den Rat der Regionen (siehe auch unter 1.4).
[...]
[1] Anmerkung des Autors: Es ist nicht Ziel dieser Arbeit, über die Notwendigkeit von Kultur zu sprechen. Dies würde den Rahmen und Umfang sprengen und uns das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren lassen. Die Voraussetzung also, um aus dieser Untersuchung einen Gewinn ziehen zu können, besteht darin, den Sinn und die Notwendigkeit von Kultur anzuerkennen.
[2] Quelle: Süddeutsche Zeitung, 29.04.2003, S.11
[3] Quelle: Unabhängige Hessische Kulturkommission: „Mittel- bis langfristige Entwicklung der Kulturlandschaft Hessen“. Wiesbaden 2003, S. 12f.
[4] Quelle: FNP, 7.11.2003. S.14
[5] Quelle: FAZ, 20.03.2003, S.67
[6] Quelle: WK, 17.10.2003, S.13
[7] Quelle: Unabhängige Hessische Kulturkommission: „Mittel- bis langfristige Entwicklung der Kulturlandschaft Hessen“. Wiesbaden 2003, S. 12f.
[8] Anmerkung des Autors: Dem Ballungsraum Rhein Main gehören folgende Städte, Gemeinden und Landkreise an: Frankfurt, Offenbach, die Städte und Gemeinden in den Landkreisen Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und Offenbach, Bruchköbel, Hanau, Langenselbold, Maintal, Nidderau, Erlensee, Großkrotzenburg, Hammersbach, Neuberg, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg, Schöneck im Main-Kinzig-Kreis, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Friedberg (Hessen), Karben, Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim (Wetterau), Rosbach v. d. Höhe und Gemeinden Florstadt, Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt im Wetteraukreis, Groß-Gerau, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Raunheim, Rüsselsheim, Gemeinden Bischofsheim, Ginsheim- Gustavsburg und Nauheim im Landkreis Groß-Gerau.
[9] Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Planung in der Region Rhein-Main vom 19. Dezember 2000, Artikel 11, §1
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