Die zweite Hälfte des Jahres 1982 und das erste Drittel des Jahres 1983 waren in der Bundesrepublik Deutschland innenpolitisch geprägt durch den Regierungswechsel von der sozial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmitt (SPD ) hin zu einer Koalition von CDU , CSU und FDP unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (CDU).
Dieser Regierungswechsel sorgte in der politischen Landschaft Deutschlands für erhebliches Aufsehen, da er nicht wie in aller Regel üblich durch Neuwahlen nach Ablauf einer 4-jährigen Legislatur des Deutschen Bundestages zu Stande kam, sondern durch das Scheitern der sozial-liberalen Koalition von SPD und FDP und ein darauf folgendes konstruktives Misstrauensvotum , beantragt von den Unionsparteien und der FDP.
Am 01. Oktober 1982 geschah das, was unter der Regierung Willy Brandts ein Versuch geblieben war : Das beantragte konstruktive Misstrauensvotum hatte im Deutschen Bundestag Erfolg und Helmut Schmidt wurde durch die Neuwahl von Dr. Helmut Kohl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland aus seinem Amt enthoben.
Vorliegende Arbeit erläutert das Verfahren des Misstrauensvotums und bewertet im Vergleich zwischen der destruktiven und konstruktiven Variante die Entscheidung des Grundgesetzes für das konstruktive Misstrauensvotum als Verfassungsinstrumentarium zur Amtsenthebung des Bundeskanzlers und zeigt die damit verbundenen Auswirkungen auf das politische System der Bundesrepublik Deutschland auf.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Hinführung am Beispiel des Regierungswechsels Helmut Schmidt (SPD) – Helmut Kohl (CDU) 1982
1.2 Leitfragen
2. Verschiedene Formen von Demokratie
2.1 Beschreibung und Klärung
2.1.1 Präsidentielle Demokratie
2.1.2 Parlamentarische Demokratie
2.2 Unterschiede beider Systeme
3. Verschiedene Formen des Misstrauensvotums
3.1 Beschreibung und Klärung
3.1.1 Destruktives Misstrauensvotum
3.1.2 Konstruktives Misstrauensvotum
3.2 Unterschiede beider Formen
3.3 Bedeutung der Entscheidung für das konstruktive Misstrauensvotums in der Bundesrepublik Deutschland
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Hinführung am Beispiel des Regierungswechsels Helmut Schmidt (SPD) – Helmut Kohl (CDU) 1982
Die zweite Hälfte des Jahres 1982 und das erste Drittel des Jahres 1983 waren in der Bundesrepublik Deutschland innenpolitisch geprägt durch den Regierungswechsel von der sozial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmitt (SPD[1] ) hin zu einer Koalition von CDU[2], CSU[3] und FDP[4] unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (CDU).
Dieser Regierungswechsel sorgte in der politischen Landschaft Deutschlands für erhebliches Aufsehen, da er nicht wie in aller Regel üblich durch Neuwahlen nach Ablauf einer 4-jährigen Legislatur des Deutschen Bundestages zu Stande kam, sondern durch das Scheitern der sozial-liberalen Koalition von SPD und FDP und ein darauf folgendes konstruktives Misstrauensvotum[5], beantragt von den Unionsparteien[6] und der FDP.
Am 01. Oktober 1982 geschah das, was unter der Regierung Willy Brandts[7] ein Versuch geblieben war[8]: Das beantragte konstruktive Misstrauensvotum hatte im Deutschen Bundestag Erfolg und Helmut Schmidt wurde durch die Neuwahl von Dr. Helmut Kohl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland aus seinem Amt enthoben[9].
Im Dezember 1982 stellte der neue Regierungschef vor dem deutschen Parlament die Vertrauensfrage[10], welche auf Grund der Stimmenthaltungen eines Großteils der Mandatsträger von CDU, CSU und FDP nicht positiv beantwortet wurde. Dies hatte zur Folge, dass Dr. Helmut Kohl beim damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Karl Carstens (CDU) die Auflösung des Deutschen Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen beantragte. Der Bundespräsident kam diesem Antrag nach und ordnete am 06. Januar 1983 die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen im März 1983 an[11].
1.2 Leitfragen
In der vorliegenden Arbeit möchte ich ausgehend vom vorangehend Erläuterten die Aufmerksamkeit auf das Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums richten.
Ich werde das Verfahren des Misstrauensvotums erläutern und im Vergleich zwischen der destruktiven und konstruktiven Variante den Versuch unternehmen, die Entscheidung des Grundgesetzes für das konstruktive Misstrauensvotum als Verfassungsinstrumentarium[12] zur Amtsenthebung des Bundeskanzlers zu bewerten und die damit verbundenen Auswirkungen auf das politische System der Bundesrepublik Deutschland aufzuzeigen.
Dem voran, aber inhaltlich eng damit verknüpft, steht die Frage, welche Merkmale unsere parlamentarische Demokratie im Vergleich mit dem Prinzip eines Präsidialsystems kennzeichnen. Die entscheidende Fragestellung ist, welche Rolle in diesem Zusammenhang das konstruktive Misstrauensvotum, so wie es das Grundgesetz vorsieht, spielt.
Ich wage die These, dass das Misstrauensvotum in der in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen konstruktiven Form, zum Einen die Bundesregierungen vor einer eventuellen Willkür des Parlaments schützt, zum Anderen aber das Parlament davor bewahrt in politischen Krisenzeiten an Einfluss zu verlieren und damit seine zentrale, besonders legitimierte Rolle einzubüßen. Somit ist dieses Instrumentarium letztlich ein besonderer Schutz unserer staatlichen Verfassungsordnung.
2. Verschiedene Formen von Demokratie
Zunächst jedoch möchte ich mich der Beschreibung und Gegenüberstellung der Systeme des Präsidentialismus und der parlamentarischen Demokratie widmen.
2.1 Beschreibung und Klärung
2.1.1 Präsidentielle Demokratie
Zur präsidentiellen Demokratie ist festzuhalten, dass dieses politische System, wie bereits durch die Bezeichnung deutlich wird, politisch stark auf das Präsidentenamt ausgerichtet ist. Der Präsident ist Regierungschef und Staatsoberhaupt zugleich. Dies bezeichnet man als „monistische Exekutive“.[13] Um dieser Machtzentralisierung Rechnung zu Tragen, ist der Präsident in einer solchen präsidentiellen Demokratie mit einer besonderen „Legitimation durch […] Volkswahl“[14] ausgestattet. Ein weiteres wichtiges Merkmal in einem solchen System ist die konsequente Trennung von Exekutive und Legislative: Der Präsident gehört nicht dem Parlament an, weswegen sowohl für das Präsidentenamt als auch für die Volksvertretung je eigene Wahlen stattfinden[15]. Daraus resultiert auch die weitestgehende Unabhängigkeit zwischen Parlament und Regierung als zentrales Merkmal: Weder kann die Regierung während einer Legislatur aus ihrem Amt enthoben werden, außer in der Verfassung eigens definierte Sonderfälle (schwerer Amtsmissbrauch) treten auf, noch kann das Parlament durch den Präsidenten während einer Wahlperiode aufgelöst werden[16].
Wichtig zu erwähnen ist außerdem, dass das Staatsoberhaupt, welches gleichzeitig Regierungschef ist, in einem Präsidialsystem nicht das Recht besitzt Gesetzesinitiativen in das Parlament einzubringen. Der Volksvertretung obliegt alleinig dieses Recht. Dem gegenüber steht das Recht des Präsidenten, vom Parlament verabschiedete Gesetze mit seinem Veto zu stoppen. Dieses Veto kann allerdings mit einer in der Verfassung definierten Mehrheit der Volksvertretung wieder aufgehoben werden.[17]
Der Präsident ist nahezu verpflichtet mit der Mehrheit im Parlament zusammen zu arbeiten um Vorhaben auf den Weg zu bringen. Dies lässt stark parteipolitisch orientiertes Verhalten in den Hintergrund treten. Die notwenige Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament führt zu einer Verknüpfung der Gewalten weg von einer ganz strikten Trennung. Bezeichnet wird dies als System der checks and balances.[18]
2.1.2 Parlamentarische Demokratie
Bei der parlamentarischen Demokratie wird bereits durch die Bezeichnung deutlich, dass das Parlament im Mittelpunkt des politischen Geschehens steht. Die Volksvertretung wird in aller Regel direkt vom Volk gewählt und besitzt dadurch eine besondere Legitimation. Aus diesem Grund ist das Parlament das zentrale politische Organ, welches mit den meisten Kompetenzen und der größten politischen Macht ausgestattet ist.[19]
Eine der wichtigsten Aufgaben der Volksvertretung ist es, zu Beginn der Legislaturperiode mit der absoluten Mehrheit der Mandate den Regierungschef zu wählen, welcher im Fall der Bundesrepublik Deutschland anschließend vom Bundespräsidenten, der bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich repräsentative Aufgaben wahrnimmt[20], zum Bundeskanzler ernannt wird. Außerdem obliegen dem Parlament die Artikulation der im Volk vertretenen Auffassungen und Meinungen (Artikulationsfunktion), die Wahl aller zentralstaatlicher Organe (Wahlfunktion), die Kontrolle der Regierung (Kontrollfunktion) und die wichtige Aufgabe der Gesetzgebung (Legislative Funktion).[21]
Das Hervorgehen der Regierung aus dem Parlament, um genauer zu sein aus der Parlamentsmehrheit, macht die Regierung auf Dauer abhängig vom Vertrauen genau dieser Mehrheit innerhalb der Volksvertretung, welche in der Lage ist, „die Regierung abzuberufen“[22] oder ihr das Misstrauen auszusprechen. Aus diesen Gründen kommt es im Parlamentarismus zu einer mehr oder weniger stärkeren personellen Verknüpfung von Legislative und Exekutive. Dies macht sich auch darin bemerkbar, dass die Regierung das Recht besitzt, Gesetzesinitiativen in das Parlament zu bringen. Zusammen mit der Möglichkeit beim Staatsoberhaupt die Auflösung des Parlaments[23] zu beantragen und der so genannten Richtlinienkompetenz[24] kommt es zu einer herausragenden Rolle im Gefüge des Parlamentarismus, die dem Regierungschef zufällt und ebenfalls ein wesentliches Merkmal der parlamentarischen Demokratie ist.[25]
[...]
[1] SPD = Sozialdemokratische Partei Deutschlands
[2] CDU = Christlich Demokratische Union
[3] CSU = Christlich-Soziale Union
[4] FDP = Freie Demokratische Partei
[5] Artikel 67, Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „1Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. 2Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.“
[6] „Unionsparteien“ meint die Schwesterparteien CDU und CSU.
[7] Willy Brandt (SPD) regierte von 1969 bis 1974.
[8] Vgl.: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.: http://www.helmut-kohl.de/index2.html; Datum: 16. März 2004, 09:40 Uhr.
[9] Vgl.: Säcker, Horst: Das Bundesverfassungsgericht; 4. Auflage; München 1990; Kapitel „Fall 19, Auflösung des Bundestages“, Seiten 175 bis 179.
[10] Vgl.: Artikel 68 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[11] Vgl.: Säcker, Horst: Das Bundesverfassungsgericht; 4. Auflage; München 1990; Kapitel „Fall 19, Auflösung des Bundestages“, Seiten 175 bis 179.
[12] Vgl.: Artikel 67 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[13] Vgl.: Jesse, Eckhard und Nohlen, Dieter: Präsidentialismus/Präsidialsystem; in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik; 2. Auflage; München 2002; Seiten 407 bis 409.
[14] Jesse, Eckhard und Nohlen, Dieter: Präsidentialismus/Präsidialsystem; in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik; 2. Auflage; München 2002; Kapitel „I.“, Seite 407.
[15] Vgl.: Hübner, Emil: Das politische System der USA, Eine Einführung; 5., aktualisierte Auflage; München 2003; Kapitel „VIII. Präsident und Kongress“, Seiten 107 bis 148.
[16] Vgl.: Schmidt, Manfred G: Demokratietheorien; 3., überarbeitete und erweiterte Auflage; Opladen 2000; Kapitel „3.1 Parlamentarische und präsidentielle Demokratie“, Seiten 309 bis 324.
[17] Vgl.: Hübner, Emil: Das politische System der USA, Eine Einführung; 5., aktualisierte Auflage; München 2003; Kapitel „VIII. Präsident und Kongress“, Seiten 107 bis 148.
[18] Vgl.: Jesse, Eckhard und Nohlen, Dieter: Präsidentialismus/Präsidialsystem; in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik; 2. Auflage; München 2002; Seiten 407 bis 409.
[19] Vgl.: Rudzio, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland; 6., überarbeitete Auflage; Opladen 2003; Seiten 235 bis 359.
[20] Siehe dazu: Artikel 54 bis 61 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[21] Vgl.: Alemann, Ulrich von: Parlamentarismus; in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik; 2. Auflage; München 2002; Seiten 345 bis 350.
[22] Schmidt, Manfred G: Demokratietheorien; 3., überarbeitete und erweiterte Auflage; Opladen 2000; Kapitel „3.1 Parlamentarische und präsidentielle Demokratie“, Seite 309.
[23] Siehe dazu: Artikel 68 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[24] Siehe dazu: Artikel 65 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[25] Vgl.: Alemann, Ulrich von: Parlamentarismus; in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik; 2. Auflage; München 2002; Seiten 345 bis 350.
- Arbeit zitieren
- Michael Fischer (Autor:in), 2004, Die Bedeutung des konstruktiven Misstrauensvotums für die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31922
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