Die europäische Zusammenarbeit in sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen wurde nach den ernüchternden Ergebnissen von rund zwanzig Jahren gescheiterter Integrationspolitik erstmals wieder mit dem 1993 ratifizierten Vertrag von Maastricht über die Europäische Union aufgenommen, der eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einführte. Diese löste die in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) fixierte Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) ab, und erweiterte diese über rein politische und wirtschaftliche Aspekte der Sicherheit hinaus auf alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik. Mit der Einfügung der Sicherheitskomponente als klarer Bestandteil des EU-Rechts wurde auch der Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik als eine Komponente der GASP zusammenkonzipiert und damit für ein gemeinsames Vorgehen eröffnet.
Seit dem wurde die Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Zuge der Vertragsreformen von Amsterdam und Nizza sowie einiger Regierungskonferenzen mit dem Ziel der Entwicklung einer eigenständigen und autonomen Handlungsfähigkeit im Bereich des militärischen und nicht-militärischen Krisenmanagements vorangetrieben.
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.
Dieser enthält auch weitreichende institutionelle Reformen und Neuerungen im Bereich der GASP, die zu großen Teilen auf den an der Ratifikation gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) zurückgehen.
Im Folgenden soll zunächst der derzeitige Besitzstand der GSVP nach dem Vertrag von Lissabon dargestellt werden und dann darauf aufbauende, mögliche Zukunftsperspektiven der GSVP erläutert werden. Schließlich sollen diese Zukunftsperspektiven im Lichte des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bewerten werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Besitzstand der GSVP nach Lissabon
I. Grundlagen
1. Struktur
2. Zuständigkeit der Union
3. Aufgaben
4. Instrumente
5. Beschlussfassung
6. Pflichten der MS
7. Finanzierung
II. Wichtige Institutionen
1. Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HV)
2. Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
3. Präsident des Europäischen Rates
4. Weitere sicherheits- und verteidigungspolitische Ausschüsse
a) Das Politische und sicherheitspolitische Komitee (PSK)
b) Ausschuss für ziviles Krisenmanagement (CIVCOM)
c) Der Europäische Militärausschuss (EUMC)
d) Die Europäische Verteidigungsagentur (EVA)
III. Arbeitsweise
1. Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ)
2. Kapazitäten
3. Missionen
4. Sonderbeauftragte
5. Koordiniertes Auftreten auf internationaler Ebene
C. Zukunftsperspektiven und deren Bewertung im Lichte des Lissabon-Urteils
I. Potential von Lissabon
II. Internationale Herausforderung
III. Europäisches Weißbuch der Verteidigung
IV. Europäische Streitkräfte
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