Trinkgeldern kommt im Einkommensteuerrecht eine besondere Funktion zu: Einerseits liegt gemäß § 3 Nr. 51 EStG eine Steuerbefreiungsvorschrift für die Ertragsteuern vor, andererseits ist auf der Seite des Zuwendenden ein steuerlicher Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich.
Im Ergebnis führt diese gesetzliche Regelung dazu, dass die Fiskaleinnahmen des Staates gemindert werden. Somit führt die Ambivalenz der steuerlichen Auswirkungen auf der Seite des Steuerpflichtigen dazu, dass ihm hier ein gesetzlicher Gestaltungsrahmen gegeben ist, durch den er seine Steuerlast verringern kann.
Auf der Seite der Finanzverwaltung führt die Regelung dazu, dass zur Abwehr von Missbräuchen Vermeidungsstrategien erforderlich sind, die mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden sind. Da es sich bei Trinkgeldern regelmäßig um relativ kleine Beträge handelt, ist dieser Aufwand vor allem für die Finanzverwaltung nicht ökonomisch. Dies führt zur Notwendigkeit von eindeutigen Abgrenzungen zu anderen Rechtsbegriffen, auf die im Verlauf dieser Arbeit im Einzelnen eingegangen wird.
Diese Arbeit entspricht dem Gesetzes- und Rechtssprechungsstand vom 30.09.2015.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
II. Historie des Trinkgeldes
III. Trinkgelder im bürgerlichen Recht
IV. Trinkgelder im Schenkungsteuerrecht
V. Trinkgelder im Umsatzsteuerrecht
VI. Trinkgelder im Einkommensteuerrecht: Begriff und Steuerfreiheit
1. „Anlässlich einer Arbeitsleistung“
2. „Dem Arbeitnehmer“
3. „Von einem Dritten“
4. „Freiwillig und ohne Rechtsanspruch“
5. „Zusätzlich zu dem Betrag gegeben, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist“
6. Steuerfreiheit
7. Einordnung der Einnahmen in den Rahmen der Einkommensteuer
VII. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Trinkgeldern
1. Betriebsausgaben
2. Werbungskosten
3. Gemeinsamkeiten bei Betriebsausgaben und Werbungskosten
4. Außergewöhnliche Belastungen
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
6. Angemessenheit der Höhe des Trinkgeldes
VIII. Dokumentation und Glaubhaftmachung
1. Vertrauensschutzprinzip
2. Treu und Glauben
3. § 160 Abgabenordnung (AO)
IX. Abgrenzung zu anderen Rechtsbegriffen
1. Bestechung
2. § 42 Abgabenordnung (AO)
X. Bereicherungswille des Gebenden
XI. Fazit
Literaturverzeichnis
sonstige Verzeichnisse
Danksagung
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