Diese Facharbeit befasst sich mit dem Thema Jugendwerkhöfe in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Noch heute leiden Betroffene an den Spätfolgen ihres Aufenthaltes in einem Jugendwerkhof. Dennoch gibt es Befürworter für die Grundprinzipien eines Jugendwerkhofes. Viele Machenschaften der Staatssicherheit und des Staates der ehemaligen DDR sind inzwischen hinreichend bekannt, dieses Thema jedoch leider heute nur noch sehr wenigen, weshalb ich mich näher damit befasst habe. Bei der Erstellung meiner Facharbeit sind auch Schwierigkeiten aufgetreten.
Trotz des recht umfangreichen Angebots an wissenschaftlichem Material, Umfragen und Literatur hätte ich beispielsweise gern selbst Betroffene dazu befragt, um persönliche und individuelle Sichtweisen, Erlebnisse und Geschichten von ehemaligen Insassen von Jugendwerkhöfen nicht nur aus Büchern zu erfahren, sondern ein „Stück Geschichte“ auch persönlich zu erleben. Es war mir jedoch nicht möglich, trotz intensiver Bemühungen, solche ausfindig zu machen. Warum die Betroffenen schweigen, darauf werde ich in dieser Arbeit noch eingehen. Das Ziel dieser Facharbeit besteht darin, die Thematik "Jugendwerkhöfe in der DDR" möglichst objektiv zu beleuchten.
Dabei sollen sowohl Argumente gegen als auch für Jugendwerkhöfe aufgezeigt und kritisch hinterfragt werden. Zu Beginn dieser Arbeit werde ich eine ausführliche Definition der Jugendwerkhöfe formulieren und auch auf deren geschichtliche Entwicklung eingehen. Weiterhin sollen Prinzipien und Zielenäher erläutert und der Alltag in einem Jugendwerkhof beschrieben werden. In einem abschließenden Fazit werden die Auswirkungen solcher Anstalten dargestellt. Hier wird auch zusammenfassend eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1.Die Jugendwerkhöfe in der DDR – eine Definition
2. Geschichte der Jugendwerkhöfe
3. Die Einweisung in einen Jugendwerkhof der DDR
4. Prinzipien und Ziele der Erziehung in Jugendwerkhöfen
5. Der Alltag im Jugendwerkhof
6. Der geschlossene Jugendwerkhof
7. Pro und Kontra von Jugendwerkhöfen
8. Auswirkungen der Jugendwerkhöfe- Ein kritisches Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Vorwort
Diese Facharbeit befasst sich mit dem Thema Jugendwerkhöfe in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Noch heute leiden Betroffene an den Spätfolgen ihres Aufenthaltes in einem Jugendwerkhof. Dennoch gibt es Befürworter für die Grundprinzipien eines Jugendwerkhofes. Viele Machenschaften der Staatssicherheit und des Staates der ehemaligen DDR sind inzwischen hinreichend bekannt, dieses Thema jedoch leider heute nur noch sehr wenigen, weshalb ich mich näher damit befasst habe. Bei der Erstellung meiner Facharbeit sind auch Schwierigkeiten aufgetreten. Trotz des recht umfangreichen Angebots an wissenschaftlichem Material, Umfragen und Literatur hätte ich beispielsweise gern selbst Betroffene dazu befragt, um persönliche und individuelle Sichtweisen, Erlebnisse und Geschichten von ehemaligen Insassen von Jugendwerkhöfen nicht nur aus Büchern zu erfahren, sondern ein „Stück Geschichte“ auch persönlich zu erleben. Es war mir jedoch nicht möglich, trotz intensiver Bemühungen, solche ausfindig zu machen. Warum die Betroffenen schweigen, darauf werde ich in dieser Arbeit noch eingehen. Das Ziel dieser Facharbeit besteht darin, die Thematik "Jugendwerkhöfe in der DDR" möglichst objektiv zu beleuchten. Dabei sollen sowohl Argumente gegen als auch für Jugendwerkhöfe aufgezeigt und kritisch hinterfragt werden. Zu Beginn dieser Arbeit werde ich eine ausführliche Definition der Jugendwerkhöfe formulieren und auch auf deren geschichtliche Entwicklung eingehen. Weiterhin sollen Prinzipien und Zielenäher erläutert und der Alltag in einem Jugendwerkhof beschrieben werden. In einem abschließenden Fazit werden die Auswirkungen solcher Anstalten dargestellt. Hier wird auch zusammenfassend eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik vorgenommen.
1.Die Jugendwerkhöfe in der DDR – eine Definition
Die Jugendwerkhöfe in der DDR wurden genutzt, um sogenannte "schwer erziehbare Jugendliche" vorrangig durch produktive Arbeit umzuerziehen. Eingewiesen wurden Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren „wenn andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die gesellschaftliche Entwicklung des Jugendlichen zu fördern und zu sichern.“[1] Jedoch waren die Jugendwerkhöfe keine Strafvollzugsanstalten. Wer in anderen Jugendwerkhöfen Disziplinschwierigkeiten hatte, der wurde in den einzigen geschlossenen Jugendwerkhof nach Torgau verwiesen. Landete man in Torgau, so galt man als schwersterziehbar und offiziell als asozial. Heutzutage würde man Jugendwerkhöfe als "Bootcamps" bezeichnen. Die konkreten Aufgaben von Jugendwerkhöfen waren bis zu dem Beschluss der „Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe“ nicht genau geklärt. Erst in dieser Anordnung wurde eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Jugendwerkhöfe geschaffen. Dies war zum einen die "Einrichtungen der Jugendhilfe zur Umerziehung von Minderjährigen" und zum anderen schwererziehbare und straffällige Jugendliche sowie schwererziehbare Kinder in Spezialheimen aufzunehmen, deren „Umerziehung in ihrer bisherigen Erziehungsumgebung trotz optimal organisierter erzieherischer Einwirkung der Gesellschaft nicht erfolgreich verlief. [...] Die Erziehungsarbeit erfolgte unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendorganisation und der Betriebe auf Grundlage der sozialistischen Schulpolitik und Pädagogik mit dem Ziel der Heranbildung vollwertiger Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft und bewusster Bürger der Deutschen Demokratischen Republik."[2]
Die Erziehung war in erster Linie politisch. Oft wurden die Jugendlichen zu gering qualifizierten Teilarbeitern ausgebildet. Die Jugendlichen waren so gut wie immer Demütigungen, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Betreffende leiden noch heute an den Spätfolgen.
2. Geschichte der Jugendwerkhöfe
Die ersten Jugendwerkhöfe wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Sowjetischen Besatzungszone, der ehemaligen DDR, eingerichtet. Viele Kinder hatten ihre Eltern im Krieg verloren und irrten auf den Straßen umher. Es sollten daher Heime geschaffen werden, in denen Jugendliche durch eine Mischung aus Bildung und Arbeit erzogen werden, um sich anschließend wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können. Weiterhin sollten diese auch jugendlichen Straftätern die Haft in einem regulären Gefängnis ersparen und ihnen die Rückkehr in ein normales Leben ermöglichen[3]. Einige Jugendwerkhöfe boten eine für die Verhältnisse kurz nach dem Krieg ungewöhnlich gute handwerkliche Ausbildung in eigenen Werkstätten an. Andere Jugendwerkhöfe ähnelten Arbeitslagern, in denen schwere körperliche Arbeit für Betriebe in der Industrie und Landwirtschaft verrichtet werden mussten[4]. Ab den 1950er Jahren wurden die Insassen zunehmend zu schweren körperlichen Hilfsarbeiten herangezogen, da eine Reihe von Jugendwerkhöfen auf Anforderung der Industrie gegründet wurden. 1964 wurde mit der beginnenden Umstrukturierung des Heimsystems der geschlossene Jugendwerkhof in Torgau eingerichtet[5].1965 wurde eine Unterscheidung nach verschiedenen Typisierungen eingeführt. Dabei handelte es sich zum Einen um den Typ I, ein kurzfristiger Aufenthalt mit abschreckender Wirkung, ähnlich dem heute diskutierten „Warnschussarrest“. Zum anderen gab es den Typ II, ein mehrjähriger Aufenthalt mit dem Ziel der Umerziehung. Unterschieden wurden die Jugendwerkhöfe weiterhin nach der angebotenen Schulbildung (Polytechnische Oberschule, Hilfsschule). In den 80er Jahren wurden in einigen Jugendwerkhöfen Pilotprojekte durchgeführt, die ein Sich abgrenzen von dem rigiden Strafsystem zum Ziel hatten[6]. Ab Januar 1990 wurden die Jugendwerkhöfe aufgelöst oder in Einrichtungen nach westlichen Standards umgewandelt.
3. Die Einweisung in einen Jugendwerkhof der DDR
Eingewiesen wurden Jugendliche in einem Alter von 14-18 Jahren. Meist erfolgte diese aufgrund einer Anordnung der Jugendhilfe. Damit es zu einer solchen Anordnung kommen konnte, bedurfte es Beschwerden der Eltern, des Lehrers oder einer dritten Person. Eine weitere Möglichkeit bestand bei der Einweisung durch ein Gericht. Als Rechtsgrundlage diente hier der Paragraph 14 des Jugendgerichtsgesetzes der DDR. Zu den Einweisungsgründen krimineller Jugendlicher gehörten vor allem die sogenannten Schul-und Arbeitsbummelei, Herumtreiberei, Asozialität, gleichgültiges Verhalten, Landstreicherei und verschiedenste kleinere oder größere kriminelle Delikte wie Diebstähle, unbefugtes Nutzen eines Fahrzeugs, Sittlichkeitsverbrechen, Urkundenfälschung, Staatsverleumdung u.v.m. Auch konnte ein übermäßiger Alkohol- oder Nikotinkonsum bereits einen Einweisungsgrund darstellen. Außerdem stellten "langwierige Fehlentwicklungen" von Jugendlichen, welche durch das Elternhaus bestimmt waren, ebenfalls einen Grund für die Einweisung in einen Jugendwerkhof dar. Jugendliche die aus Familien kamen wo die falschen Erziehungsmaßnamen getroffen wurden, so z.B. Verwöhnung oder der Mangel an liebevoller Zuwendung, kamen bei Verdacht in diese Einrichtungen. An anderer Stelle hieß es: "wenn ausgeprägte Fehlverhaltensweisen Jugendlicher trotz intensiver erzieherischer Einflussnahme der Schule, des Betriebes und gesellschaftlicher Kräfte sowie trotz Unterstützung der Erziehungsarbeit der Eltern nicht wirkungsvoll korrigiert werden konnten und eine positive Persönlichkeitsentwicklung dieser Jugendlichen unter den bisherigen Erziehungs- und Lebensbedingungen nicht gewährleistet ist"[7] sei eine Unterbringung der Jugendlichen notwendig. Auch wenn eine Einweisung durch ein Gericht angeordnet wurde, so wurde diese Einweisung in juristischem Sinne nicht als Strafe sondern als Erziehungsmaßnahme gewertet.
4. Prinzipien und Ziele der Erziehung in Jugendwerkhöfen
Der Jugendwerkhof war wie oben beschrieben eine staatliche Einrichtung der ehemaligen DDR, die dem Prinzip eines Heimes mit dem Ziel der (Um-) Erziehung gleich kommen sollte. Sie erfüllten daher einen pädagogischen Zweck. Geleitet wurde das Ganze vom Ministerium für Volksbildung, der Genossin Margot Honecker.
Oberstes und erstes Ziel war es die Kinder zu einem würdigen und guten Staatsbürger der DDR zu formen[8].
Die inhaltliche Ausrichtung der Jugendwerkhöfe der DDR orientierte sich sehr stark an dem sowjetischen Pädagogen Anton Semjonowitsch Makarenko, auch wenn dessen Überlegungen in der Jugendhilfe der DDR oft nicht entsprechen beziehungsweise sogar falsch interpretiert und verwirklicht wurden. Dieser hatte das Modell der „Erziehungs- oder „Arbeitskolonie für Kinder“ praktiziert: Straffällige Jugendliche lebten mit Pädagogen gemeinsam in einem „Kollektiv“, dessen Leben hauptsächlich durch Arbeit und eine Disziplin, die durchaus militärische Aspekte beinhaltete, bestimmt wurde[9]. Neben der Person Makarenkos war die Jugendpolitik der DDR am meisten durch Eberhard Mannschatz geprägt. Dieser hatte es sich zum Ziel gemacht, alle Staatsbürger im Sinne des Sozialismus zu erziehen. Sie sollten den Sozialismus leben und entsprechend arbeiten und lernen selbstlos und zum Wohle eines sozialistischen Vaterlandes zu handeln. Dazu kam, dass Jugendwerkhöfe Einrichtungen darstellten, die schwer erziehbare und kriminell gefährdete Jugendliche disziplinieren sollten. Es handelte sich also um Minderjährige, meist aus schwierigen Elternhäusern oder Heimen, die dort zu vorbildlichen oder zumindest staatstreuen Bürgern der DDR „umerzogen“ werden sollten[10].Laut Gerhard Jörns sollte die Umerziehung in den Jugendwerkhöfen vier Schwerpunkte haben: Die „politisch- ideologische Erziehung“, die „Kollektiverziehung“, die „Arbeitserziehung“ und die „Erziehung zur bewussten Disziplin“. Unter der politisch- ideologischen Erziehung verstand man Jugendliche vom Sozialismus zu überzeugen. Dies wurde beispielsweise durch die Einführung des Unterrichtsfaches „Staatsbürgerkunde“ versucht umzusetzen. Die Kollektiverziehung meinte, dass sämtliche Aktivitäten, darunter auch Freizeitaktivitäten, im Jugendwerkhof in der Gruppe, dem im Sozialismus sogenannten „Kollektiv“ stattfanden. Dadurch blieb den Jugendlichen wenig Platz sich selbst zu verwirklichen und eine Individualität zu entwickeln. Laut Mannschatz war es angeblich genau diese Individualität, die der Grund für solche „Fehlentwicklungen“ der Kinder und Jugendlichen waren[11]. Das dritte Prinzip, die pädagogische Arbeit, war ein elementarer Grundbestandteil der kommunistischen Idee. Mit der Arbeit sollten sie lernen, nach guten Arbeitsleistungen für die Gemeinschaft zu streben und mit „gesellschaftlichem Eigentum sorgsam umzugehen“ und damit „Verantwortungsbewusstsein für die Qualität der eigenen Arbeit zu entwickeln“[12]. Dafür wurden eigene Werkstätten geschaffen oder die Jugendlichen wurden in der Landwirtschaft auf einem dem Jugendwerkhof umgebenen Gebiet beschäftigt.
Die vierte wichtige Säule bestand in der „Erziehung zur bewussten Disziplin“. Eberhard Mannschatz vertrat die Auffassung, Disziplin gewährleiste „Freiheit und Geborgenheit“. Die Insassen mussten einem strengen Tagesablaufplan folgen. Abweichungen von Zeiten oder Aufgaben wurden kaum und wenn, dann nur durch den Direktor zugelassen. Wie ein solcher Tagesplan im Alltag der Jugendwerkhöfe gestaltet war, soll im folgen Kapitel näher erläutert werden.
[...]
[1] JGG der DDR vom 23.05.1952
[2] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg: „Einweisung nach Torgau Texte und Dokumente zur autoritären Jugendfürsorge in der DDR“.
[3] Vgl.: Wiedemann, Theresa: Jugendwerkhöfe in der DDR. S.8ff.
[4] Vgl.: Manfred Haertel: Verflucht, gehaßt und abgeschoben – Eine Jugend in DDR-Heimen, S15ff, Berlin. 2002
[5] Vgl.: Manfred Haertel: Verflucht, gehaßt und abgeschoben – Eine Jugend in DDR-Heimen, S.24f, Berlin. 2002
[6] Vgl.: Manfred Haertel: Verflucht, gehaßt und abgeschoben – Eine Jugend in DDR-Heimen, S 26ff, Berlin. 2002
[7] Daniel Krauz, Jugendwerkhöfe in der DDR, Diplomica Verlag. April 2010, Kapitel 5.4 Die Einweisungsgründe krimineller Jugendlicher und die Einweisungspraxis der Jugendwerkhöfe
[8] Vgl.:http://www.ciao.de/Alles_mit_J__Test_1868547 Stand: 04.03.16
[9] Vgl.: Wiedemann, Theresa: Jugendwerkhöfe in der DDR. S. 11
[10] Vgl.: Wiedemann, Theresa: Jugendwerkhöfe in der DDR. S. 11
[11] Vgl.: Wiedemann, Theresa: Jugendwerkhöfe in der DDR. S. 13
[12] Vgl.: Wiedemann, Theresa: Jugendwerkhöfe in der DDR. S. 13
- Citation du texte
- Leonard Beelitz (Auteur), 2016, „Schlimmer als Knast“. Jugendwerkhöfe in der DDR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318053
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