Mit dem Skript „Prüfungsfragen AdA“ bereiten Sie sich auf die Ausbildereignungsprüfung der Handwerkskammer (HWK) vor.
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- Zahlreiche offene Prüfungsfragen
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- Wissen aus 4 Jahren
Prüfungsfragen Ausbilderschein Handwerkskammer
1.Wofür ist das Jugendschutzgesetz erlassen worden?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer. Es gilt für Auszubildenden, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Jugendliche die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten als Kinder im Sinne des JArbSchG.
2.Nennen sie die Schwerpunkte des Jugendschutzgesetzes.
-Arbeitszeit: tägl. Arbeitszeit höchstens 8 Stunden, wöchentlich 40 Stunden. Ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden verkürzt, kann die Arbeitszeit an den übrigen Werktagen derselben Woche bis zu 8 ½ Stunden betragen (insg. 40std Woche)
-Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ Stunden à Pause mind. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden à Ruhepause mind. 60 Minuten
- Freizeit: Zwischen Arbeitsende und Beginn à 12 Stunden. Von 20 – 6 dürfen Jugendliche i.d.R. nicht beschäftigt werden. In einigen Branchen gibt es Ausnahmen. (über 16 Jahre im Mehrschichtbetrieb bis 23 Uhr)
- Urlaub: Der Urlaub richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden:
-mind .30 Werktage wenn der Jugendliche Zu Beginn des Kalenderjahres noch noch nicht 16 Jahre alt ist
-mind. 27 Werktage “ “ “ “ noch nicht 17 Jahre alt ist.
-mind. 25 Werktage “ “ “ “ noch nicht 18 Jahre alt ist.
Berufschulbesuch: Für die Teilnahme muss der Jugendliche vom Arbeitgeber freigestellt werden. Die Zeit wird voll auf die Arbeitszeit angerechnet. Beginn der Schule vor 9 Uhr: Jugendliche darf vorher nicht beschäftigt werden. Mehr als 5 Stunden Unterricht: Jugendliche darf nicht mehr beschäftigt werden, es gilt jedoch nur 1 mal in der Woche. Für Prüfungen und den Tag vor der schriftl. Abschlussprüfung ist der Jugendliche von der Arbeit freizustellen.
Beschäftigungsbeschränkungen: Jugendliche dürfen grundsätzlich keine Arbeiten durchführen, die ihre Leistungsfähigkeit überschreiten. Sie dürfen keine sittlichen Gefahren ausgesetzt sein. Unter 16 Jahren dürfen sie keine Arbeit verrichten, die mit Unfallgefahren, außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe oder anderen schädlichen Einflüssen verbunden sind. Bei über 16 Jährigen sind diese Arbeiten erlaubt, soweit sie dem Ausbildungsziel dienen du unter fachkundiger Aufsicht erledigt werden. Akkordarbeit ist genauso verboten wie Sonn- und Feiertagsarbeit und Arbeit unter Tage.
3.Welche Informationen können sie einer Ausbildungsordnung entnehmen?
- Bezeichnung des Ausbildungsberufs ;
- Ausbildungsdauer , die soll nicht mehr als 3 (in Ausnahmefällen 3,5 Jahre) und nicht weniger als 2 betragen.
- Ausbildungsberufsbild (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die dem Anforderungsprofil des Berufes entsprechen – Mindestinhalte)
- Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung, Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass der Auszubildende selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren erlernt à Schlüsselqualifikationen
- Prüfungsanforderungen (Zwischenprüfung, Abschlussprüfung, Die Abschlussprüfung kann in zwei auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden.
Die Ausbildungsordnung regelt die Inhalte für den praktischen Teil der Prüfung.
Zusätzlich kann in der Ausbildungsverordnung die Berichtsheftführung, die überbetriebliche Ausbildung, Stufenausbildung, und die Anrechnung anderer Berufsbildungsmaßnahmen festgelegt werden.
Die Ausbildungsverordnungen legen nur Mindestanforderungen fest. Die Ausbildung in den Betrieben kann und soll möglichst über diese Mindestanforderungen hinausgehen.
4.Warum besteht die Notwendigkeit eine betriebliche Ausbildung zu planen und welche Grenzen sind der Planung gesetzt.
Notwendigkeit:
-Sicherstellung des Ausbildungsziels
-Vollständigkeit der Ausbildung
-Gewährleistung der Übersichtlichkeit
-Möglichkeit der Steuerung
Grenzen:
-in kleineren Betrieben: Vermittlung der Ausbildungsinhalte hängt von der Auftragslage ab à kurzfristige Planung ist sinnvoll.
-Lehrinhalte der schulischen Berufsausbildung sind nicht bundes sondern landeseinheitlich. Allerdings findet eine Abstimmung der Rahmenlehrpläne auf die Ausbildungsrahmenpläne statt.
5. Welche Faktoren müssen Sie bei der Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes berücksichtigen?
-die sachliche Gestaltung des Ausbildungsplanes soll bereits währende der Probezeit eine Aussage über die Eignung und Neigung des Azubis möglich machen
-Beachtung der Anforderung an die Zwischen-/Abschlussprüfung
-Berücksichtigung der Verlängerung / Verkürzung
-überschaubare Ausbildungsabschnitte und Berücksichtigung von Urlaub, überbetriebliche Ausbildung, Unterweisung und Berufsschulunterrricht
-Festlegung der Lernorte
-Abstimmung mit der Berufsschule
Auch Berücksichtigung von:
Didaktischen Gesichtpunkten: Ausbildungsinhalte sollen dem Ziel entsprechen
Organisatorische Gesichtspunkte: Zeitplanung à rationelle Ausbildung
Rechtliche Gesichtspunkte: ein Ausbildungsplan muss erstellt werden. Planungsgrundlage ist die Ausbildungsverordnung. Der betriebliche Ausbildungsplan muss dem Ausbildungsvertrag schriftlich beigefügt werden
6.Nennen sie die Inhalte des Ausbildungsvertrages. Nennen Sie wichtige Vereinbarungen.
Vetragsniederschrift:
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung
2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
3. Ausbildungsmaßnahmen ausserhalb der Ausbildungsstätte
4. Dauer der relmäßigen täglichen Arbeitszeit
5. Dauer der Probezeit
6. Zahlung und Höhe der Vergütung
7. Dauer des Urlaubs
8. Kündigungsvoraussetzungen
7.Warum ist es wichtig einen Ausbildungsvertrag abzuschließen? Wo kann man einen Ausbildungsvertrag bekommen?
Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt, hat mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Im Ausbildungsvertrag sind geltende Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden. Der Vertrag muss unverzüglich - spätestens vor Beginn der Ausbildung - schriftlich niedergelegt werden.
Musterverträge gibt’s bei der zuständigen Stelle (IHK) oder Agentur für Arbeit
8.Beschreiben Sie die verschiedenen Möglichkeiten einer Lernerfolgskontrolle.
- Kontrolle am Arbeitsplatz : Der Azubi soll zunehmend ohne Anweisung Arbeiten selbständig ausführen können, und nicht nur gedankenloses nachmachen sondern eigenes Überdenken.
- Lehrgespräch: mit der Gruppe oder dem Einzelnen führen : Lehrgespräch unmittelbar im Anschluss an einer Arbeitsausführung. Der Ausbilder lässt sich die Vorgehensweise vom Azubi schildern. Dabei erkennt er, ob der Azubi den Lernstoff verstanden hat. Der Ausbilder nimmt sofort Stellung, möglichst in fragender Form. Auf Unklarheiten aufmerksam machen, wenn nötig Hilfestellung.
- Rollenspiel : positiv bei Umgang mit Kunden, es lassen sich die erwünschten Verhaltensweisen mit einem Rollenspiel überprüfen. Alltagssituationen spielend darstellen. Die konkrete Ausgangssituation erklärt der Ausbilder, Vorgehensweise der Auszubildende. Ausbilder gibt dem Azubi danach die Möglichkeit sich selbst zu bewerten.
- Selbstkontrolle durch Auszubildenden : Der AZ kontrolliert Arbeitsergebnisse selbst, bewertet also Erfolg/Misserfolg. Im nächsten Schritt der Ausbilder mit dem AZ über das Ergebnis à akzeptieren oder Anregungen für notwendige Korrekturen.
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- Citar trabajo
- Anónimo,, 2010, Prüfungsfragen für den Ausbilderschein der AdA Handwerkskammer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317811
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