Als Abgrenzung zur Neoklassischen Ökonomik entstand Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts das Theoriegebäude der sog. „Neuen Institutionenökonomik“, welches differenzierte Annahmen trifft und die Wichtigkeit von Verträgen bzw. Institutionen betont. Sie verfügt über drei sich teilweise überschneidende Basistheorien: Die Property-Rights-Theory, die Transaktionskosten-theorie sowie die Principal-Agent-Theorie, von denen im Folgenden einzig auf die erstere eingegangen wird. Diese hat die Untersuchung unterschiedlicher Verteilungen von Property Rights zur Grundlage und bezieht dabei sowohl Betrachtungen der Ökonomie als auch der Rechtswissenschaften mit ein, weshalb sie ebenso als "Theorie der Verfügungsrechte" bezeichnet wird.
Wirtschaft bzw. wirtschaftliches Handeln fußt im Kern auf der permanenten Knappheit aller wirtschaftlichen Güter. Die Organisation und Koordination derselben stellt die Menschheit und insbesondere die Wirtschaftswissenschaftler seit langer Zeit jedoch vor nicht unerhebliche Probleme, denen sie mit den unterschiedlichsten theoretischen Modellen begegnen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ... 2
Property Rights ... 2
Externe Effekte ... 3
Transaktionskosten ... 3
Praxisbeispiel Franchise-Unternehmen ... 4
Fazit ... 5
Literaturverzeichnis ... 6
Einleitung
Wirtschaft bzw. wirtschaftliches Handeln fußt im Kern auf der permanenten Knappheit aller wirtschaftlichen Güter.[1] Die Organisation und Koordination derselben stellt die Menschheit und insbesondere die Wirtschaftswissenschaftler seit langer Zeit jedoch vor nicht unerhebliche Probleme, denen sie mit den unterschiedlichsten theoretischen Modellen begegnen. Als Abgrenzung zur Neoklassischen Ökonomik entstand Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts das Theoriegebäude der sog. „Neuen Institutionenökonomik“, welches differenzierte Annahmen trifft und die Wichtigkeit von Verträgen bzw. Institutionen betont. Sie verfügt über drei sich teilweise überschneidende Basistheorien: Die Property-Rights-Theory, die Transaktionskosten-theorie sowie die Principal-Agent-Theorie, von denen im Folgenden einzig auf die erstere eingegangen wird. Diese hat die Untersuchung unterschiedlicher Verteilungen von Property Rights zur Grundlage und bezieht dabei sowohl Betrachtungen der Ökonomie als auch der Rechtswissenschaften mit ein, weshalb sie ebenso als Theorie der Verfügungsrechte bezeichnet wird.[2]
Property Rights:
Nach Arnold Picot seien Property Rights „die mit einem Gut verbunden und Wirtschaftssubjekten aufgrund von Rechtsordnungen und Verträgen zustehenden Handlungs- und Verfügungsrechte.“[3] Dies umfasst sowohl Begünstigungen für entsprechende Individuen in Bezug auf Handlungsbefugnisse als auch Unterlassungspflichten für Dritte.[4] Die erwähnten Verfügungsrechte lassen sich wiederum in vier Einzelrechte unterscheiden, die allesamt nicht zwangsweise als Rechtsbündel vereint vorliegen müssen; man spricht dann von verdünnten Property Rights:[5]
das Recht der Nutzung eines Gutes (usus)
das Recht, Form und Substanz zu ändern (abusus)
das Recht, Gewinne sowie Verluste zu realisieren (usus fructus)
Veräußerungsrecht an Dritte (Kapitalisierungs- und Liquidationsrecht)
Externe Effekte:
Insbesondere durch verdünnte Property Rights kommt allerdings ein gewichtiger Faktor ins Spiel, der bereits von anderen mikroökonomischen Theorien untersucht wurde und auch hier Beachtung verdient: die externen Effekte. Als solche bezeichnet man diejenigen sowohl positiven als auch negativen Handlungskonsequenzen, deren Kosten bzw. Profite nicht dem Akteur selbst oder dem Markt zukommen, sondern unspezifischen Dritten.[6]
Dort, wo Verursacher negativer externer Effekte nicht zur Rechenschaft gezogen werden, ist Trittbrettfahren und Opportunismus Tür und Tor geöffnet, so bspw. im Bereich der Umweltverschmutzung: Da verdünnte Property Rights an der Atemluft bestehen[7], erzeugt dies Anreize, die zu rücksichtslosem Umgang mit Abgasen etc. verleiten, was letztendlich zu Wohlfahrtsverlusten durch externe Effekte führt. Als Aufhebung dieser externen Effekte – man spricht von Internalisierung – kommen über den Markt handelbare Emissionsrechte infrage, welche nun Schadstoffverbrauch als Kosten in die Unternehmensbilanz einführen und somit Umweltbelastung und Wohlfahrtsverluste mindern.[8]
Transaktionskosten:
Bei jeder „Herausbildung, Zuordnung, Übertrag und Durchsetzung [d.h. Kontrolle] von Property Rights“[9] entstehen Kosten, bspw. für Information, Kommunikation bzw. Verhandlungen oder Opportunitäten, welche allgemein Transaktionskosten genannt werden.[10] Sieht man diese faktisch als gegeben an, so stellt dies nach dem Coase-Theorem erst die Existenzberechtigung der Property-Rights-Theorie dar. Es besagt, dass ohne jene Kosten jegliche Verteilung von Verfügungs-rechten äquivalent bezüglich ihres Effizienzgrades sein müsse.[11] Als effiziente Verteilung fasst man demzufolge nur diejenige auf, welche eine Minimierung der Summe aus Transaktionskosten und durch externe Effekte verursachten Wohlfahrtsverlusten herbeiführt.[12]
Den logischen Zusammenhang zwischen Wohlfahrtsverlusten und Transaktionskosten, welche mit zunehmender Internalisierung eine gegenläufige Trendrichtung verfolgen, wird darüber hinaus durch den folgenden Graphen (Abb. 1) veranschaulicht. Bspw. wird durch einen höheren Grad an Kontrolle eine Internalisierung der externen Effekte bewirkt, d.h. Wohlfahrtsverluste
[...]
[1] vgl. Mises, 1940, S. 65f.
[2] vgl. zu diesem Abschnitt Picot u. a., 2009, S. 39f und Moormann, 2014, S. 106.
[3] Picot u. a., 2009, S. 46.
[4] vgl. ebenda, S. 46f.
[5] vgl. Furubotn, Pejovic, 1974, S. 1-9.
[6] vgl. Picot u. a., 2009, S. 47.
[7] zum Thema freie bzw. öffentliche Güter siehe auch Bouillon, 1997, S. 129ff.
[8] vgl. auch Moormann, 2014, S. 106.
[9] Picot u. a., 2009, S. 48.
[10] vgl. ebenda, S. 48.
[11] vgl. Coase, 1960, S. 60.
[12] vgl. Picot u. a., 2009, S. 48 und Kreikebaum u. a., 2002, S. 36f.
- Quote paper
- Tobias Zepf (Author), 2014, Die Property-Rights-Theory (Theorie der Verfügungsrechte), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317745