Der Jahresabschluss ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Informationsquelle, die über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens Auskunft gibt.Der Jahresabschluss wird nach den Gesetzen ordnungsgemäßer Buchführung am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt und gibt somit Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftjahr. An der Veröffentlichung des Jahresabschlusses haben sowohl interne als auch externe Adressaten ein großes Interesse. Aufgrund der Vielzahl von Interessenten gibt es auch die verschiedensten Informationsbedürfnisse, die der veröffentlichte Jahresabschluss nicht ohne eine Aufschlüsselung des Zahlenwerkes, über das Unternehmen ausweist. Damit nun jeder Adressat sein individuelles Informationsbedürfnis befriedigen kann, wird der veröffentlichte Jahresabschluss von Jahresabschlussanalytikern in seine kleinsten Details aufgeschlüsselt. Der Analytiker beginnt das Zahlenwerk aus dem veröffentlichten Jahresabschluss aufzubereiten indem er die wichtigsten Zahlen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht herausstellt, und diese Daten dann erneut in einem sachlogischem
Zusammenhang darstellt. Diese Kennzahlen helfen dem Analytiker u.a. dabei, das Unternehmen in einem Zeitreihen- oder Unternehmensvergleich besser beurteilen zu können. Ziel dieser wirtschaftswissenschaftlichen Arbeit ist es nun, die Informationsquelle „Jahresabschluss“ näher zu erläutern und die Interessenten der Jahresabschlussanalyse zu bestimmen. Der Hauptteil dieser Arbeit befasst sich anschließend mit der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. In diesen Gliederungspunkten werden die Kennzahlen und ihre Analyseergebnisse näher erläutert. Mit Hilfe der Jahresabschlussanalyse soll dem Analytiker ein besserer Einblick in die tatsächliche wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens ermöglicht werden. Darüber hinaus wird aber auch die Aussagekraft der Analysekennzahlen in Bezug auf die zukünftige Lage dargestellt. Einzeln betrachtet lassen die Analysekennzahlen oft keine aussagefähigen Beurteilungen des Unternehmens zu. Aus diesem Grund wird im Schlussteil dieser Arbeit auf die Zusammensetzung von mehreren
Analysekennzahlen mit Hilfe von Kennzahlensystemen eingegangen.
Gliederungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Formelverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel dieser Arbeit
2 Jahresabschluss
2.1 Bilanz
2.2 Gewinn- und Verlustrechnung
2.3 Anhang
2.4 Lagebericht
3 Jahresabschlussanalyse
3.1 Informationsquellen
3.2 Interessenten
3.3 Ziel der Jahresabschlussanalyse
4 Kennzahlen
4.1 Grundzahlen
4.2 Verhältniszahlen
4.3 Kennzahlenauswertung
5 Kennzahlen zur Analyse der Vermögenslage
5.1 Intensitätskennzahlen
5.2 Anlagevermögensanalyse
5.3 Umlaufvermögensanalyse
6 Kennzahlen zur Analyse der Finanzlage
6.1 vertikale Kapitalstrukturanalyse
6.1.1 Kennzahlen zur Eigenkapitalstruktur
6.1.2 Kennzahlen zur Fremdkapitalstruktur
6.2 horizontale Kapital-Vermögensanalyse
6.2.1 Analyse der Fristenkongruenz
6.2.2 Liquiditätsgrade
6.3 Kapitalflussrechnungen
7 Kennzahlen zur Analyse der Ertragskraft
7.1 Ergebnisanalyse
7.1.1 Betragsmäßige Analyse
7.1.2 Strukturelle Analyse
7.1.2.1 Ergebnisquellenanalysen
7.1.2.2 Analysen der Aufwands- und Ertragsstruktur
7.2 Rentabilität
7.2.1 Eigenkapitalrentabilität
7.2.2 Fremdkapitalrentabilität
7.2.3 Gesamtkapitalrentabilität
7.2.4 Umsatzrentabilität
7.2.5 Return on Investment
7.3 Break Even Analyse
7.4 Wertschöpfung
7.4.1 Entstehungsrechnung
7.4.2 Verteilungsrechnung
7.4.3 Kennzahlen zur Wertschöpfung
8 Kritik und Analyse Hilfen
8.1 Engpässe der Bilanzanalyse mit Hilfe von Kennzahlen
8.2 Verbesserung der Aussagefähigkeit durch Kennzahlensysteme
8.2.1 Rechensysteme
8.2.2 Ordnungssysteme
9 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Verschuldungsgrad
Tabelle 2 Ergebnisspaltung
Tabelle 3 Grundgleichung einer Break Even Analyse
Formelverzeichnis
Anlagenintensität
Umlaufintensität
Investitionsquote
Wachstumsquote
Anlagenabnutzungsgrad
Abschreibungsquote Seite 15+34
Vorratsintensität
Umschlagshäufigkeit der Vorräte
Umschlagsdauer der Vorräte
Eigenkapitalquote
Eigenkapitalrentabilität Seite 18+35
Fremdkapitalquote
Statischer Verschuldungsgrad
Dynamischer Verschuldungsgrad
Gesamtkapitalrentabilität Seite 20+37
Rücklagenquote
Selbstfinanzierung
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Mittelfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenstruktur Bankkredite
Verbindlichkeitenstruktur Lieferantenkredite
Rückstellungsstruktur kurzfr.
Rückstellungsstruktur langfr.
Fremdkapitalstruktur kurzfr.
Fremdkapitalstruktur langfr.
Goldne Finanzierungsregel kurzfr.
Goldene Finanzierungsregel langfr.
Goldene Bilanzierungsregel
Goldene Bilanzierungsregel erweitert
Anlagendeckungsgrad A
Anlagendeckungsgrad B
Anlagendeckungsgrad C
Wirtschaftliche Anlagendeckung
Liquidität 1. Grades
Liquidität 2. Grades
Liquidität 3. Grades
Umsatz je Segment
1. Kennzahl zum Gesamtkostenverfahren
2. Kennzahl zum Gesamtkostenverfahren
3. Kennzahl zum Gesamtkostenverfahren
Ordentliches Betriebsergebnis
Personalintensität
Materialintensität
Abschreibungsquote
Steuerquote
Fremdkapitalrentabilität
Umsatzrentabilität
Kapitalumschlag
Return on Investment
Wertschöpfung Entstehungsseite
Betriebliche Lohnquote
Mitarbeiterproduktivität
Fertigungstiefe
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Der Jahresabschluss ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Informationsquelle die über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens Auskunft gibt. Der Jahresabschluss wird nach den Gesetzen ordnungsgemäßer Buchführung am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt und gibt somit Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftjahr. An der Veröffentlichung des Jahresabschlusses haben sowohl interne als auch externe Adressaten ein großes Interesse. Aufgrund der Vielzahl von Interessenten gibt es auch die verschiedensten Informationsbedürfnisse, die der veröffentlichte Jahresabschluss nicht ohne eine Aufschlüsselung des Zahlenwerkes, über das Unternehmen ausweist. Damit nun jeder Adressat sein individuelles Informationsbedürfnis befriedigen kann, wird der veröffentlichte Jahresabschluss von Jahresabschlussanalytikern in seine kleinsten Details aufgeschlüsselt. Der Analytiker beginnt das Zahlenwerk aus dem veröffentlichten Jahresabschluss aufzubereiten indem er die wichtigsten Zahlen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht herausstellt, und diese Daten dann erneut in einem sachlogischem Zusammenhang darstellt. Diese Kennzahlen helfen dem Analytiker u.a. dabei, das Unternehmen in einem Zeitreihen- oder Unternehmensvergleich besser beurteilen zu können.
1.2 Ziel dieser Arbeit
Ziel dieser wirtschaftswissenschaftlichen Arbeit ist es nun, die Informationsquelle „Jahresabschluss“ näher zu erläutern und die Interessenten der Jahresabschlussanalyse zu bestimmen. Der Hauptteil dieser Arbeit befasst sich anschließend mit der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. In diesen Gliederungspunkten werden die Kennzahlen und ihre Analyseergebnisse näher erläutert. Mit Hilfe der Jahresabschlussanalyse soll dem Analytiker ein besserer Einblick in die tatsächliche wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens ermöglicht werden. Darüber hinaus wird aber auch die Aussagekraft der Analysekennzahlen in Bezug auf die zukünftige Lage dargestellt. Einzeln betrachtet lassen die Analysekennzahlen oft keine aussagefähigen Beurteilungen des Unternehmens zu. Aus diesem Grund wird im Schlussteil dieser Arbeit auf die Zusammensetzung von mehreren Analysekennzahlen mit Hilfe von Kennzahlensystemen eingegangen.
2 Jahresabschluss
Jeder Kaufmann ist nach §242 HGB verpflichtet, am Ende jeden Geschäftsjahres eine Aufstellung über sein Vermögen und seine Schulden, seine Erträge und Aufwendungen zu machen, den s.g. Jahresabschluss[1].
Der handelsrechtliche Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der GuV zusammen. In den §§ 264ff werden Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften geregelt, in denen vorgeschrieben wird, dass Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern haben[2]. Dieser Anhang muss eine Einheit mit der Bilanz und GuV bilden. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus noch einen Lagebericht erstellen. Der Lagebericht muss in den ersten 3 Monaten des neuen Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr aufgestellt werden[3]. Der Lagebericht ist aber kein Bestandteil des Jahresabschluss er dient als Zusatzinformationsmittel. Der Zeitraum zwischen zwei Jahresabschlüssen darf die Zeit von 12 Monaten nicht übersteigen.
2.1 Bilanz
Die Bilanz ist eine Stichtagsauswertung. Sie setzt sich aus dem Vermögen, der Mittelverwendung auf der Aktiv-Seite und den Schulden, der Mittelherkunft, auf der Passiv-Seite zusammen. Die Bilanz muss neben den Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres auch die Zahlen des Vorjahres ausweisen. Des Weiteren ist zu beachten, dass zwei aufeinander folgende Bilanzen nicht voneinander abweichen dürfen. Sollte dies in einem Ausnahmefall geschehen, ist die Erklärung im Anhang zu erläutern[4]. Auf der Aktiv Seite wird die Mittelverwendung angezeigt, das Vermögen. Als bilanzielles Vermögen werden i.d.R. die in der Bilanz angesetzten und bewerteten Gegenstände bezeichnet, die mit Hilfe des bilanziellen Kapitals beschafft worden sind[5]. Das bilanzielle Vermögen setzt sich aus dem Anlage-, Umlaufvermögen, und den Rechnungsabgrenzungsposten zusammen.
Als Anlagevermögen bezeichnet man Güter die nicht veräußert werden, sondern auf Dauer von dem Unternehmen genutzt werden (§247 HGB)[6]. Dies können z.B.: Grundstücken, Gebäude und Maschinen sein.
Als Umlaufvermögen eines Unternehmens, werden Güter bezeichnet, die nicht der langfristigen Nutzung im Unternehmen dienen sollen. Ein Beispiel für Güter des Umlaufvermögens sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben die über das laufende Geschäftsjahr hinaus gezahlt wurden und einen Aufwand in dem neuen Geschäftsjahr aufweisen. Das können z.B. Mieten oder Versicherungsbeiträge[7].
Die Gliederung der Aktiv Seite erfolgt nach der Liquidierbarkeit. Das bedeutet, je länger die Liquidationszeit einer Vermögensposition ist, desto höher steht diese in der Bilanz.
Auf der Passiv-Seite steht das bilanzielle Kapital, die Mittelherkunft mit der das bilanzielle Vermögen beschafft wurde. Das Kapital kann dem Unternehmen als Fremdkapital (Finanzierungsmittel) von einer unternehmensexternen Person zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt werden oder es wird als Eigenkapital von Unternehmensangehörigen, meist ohne zeitliche Begrenzung, zur Verfügung gestellt[8]. Die Passiv-Seite ist nach ihrer Fristigkeit gegliedert, das bedeutet, je länger einem Kaufmann eine Finanzierung zur Verfügung steht, desto höher steht diese in der Bilanz. Aufgrund dieser Vorschriften gliedert sich die Passiv-Seite wie folgt, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital umfasst die finanziellen Mittel, die dem Unternehmen von Eigentümern (ohne zeitliche Begrenzung) zur Verfügung gestellt werden. Dies kann durch neue Einlagen oder durch Verzicht auf Gewinnausschüttung geschehen. Die Rückstellungen werden z.B. für Steuerzahlungen, Pensionszahlungen oder sonstige Zahlungen gebildet. Bei der Bildung von Rückstellungen steht nur die Mittelverwendung fest, der Auszahlungstermin sowie die Auszahlungshöhe können zum Bilanzstichtag noch nicht festgehalten werden.
Die Verbindlichkeiten lassen sich sehr tief gliedern, so dass hier nur die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung erwähnt werden. Bei ihnen steht sowohl die Höhe als auch der Fälligkeitstermin am Bilanzstichtag fest.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen aus dem lfd. Geschäftjahr die über das Geschäftjahr hinaus einen Ertrag in das nächste Geschäftjahr erbringen[9]. Als Anlage 1 zu dieser Arbeit wird der ausführliche Bilanzaufbau noch einmal in tabellarischer Form dargestellt.
2.2 Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist der zweite wichtige Bestandteil des Jahresabschlusses. Im Gegenzug zur Bilanz, die eine Stichtagsrechnung ist, ist die GuV eine Zeitraumrechnung. In dem § 275 regelt das HGB die Vorschriften zur Bewertung der Aufwands- und Ertragskonten sowie das Gliederungsschema der GuV für Kapitalgesellschaften. Der Gliederungsaufbau ist nur noch in Staffelform zulässig. Das bedeutet, dass die einzelnen Ertrags- und Aufwandpositionen in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge in der GuV aufgeführt werden müssen. Durch Additionen und Subtraktionen werden Zwischensummen gebildet. So erhält man über mehrere Stufen das Jahresergebnis[10]. Sämtliche Aufwendungen und Erträge sind dem Bruttoprinzip nach unsaldiert auszuweisen[11]. Jede Erfolgskomponente muss in ihrer vollen Höhe ausgewiesen werden. Der tabellarische Aufbau der GuV ist in Anlage 2 dargestellt.
Das HGB lässt zwei unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten zur Ermittlung des Periodenergebnisses zu: das Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren[12].
Bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren werden sämtliche Aufwendungen der hergestellten Mengen den tatsächlich erzielten Umsatzerlösen gegenüber gestellt. Die Umsatzerlöse können aufgrund von Lagerabbau oder Lageraufbau von der hergestellten Menge abweichen. Aus diesem Grund muss beim Gesamtkostenverfahren ein Ausgleich durch Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen erfolgen[13].
Beim Umsatzkostenverfahren wird das Mengengerüst der Ertragsseite an das Mengengerüst der Aufwandsseite angepasst. Es setzt eine funktionsfähige Kostenrechnung voraus, so dass der Einsatz meist nur in großen Unternehmen stattfindet. Beim Umsatzkostenverfahren werden sämtliche Periodenaufwendungen der verkauften Produkte den Umsatzerlösen der Periode gegenüber gestellt[14]. Beide Berechnungen führen, bei konsistenter Anwendung, am Ende zum gleichen Ergebnis. Sie unterscheiden sich lediglich in ihrer Art der Ermittlung.
Die GuV ist ebenso dazu verpflichtet, die Vorjahreswerte auszuweisen. Darüber hinaus muss die einmal gewählte Darstellungsform in den Folgejahren beibehalten werden. Abweichungen aufgrund besonderer Umstände und Abweichung zu den Vorjahreswerten sind im Anhang zu erläutern[15].
2.3 Anhang
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich zu der Bilanz und der GuV am Ende einer Periode einen Anhang zu erstellen. Dies regelt der § 264 HGB. Der Anhang muss mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bilden[16]. Er dient der Erläuterung und der Ergänzung der Bilanz und GuV. Abweichungen aufgrund von besonderen Umständen, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht das tatsächliche Bild vermittelt, müssen im Anhang erläutert werden[17]. Der Anhang dient zum einen der Interpretationsverbesserung von Bilanz und GuV durch die Bereitstellung von Zusatzinformationen. Diese Informationen können zahlenmäßige Angaben sein, aber insbesondere auch durch verbale Berichtpflichten geprägt sein. Der zweite wichtige Grund zur Erstellung des Anhangs ist die Verbesserung der Klarheit über die Bilanz und GuV. Der Anhang ist der Bilanz und GuV gleichgestellt, so dass die vom Gesetzgeber geforderten Zusatzinformationen in den Anhang ausgelagert werden können (Entlastungsfunktion)[18].
2.4 Lagebericht
Der Lagebericht ergänzt den Jahresabschluss und gibt ihm eine zusätzliche Informations- und Rechenschaftsfunktion[19].
Der Lagebericht gibt den Adressaten des Jahresabschlusses einen besseren Überblick über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Gesamtlage des Unternehmens. Er ergänzt den durch Bilanz, GuV und Anhang vermittelten, aber auch eingeschränkten Einblick durch zusätzliche Angaben des Unternehmens und seiner Umwelt und in zeitlicher Hinsicht durch zukunftsorientierte Informationen. Losgelöst von den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ist der Lagebericht (im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss) prädestiniert dafür, eine Gesamtbeurteilung des Unternehmens möglich zu machen[20].
3 Jahresabschlussanalyse
Das Zahlenmaterial aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht ist die Grundlage einer aussagefähigen Jahresabschlussanalyse. Bevor man allerdings aussagefähige Kennzahlen zur Analyse des Unternehmens bilden kann, müssen die Daten aus dem Jahresabschluss und die Informationen aus dem Lagebericht aufbereitet werden[21]. Die Informationsgewinnung und –verarbeitung soll dabei helfen die wichtigen Daten der wirtschaftlichen und finanziellen Situation und die zukünftigen Daten der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darzustellen[22].
3.1 Informationsquellen
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind die wichtigsten Informationsquellen für die Jahresabschlussanalyse. Die Generalnorm aus § 264 Abs. 2 HGB schreibt vor, dass der Jahresabschluss ein tatsächliches Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben soll[23]. Aufgrund der Vielzahl von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungswahlrechten wird das tatsächliche Bild verzerrt, so dass noch weitere Informationsquellen zur korrekten Beurteilung des Unternehmens herangezogen werden müssen. Der Bilanzanalytiker muss sämtliche Störfaktoren und Informationsverzerrende Einzelvorschriften so gut als möglich isolieren um ein tatsächliches Bild der wirtschaftlichen Lage der Unternehmung zu erhalten[24]. Des Weiteren sollte er noch zusätzliche Informationen über einzelne Bilanz- und GuV-Positionen und Auskünfte über nicht bilanzierungsrelevante Tatbestände zur Beurteilung der tatsächlichen und zukünftigen Lage eines Unternehmens mit einbeziehen.
Solche Zusatzinformationen können sein:
- Angaben zum baulichen Zustand des Gebäudes
- Geplante Reparaturen und Umbauten
- Bonität der Außenstände
- Eingeräumte Kredite
- Daten zur Absatz- und Beschaffungsmarktlage
- Daten zur Fluktuation
- Zu erwartende Ausgabepflichten in der Zukunft
Für zwischenbetriebliche Vergleiche ist es darüber hinaus noch wichtig, veröffentlichte bzw. offen gelegte Jahresabschlüsse von größen- und strukturgleichen Unternehmen einzusehen, um eine bessere Einschätzung bzw. Beurteilung des Unternehmens abgeben zu können. Die Möglichkeiten dafür geben Verbände, Industrie-, Handel- und Handwerkskammern[25].
3.2 Interessenten
Innerhalb und außerhalb des Unternehmens gibt es verschieden Personen und auch Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung des Jahresabschluss bzw. an einer Jahresabschlussanalyse haben. Die Unternehmer und Mitarbeiter (mit Erfolgsbeteiligung) haben meinst ein Interesse an einem hohen Erfolgsausweis. Dagegen haben Kreditgeber und Mitarbeiter (ohne Erfolgsbeteiligung) eher ein Interesse an einem geringen Erfolgsausweis und dafür aber mehr Interesse an einer höheren Reservenbildung[26]. Der Interessenschwerpunkt der Eigenkapitalgeber liegt also auf einer hohen Gewinnausschüttung und auch auf der Sicherung der Geldanlagen bzw. auf der Rückzahlung des Kapitals. Die Gläubiger sind eher auf eine finanzielle Stabilität und eine Sicherung künftiger Geschäftsbeziehungen aus. Sie erwarten eine solide Kapitalstruktur zur Sicherung der Zins- und Tilgungszahlungen bzw. eine hohe Liquidität. Der Fiskus hingegen erwartet eine möglichst hohe Gewinnausweisung um höhere Steuereinnahmen zu kassieren[27]. Je nach Interessentengruppe setzt sich das Ziel der Analyse unterschiedlich zusammen.
3.3 Ziel der Jahresabschlussanalyse
Ziel der Jahresabschlussanalyse ist, die Daten des Jahresabschlusses und des Lageberichtes so aufzubereiten, dass die Interessenten die für sie relevanten Grund- oder Verhältniszahlen ablesen können. Die Bilanzanalyse hilft den Adressaten bei der Entscheidungsfindung für zukünftige Investitionen und gibt die Möglichkeit frühere Entscheidungen auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen.[28]
4 Kennzahlen
Bevor eine Bewertung eines Unternehmens mit Hilfe von Kennzahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, müssen die Daten aus dem Jahresabschluss aufbereitet werden. Das Aufbereiten kann sowohl durch Umbewertung als auch Umgliederung von Abschlussposten stattfinden. Bei der Umbewertung werden die Wertansätze verschiedener Abschlussposten verändert. Dadurch wird auch die Bilanzsumme der originären Bilanz verändert. Bei der Umgliederung werden Absatzposten entweder umgruppiert, neu gebildet, aufgespaltet, erweitert oder saldiert. Durch die Erweiterung und/oder Saldierung wird die Bilanzsumme -genauso wie bei der Umbewertung- verändert[29]. Diese nach den Zwecksetzungen der Bilanzanalyse aufbereitete und umgestaltete Bilanz, bezeichnet man als Strukturbilanz. Alle weiteren Bilanzauswertungen werden auf der Grundlage dieser Strukturbilanz durchgeführt. Es lässt sich kein Standardschema für eine Strukturbilanz festlegen. Ihr Aufbau richtet sich immer nach den Anforderungen der Bilanzanalytiker. Sie sollte aber trotzdem folgende Anforderungen erfüllen[30]:
- Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit
- Verdeutlichung struktureller Besonderheiten
- Herausstellung der wesentlichen Grundzusammenhänge
- Berücksichtigung der Grundlage für die Kennzahlenbildung
Nachdem die Sichtung, Ordnung und Bereinigung der Jahresabschlussdaten stattgefunden hat, können aus der Fülle von Informationen Kennzahlen zur Beurteilung des Unternehmens gebildet werden[31].
Es lassen sich Grundzahlen (= absolute Zahlen) und Verhältniszahlen (= relative Zahlen) bilden. Kennzahlen sollen Sachverhalte sichtbar machen, die anders nicht ersichtlich gewesen wären. Darüber hinaus soll die Verdichtung auf nur eine Zahl, die Beurteilung eines Unternehmens im Zeit- oder Branchenvergleich vereinfachen[32].
4.1 Grundzahlen
Grundzahlen lassen sich direkt aus dem Jahresabschluss ablesen. Sie sind Einzelwerte, Summen und Differenzen die zur Kennzeichnung der Unternehmensgröße herangezogen werden. Die Aussagekraft der Grundzahl „Jahresüberschuss“ sagt isoliert gesehen allerdings nichts über die Ertragslage des Unternehmens aus. Um eine aussagekräftige Information aus dieser Kennzahl ziehen zu können, muss sie in Bezug zur einer Verhältniszahl gesetzt werden, z.B. zum Jahresüberschuss des Vorjahres oder des Basisjahres. Grundzahlen können nur in Verbindung mit Verhältniszahlen eine Ursache-Wirkung-Beziehung zum Ausdruck bringen[33].
4.2 Verhältniszahlen
Es werden verschiedene sachlogische Verhältniszahlen aus den Daten des Jahresüberschusses gebildet. Bei der Bildung von Verhältniskennzahlen sollte darauf geachtet werden, dass eine positive Entwicklung mit einem Anstieg der Kennzahl und eine negative Entwicklung mit einem Rückgang der Kennzahl kenntlich gemacht wird. Darüber hinaus sollte bei der Interpretation einer Kennzahl geprüft werden, ob sich nur die Darstellungsgröße oder auch die Bezugsgröße geändert hat[34]. Verhältniszahlen lassen sich in Gliederungszahlen, Beziehungszahlen, Indexzahlen und Richtzahlen gliedern. Gliederungszahlen heben Teilgrößen im Verhältnis zum Gesamten hervor. Bei den Beziehungszahlen werden Größen mit verschiedenen Gesamteinheiten in Beziehung zueinander gesetzt. Diese Größen müssen in einer Zweck-Mittel-Relation zueinander stehen und dienen nur der Darstellung von Veränderungen. Der Indexwert wird zur Darstellung der Zeitlichen Veränderung einer Größe genutzt. Ein Wert (Basiswert) wird als 100% deklariert, und an diesem Wert werden die Größen gemessen. Als Richtzahlen werden Vergleichswerte zu anderen branchengleichen Unternehmen gezogen um z.B. die Wettbewerbsstärke herauszustellen[35].
4.3 Kennzahlenauswertung
Die Kennzahlenbildung alleine lässt noch keine Beurteilung eines Unternehmens zu. Alle Kennzahlen lassen sich in Bezug auf folgenden Vergleichsweisen beurteilen:
- Betriebsvergleich
- Zeitvergleich
- Soll-Ist Vergleich
Der Betriebsvergleich stellt die Ist-Kennzahlenwerte den Ist-Kennzahlen eins Branchengleichen Unternehmens gegenüber. Beim Zeitvergleich werden die Ist-Werte der Periode den Ist-Werten einer vorherigen Periode gegenübergestellt. Das dritte Vergleichobjekt ist der Soll-Ist-Vergleich, bei ihm werden die Ist-Kennzahlenwerte einem normativem Soll-Wert gegenübergestellt[36]. Sowohl die Aufbereitung als auch die Auswertungsmethoden lassen sich sowohl auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehen.
5 Kennzahlen zur Analyse der Vermögenslage
Die Analyse der Vermögenslage ist ein Teilbereich der finanzwirtschaftlichen Analyse und soll über die Liquidität des Unternehmens Auskunft geben. Bei den Kennzahlen der Vermögensstrukturanalyse werden sämtliche Positionen der Aktiv-Seite aus der Bilanz berücksichtigt. Es ist sinnvoll, vorab die Vermögenspositionen nach ihren Bindungsfristen zu sortieren, um einen Überblick über mögliche vorzeitige Liquidisierungen zu bekommen[37]. Für die Vermögensstruktur gilt, je schneller eine Vermögensposition verflüssigt werden kann, desto höher ist das Liquiditätspotential. Bei einem erhöhten Liquiditätspotential werden Mittel für Neuinvestitionen und Schuldentilgung schneller freigesetzt. Somit verringert sich eine Abhängigkeit zu den Gläubigern als auch die Reaktionszeit, auf Beschäftigungs- und Strukturänderungen zu reagieren[38]. Für das Unternehmen bedeutet dies eine höhere Kreditwürdigkeit und eine sinkende Gefahr der Illiquidität.
Das Ergebnis dieser AKTIV-Beziehungen soll zum einen die Art und Zusammensetzung des Vermögens und zum anderen die Zeitspanne in der eine Vermögensposition an das Unternehmen gebunden ist aufzeigen[39].
[...]
[1] Vgl. HGB; 40. Aufl.; München 2003; S. 54; § 242.
[2] Vgl. HGB; 40. Aufl.; München 2003; S. 54; § 264.
[3] Vgl. HGB; 40. Aufl.; München 2003; S. 61; § 264.
[4] Vgl. Bechtel, W.: Einführung in die moderne Finanzbuchführung; 7. Aufl.; München 2001; S. 142.
[5] Vgl. Baetge, J.: Bilanzen; 3. Aufl.; Düsseldorf 1994; S. 2.
[6] Vgl. HGB; 40. Aufl.; München 2003; S. 55; § 247.
[7] Vgl. Bitz, M., Scheeloch, D., Witstock, W.: Der Jahresabschluss; 3. Aufl.; München 2000; S. 144.
[8] Vgl. Baetge, J.: Bilanzen; 7. Aufl.; Düsseldorf 2003; Seite 2.
[9] Vgl. Bitz, M., Scheeloch, D., Witstock, W.: Der Jahresabschluss; 3. Aufl.; München 2000; S. 146.
[10] Vgl. Bitz, M., Scheeloch, D., Witstock, W.: Der Jahresabschluss; 3. Aufl.; München 2000; S. 246.
[11] Vgl. Dusemond, M., Kessler, H.: Rechnungslegung Kompakt; 2. Aufl.; München 2001; S. 93.
[12] Vgl. HGB; 40 Aufl.; München 2003; S. 70; § 275.
[13] Vgl. Peemöller, V.: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik; 2 Aufl.; Wiesbaden 2001; S. 32.
[14] Vgl. Peemöller, V.: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik; 2 Aufl.; Wiesbaden 2001; S. 32.
[15] Vgl. Dusemond, M., Kessler, H.: Rechnungslegung Kompakt; 2. Aufl.; München 2001; S. 93.
[16] Vgl. HGB; 40 Aufl.; München 2003; Seite 60; § 264.
[17] Vgl. Heinhold, M.: Der Jahresabschluss; 4. Aufl.; München 1996; S. 54.
[18] Vgl. Buchner, R.: Buchführung und Jahresabschluss; 6. Aufl.; München 2002; S. 35.
[19] Vgl. Buchner, R.: Buchführung und Jahresabschluss; 6. Aufl.; München 2002; S. 35.
[20] Vgl. Dusemond, M., Kessler, H.: Rechnungslegung Kompakt; 2. Aufl.; München 2001; S. 3f.
[21] Vgl. Tanski, J-S., Kurras, P., Weitkamp, J.: Der gesamte Jahresabschluss; 3. Aufl.; München 1991; S. 639.
[22] Vgl. Schöning, H., Diedrichs, H-V., Schnelle, B.: Bilanzen in der Rechtspraxis; 2. Aufl.; Hamburg 1994; S. 255.
[23] Vgl. HGB; 40 Aufl.; München 2003; Seite 60; § 264.
[24] Vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik; 9. Aufl.; München 1997; S. 807.
[25] Vgl. Schöning, H., Diedrichs, H-V., Schnelle, B.: Bilanzen in der Rechtspraxis; 2. Aufl.; Hamburg 1994; S. 269.
[26] Vgl. Hahn, H., Wilkens, K.: Buchhaltung und Bilanz Teil B Bilanzierung; 2. Aufl.; München 2000; S. 7.
[27] Vgl. Kuhnle, H.: Bilanzen; o.A.; Stuttgart 2003; S. 7.
[28] Vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik; 9. Aufl.; München 1997; S. 801.
[29] Vgl. Küting, K, Weber C-P: Die Bilanzanalyse; 7. Auflage; Stuttgart 2004; S. 55f.
[30] Vgl. Kerth, A.: Finanzanalyse; o.A.; München 1994; S. 20
[31] Vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik; 9. Aufl.; München 1997; S. 810.
[32] Vgl. Gräfer, H.: Bilanzbuchhalter Handbuch; 4. Aufl.; Herne/Berlin 2003; S. 600, Rd.Nr. 110.
[33] Vgl. Baetge, J.: Bilanzanalyse; o.A.; Düsseldorf 1998; S. 26.
[34] Vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik; 9. Aufl.; München 1997; S. 812.
[35] Vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik; 9. Aufl.; München 1997; S. 813.
[36] Vgl. Baetge, J.: Bilanzanalyse; o.A.; Düsseldorf 1998; S. 42.
[37] Vgl. Hahn, H., Wilkens, K.: Buchhaltung und Bilanz Teil B Bilanzierung; 2. Aufl.; München 2000; S. 368.
[38] Vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik; 9. Aufl.; München 1997; S. 818.
[39] Vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik; 9. Aufl.; München 1997; S. 818.
- Arbeit zitieren
- Sandra Heidenreich (Autor:in), 2004, Analyse des Jahresabschlusses mit Hilfe von Kennzahlen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31769
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