Die vorliegende Präsentation stellt wichtige Aspekte des Umweltschadengesetzes (USchadG) vor.
Das neue Gesetz gilt primär zur:
Vermeidung von Schäden an der Umwelt selbst
Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst
° Nutzen
° Haftung
° Möglichkeiten
Das neue Umweltschadengesetz (USchadG) Stand: 02/2008
Worum geht es im Umweltschadengesetz?
Das neue Gesetz gilt primär zur:
- Vermeidung von Schäden an der Umwelt selbst
- Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wird die bisherige UHV den Anforderungen gerecht?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Unterschiede zwischen § 22
WHG und § 22 a WHG
Keine Gemeinsamkeiten bis auf § 22 WHG
- § 22 WHG (UHV) zielt auf den Drittschaden ab
- § 22 a WHG (USV) zielt auf den Schaden an der Umwelt selbst ab
Weitere Unterschiede?
-Ja!
BHV
- nach dem Inverkehrbringen UHV
- nach dem Inverkehrbringen für Anlagen USV
- komplett über die Bausteine 2.6 und 2.7 geregelt
Wer braucht eine Umweltschadenversicherung?
Jede beruflich tätige Person, Firma oder Organisation, die eine berufliche Tätigkeit ausübt und dadurch dem Risiko ausgesetzt ist, möglicherweise einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens zu verursachen.
Wie sieht die Haftung aus?
- Haftung für Schäden an der Biodiversität
- Verschuldensunabhängige Haftung bei „gefährlichen“ Tätigkeiten
- Verschuldenshaftung bei sonstigen Tätigkeiten
- Haftung für Schäden an Gewässern
- Haftung für Schäden am Boden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit
- Verschuldensunabhängige Haftung bei „gefährlichen“ Tätigkeiten
Welche Sanierungsarten
gibt es?
Sanierungsmaßnahmen für Schäden an der Biodiversität Primärsanierung:
- Kosten für die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadenfall
Ergänzende Sanierung:
- Kosten für Ausgleichsmaßnahmen, sofern die primäre Sanierung nicht vollständig umgesetzt werden konnte
Ausgleichssanierung:
- Ersatz für den zwischenzeitlichen Verlust an Umwelt
Aktueller Schadenfall
Desinfektionsmittel gelangt versehentlich in ein Gewässer innerhalb eines FFH-Gebietes. Es kommt zu massiven Fischsterben.
Sachverständige ermitteln, ob und welche Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Welcher Zeitraum/ Sanierungskosten hierfür in Frage kommen ist noch völlig unklar. Unklar ist auch ob das Gebiet - durch Sanierungsmaßnahmen - überhaupt in den ursprünglichen Zustand zurückgebracht werden kann.
Die Lösung
Chancen für die Umwelt - Risiken für Unternehmen.
So schützen Sie sich gegen Forderungen im Rahmen des Umweltschadengesetzes
Verschärfte Haftung
- Inkrafttreten neues Umweltschadengesetz (USchadG) 14.11.2007
- Haftung rückwirkend zum 30.04.2007
Betroffen sind sämtliche Schäden, die an
geschützten Tieren, Pflanzen und
Lebensräumen (Biodiversität)
verursacht werden
Unwissenheit schützt vor
Ahndung nicht
Fallbeispiel:
Ein Bauunternehmer baut ein Flussbett aus.
Der Schlamm aus dem Flussbett wird über Rohre in Container geleitet.
Die Rohrleitung platzt und der Schlamm läuft aus.
Im Schlamm befindet sich die geschützte Art der Flussmuscheln.
Die Muscheln trocken aus und sterben Neuansiedlung der Muscheln Kosten im 6-stelligen Bereich verursachen.
[...]
- Quote paper
- Sophia Rönsch (Author), 2008, Das Umweltschadengesetz. Neuerungen, Haftung und versicherungstechnische Absicherung im USchadG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317361
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