Es ist gängige Praxis, dass die Gewerkschaften ihre Mitglieder dazu verpflichten, einen Großteil der mit der Aufsichtsratstätigkeitverbundenen Tantiemen an die Gewerkschaft oder ihre Einrichtungen abzuführen. Abführungsverpflichtungen werden auch für die oftmals recht hohe Vergütung als Einigungsstellenbeisitzer nach § 76 a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder für das Honorar der Sachverständigen des Betriebsrat nach § 80 Abs. 3 BetrVG vereinbart.
In dieser Arbeit soll die Zulässigkeit solcher Abführungsverpflichtungen untersucht werden. Dabei wird die rechtliche Problematik überwiegend am Beispiel der Abführung von Aufsichtsratstantiemen erörtert, welche im Mittelpunkt der Diskussion in Literatur und Rechtsprechung stehen. Soweit sich Abweichungen gegenüber Vergütungen für die Tätigkeit als Einigungsstellenbeisitzer und Sachverständiger des Betriebsrats u.ä. ergeben, werden diese gesondert behandelt. Hintergrund der Diskussion sind die dieser Praxis entgegenstehenden monetären Interessen der betroffenen Gewerkschaftsvertreter.
Gliederung
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Gutachten
A. Einleitung
B. Diskussion
I. Die Regelung
II. Rechtsnatur der Abführungsverpflichtung
1. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit als Auslegungsmaxime
2. Individualvertragliche Abrede
a) Schenkung oder Kaufvertrag
aa) Schenkungsversprechen
bb) Ämterkauf
cc) Sachverständige und Einigungsstellenbeisitzer
b) Arbeitsverhältnis
c) Auftrag
d) Zwischenergebnis
3. Regelung der Abführungsverpflichtung in der Vereinssatzung
a) DGB-Bundesbeschluss
b) Zulässigkeit der Abführungsverpflichtung in der Vereinssatzung
aa) Prüfungsmaßstab unter Beachtung der Koalitionsfreiheit
bb) Die Abführungsverpflichtung als Sonderpflicht
cc) Abführungspflicht ohne individuelle Zustimmung zum Sonderbeitrag
dd) Verstoß gegen Treu und Glauben
4. Verweis der gewerkschaftseigenen Satzung auf DGB-Beschluss
TTT. Allgemeine Probleme der Abführungsverpflichtung
1. Gegnerfinanzierung
a) Problemerläuterung
b) Streitentscheid
2. Verstoß der Abführungsverpflichtung gegen §113 AktG
IV. Sonderprobleme beim Einigungsstellenbeisitzer/ Sachverständigen des Betriebsrats.
C. Fazit
- Citation du texte
- Paul Oberländer (Auteur), 2015, Können Gewerkschaftsvertreter verpflichtet werden, ihre Aufsichtsratsvergütung an Gewerkschaften oder gewerkschaftsähnliche Einrichtungen abzuführen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317348
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