Vorliegende Hausarbeit analysiert Möglichkeiten und Probleme des Betreuten Wohnens für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen. Sie geht insbesondere der Frage nach, inwiefern ein selbstständiges Leben in diesen Wohnformen möglich ist.
Wer möchte schon gerne in ein Heim? Viele Personen scheuen sich davor, in ein Heim zu gehen, wenn Pflege oder Betreuung unerlässlich wird. Sei es ein Alten-, Pflege- oder Jugendheim, sie haben negative Assoziationen mit dem Heimbegriff. Strikte Regeln, ein durchorganisierter Tagesablauf und keine oder wenig Selbstständigkeit, so stellen sich viele ein Heim vor.
Vielleicht gerade deshalb bietet das Betreute Wohnen, das vermehrt als andere Möglichkeit einer Pflege- und/oder Betreuungseinrichtung angeboten wird, einen Weg, der zunehmend lieber gewählt wird als ein „stereotypes“ Heim.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Betreutes Wohnen
2.1.Verschiedene Formen
3. Betreutes Wohnen von Kindern und Jugendlichen
3.1 Definition und Gesetzgebung
4. Betreutes Wohnen Kinder und Jugendlicher mit psychischer Erkrankung
4.1 Ziele und Wohnformen
4.2 Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften
4.3 Aufgaben der Betreuer
5. Beispiel: Therapeutische Wohngruppe in Neustadt/ Osterode (Südharz)
5.1 Aufbau und Ziele
5.2 Alltag
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Wer möchte schon gerne in ein Heim?
Viele Personen scheuen sich davor in ein Heim zu gehen wenn Pflege oder Betreuung unerlässlich wird. Sei es ein Alten-,Pflege- oder Jugendheim, Sie haben negative Assoziationen mit dem Heimbegriff. Strikte Regeln, ein durchorganisierter Tagesablauf und keine oder wenig Selbstständigkeit, so stellen sich viele ein Heim vor.
Vielleicht gerade deshalb bietet das Betreute Wohnen, das vermehrt als andere Möglichkeit einer Pflege- und/oder Betreuungseinrichtung angeboten wird, einen Weg, der zunehmend lieber gewählt wird als ein „stereotypes“ Heim.
Mit dieser Form des Betreuten Wohnens, insbesondere mit dem Betreuten Wohnen Kinder und Jugendlicher mit psychischer Erkrankung, möchte ich mich in meiner Arbeit befassen. Aufbauend auf meine Leitfrage „Betreutes Wohnen-Selbstständigkeit oder strikter(Heim)alltag?“ werde ich die Möglichkeiten und Probleme dieser Wohnform für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen erfassen, an einem Beispiel verdeutlichen und am Ende ein Fazit ziehen.
2. Betreutes Wohnen
2.1.Verschiedene Formen
Betreutes Wohnen ist eine alternative Form der Heimerziehung (vgl. Börner 2008 S.5). Hierbei geht es darum Menschen „die (noch) nicht oder nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu wohnen und somit auf eine gewisse Betreuung angewiesen sind“ (Börner 2008, S.7) in der Bewältigung ihres alltäglichen Lebens zu unterstützen.
Es gibt verschiedene Formen des Betreuten Wohnens, je nach dem welchen speziellen Pflegebedarf die Betroffenen benötigen.
Einige der Einrichtungen des Betreuten Wohnens sind im Heimgesetz von 2002 schriftlich erfasst, darunter fallen das Betreute Wohnen von älteren pflegebedürftigen Personen und das betreute Wohnen behinderter, pflegebedürftigen Personen.
Neben diesen zwei Formen gibt es aber auch betreute Wohnformen die nicht unter das Heimgesetz fallen. Dies sind: das betreute Wohnen von körperlich schwer erkrankten Menschen, Suchterkrankte, (ehemalige) Straffällige, psychisch
Erkrankten sowie das Betreute Wohnen Kinder- und Jugendlicher[1].
Mit einer spezielle Wohnform des Betreuten Wohnens, die der Kinder und Jugendlichen (mit psychischer Erkrankung) werde ich mich genauer befassen.
3. Betreutes Wohnen von Kindern und Jugendlichen
3.1 Definition und Gesetzgebung
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen, was jegliche Forme des Betreuten Wohnens einschließt ist, laut Achtem Sozialgesetzbuch- Kinder und Jugendhilfegesetz §34 eine „Hilfe zur Erziehung [...] und soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“[2]
4. Betreutes Wohnen Kinder und Jugendlicher mit psychischer Erkrankung
4.1 Ziele und Wohnformen
Auf ein selbstständiges Leben vorbereitet oder wieder zu einem selbstständigen Leben zurückfinden sollen auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen oder psychosozialen Problemen.Hierbei liegt der Fokus nicht darauf, ein Kind/Jugendlichen wieder in eine Familie zu integrieren sonder ihm, wie in §34 Absatz 3 beschrieben ein selbstständiges, selbstorganisiertes Leben zu ermöglichen. Das Betreute Wohnen als Wohnform kann gewählt werden wenn erstmals Hilfe benötigt wird oder aber wenn „andere Formen nicht mehr notwendig sind (z.B stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlungen)“, (Rosemann 1999,S.33).
Die Betreuung kann dabei den Zweck einer kurzfristigen Hilfe zur Selbsttständigkeit haben oder eine dauerhafte Begleitung für mehrere Jahre umfassen, z:B wenn die Jugendlichen noch sehr jung sind.[3]
Unterschieden werden 2 Wohnformen des Betreuten Wohnens für Kinder- und Jugendliche mit psychischer Krankheit. Das betreute Einzelwohnen und das Betreute Wohnen in Wohngemeinschaften. Im Gegensatz zum Wohnen im Heim müssen die Betroffenen, wenn sie sich für das Betreute Wohnen entscheiden, Unterkunft, Ernährung und Lebenshaltungskosten selbst finanzieren.[4] Miet- und Betreuungsvertrag sind deutlich voneinander getrennt. Das bedeutet, dass die vermietete Unterkunft vom Anbieter oftmals vermittelt wird aber nicht das Betreuungsangebot mit einschließt.[5] Manchmal kann aber auch Eigentum erworben werden.[6] Das betreute Einzelwohnen wird gerne von Personen gewählt, die ein großes soziales Umfeld, einen großen Freundeskreis haben und größtenteils alleine zurechtkommen oder aber nicht wollen, dass sie von ihrem Umfeld direkt mit „dem psychologischen Kontext in Verbindung gebracht werden“[7]
4.2 Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften
Die beliebtere Form sind jedoch die betreuten Wohngemeinschaften. Hierbei wird auf eine relativ homogene Zusammensetzung geachtet. Sei es eine altershomogene Zusammensetzung oder die Homogenität in Bezug auf Hintergründe der Betreuung. Es gibt die Möglichkeiten, dass eine Wohngruppe als Ganze betreut wird oder dass die Bewohner eine Einzelbetreuung wahrnehmen. Wird die Gruppe als Ganze betreut, finden gemeinsame Gespräche statt und die Bewohner wissen über die Details der Krankheiten der Anderen Bescheid, reden gemeinsam darüber. Das bietet den Vorteil, dass wenn einer der Bewohner Beschwerden hat, notfalls auch seine Mitbewohner geeignete Hilfe leisten können.[8] Bei der Einzelbetreuung finden Gespräche individuell statt wodurch der Betroffene selbst entscheiden kann wie viel er von seiner Krankheit preisgibt.
Wohngemeinschaften bieten außerdem viele Vorteile. Die Betroffenen sind hier nicht alleine, Isolation und Einsamkeit wird somit entgegengewirkt. Kontaktschwache Personen können sehr gut von einer solchen Wohngemeinschaft profitieren (vgl. Schlichte 2009, S.49).
Die Bewohner können Freundschaften schließen, sich über ihre Probleme austauschen und sich gegenseitig im Alltag helfen. Damit sind sie nicht unbedingt immer auf die Hilfe der Betreuer angewiesen,[9] was eine gewisse Selbstständigkeit erkennen lässt.
Eine andere Aufgabe mit der die Bewohner konfrontiert werden ist die Auseinandersetzung mit Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme.[10]
Für ein friedliches Miteinander ist es unerlässlich Kompromisse einzugehen. Auch müssen Regeln aufgestellt werden um ein friedliches Zusammenwohnen möglich zu machen.
Neben Grundregeln, die von den Betreuern vorgegeben sind, wie Alkohol- und Drogenabstinenz oder Haushaltsregelungen werden von den Betroffenen selbst Regeln aufgestellt um ihren gemeinsamen Alltag zu bewältigen. Es gilt jedoch sich anzupassen, sich an die vorgegebenen Regeln zu halten, besonders gilt dies für neue Mitglieder einer Wohngruppe.[11] Im schlimmsten Fall kann sonst ein Verweis aus der Einrichtung die Konsequenz sein (vgl. Schlichte 2009, S.63).
Diese Regeln lassen erkennen, dass die eigenen Entscheidungen in gewissem Maße eingeschränkt werden, was auch eine Einschränkung der Selbstständigkeit mit sich zieht. Die Betreuten können nicht tun und lassen was sie wollen. Einige Regeln sind jedoch in jeder Gemeinschaft notwendig um ein gemeinsames Miteinander überhaupt möglich zu machen. Denn so kann eine Wohngemeinschaft „unter günstigen Bedingungen ein entwicklungsförderndes und soziales Lernfeld“ sein (Schlichte 2009, S.53)
[...]
[1] Bröker 2008, S.7
[2] SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz- §34
[3] Schlichte 2006, S.24
[4] Schlichte 2006 S.23
[5] Börner, 2008,S.85
[6] „ebd.“
[7] Vgl.Schlichte 2006, S.48
[8] Schlichte 2006, S.49
[9] Schlichte 2006, S.49
[10] Schlichte 2006, S.50, Rosemann 1999, S.43
[11] Rosemann 1999, S.44
- Quote paper
- Inga Westhoff (Author), 2015, Betreutes Wohnen Kinder und Jugendlicher mit psychischer Erkrankung. Selbstbestimmung oder Heimalltag?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315403
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