Diese Arbeit beschäftigt sich mit den den Auswirkungen der verpflichtenden IFRS-Bilanzierung von kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb der EU auf die Qualität der Finanzberichterstattung und wurde mit der Note sehr gut bewertet.
Die Harmonisierung der Rechnungslegung hat für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der EU durch die verpflichtende IFRS Einführung zu einer grundlegenden Veränderung in der Finanzberichterstattung geführt. Durch die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards sollen Ermessenspielräume der Bilanzierungswahlrechte eingeschränkt und insbesondere Investoren ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage von Unternehmens besser vermittelt werden. Dies wirft eine interessante Forschungsfrage auf, inwieweit die Anwendung der qualitativ hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards de facto auch zu einer höheren Qualität in der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen führen.
Diese Arbeit untersucht ob und inwieweit sich die Qualität der Finanzberichterstattung in der EU mit Fokus auf kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland im Zuge der einheitlich angewendeten IFRS Standards verbessert hat und welche Determinanten hierbei entscheidend sind. Anhand erlangter theoretischer Erkenntnisse werden Hypothesen durch empirische Studien überprüft.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Anforderungen an die Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen
2.1 Definition kapitalmarktorientierter Unternehmen
2.2 Formen der Finanzberichterstattung
3 Theoretische Grundlagen zur Qualität der Finanzberichterstattung
3.1 Begriff der Qualität der Finanzberichterstattung
3.2 Determinanten der Qualität der Finanzberichterstattung
3.3 Analyse relevanter Indikatoren zur Messung der Qualität
3.3.1 Direkte Messung
3.3.1.1 Rechnungslegungsbezogene Ergebnisgrößen
3.3.1.2 Marktbezogene Ergebnisgrößen
3.3.1.3 Qualität der Anhangsangaben
3.3.1.4 Honorare der Wirtschaftsprüfer
3.3.2 Indirekte Messung
3.4 Gegenüberstellung und Beurteilung der Messkonzepte
4 Empirische Evidenz zur Qualität der Finanzberichterstattung
4.1 Hypothesen
4.2 Ausgewählte Ergebnisse und Erkenntnisse empirischer Studien
4.2.1 Internationale Rechnungslegungsstandards
4.2.2 Rechtssystem
4.2.3 Finanzierungssystem
4.2.4 Steuersystem
4.2.5 Investorenschutz
4.2.6 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
4.2.7 Unternehmensspezifische Faktoren
4.2.8 Enforcement
4.3 Kritische Würdigung
5 Zusammenfassung
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Anwendung der IFRS in Deutschland
Abb. 2: Determinanten der Qualität der Finanzberichterstattung
Abb. 3: Relevante Messindikatoren der Qualität
1 Einleitung
Die Harmonisierung der Rechnungslegung hat für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union durch die verpflichtende IFRS Einführung im Jahr 2005 zu einer grundlegenden Veränderung in der Finanzberichterstattung geführt.1 Von dieser Regelung sind ca. 7000 Unternehmen betroffen, davon allein ca. 800 Unternehmen in Deutschland.2 Für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen war dies ein großer Schritt von einer stark konservativ geprägten Rechnungslegung hin zu einer marktgerechteren am Fair Value orientierten Bewertung. Gleichzeitig wurde das Enforcement in Deutschland durch die Einführung der DPR verschärft. Durch die Anwendung der internationalen Rechnungslegung sollen Ermessenspielräume der Bilanzierungswahlrechte eingeschränkt und insbesondere Investoren ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage von Unternehmens besser vermittelt werden.3 Dies wirft eine interessante Forschungsfrage auf, inwieweit die qualitativ hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards de facto auch zu einer höheren Qualität in der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen führen.
Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen ob sich die Qualität der Finanzberichterstattung in der EU mit Fokus auf kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland im Zuge der einheitlich angewendeten IFRS Standards verbessert hat und welche Determinanten hierbei entscheidend sind.
In Kapitel 2 werden die Anforderungen an die Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen dargestellt. Kapitel 3 liefert einen Überblick über die theoretischen Grundlagen der Qualität der Finanzberichterstattung. Zunächst wird darauf eingegangen wie die Qualität der Finanzberichterstattung definiert und gemessen werden kann. Hierbei wird insbesondere auf die direkten Messansätze abgestellt. Weiter werden Determinanten in Bezug auf eine qualitativ hochwertige Finanzberichterstattung erläutert. In Kapitel 4 werden aus den theoretischen Erkenntnissen Hypothesen gebildet, anhand derer ausgewählte Studien überprüfen wie sich die Qualität der Finanzberichterstattung durch die verpflichtende IFRS Einführung bei Unternehmen in der EU ausgewirkt hat. Abschließend werden in Kapitel 5 die Ergebnisse zusammengefasst und ein Ausblick gegeben.
2 Anforderungen an die Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen
2.1 Definition kapitalmarktorientierter Unternehmen
Unternehmen sind kapitalmarktorientiert, wenn ihre Wertpapiere nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 WpHG zugelassen sind oder eine Zulassung zum Handel beantragt wurde.4 Mit dem in Krafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Jahr 2009 erfolgte erstmals in Deutschland in § 264d HGB eine Legaldefinition für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften.5 Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind fast ausschließlich Kapitalgesellschaften der Rechtsform der AG (und ergänzend der KGaA).6 Sonstige Rechtsformen wie bspw. bestimmte GmbHs, Personengesellschaften und Einzelkaufleute können ebenfalls, sofern sie unter die Kriterien den § 264a HGB oder § 11 PublG fallen, kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen sein die diesen Bestimmungen unterliegen. Gleiches gilt für bestimmte Branchen wie z.B. Kreditinstitute nach den §§ 340i, 340l HGB.7
Die Kriterien der Kapitalmarktorientierung knüpfen an drei Tatbestandsmerkmale an. Wertpapiere müssen die Kriterien des § 2 Abs. 1 WpHG erfüllen.8 Des Weiteren muss ein organisierter Markt gem. § 2 Abs. 5 WpHG vorhanden sein.9 Als weiteres Kriterium muss die Zulassung der Wertpapiere erfolgt oder zumindest beantragt sein.10 Werden die drei genannten Kriterien kumulativ erfüllt, so ergeben sich für die Unternehmen erweiterte Pflichten an die Finanzberichterstattung nach den §§ 37v ff. WpHG.
Diese betreffen bspw. die Erstellung und Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten, Halbjahresfinanzberichten mit einer nach den §§ 264 und 289 HGB geforderten Entspre- chenserklärung, sowie von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung.11 Unternehmen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen gelten hingegen als nicht kapitalmarktorientiert und müssen diese erweiterten gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Mutterunternehmen nicht selbst, son-dern nur ihr Tochterunternehmen den organisierten Markt in Anspruch nimmt oder die Zulassung beantragt hat.12
2.2 Formen der Finanzberichterstattung
Die Finanzberichterstattung stellt ein wichtiges Kommunikationsinstrument zwischen den Unternehmen und den Rechnungslegungsadressaten dar.13 Den Rahmen hierfür legen die Rechnungslegungsstandards fest. Diese geben einheitliche Regeln vor, innerhalb deren sich die Ersteller bei der Anwendung bewegen dürfen.
Weltweit existieren viele verschiedene nationale Rechnungslegungssysteme, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Somit hat das HGB bspw. den Hauptzweck des Gläubigerschutzes und eine vergangenheitsorientierte Basis für die Gewinnausschüttungs- und Steuerbemessung. Durch seine starke konservative Prägung beruht die Bilanzierung auf dem Vorsichtsprinzip des § 252 HGB.14
Mit der Zunahme grenzüberschreitend agierender Unternehmen und Investitionstätigkeiten, sowie der Bedeutung internationaler Kapitalmärkte wurde die Internationalisierung der Rechnungslegung notwendig um den Anforderungen internationaler Marktteilnehmer gerecht zu werden. Eine gemeinsame Wirtschaftssprache kann zur Verringerung der Transaktionskosten führen und die internationalen Wirtschaftsbeziehungen über die Grenzen weg erleichtern. Jahresabschlüsse werden vergleichbarer und transparenter.15 International haben sich zwei Rechnungslegungssysteme, zum einen die IFRS und zum anderen die US-GAAP, etabliert. Während die IFRS Rechnungslegungsstandards von einem internationalen Gremium dem IASB herausgegeben werden, übernimmt diese Aufgabe für die US-GAAP Standards das FASB, ein nationales Gremium. Obwohl die US-GAAP so-mit eigentlich ein nationales Rechnungslegungssystem ist und sich primär an US-amerikanische Unternehmen sowie an Unternehmen, die in den USA gelistet sind richtet, findet sie weltweite Bedeutung und Anwendung.16
Harmonisierungsbestrebungen begannen in Deutschland durch die Umsetzung der 4. und 7. EG-Richtlinie im Jahr 1985 in das nationale Recht.17 Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben bereits Anfang der 90-iger, erstmals Daimler im Jahr 1993, sich an der New York Stock Exchange listen lassen, um die eigenen Aktien dort zu notieren. Hierbei war es notwendig neben einem HGB-Abschluss eine Übergangsrechnung auf die US-GAAP zu veröffentlichen. Weitere Unternehmen wie z.B. die Deutsche Telekom AG, SAP AG und die Siemens AG folgten trotz immensen Kosten und dem Mehraufwand der Erfüllung unterschiedlicher Rechnungslegungsnormen.18
Die Deutsche Börse AG führte bereits im Jahr 1997 für das Handelssegment Neuer Markt, im Jahr 2002 dann für Unternehmen des SMAX-Segments und im Jahr 2003 für alle Unternehmen des Prime Standards eine verpflichtende Konzernberichterstattung nach IFRS oder US-GAAP ein. Folglich hat auch der deutsche Gesetzgeber in mehreren Gesetzen auf die wachsende Nachfrage nach internationalen Rechnungslegungsstandards und der Doppelbelastung des Aufstellens paralleler Abschlüsse reagiert. Die Einführung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) im Jahr 1998 erlaubte kapitalmarktorientierten Unternehmen anstatt eines HGB Abschlusses (§§ 290 ff. HGB), einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den internationalen Rech-nungslegungsstandards IAS (IFRS) oder US-GAAP zu erstellen (§ 292 HGB a.F.).19
Durch die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlamentes und Rates vom 19. Juli 2002 sind kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen in der Europäischen Union seit dem Jahr 2005 verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse einheitlich nach den IFRS zu erstellen.20 Darüber hinaus räumt die Verordnung den einzelnen Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht ein, die IFRS Anwendung auch auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und auf die Einzelabschlüsse auszuweiten.21
Abb. 1: Anwendung der IFRS in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten22
Der deutsche Gesetzgeber hat dies in § 315a HGB umgesetzt. Demnach wird für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 315a Abs. 3 HGB ein Wahlrecht eingeräumt ihre Abschlüsse weiterhin nach dem HGB oder den IFRS zu erstellen.23 Obwohl nach IFRS ein Lagebericht nicht zwingend zu erstellen ist, ist ein IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB zu ergänzen.24 Durch das Norwalk-Agreement im Jahr 2002 haben sich das IASB und das FASB verpflichtet in Konvergenzprojekten eine Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP Standards voranzutreiben, mit dem Ziel weltweit angeglichene Rech-nungslegungsstandards mit hoher Qualität zu schaffen.25 Seit dem Jahr 2007 wird vom SEC für ausländische Unternehmen, die an der US-Börse gelistet sind, keine Übergangsrechnung mehr auf die US-GAAP verlangt, wenn sie einen Jahresabschluss nach IFRS veröffentlicht haben. Dies brachte eine erhebliche Erleichterung für ausländische und somit auch für deutsche Unternehmen die an der US- Börse gelistet sind.
3 Theoretische Grundlagen zur Qualität der Finanzberichterstattung
3.1 Begriff der Qualität der Finanzberichterstattung
Die Qualität der Finanzberichterstattung ist in der empirischen Literatur nicht einheitlich definiert.26 Sie ergibt sich vielmehr aus den Anforderungen einer Vielzahl unterschiedlicher Adressaten wie den Investoren, Kreditgebern, Analysten, Lieferanten und Kunden. Diese Anwender der Rechnungslegungsinformationen haben großes Interesse daran, dass die aktuelle zugrunde gelegte wirtschaftliche Lage eines Unternehmens möglichst genau reflektiert wird. In diesem Zusammenhang kann die Qualität somit sehr allgemein als ein Ausmaß interpretiert werden, in wie weit es der Finanzberichterstattung gelingt diesen Ansprüchen gerecht zu werden.27 In der empirischen Literatur existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionsansätze. Ball et al. (2003), Gassen/Sellhorn (2006) und Chen et al. (2010) weisen darauf hin, dass die Qualität nur schwer erfassbar ist, da sie weder direkt beobachtbar noch ablesbar ist und unterschiedlichen Zwecken dienen kann.28 Um die Qualität beurteilen zu können müssen qualitätsrelevante Indikatoren abgeleitet werden. Diese ergeben sich daraus, welchen Zweck die Finanzberichterstattung verfolgt. Hierfür werden zunächst die Anforderungen der Anspruchsgruppen bestimmt. Aus Sicht der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung die primär investorenorientiert ist, ergeben sich diese aus dem IASB/FASBRahmenwerk, sowie der EU Verordnung Nr. 1606/2002.29 Aus dieser Sichtweise verfolgen die unterschiedlichen Definitionen dennoch denselben Hauptzweck. Dieser besteht darin, dass die qualitativ hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards die Transparenz und Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen verbessern sollen um insbesondere Investoren entscheidungsnützliche Informationen zu liefern. Aufgrund deren können sich diese, ein aussagekräftiges Werturteil bilden und zukünftige Cash Flows präziser vorhersagen.30 So sehen Callen et al. (2013) die Qualität als die Genauigkeit inwieweit es der Rechnungslegung gelingt, die Investoren über zukünftige Cash Flows zu informieren.31 Hribar et al. (2014) definieren Qualität als Ausmaß, wie exakt Rechnungslegungsinformationen die aktuelle Leistung eines Unternehmens reflektieren, die nützlich sind, um die zukünftige Leistungzu prognostizieren und helfen sollen den Unternehmenswertopzu beurteilen.32
3.2 Determinanten der Qualität der Finanzberichterstattung
Die Qualität der kapitalmarktorientierten Finanzberichterstattung kann, neben den internationalen Rechnungslegungsstandards, durch institutionelle Faktoren wie länderspezifische und unternehmensspezifische Einflussfaktoren und den sich daraus ergebenden Anreizen für die Unternehmen, sowie durch Enforcementmechanismen beeinflusst werden.33
Abb. 2: Determinanten der Qualität der Finanzberichterstattung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten34
Die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US- GAAP) gelten als die Haupteinflussfaktoren für eine hochwertige Finanzberichterstattung. Diese resultieren aus den Zielsetzungen der Standardsetter, welche wiederum vom Einfluss institutioneller Faktoren abhängig sind.35 Die Anforderungen an qualitativ hochwertige internationale Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus den qualitativen Kriterien des IASB/FASB Rahmenwerks. Diese umfassen wesentliche Regelbereiche, innerhalb dessen sich die internationalen Standards bewegen. Das primäre Ziel liegt in der Informationsfunktion um insbesondere gegenwärtigen und zukünftigen Investoren zur Allokation des zur Verfügung stehenden Kapitals entscheidungsnützliche Informationen zu liefern.36 Damit Informationen entscheidungsnützlich sind, müssen sie relevant sein und die wirtschaftliche Lage glaubwürdig darstellen. Ergänzende Anforderungen für entscheidungsnützliche Informationen sind die Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und die Verständlichkeit.37
Ball et al. (2003) weisen darauf hin, dass hochwertige internationale Rechnungslegungsstandards eine hinreichende Bedingung sind, aber allein noch keine hohe Qualität der Finanzberichterstattung determinieren.38 So wird die Qualität nicht allein durch die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards bestimmt, sondern ist auch durch die Anreize der Unternehmen die Standards in bestimmter Weise anzuwenden und umzusetzen abhängig. Die-se Anreize ergeben sich aus dem institutioneilen Umfeld, in welchem Unternehmen agieren.39
Institutioneile Einflussfaktoren umfassen das jeweilige Rechtssystem, das Finanzierungssystem und das Steuersystem. Weitere länderspezifische Faktoren wie bspw. die Kultur, der Investorenschutz, die Corporate Governance Strukturen, die Wirtschaftsprüfung und das Enforcement sind von Bedeutung.40
Grundsätzlich können Länder in zwei Kategorien unterteilt werden: Die Common-Law Länder zu denen bspw. die USA, Kanada, Großbritannien und Australien zählen und die CodeLaw Länder wie z.B. Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Portugal. Die internationale Rechnungslegung (US-GAAP und IFRS) hat sich aus der Common-Law Tradition entwickelt und wird maßgeblich durch diese geprägt.41 So weisen Code-Law Länder große Unterschiede zur IFRS/USGAAP auf. Diese können sich auch auf die IFRS Anwendung auswirken.42
Im Folgenden werden wesentliche Einflussfaktoren erläutert. Rechtssysteme regeln die Interaktion zwischen Individuen. In Code-Law Ländern wie Deutschland existiert ein gewachsenes prinzipienbasiertes Rechtssystem das auf allgemeingültigen Gesetzen basiert. Folglich basieren auch die Rechnungslegungsregeln auf generellen Vorschriften. Common-Law Länder verfügen hingegen über wenig detaillierte gesetzliche Regeln, sondern werden durch richterliche einzelfallbezogene Entscheidungen charakterisiert. Die Rechnungslegung orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis.43 Soderstrom/Sun (2007) zeigen auf, dass das Rechtssystem eines Landes die Rechnungslegung und die Rechnungslegungspraxis beeinflussen kann.44 Aufgrund der Unterschiede können sich traditionelle Ausprägungen und Gewohnheiten des Rechtssystems trotz IFRS Anwendung auswirken was zu Unterschieden in der Qualität führen kann.45
Das Finanzierungssystem ist ein wesentlicher Einflussfaktor. In Code-Law Ländern ist die Kapitalmarktstruktur stark Insider orientiert und beruht auf einer Innen/Bankenfinanzierung über Fremdkapital. Common-Law Länder hingegen sind Outsider orientiert, die Kapitalbeschaffung erfolgt weitgehend über den Kapitalmarkt und die Eigentumsverhältnisse sind stark gestreut. Somit kommt in Common-Law Ländern der Rechnungslegung als Kommunikationsmittel zwischen Investoren und Unternehmen eine größere Bedeutung zu, da anonyme Kapitalgeber einen höheren Bedarf an öffentlichen Informationen haben. Bei Unternehmen die hauptsächlich innenfinanziert sind und nur eine begrenzte Anzahl an Eigentümern haben ist die Motivation für eine ausgiebige und informative Finanzberichterstattung geringer. Dies könnte sich in einer niedrigeren Qualität widerspiegeln.46
Während in Code-Law Ländern wie Deutschland das Maßgeb- lichkeitsprinzip der Handels- für die Steuerbilanz existiert, ist in Common-Law Ländern die Rechnungslegung unabhängig von der Steuerbemessung.47 Somit hat der Konzernabschluss nach IFRS/US GAAP im Gegensatz zum Einzelabschluss nach HGB keinen Einfluss auf die Steuerbemessung. Ein indirekter Einfluss des Steuersystems könnte dennoch bestehen, indem Wahlrechtsausübungen im Einzelabschluss auch in Bezug auf den Konzernabschluss einfließen könnten.48 Desweitern können sich auch kulturelle Unterschiede auf die Rechnungslegungspraxis auswirken. In Bezug auf die IFRS Anwendung wird die Kultur oftmals als ein indirekter Einflussfaktor gesehen. Nobes (2006) deutet darauf hin, dass sich die Kultur auf die Anwendung der IFRS über das Rechts- und Finanzierungssystem auswirkt.49 Corporate Governance Mechanismen können ebenso einen Einfluss auf die Qualität der Finanzberichterstattung haben. Diese können in interne wie bspw. in das Board of Directors und die Shareholder Strukturen, als auch in externe Faktoren wie z.B. in die Wirtschaftsprüfung gruppiert werden. Sie ist in Ländern mit einem starken Investorenschutz primär an den Shareholdern orientiert, wohingegen in Ländern mit einem schwachen Investorenschutz eher an den Stakeholder orientiert.50 Während in Code-Law Ländern ein schwacher Investorenschutz vorhanden ist und der Fremdkapitalgeberschutz im Vordergrund steht, was sich im Vorsichtsprinzip widerspiegelt, weisen Common-Law Länder einen hohen Investorenschutz auf und ihre Bilanzierung orientiert sich am sog. True and Fair View.51 Weiter bestehen auch unternehmensspezifische Einflussfaktoren, wie bspw. die Unternehmensgröße, Eigentumsstrukturen, Cross-Listings, der Verschuldungsgrad, die Branchenzugehörigkeit, das Geschäftsmodell, der Operating Cycle, die Unternehmensstrategie, die Unternehmenskultur sowie spezifische Anreize des Managements, die sich auf die Qualität auswirken können.52
Desweitern spielt die Stärke des Enforcements eine wichtige Rolle in der Durchsetzung der Rechnungslegungsstandards und hat eine direkte Auswirkung auf die Qualität der Finanzberichterstattung, mit dem Ziel diese zu erhöhen.53 Das Enforcement wirkt besonders effizient in einem stabilen, durchsetzungsfähigen Rechtssystem.54 Das Enforcement in EU wird durch die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert, wobei die Durchsetzung als hoheitliche Aufgabe weiterhin den Mitgliedsstaaten obliegt.55 In Deutschland werden die Abschlüsse und Lageberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind geprüft. Dies bedeutet, dass neben Unternehmen mit Sitz in Deutschland auch Unternehmen mit Sitz im Ausland dem Enforcement in Deutschland unterliegen.56 Aufgrund der unterschiedlicher Wirksamkeit und Durchsetzung des Enforcement können Unterschiede in der Qualität der Finanzberichterstattung in den einzelnen Ländern bestehen. Institutionelle Einflussfaktoren können indirekt, sowohl über die Standardsetter in der Erstellung der Rechnungslegungsstandards, als auch der sich daraus ergebenen Unternehmensanreize sowie direkt durch das Enforcement der Rechnungslegung die Qualität der Finanzberichterstattung beeinflussen.57 Dieser Einfluss kann jedoch für Unternehmen je nach Anreizen unterschiedlich sein, da die IFRS weiterhin verschiedene Spielräume in der Anwendung bietet. Die IFRS enthält weniger explizierte Wahlrechte als bspw. das HGB, jedoch mehr implizite Wahlrechte. Ebenso bestehen Regelungslücken, eingeschränkte Compliance, Unterschiede im Enforcement, sowie sprachliche Divergen-zen.58 Aus diesem Grund können bei der Anwendung der IFRS bestimmte traditionelle Praktiken weiter fortbestehen und somit auch nationale Unterschiede in der Qualität weiterhin vorhanden sein.59
Dichev et al. (2013) führten zu diesem Thema im Jahr 2013 eine Befragungsstudie durch. Hierbei wurden 169 CFO's von börsennotierten Unternehmen befragt, welche Determinanten ihrer Meinung nach entscheidend die Qualität der Finanzberichterstattung beeinflussen. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen auf, dass für sie an erster Stelle das Geschäftsmodell (74%) steht, gefolgt von den Rechnungslegungsstandards (60,4%). Desweitern sind ihrer Meinung nach, die Branchenzugehörigkeit (56,8%), makroökonomische Bedingungen (55%), interne Unternehmenskontrollen (50%), das Board of Directors (48%), Reporting Choices (43,2%) als auch der Operating Cycle (40,2%) wichtige Einflussfaktoren.60
3.3 Analyse relevanter Indikatoren zur Messung der Qualität
Um die Qualität der Finanzberichterstattung messen zu können werden stellvertretend alternative Kriterien herangezogen.61 Dies kann direkt anhand der Qualität der Ergebnisse, der Qualität der Anhangsangaben als auch über die Höhe der Honorare der Wirtschaftsprüfer erfolgen. Zusätzlich können im weiteren Sinne Kapitalmarkteffekte bspw. die Kapitalmarktliquidität und die Kapitalkosten, Analystenvorhersagen und makroökonomische Effekte als indirekte Indikatoren analysiert werden, über welche Rückschlüsse auf die Qualität gezogen werden können. Anhand dieser ist es möglich die Qualität der Finanzberichterstattung zu beurteilen.62
Abb. 3: Relevante Messindikatoren der Qualität
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die empirische Rechnungslegungsforschung stellt insbesondere auf die Messung der Ergebnisqualität ab. Sie wird als eine der wichtigsten Charakteristiken der Finanzberichterstattung gesehen. Auch die Ergebnisqualität wird nur vage definiert, die aus unterschiedlichen Gesichtspunkten erläutert und präzisiert wird. So leiten Schipper/Vincent (2003) sie aus der Theorie des ökonomischen Gewinns ab. Dechow/Schrand (2004) sehen diese als ein Indikator inwieweit das Ergebnis die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens widerspiegelt. Das IASB und FASB definieren die Ergebnisqualität nicht, stellen aber qualitative Kriterien auf die erfüllt werden sollen damit die hochwertigen internationalen Standards zu einer hohen Qualität in der Finanzberichterstattung führen.
Diese umfassen die Relevanz, glaubwürdige Darstellung, Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit.63 Ergebnisqualität lässt sich anhand unterschiedlicher Ergebnisgrößen messen. In der empirischen Literatur ist die Einteilung von Francis et al. (2004) gängig. Sie teilen Ergebnisgrößen in rechnungslegungsund marktbezogene Maßgrößen ein.64 Diese sind vereinbar mit den Zielsetzungen aus den qualitativen Kriterien des IASB/FASB Rahmenkonzeptes.65 Im Folgenden werden die einzelnen Maßgrößen erläutert.
3.3.1 Direkte Messung
3.3.1.1 Rechnungslegungsbezogene Ergebnisgrößen
Rechnungslegungsbezogene Ergebnisgrößen basieren auf Ergebnissen oder Cash Flows und verwenden ausschließlich Informationen aus der Rechnungslegung. Diese umfassen die Beständigkeit, Vorhersehbarkeit, Qualität der Periodenabgrenzungen, Volatilität und Glättung, sowie die Bilanzpolitik.66
Die Maßgröße der Beständigkeit gibt an, in wie weit sich aktuelle Ergebnisse auf zukünftige Ergebnisse fortwirken. Sie lässt sich anhand des Koeffizienten ß aus der zugrunde gelegten Regressionsgleichung nach Lev (1983) empirisch messen.67
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten68
Je größer demnach ß ist, desto höher ist die Beständigkeit der Ergebnisgröße. Dies ist wünschenswert, da aktu-elle Ergebnisse als stabil, nachhaltig und risikoloser wirken und eine hohe Ergebnisqualität begründen.69 Lipe (1990) bezeichnet die Prognosefähigkeit von Ergebnissen als die Fähigkeit aus vergangenen Ergebnissen zukünftige Ergebnisse zu prognostizieren.70 Sie kann anhand derselben Gleichung wie die Beständigkeit gemessen werden und wird mit dem Bestimmtheitsmaß R2ausgedrückt.71 Umso höher das R2, desto höher ist folglich die Ergebnisqualität.72 Francis et al. (2004) verwenden die Standardabweichung der Varianz der Residuen (Fehlervarianz) dieser Gleichung. Je geringer diese ausfällt, desto höher ist die Vorhersehbarkeit.73 Barth et al. (2001) verwenden anstatt der Prognose künftiger Ergebnisse die Prognose künftiger Cash Flows.74 Eine hohe Prognosefähigkeit wird als eine wünschenswerte Eigenschaft gesehen. Sie ist ein Element der Relevanz im IASB/FASB Rahmenkonzept und wird insbesondere von Analysten wertgeschätzt, da sie das Risiko ihrer Prognosen verringert.75 Nachteilig ist, dass die Messung der Prognosefähigkeit nur auf den Zeitreihen vergangener Ergebnisse basiert. Sind Zusatzinformationen vorhanden, kann unter deren Berücksichtigung dieser die Messung möglicherweise zu völlig anderen Ergebnissen führen.76
Zur Analyse der Qualität der Periodenabgrenzungen wird in der Literatur oftmals auf den Ansatz von Dechow/Dichev (2002) zurückgegriffen. Dechow/Dichev (2002) untersuchen inwieweit es Periodenabgrenzungen gelingt, Zufallsschwankungen der Cash Flows zu eliminieren.77 Als Maß für die Qualität der Periodenabgrenzungen wird die Standardabweichung der Residuen verwendet. Je höher diese ausfällt, desto geringer ist folglich die Qualität der Periodenab-grenzungen.78
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Gassen/Sellhorn (2006) berechnen den Mittelwert und den Median aus dem betragsmäßigen Quotienten des Fehlerterms zu den aktuellen Working Capital Periodenabgrenzungen. Je kleiner dieser ist desto höher ist die Qualität der Periodenabgrenzungen.79
Vorteilhaft an dieser Maßgröße ist, dass sie gegenüber anderen rechnungslegungsbezogenen Maßgrößen mehr Informationen bereitstellt, da sie eine Periode vorausgehender Cash Flows liefert und kurzfristige Periodenabgrenzungen besser operationalisiert werden können.80 Problematisch sehen Wagenhofer/Dücker (2006), dass nicht zwischen dem Informationsgehalt der Periodenabgrenzungen und den zufällig auftretenden Fehlern unterschieden wird. So wird z.B. eine zusätzliche Wertberichtigung einer Forderung als Fehler interpretiert, obwohl diese Bewertung auch auf eine Zusatzinformation hindeuten könnte.81 Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass nur kurzfristige Periodenabgrenzungen anhand der Veränderungen des Working Capitals betrachtet werden, Fehler in langfristigen Abgrenzungen aber unberücksichtigt bleiben.82
Eine weitere Maßgröße stellt die Volatilität und Glättung dar. Eine geringe Volatilität kann als eine wünschenswerte Eigenschaft betrachtet werden, abgeleitet aus der Sichtweise, dass Manager private Informationen über künftige Ergebnisse nutzen, um transitorische Fluktuationen QO zu glätten und damit nützliche Ergebnisse zu berichten.83 Allerdings kann eine niedrige Volatilität der Ergebnisse in Verbindung mit Bilanzpolitik gesehen werden, welche mit einer geringen Ergebnisqualität einhergeht.84 Nach Healy/Wahlen (1999) entsteht Bilanzpolitik durch das gezielte Eingreifen des Managements in die Rechnungslegung. Es beinhaltet alle Maßnahmen die durch zielgerichtetes Ausnutzen von Wahlrechten oder Ermessensspielräumen die Darstellungen der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens beeinflussen um entweder Stakeholder zu täuschen oder Vertragsabschlüsse zu beeinflussen.85 Je mehr Bilanzpolitik betrieben wird, desto geringer ist folglich die Ergebnisqualität.86 Hierbei wird angenommen, dass Periodenabgrenzungen das Potential besitzen, in welchem Umfang Manager Bilanzpolitik betreiben können. Als Referenzgröße wird der Cash Flow herangezogen, da dieser weitgehend unbeeinflusst von Gestaltungsspielräumen ist.87 Empirische Studien untersuchen häufig die Qualität der Finanzberichterstattung in Bezug auf die Bilanzpolitik. Gängige Messansätze die verwendet werden, um diese festzustellen sind die Ergebnisglättung, die Schwellenwertmethode und die diskretionären Periodenabgrenzungen. Ergebnisglättung wird in der empirischen Literatur oftmals im Zusammenhang mit Bilanzpolitik gesehen. Sie beschreibt in welchem Ausmaß Manager Wahlrechte der Rechnungslegung bewusst nutzen, um Ergebnisse zu berichten die im Zeitablauf nur geringe Schwankungen aufweisen.88 Die Messung erfolgt häufig, wie auch bei der Messung der Volatilität und Glättung, anhand der Messansätze von Leuz et al. (2003), Lang et al. (2006) und Barth et al.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(2008). Indirekt kann sie über die Varianz der Veränderungen im Jahresergebnis, oder die Varianz der Veränderungen im Jahresergebnis zu der Varianz der Veränderungen im operativen Cash Flow gemessen werden. Unternehmen die eine geringe Varianz aufweisen betreiben stärkere Ergebnisglättung. Alternativ kann die Ergebnisglättung direkt über die sog. Spearman Korrelation zwischen den Veränderungen der Periodenabgrenzungen zu den Veränderungen der Cash Flows gemessen werden. Je stärker negativ diese korrelieren, desto stärker wird Ergebnisglättung und somit Bilanzpolitik betrieben, was mit einer geringeren Qualität einhergeht.89
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Schwellenwertmethode stellt eine alternative Möglichkeit dar, Bilanzpolitik zu messen. Manager versuchen bestimmte Schwellenwerte zu erreichen oder zu überschreiten wie beispielsweise die Null-Gewinnschwelle, das Vorjahresergebnis, oder die Analystenerwartungen. Sie neigen eher dazu einen geringen Gewinn als einen Verlust auszuweisen (Verlustvermeidung). Der Wert 0 wird deshalb oftmals als gängiger Schwellenwert herangezogen. Die Messung orientiert sich häufig an Burgstahler/Dichev (1997), welche die Häufigkeit des Auftretens von geringen Gewinnen um den Schwellenwert messen. Demnach betreiben Unternehmen die häufig niedrige Gewinne ausweisen stärker Bilanzpolitik.90 Empirische Studien orientieren sich oftmals bei ihrer Messung an Lang et al. (2006) und Barth et al. (2008) und verwenden Residualgrößen. Hierbei stellt der Small Positive Net Income (SPOS) den Koeffizienten dar,der die kleinen Gewinne in der Regressionsgleichung er-fasst. Dies kann zum einen über den Vergleich anhand von Unternehmen erfolgen die nach IFRS und solchen die nicht nach IFRS bilanzieren, als auch bei Unternehmen vor und nach der IFRS Einführung. Ein negativer SPOS Koeffizient deutet darauf hin, dass Unternehmen die nicht nach IFRS bilanzieren häufiger kleine Gewinne ausweisen.91
Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass Möglich¬keiten der Bilanzpolitik aufgezeigt werden. Nachteilig ist jedoch, dass nur Unternehmen mit Ergebnissen um den Schwellenwert berücksichtigt werden und ein großes Sample benötigt wird. Hierbei wird unterstellt, dass Manager welche die Schwelle nicht erreichen, Bilanzpolitik be¬treiben.92
Diskretionäre Periodenabgrenzungen stellen eine weitere Alternative dar um Bilanzpolitik zu beurteilen. Nach Jo¬nes (1991) erfolgt die Aufspaltung der Periodenabgrenzun¬gen in normale und diskretionäre Periodenabgrenzungen. Während normale Periodenabgrenzungen durch normale opera¬tive Unternehmensaktivitäten verursacht werden, sind dis-kretionären Periodenabgrenzungen durch das Management herbeigeführte Anpassungen die durch Bilanzpolitik ent-stehen. Umso höher diese ausfallen desto mehr Bilanzpoli¬tik liegt demnach vor.93 Bilanzpolitik kann einkommenser¬höhende Periodenabgrenzungen als auch einkommensvermin¬dernde Periodenabgrenzungen beinhalten um Ergebnisse zu erreichen.94 Empirische Studien messen deshalb oftmals das Ausmaß der diskretionären Periodenabgrenzungen. Je höherer dieses ist, desto geringer ist die Qualität.95 Nachteilig an diesem Ansatz ist, dass diskretionäre Peri-Odenabgrenzungen neben dem Beinhalten von Bilanzpolitik auch einen Informationsgehalt enthalten können, da es nicht möglich ist exakt zwischen normalen und diskretio¬nären Periodenabgrenzungen zu unterscheiden. Diskretionä¬re Periodenabgrenzungen sind somit schwer zu erfassen, da sie auf Schätzungen beruhen.96 Damit dieses Modell aussa¬gekräftige Ergebnisse liefern kann, wird ein langer Be¬obachtungszeitraum benötigt.97
3.3.1.2 Marktbezogene Ergebnisgrößen
Marktbezogene Ergebnisgrößen beziehen neben Rechnungslegungsinformationen Marktpreise mit ein. Messkonzepte die herangezogen werden sind die Wertrelevanz, die Zeitnähe und die bedingte Vorsicht.98
Die Wertrelevanz lässt sich anhand des Zusammenhangs von Ergebnisgrößen aus der Rechnungslegung und dem Marktwert des Unternehmens bestimmen. Sie untersucht, wie gut die Rechnungslegungsdaten die Marktwerte von Unternehmen abbilden.99 Eine hohe Wertrelevanz gilt als ein Indikator für relevante und verlässliche Rechnungslegungsinformationen und deutet auf eine hohe Entscheidungsnützlichkeit hin.100 Empirische Studien verwenden für die Untersuchung der Wertrelevanz Assoziationsstudien.101 Die Stärke der Assoziation wird durch R2gemessen.102
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten103
[...]
1 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, Tz. 1ff.
2 Vgl. Byard et al. (2010), S. 70; Berger/Pasch (2013), S. 384f;Stand 01.07.2012
3 Vgl. Barth et al. (2008), S. 471.
4 Vgl. Pellens et al. (2014), S. 40; Gerum et al. (2011), S. 536.
5 Vgl. Aschfalk-Evertz (2011), S. 1; Zwirner (2010), S. 1.
6 Vgl. Gerum et al. (2011), S. 536.
7 Vgl. Wobbermin (2010), S. 8; Pellens et al. (2014), S. 40f.
8 Vgl. Wobbermin (2010), S. 8; § 2 Abs. 1 WpHG. Dies sind insbesondere Aktien; andere Anteile an in-oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit sie mit Aktien vergleichbar sind, sowie Zertifikate die Aktien vertreten; Schuldtitel.
9 Vgl. § 2 Abs. 5 WpHG, ein organisierter Markt ist ein im Inland,in einem anderen EU Mitgliedsstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommen über den EWR betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen geregeltes und überwachtes multilaterales System, das die Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen fördert, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt.
10 Vgl. Zwirner (2010), S. 3ff.
11 Vgl. o.V. Bafin (o.J.).
12 Vgl. Zwirner (2010), S. 1f.
13 Vgl. Achleitner et al. (2014), S. 14.
14 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 38f.
15 Vgl. Aschfalk-Evertz (2011), S. 1ff.
16 Vgl. Wobbermin (2011), S. 3.
17 Vgl. Gerum et al. (2011), S. 536.
18 Vgl. Pellens et al. (2014), S. 36ff.
19 Vgl. Pellen et al. (2014), S. 38ff; (KapAEG v. 20.04.1998, BGBl I1998, S. 707ff.); Gassen (2006), S. 366, die freiwillige IFRS Anwendung war auch in anderen EU-Ländern wie z.B. Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Italien und Luxemburg möglich.
20 Verordnung (EG) Nr.1606/2002(2002), S. 1 ff; diese betrifft alle 28 EU Staaten, sowie die 3 Länder des EWR (Island, Lichtenstein und Norwegen).
21 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002(2002), S. 1 ff.
22 Aschfalk-Evertz (2011), S. 24.
23 Vgl. Aschfalk-Evertz (2011), S. 24.
24 Vgl. Wobbermin (2011), S.7.
25 Vgl. o.V. (2014).
26 Vgl. Ahmed et al. (2013), S. 344f; Pounder (2013), S. 60.
27 Vgl. Ball (2006), S. 9; Pellens et al. (2014), S. 87ff.
28 Vgl. Ball et al. (2003), S. 236ff; Gassen/Sellhorn (2006), S. 366; Chen et al. (2010), S. 222.
29 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 266ff.
30 Vgl. IASB/FASB Framework Tz. OB1f; Pounder (2013), S.60;Brüggemann et al. (2013), S. 8.
31 Vgl. Callen et al. (2013), S. 269.
32 Vgl. Hribar et al. (2014), S. 511f.
33 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 687 ff.
34 Eigene Darstellung, in Anlehnung an Soderstrom/Sun (2007), S. 688.
35 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 687ff.
36 Vgl. IASB/FASB Conceptual Framework (2010), Tz. OBlf.
37 Vgl. IASB/FASB Conceptual Framework (2010), Tz. QC4; Tz. QC6. Relevant sind Informationen dann, wenn sie Unterschiede in den Entscheidungen der Nutzer bewirken können. Tz. QC12, Glaubwürdig sind Informationen, wenn sie vollständig, neutral und fehlerfrei sind.
38 Vgl. Ball et al. (2003), S. 260f.
39 Vgl. Christensen et al. (2008) S. 5f; Burgstahler et al. (2006),S. 983ff.
40 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 687ff; Achleitner et al. (2009),S. 9ff; Nobes (2006), S. 234ff.
41 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 38f.
42 Siehe Anhang 1:
43 Vgl. Achleitner et al. (2011), S. 10f.
44 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 687ff.
45 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 10f.
46 Vgl. Achleitner et al. (2011), S. 12ff.
47 Vgl. Pellens (2011), S. 11f.
48 Vgl. Nobes (2006), S. 234f.
49 Vgl. Nobes (2006), S. 235.
50 Vgl. Zeghal et al. (2011), S. 62.
51 Vgl. Devalle et al. (2010), S. 89f.
52 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 688ff; Gassen/Sellhorn (2006),S. 384.
53 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 690.
54 Vgl. Hope (2003), S. 243f.
55 Vgl. Engelbrechtsmüller/Kerschbaumer (2014), S. 104.
56 Vgl. Bischof/Wollmert (2011).
57 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 688ff.
58 Vgl. Nobes (2006), S. 236ff.
59 Vgl. Kvaal/Nobes (2010), S. 173ff.
60 Vgl. Dichev et al. (2013), S. 21ff. Siehe Anhang 2.
61 Vgl. Pronobis et al. (2010), S. 93.
62 Vgl. Salewski et al. (2014), S. 3; Pounder (2013), S.1.
63 Vgl. Ewert/Wagenhofer (2011), S. 2f; Schipper/Vincent (2003) S. 98, Dechow/Schrand (2004), S. 5f.
64 Vgl. Francis et al. (2004), S. 969ff.
65 Vgl. Schipper/Vincent (2003), S. 97f.
66 Vgl. Francis et al. (2004), S. 969; Perotti/Wagenhofer (2014),S. 548.
67 Vgl. Lev (1983), S. 44; Wagenhofer/Dücker (2007), S. 271.Xit stellt die Ergebnisgröße wie z.B. den Jahresüberschuss eines Unternehmens i in der Periode t dar, ε^ ist der Störterm, der die restlichen Einflussfaktoren auf Xi:t erfasst.
68 Siehe Anhang 3.
69 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 379ff.
70 Vgl. Lipe (1990), S. 49.
71 Siehe Anhang 3.
72 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 272.
73 Vgl. Francis et al. (2004), S. 980f. Siehe Anhang 3.
74 Vgl. Barth et al. (2001) S. 35f. Siehe Anhang 3.
75 Vgl. Francis et al. (2004), S. 972.
76 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2006), S. 272f.
77 Vgl. Pronobis (2010), S. 94.
78 Vgl. Dechow/Dichev (2004), S. 36ff.
79 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 377f. Siehe Anhang 3.
80 Vgl. Periotti/Wagenhofer (2014), S. 549.
81 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2006), S. 275.
82 Vgl. Dechow et al. (2010), S. 359.
83 80 Vgl. Francis et al. (2004), S. 972ff.
84 Vgl. Leuz et al. (2003), S. 509. Siehe Anhang 3.
85 Vgl. Healy/Wahlen (1999), S. 368.
86 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 273ff.
87 Vgl. Pronobis (2010), S. 95.
88 Vgl. Beidlemann (1973), S. 653.
89 Vgl. Barth et al. (2008), S. 484f. Siehe Anhang 3.
90 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 277.
91 Vgl. Jones (1991), S. 206f.
92 Vgl. Chen et al. (2010), S. 232.
93 Vgl. Leuz et al. (2003), S. 510ff; Chen et al. (2010), S. 232; Zeghal (2012), S. 9f.
94 Vgl. Jeanjean/Stolowy (2008), S. 482.
95 Vgl. Houque et al. (2012), S. 366.
96 Vgl. Francis et al. (2004), S. 969.
97 Vgl. Barth et al. (2001), S. 79f.
98 Vgl. Francis et al. (2004), S. 972.
99 Vgl. Holthausen/Watts (2001), S. 5f.
100 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2006), S. 279f. anhand des Zusammenhangs zwischen den Ergebnisgrößen der Rechnungslegung und Marktpreisen (Preismodell) bzw. deren Änderungen (Renditemodell).
101 Siehe Anhang 3.
102 Vgl. Leuz et al. (2003), S. 509ff; Barth et al. (2008), S. 482ff. Siehe Anhang 3.
103 Vgl. Burgstahler/Dichev (1997), S. 109f; Degeorge et al. (1999),S. 3ff.
- Arbeit zitieren
- Stefanie Hoerz (Autor:in), 2015, Qualität der Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315333
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