„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Die Menschenwürde gilt für den Menschen als solchen, unabhängig von seiner ethischen Zugehörigkeit, seiner Religion und Weltanschauung, seinen politischen Überzeugungen, seiner gesellschaftlichen Stellung, seinem Gesundheitszustand, seinem Geschlecht und sonstigen möglichen Unterscheidungen der Menschen. Zudem wird die Menschenwürde als der allgemeine Nenner bezeichnet, der die ethischen Grundanliegen einer Gesellschaft zum Ausdruck bringt und sich in ihrem Rechtsverständnis widerspiegelt.
Der Begriff der Menschenwürde ist im Laufe der Geschichte vielfältigen Einflüssen und Wandlungen unterlegen.
Eine bestimmte Art den Menschen, seine Würde und sein Recht zu Denken wird Thema dieser Arbeit sein. Besonders werden die Gedanken von Karl Marx zu dem Recht des Individuums und dem Recht der Gesellschaft bzw. einer Allgemeinheit aufgezeigt.
Die Werke und das Denken von Karl Marx ist sehr komplex, wodurch die vorliegende Arbeit nicht den Anspruch erhebt, ein umfassendes Bild zu geben, sondern sich auf den Text „Zur Judenfrage“ konzentriert. Karl Marx wurde gewählt, da sich zu seiner Lebzeit der Begriff der Menschenwürde hin zu einem politischen Schlagwort der Arbeiterbewegung modifizierte und er sich als ein Denker mit Politik, Ethik, Recht, Bildung und Pädagogik beschäftigte. Sein Text „Zur Judenfrage“ gibt einen Einblick in die Komplexität des Themas Menschenrecht und seinen unterschiedlichen Einflüssen.
Im Vorfeld lässt sich hinweisend sagen, dass Marx zwar in seiner Theorie von einem entfremdeten unmenschlichen Menschen der Gegenwart ausgeht jedoch an einen positiven, menschlichen, den „Totalen Menschen“ der Zukunft, glaubt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundrechte
2.1 Menschenrechte in Klassengesellschaften
3 Karl Marx (1818-1883)
3.1 Der Mensch als Gattungswesen
3.2 Der Historische Materialismus
3.3 Die Überwindung der Ideologie
3.4 Die Stellung der Philosophie
3.5 Die Stellung der Religion
4 Menschenrecht bei Karl Marx
4.1 Das Rechtsverständnis
4.2 Zum Menschenrecht bei Karl Marx
4.3 Die Politische Emanzipation
4.4 Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit von Religion und Menschenrecht
4.5 Der Mensch als Citoyen und Homme
4.6 Zu Freiheit und Privateigentum
4.7 Zu Gleichheit und Sicherheit
4.8 Von politischer zu menschlicher Emanzipation
4.9 Zusammenfassung
5 Resümee
6 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“[1]
Die Menschenwürde gilt für den Menschen als solchen, unabhängig von seiner ethischen Zugehörigkeit, seiner Religion und Weltanschauung, seinen politischen Überzeugungen, seiner gesellschaftlichen Stellung, seinem Gesundheitszustand, seinem Geschlecht und sonstigen möglichen Unterscheidungen der Menschen. Zudem wird die Menschenwürde als der allgemeine Nenner bezeichnet, der die ethischen Grundanliegen einer Gesellschaft zum Ausdruck bringt und sich in ihrem Rechtsverständnis widerspiegelt.
Der Begriff der Menschenwürde ist im Laufe der Geschichte vielfältigen Einflüssen und Wandlungen unterlegen.
Eine bestimmte Art den Menschen, seine Würde und sein Recht zu Denken wird Thema dieser Arbeit sein. Besonders werden die Gedanken von Karl Marx zu dem Recht des Individuums und dem Recht der Gesellschaft bzw. einer Allgemeinheit aufgezeigt.
Die Werke und das Denken von Karl Marx ist sehr komplex, wodurch die vorliegende Arbeit nicht den Anspruch erhebt, ein umfassendes Bild zu geben, sondern sich auf den Text „Zur Judenfrage“ konzentriert. Karl Marx wurde gewählt, da sich zu seiner Lebzeit der Begriff der Menschenwürde hin zu einem politischen Schlagwort der Arbeiterbewegung modifizierte und er sich als ein Denker mit Politik, Ethik, Recht, Bildung und Pädagogik beschäftigte. Sein Text „Zur Judenfrage“ gibt einen Einblick in die Komplexität des Themas Menschenrecht und seinen unterschiedlichen Einflüssen.
Im Vorfeld lässt sich hinweisend sagen, dass Marx zwar in seiner Theorie von einem entfremdeten unmenschlichen Menschen der Gegenwart ausgeht jedoch an einen positiven, menschlichen, den „Totalen Menschen“ der Zukunft, glaubt.
Zu Beginn gibt die Arbeit einen Aufriss über Grund- und Menschenrechte, gefolgt von Menschenrechten in Klassengesellschaften. Danach wird das Hauptanliegen von Karl Marx zusammengefasst und die Basis seines Theoriegerüsts durch seine Anthropologie, den Historischen Materialismus, die Überwindung der Ideologie, die Stellung der Philosophie und der Religion dargestellt, soweit es als Vorverständnis für den Hauptteil als notwendig erscheint. Im vierten Abschnitt, dem Hauptteil, steht der Text „Zur Judenfrage“ von Karl Marx im Zentrum. Das Recht in Abhängigkeit des „Basis-Überbau-Modells“ sowie das Ziel der Aufhebung des Überbaus durch die Veränderung der Basis werden einleiten, um dann zur Untersuchung der Diskussion zwischen Bruno Bauer und Karl Marx anzuschließen. Dabei kritisiert Karl Marx Bruno Bauer und weist ihn auf die notwenige Unterscheidung zwischen politischer und menschlicher Emanzipation hin. Durch die politische Emanzipation lassen sich der Staat, die Menschenrechte und die Religion verbinden. In diesem Kontext bezieht sich Karl Marx auf die Französische Verfassung von 1793 und 1795 und zeigt die darin enthaltene Anthropologie. Nach Karl Marx propagieren die so verstandenen Menschenrechte die Trennung des Menschen in citoyen und homme, was in den droits du citoyen, droits de l´homme und droits naturels zum Ausdruck kommt. Zur Verdeutlichung dieser These wird danach der Vorstellung über die Freiheit, die Freiheiten und das Privateigentum nachgegangen. Karl Marx sieht diese Problematik konträr der damalig vorherrschenden Ansichten. Dem folgt der weitere wichtige Aspekt der Menschenrechte, die Gleichheit und Sicherheit. Karl Marx trifft hierbei die Bezeichnung der „sogenannten Menschenrechte“, die dem Menschen in seiner Individualität nicht gerecht werden und die im Gegensatz zu den Menschenrechten stehen. Insgesamt wird im Hauptteil kontinuierlich ein Bezug zu der Problematik von Mensch und Gesellschaft bzw. von Individuum und Staatsbürger hergestellt. Die Frage ist abschließend, ob der Mensch bei Karl Marx ein auf sich vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist, oder ein in der Gemeinschaft lebendes konkretes Individuum ist. Ist das Recht des Individuums gleich dem Recht der Gemeinschaft, in der es lebt? Stellt sich diese Frage denn, wenn der Mensch als ein schon immer in einer Gemeinschaft lebendes Gattungswesen angesehen wird? Die Antwort finden wir in der Zusammenfassung des Hauptteils sowie dem Resümee dieser Arbeit, die sich auf Marxens Anthropologie sowie seiner Vorstellung der menschlichen Emanzipation stützt.
2 Grundrechte
Unter dem Begriff der Grundrechte werden Menschenrechte und Bürgerrechte zusammengefasst.
Menschenrechte sind die Rechte, die dem Menschen als solchem zustehen, unabhängig von seiner Staatszugehörigkeit oder einer weiteren bestimmten Gruppe.[2] Diese Rechte besitzt der Mensch unabdingbar von Natur aus.
Bürgerrechte sind die Rechte, die dem Einzelnen als Angehöriger eines Staates zukommen und auf die aktive politische Mitwirkung gerichtet sind.
Seit der Paulskirchenversammlung 1848 hat sich für die Menschenrechte und die Bürgerrechte der Begriff der „Grundrechte“ etabliert.
Die früheste verfasste Erklärung der Menschenrechte ist nach Georg Jellinek in der amerikanischen Deklaration von 1776 vorzufinden.[3]
Die Französische Revolution stellt für die Menschenrechte eine große Bedeutung dar, da sie diese im öffentlichen Bewusstsein verankert hat und mit ihrer Festsetzung als Vorbild für künftige Verfassungen fungierte. Die Französische Verfassung von 1793 und 1795, die Marx in seinem Text „Zur Judenfrage“ (1843) heranzieht, entstand im Zuge der Französischen Revolution durch die Kritik an rückständigen gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen des „Ancien Régime“. In dieser Verfassung wurde der Staat verpflichtet die Rechte des Menschen zu beachten und für alle Menschen (nicht nur für Adel und Klerus) geltend zu machen. Die Menschenrechte fordern hier die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit für alle Menschen in gleichem Maße. Sie sind vom Menschen festgesetzt und vom Staat zentral gesteuert, der für ihre Einhaltung sorgen muss. Mensch, Staat, Politik und Recht bedingen sich gegenseitig. So verstanden gehen die Menschenrechte auf den „historischen Aufbruch“ des späten 18. Jahrhunderts zurück, ihre Wurzeln jedoch reichen bis in die griechisch-römische Antike zurück.[4] Während ihrer zweitausendjährigen Geschichte unterlagen die Menschenrechte verschiedenen ethischen Geistestraditionen. So versteht es sich von selbst, dass die Menschenwürde und politische Freiheit bis in die Neuzeit hinein von den (uns) bekannten Vorstellungen über die Rechte des Individuums differieren.
2.1 Menschenrechte in Klassengesellschaften
Nach dem Wörterbuch der Marxistisch- Leninistischen Philosophie geben Menschenrechte die Rechtsstellung des einzelnen Bürgers in einer bestimmten Gesellschaft wieder, sowie sein Verhältnis zum Staat. Sie drücken das grundlegende Interesse bestimmter Klassen aus (und nicht das des einzelnen Menschen). Die Geschichte der Menschenrechte ist hierbei die Geschichte der Klassenforderungen und Klassenrechte.[5] Ewige bzw. allzeits gleich geltende Menschenrechte können durch die veränderten Verhältnisse hindurch nicht bestehen.
Erst seit der „Aufklärung“ wurde von der Vorstellung der natürlichen Ungleichheit der Menschen abgelassen und es entstand die Vorstellung, dass alle Menschen von Natur aus gleich seien und somit die gleichen Freiheiten und Rechte haben sollten.
In der Klassengesellschaft des 19. Jahrhunderts,also nach der Französischen Revolution, gab die Bourgeoisie ihr Klasseninteresse als Interesse der ganzen Gesellschaft aus und deklarierte ihre Klassenforderungen als allgemeine Menschenrechte. Ihr Inhalt war politische und juristische Gleichstellung aller Bürger gegenüber dem Staat und Gesetz. Dabei bildete das Recht auf Eigentum die ökonomische Basis aller anderen Rechte. Marx entlarvte diese Situation als Freiheit und Gleichheit aufgrund des Privateigentums. Damit wies er auf die Kluft zwischen den proklamierten Menschenrechten und der Realität hin.
Die sozialistischen Menschenrechte vereinen ökonomisch, sozial, politisch und kulturell-ideologische Rechte. Sie geben nach dem angegebenen Wörterbuch den Menschen die Möglichkeit, ihre Persönlichkeit in der Gemeinschaft zu entwickeln und die Gesellschaft mitzubestimmen. Das wichtigste Grundrecht des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft ist das Recht auf Arbeit entsprechend seinen Fähigkeiten, seiner Qualifikation und Neigung sowie das Recht auf Bezahlung entsprechend der Leistung. Diese leiten den allmählichen Übergang zum Kommunismus ein.[6]
3 Karl Marx (1818-1883)
Marxens größtes Anliegen, das sich durch all seine Werke zieht, ist die Umsetzung der Befreiung der Menschen aus den Fesseln der Knechtschaft, die ihnen von der Natur und der Klassengesellschaft aufgezwungen sind.[7] Der Inhalt seiner Untersuchungen enthält einen humanistischen Charakter. Marx analysierte die ökonomischen Gesetze, indem er zeigt, dass sie keine natürlichen oder statischen Gesetze waren, sondern historische Gesetze bestimmter sozialökonomischer Formationen. Er enthüllt diese Gesetze und verdeutlicht, dass sich die Menschen in der Gesellschaft in zwei Klassen teilen. Diese Gesellschaft funktioniert zugunsten der herrschenden Klasse (Bourgeoisie) und zu ungunsten der Unterdrückten Klasse (Proletariat). Marx fordert den revolutionären Kampf, der die Klassengesellschaft zerstört.
Marxens Jugendperiode wird als Zeitraum der schöpferischen Entstehung seines materialistischen Denkens gesehen. Hier wurzelt seine negative Einstellung gegen ideologische Entscheidung und gegen die bürgerliche Gesellschaft. Die ideologische Umorientierung bzw. Neuerung seiner Zeit wird in der Unterscheidung zwischen dem dialektischen und historischen Idealismus deutlich. Die Anhäufung von ideologischen Auseinandersetzungen ist zu keiner Zeit so groß gewesen und hat selten diese starken Konsequenzen mit sich gebracht wie zu Marxens Zeit.[8] Marxens größte Kritik an Ideologien fußt auf ihrem Scheincharakter, wobei sie zwar von den Menschen produziert, sich jedoch gegen sie wenden, wenn es darum geht, den Schein und den Klassencharakter der Gesellschaft zu reproduzieren.
Marx führt das Denken, das Sein und Bewusstsein der Menschen auf ihre materiellen Lebensbedingungen zurück. So trifft er folgende Aussagen:
„Nicht das Bewusstsein bestimmt das Leben, sondern das Leben bestimmt das Bewußtsein.“[9]
„Nur die gesellschaftliche Tätigkeit verändert die gesellschaftliche Wirklichkeit und nicht das Bewußtsein an sich.“[10]
Aufdeckung des ideologischen Scheincharakters sowie Änderungen des Bewusstseins können eintreten, wenn sich die materiellen Lebensbedingungen und somit die praktische Wirklichkeit der Menschen ändert. Die Evolution des Staates und des Rechts ist nicht Ausdruck der Entwicklung einer abstrakten Idee, sondern die Folge gesellschaftlicher Veränderungen.
3.1 Der Mensch als Gattungswesen
Bei Karl Marx ist der Mensch das Prinzip der theoretischen Analyse und das Instrument einer radikalen Kritik. Der Mensch selbst ist die Wurzel des Menschen sowie sein höchstes Wesen.
Marx sieht den Menschen als Gattungswesen im dreifachen Sinne:
1. in seinem Verhältnis zur Natur
2. in seinem Verhältnis zu seiner Geschichte
3. in seiner inneren Dialektik.[11]
[...]
[1] Artikel 1, Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 1948.
[2] Vgl.: Staatslexikon S. 1195. zitiert nach Odersky Walter: Die Menschenrechte. Herkunft – Geltung - Gefährdung. Patmos-Verlag Düsseldorf, 1994. S.10.
[3] Vgl Odersky Walter: Die Menschenrechte. Herkunft – Geltung - Gefährdung. A.a.O. S.11.
[4] Vgl Odersky Walter: Die Menschenrechte. Herkunft – Geltung - Gefährdung. A.a.O. S. 12.
[5] Vgl.: Kleines Wörterbuch der Marxistischen-Leninistischen Philosophie. Hrsg. von Manfred Buhr und Alfred Kosing. Lizenz durch den Westdeutschen Verlag GmbH Opladen. Dietz Verlag, Berlin 1979. S. 209.
[6] Vgl.: Kleines Wörterbuch der Marxistischen-Leninistischen Philosophie. Hrsg. von Manfred Buhr und Alfred Kosing. A.a.O. S. 210.
[7] Vgl.: Suchodolski Bogdan: Einführung in die marxistische Erziehungstheorie. Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1972. S. 80.
Hierbei möchte ich an Hand von Suchodolski den Zusammenhang Marxens Werke betonen. In Anlehnung daran trenne ich nicht den „junge Marx“ von dem „alten Marx“.
[8] Marx Karl. Zitiert Suchodolski Bogdan: Einführung in die marxistische Erziehungstheorie. A.a.O. S. 20f.
[9] Marx Karl: Deutsche Ideologie. In Marx Engels Werke Bd. 3. Hrsg. vom Institut für Marxismus – Leninismus beim ZK der SED. Dietz Verlag, Berlin 1958. S.27.
[10] Marx Karl zitiert nach Suchodolski, Bogdan: Einführung in die marxistische Erziehungstheorie. A.a.O. S. 19.
[11] Vgl.: Kritisches Wörterbuch des Marxismus. Hrsg. von Georges Labica u. Gerard Bensussan. Hrsg. der deutschen Fassung: Wolfgang Fritz Haug, übersetzt von Detlev Albers. 2. Aufl. Bd. 1-4. Argument–Verlag, Berlin 1984. S. siehe Begriff „Gattungswesen“.
- Citation du texte
- Silke Reichert (Auteur), 2004, Das Menschenrecht bei Karl Marx - Zum Recht des Individuums, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31481
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