Die Arbeit thematisiert die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung für Start-up-Unternehmen mittels Crowdfunding sowie Crowdinvesting. Ihre Zielsetzung besteht aus einer Gegenüberstellung dieser beiden Ausprägungen von Schwarmfinanzierungen, wobei die Betrachtung hinsichtlich positiver bzw. negativer Eigenschaften vorwiegend aus der Perspektive typischer Start-up-Unternehmen in Deutschland vorgenommen wird. Weiterhin ist Gegenstand der Untersuchung, für welche Zwecke und damit in welchen Situationen die zentral thematisierten Methoden sich besonders hervorheben.
Vor dem Hintergrund, dass Finanzierungen über „die crowd“ in Deutschland vor allem für Start-up-Unternehmen aktuell an Bedeutung gewinnen, ist eine vergleichende Analyse dieser beiden der bestehenden Möglichkeiten sinnvoll.
Inhalt
Abbildungen
Abkürzungen
Symbole
1 Einleitung
2 Erläuterungen zu den Kernbegriffen
2.1 Start-up-Unternehmen
2.2 Die Begriffe Crowdfunding und Crowdinvesting
2.3 Allgemeines zu Schwarmfinanzierungen
2.3.1 Grundidee
2.3.2 Ablauf
2.3.3 Anwendungsbereich
3 Crowdfunding
3.1 Nationale Verbreitung
3.2 Gesetzlicher Rahmen
3.3 Praktische Umsetzung
3.4 Eignung für typische Start-up-Unternehmen
4 Crowdinvesting
4.1 Nationale Verbreitung
4.2 Allgemeine Merkmale
4.3 Renditeperspektiven für Investoren bei Ende der Geschäftsbeziehun- gen
4.4 Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu den Investoren
4.4.1 Überblick
4.4.2 Stille Gesellschaft
4.4.3 Genussscheine
4.4.4 Aktien
4.4.5 Partiarische Nachrangdarlehen
4.5 Regulierung durch VermAnlG und WpPG vor Inkrafttreten des Kleinan- legerschutzgesetzes
4.6 Änderungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz
4.7 Eignung für typische Start-up-Unternehmen
5 Zusammenfassung und Ergebnis
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Abbildungen
Abb. 1: Arten der Schwarmfinanzierung
Abb. 2: Prinzip der Schwarmfinanzierungen
Abb. 3: Ablauf einer Schwarmfinanzierung aus Sicht des Initiators.
Abb. 4: Einordnung von Schwarmfinanzierungen
Abb. 5: Zusammenfassung der Eigenschaften von stillen Beteiligungen, Genussscheinen, Aktien und partiarischen Nachrangdarlehen
Abb. 6: Komplexität der Schwarmfinanzierungs-Modelle
Abb. 7: Wesentliche Unterschiede zwischen Crowdfunding und Crowd- investing
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbole
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit thematisiert die Möglichkeiten der Kapitalbeschaf- fung für Start-up-Unternehmen mittels Crowdfunding sowie Crowdinvesting. Ihre Zielsetzung besteht aus einer Gegenüberstellung dieser beiden Aus- prägungen von Schwarmfinanzierungen, wobei die Betrachtung hinsichtlich positiver bzw. negativer Eigenschaften vorwiegend aus der Perspektive ty- pischer Start-up-Unternehmen in Deutschland vorgenommen wird. Weiter- hin ist Gegenstand der Untersuchung, für welche Zwecke und damit in welchen Situationen die zentral thematisierten Methoden sich besonders hervorheben. Vor dem Hintergrund, dass Finanzierungen über „die crowd“ in Deutschland vor allem für Start-up-Unternehmen aktuell an Bedeutung gewinnen,1 ist eine vergleichende Analyse dieser beiden der bestehenden Möglichkeiten sinnvoll.
Zuerst wird definiert und erläutert, was unter einem „typischen Start-up-Un- ternehmen“ im Sinne dieses Textes verstanden wird. Anschließend wird auf die Begriffe „Crowdfunding“ und „Crowdinvesting“ eingegangen: Sie wer- den in Crowdfinancing eingeordnet und voneinander sowie von weiteren Ausprägungsformen der Schwarmfinanzierung abgegrenzt. Im nächsten Schritt wird die Grundidee von Schwarmfinanzierungen besprochen. So- dann folgt einer Beschreibung ihrer grundsätzlichen Abläufe eine D ar- legung ihres Anwendungsbereichs. Im nachfolgenden Abschnitt wird detail- liert auf Crowdfunding eingegangen, wobei, neben den gesetzlichen Rah- menbedingungen, Modalitäten der Umsetzung geschildert werden, bevor wichtige, für typische Start-up-Unternehmen besonders relevante Gesichts- punkte in den Fokus rücken. Hier wird herausgestellt, welche Umstände die Eignung von Crowdfunding für Start-up-Unternehmen beeinflussen. Es folgt analog die Behandlung von Crowdinvesting, wobei hier insbesondere der rechtliche Rahmen deutlich komplexer und daher umfangreicher zu beschreiben ist. Abschließend werden Eckdaten von Crowdfunding und Crowdinvesting gegenübergestellt und ein Fazit gezogen.
Nicht Gegenstand dieses Textes sind Fragestellungen die Regulierung der Crowdfunding und Crowdinvesting vermittelnden Internetportale betreffend. Ferner wird die Wahrung geistigen Eigentums bei Nutzung von Crowdfi- nanzierungen nicht thematisiert. Auch steuerliche Aspekte werden nicht be- trachtet.
2 Erläuterungen zu den Kernbegriffen
2.1 Start-up-Unternehmen
Start-up-Unternehmen sind zu charakterisieren als Unternehmen, deren Gründung in junger Vergangenheit liegt, sie sind i. d. R. mit einer geringen Kapitalausstattung versehen.2 Ferner sind regelmäßig weder G ewinne noch Vermögensgegenstände in signifikanter Höhe vorhanden.3 Ebenso können für die ersten Jahre nach der Gründung nicht selten keine Gewinne erwartet werden.4 Gemäß einer Erhebung der Kreditanstalt für Wiederauf- bau (KfW) sind 32% der Neugründungen nicht länger als 3 Jahre am Markt vertreten.5 Banken, welche bei der Wahl ihrer Geldanlagen auf Sicherheit besonderen Wert legen, kommen auf Grund der hohen Wahrscheinlichkeit des Scheiterns der Unternehmen als Fremdkapitalgeber für diese häufig nicht in Frage.6 Demgegenüber steht der Sachverhalt, dass Unternehmen in der Start-up-Phase oftmals auf externe Kapitalzuführungen angewiesen sind.7
Zur Abgrenzung von traditionellen Neugründungen, wie etwa Handwerksbetrieben, ist zu erwähnen, dass, um die Definition eines Start-up-Un- ternehmens zu erfüllen, sowohl eine innovative Geschäftsidee, als auch ein Bestreben nach raschem Wachstum dem gegründeten Unternehmen inhärente Eigenschaften darstellen müssen.8
Die Start-up-Phase eines Unternehmens kann als beendet betrachtet werden, wenn es am Markt etabliert ist und die Gewinnschwelle erreicht oder passiert wurde.9
Unter „typischen“ Start-up-Unternehmen werden im Folgenden Un- ternehmen verstanden, die sämtliche vorbezeichneten Eigenschaften in- nehaben.
2.2 Die Begriffe Crowdfunding und Crowdinvesting
„Crowdfunding“ und „Crowdinvesting“ beschreiben Unterformen des „Crowdsourcing“.10 Das englische Wort „crowd“ bedeutet „ Menschen- menge“11. „outsourcing“, dem der Wortteil „sourcing“ in dem A usdruck „Crowdsourcing“ entstammt, steht für „Auslagerung“12. „Crowdsourcing“ bezeichnet somit das „Auslagern[] von Aufgaben oder Projekten eines Un- ternehmens an freiwillige, meist außenstehende Personen i. d. R. über das Internet”13.
Bei Crowdinvesting und Crowdfunding ist das Einwerben finanzieller Mittel ein zentraler Aspekt.14 Hier steht „crowd“ für die S char a n potentiellen Geldgebern.15 „fund“ bedeutet vom Englischen ins Deutsche übersetzt „Kapital“16. „to invest“ ist als „investieren“17 zu übersetzen. „Crowdinvesting“ betrachtet von der reinen Wortbedeutung her somit den Prozess aus Sicht der Anleger, also „der crowd“, die investiert.18 „Crowdfunding“ trägt als Begriff dem Sachverhalt Rechnung, dass durch „die crowd“ einem Unternehmen oder Projekt Kapital zugeführt wird.19
„Crowdfunding“ wird in der Literatur unterschiedlich definiert: Es dient u. a. als Sammelbegriff für die verschiedenen Arten der Finanzierung mit Hilfe „der crowd“, die als „Crowddonating“, „Crowdlending“, „Crowdsupporting“ sowie „Crowdinvesting“ bezeichnet werden.20 Anderenorts bezeichnet es die Finanzierung von Projekten unter Verwendung materieller Gegenleis- tungen für die Geldgeber.21 In diesem K ontext wird es a uch als „reward- based [also auf „Belohnungen22 basierendes“ 23 ] Crowdfunding“24 betitelt. Gemäß der erstgenannten Einordnung entspräche eine solche Konkretisierung jedoch dem Crowdsupporting, also einer Unterform des Crowdfunding.25 Dieses Crowdsupporting wiederum wird auch als „Crowd- sponsoring“ bezeichnet.26 Wird die als zweites erwähnte Definition angewendet, wird Crowdfunding neben Crowdinvesting unter den Oberbe- griff „Crowdsourcing“ gestellt.27 Um sämtliche mit Finanzierung korrelierten Crowdsourcing-Projekte zusammenzufassen, wird auch von „Crowdfi- nanzierung“28 bzw. „Crowdfinancing“29 gesprochen. W eiterhin findet der Begriff „Schwarmfinanzierung“30 Anwendung. Ihm bedient sich auch der deutsche Gesetzgeber.31
Bei der mit Belohnungen ausgestatteten Form des Crowdfunding wird zusätzlich für sehr kleine Investitionen mitunter nicht mehr als der Dank der Projektleiter geboten.32 Auch der Ausdruck „Crowdfunding i m engeren Sinne“33 findet hier Anwendung (analog dient dann „Crowdfunding im wei- teren Sinne“34 als Oberbegriff). Sind ausschließlich Spenden vorgesehen, so wird das Modell als „Crowddonating“ 35 („to donate“ bedeutet „spenden“36 ) bezeichnet. Nicht zuletzt kommt es vor, dass d as Wort „Crowdfunding“ bewusst verwendet wird, um „Crowdsupporting“ zu be- schreiben.37 Herauszustellen ist die Abwesenheit einer Legaldefinition für die „Crowd-Begriffe“.38 Weiterhin werden, wie deutlich wurde, die Begriffe nicht einheitlich verwendet.39
Im Rahmen dieses Aufsatzes dient „Crowdfunding“ als Bezeichnung für Projekte, bei denen die Investoren als Gegenleistungen für ihre finanziellen Unterstützungen nicht-finanzielle Zuwendungen, also Belohnungen, erhal- ten. Es wird somit konkret das reward-based Crowdfunding, also das „Crowdfunding im engeren Sinne“ (bzw. das Crowdsupporting oder auch Crowdsponsoring) bezeichnet. Weiterhin sind Projekte, die zusätzlich für kleinste oder frei festlegbare Geldmengen lediglich ihren Dank ver- sprechen, miteinbezogen, wenn für größere Summen Belohnungen angekündigt sind. Für den Oberbegriff „Crowdfunding (im weiteren Sinne)“ wird auf die eindeutigeren Begriffe „Crowdfinancing“ bzw. „Crowdfi- nanzierung“ oder „Schwarmfinanzierung“ abgestellt. Dass somit „Crowd- investing “ unter „Crowd finanzierung “ eingeordnet wird, ist den unter- schiedlichen Blickwinkeln, aus denen die beiden Begriffe zu sehen sind - Crowdinvesting aus Sicht der Anleger; Crowdfinanzierung aus Sicht der Finanzierten - geschuldet und somit nicht als widersprüchlich zu betrach- ten.
„Crowdinvesting“ bezeichnet das Bereitstellen finanzieller Mittel unter Vo- raussetzung an Gewinn oder Umsatz des finanzierten Unternehmens orien- tierter monetärer Gegenleistungen während der Dauer der Kapitalüberlas- sung.40 Das investierte Kapital erhalten Finanziers unter Berücksichtigung individueller Vertragsmerkmale zurück.41 Crowdinvesting ist abzugrenzen von „Crowdlending“ („to lend“ bedeutet „leihen“42 ), das sich dadurch aus- zeichnet, dass das bereitgestellte Kapital gerade nicht variabel verzinst, sondern als Darlehen mit fester Verzinsung und vordefinierten Tilgungsmodalitäten ausgestattet wird.43
Somit wird folgende Einordnung vorgenommen, die auch Beck in seinem Werk „Crowdinvesting Die Investition der Vielen“ verwendet:44
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Arten der Schwarmfinanzierung45
2.3 Allgemeines zu Schwarmfinanzierungen
2.3.1 Grundidee
Die grundsätzliche Funktionsweise von Schwarmfinanzierungen fußt auf der Hingabe von, im Vergleich zu dem gesamten benötigten Kapital, kleinen Geldbeträgen durch viele Unterstützer, um die Realisation eines Projektes zu gewährleisten, wie Abbildung 2 zeigt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Prinzip der Schwarmfinanzierungen46
Da hierzu eine große Anzahl potentieller Geldgeber angesprochen werden muss, ist als offensichtliches Resultat von Crowdfinancing neben dem Erhalt von Kapital die Steigerung der Bekanntheit des eine Schwarmfinanzierung durchführenden Unternehmens hervorzuheben.47 Während diese Eigenschaften markante Gemeinsamkeiten von Arten der Schwarmfinanzierung darstellen, ergeben sich wesentliche Unterschiede bereits mit Blick auf die Vergütung der Geldgeber.48
2.3.2 Ablauf
Crowdfunding und Crowdinvesting sind vereinfacht betrachtet die Abläufe ähnlich.49 Es besteht jedoch kein fest etablierter Standard.50 Der erste Schritt besteht in der Entscheidung hinsichtlich der Eignung für Crowdfinancing durch den bzw. die Gründer.51
Nach positivem Beschluss erfolgen Bewerbungen oder Einschreibungen bei Betreibern von Internetseiten, welche kapitalsuchende Projektinitiatoren und interessierte, potentielle Unterstützer zusammenbringen, den sog. Crowdfinanzierungs-Portalen oder -Plattformen. Alternativ oder supplemen- tär hierzu findet der Start einer Crowdfinanzierungskampagne auf einer eigenen Internetseite statt.52
Im Rahmen der Präsentation des eigenen Projekts auf der eigenen Inter- netpräsenz und/oder der Crowdfinanzierungs-Plattform wird versucht, viele Unterstützer zu gewinnen.53 Neben den relevanten Fakten der U n- ternehmung wird dargelegt, welche Anreize im Gegenzug für eine fi- nanzielle Unterstützung geboten werden.54 Das Zeitfenster für Geldgeber zum Einbringen monetärer Mittel beträgt gewöhnlich etwa 60 Tage.55 Ab- hängig davon, ob ein vorher festgelegtes Minimum an Kapital (die sog. Fundingschwelle56 ) bis zum Ende der Kampagne zugesagt wurde, wird das Projekt realisiert; nur bei Erreichen oder Überschreiten der Funding- schwelle fliesst das zugesagte Kapital an das Unternehmen, andernfalls erhalten die Finanziers ihre Gelder zurück.57 Eine Ausnahme hiervon bietet die Plattform Indiegogo mit dem „flexiblen“58 Modell „flexible funding“59 an, bei dem alle zugesagten Gelder in jedem Fall dem Projekt zugehen.60
Für zu finanzierende Unternehmen entsteht zunächst lediglich Aufwand für die Erstellung der Präsentation ihrer Ideen.61 Bei erfolgreichem Verlauf der Finanzierungskampagne wird eine der Berechnung nach an der zugesagten Summe festgemachte Provision von dem vermittelnden Portal, das gleichzeitig als Übermittler des Kapitals dient, einbehalten; bei fehlgeschlagenen Kampagnen sind i. d. R. keine Kosten an die Plattform zu entrichten.62 Zwar existieren Portale, welche unabhängig vom Verlauf der Aktion Gebühren in Rechnung stellen, diese Geschäftspraktik führt jedoch zu einer wenig vorteilhaften Reputation.63 Verläuft eine S chwarmfi- nanzierung erfolgreich, sind Provisionen im Bereich von 5-10% des gesammelten Kapitals die Norm.64
Nach erfolgreicher Schwarmfinanzierung informiert das begünstigte Un- ternehmen seine Finanziers bis zum Ende der Geschäftsbeziehungen regelmäßig über den Verlauf des Projektes und ist für die Erfüllung der an die Finanzierung gebundenen Bedingungen verantwortlich.65 Abbildung 3 veranschaulicht einen erfolgreichen Ablauf einer Schwarmfinanzierung aus Sicht des Initiators. Sie stellt insbesondere die Notwendigkeit umfang- reicher Kommunikation mit (potentiellen) Unterstützern heraus:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Ablauf einer Schwarmfinanzierung aus Sicht des Projektinitiators66
2.3.3 Anwendungsbereich
Das primäre Motiv zur Durchführung einer Schwarmfinanzierung dahinge- hend agierender Unternehmen stellt naheliegenderweise Kapitalbedarf dar, der mit erschwertem oder nicht vorhandenem Zugang zu traditionellen Ka- pitalgebern - bspw. Banken - gepaart sein kann.67 Daher zeichnen sich besonders bei Start-up-Unternehmen Schwarmfinanzierungen als probate Finanzierungsmethode ab.68 Wie aus der nächsten Grafik zu entnehmen ist, dient Crowdfinancing dazu, eine Finanzierungslücke zu schließen, die vor allem bei jungen Unternehmen zwischen Freunden und Familie als Kapitalgeber und einer Finanzierung durch die sog. Business Angels, also meist privaten Investoren, die neben Kapital etwa auch Fachwissen helfend einbringen und Geschäftskontakte vermitteln,69 bestehen kann. Als vor- wiegender Grund für die Zurückhaltung der Business Angels ist in diesem Sektor genau wie bei Banken das Verlustrisiko des eingesetzten Kapitals zu nennen.70
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: Einordnung von Schwarmfinanzierungen71
Auch wird anhand der Grafik das Spektrum der Kapitalbedarfe, für das sich Schwarmfinanzierungen eignen, deutlich. Lediglich für großvolumige Fi- nanzierungen ab ca. 1.000.000 € werden sie i. d. R. nicht praktiziert. Crowdfinancing ist ausreichend etabliert, um als einziges Standbein bei niedrigem Finanzierungsbedarf dienen zu können, es wird bei größeren Projekten - ggf. ergänzend zu anderen Finanzierungsmethoden - überdies auf Grund seiner charakteristischen Eigenschaften, insbesondere der die Bekanntheit steigernden Wirkung, ebenfalls praktiziert.72
3 Crowdfunding
3.1 Nationale Verbreitung
Als relevanteste deutsche Betreiber von Crowdfunding-Plattformen sind die Unternehmen Startnext Crowdfunding GmbH als größter Anbieter73 sowie die VisionBakery UG als zweitgrößter Vertreter74 zu n ennen, welche sich sowohl weiteren nationalen Portalen als auch den weltweit und damit auch auf dem deutschen Markt agierenden amerikanischen Unternehmen Kick- starter, Inc. und Indiegogo, Inc. gegenüber sehen.75 Startnext wurde 2010 gegründet76 und hat im ersten Quartal 2015 unter den deutschen Anbietern 90% Marktanteil inne.77 VisionBakery operiert s eit 201178 und verfügt aktuell über einen Marktanteil von 5%.79
Das durchschnittliche Volumen finanzierter Projekte lag im ersten Quartal von 2015 bei 8.231 €, bereitgestellt von im Mittel 116 Unterstützern, die sich jeweils mit rund 71 € beteiligten.80 Die deutschen Portale vermittelten in diesem Zeitraum insgesamt 2,2 Mio. €.81 2014 lag die durchschnittliche monetäre Projektgröße bei 7.361 €.82 Das gesamte Volumen von Crowdfunding im selben Jahr beziffert sich auf 8,7 Mio. €.83 Die Gelder wurden auf 1.058 Projekte verteilt.84
Crowdfunding kann genutzt werden, um einzelne Produkte bereits bestehender Unternehmen, ebenso um gerade gegründete Unternehmen als solche, zu finanzieren.85 Bei dieser Form des Crowdfinancing h andelt es sich um die zuerst herausgebildete Ausprägung.86
3.2 Gesetzlicher Rahmen
Crowdfunding beschreibt, wie erwähnt, die Form von Crowdfinancing, bei der für die Geldgeber als Gegenleistung verschiedene nicht-monetäre An- reize, etwa eine öffentliche Namensnennung der Finanziers, geboten wer- den.87
In Fällen, in denen die Gegenleistungen für dargebrachtes Kapital materiell ausfallen, ist rechtlich betrachtet von Kaufverträgen nach § 433 BGB mit aufschiebender Bedingung - dahingehend, dass erst das Erreichen der festgelegten Mindestsumme zur Wirksamkeit der Verträge führt - auszuge- hen.88 Werden als mögliche Belohnungen, also mittels Crowdfunding käuf- lich erwerbbare Güter, Exemplare des Produkts, dessen Herstellung eben mittels des Crowdfundings finanziert werden soll, in Aussicht gestellt, so liegt eine Vorfinanzierung vor.89 Die Rede ist in solchen Fällen auch v on „pre-purchase“90. Die deutsche Übersetzung hierzu lautet „vorher91 kaufen92 “.
Da die rechtliche Konstruktion Kaufverträge darstellt, stellen auf diese Art und Weise dem Unternehmen zugeführte Mittel Gewinne bzw. Ver- lustschmälerungen dar und sind folglich bilanziell dem Eigenkapital zuzuschreiben.93 Wird zusätzlich zu der Ausgestaltung mit materieller Gegenleistung die Option einer Spende bzw. als eine mögliche Belohnung lediglich eine Danksagung in die Projektgestaltung mit eingeschlossen, so handelt es sich hierbei um Schenkungen und somit ebenfalls um Eigenka- pital.94
3.3 Praktische Umsetzung
Zu finanzierende Unternehmen präsentieren sich auf einem Portal ihrer Wahl und/oder der eigenen Internetpräsenz mit der Zielsetzung, eine möglichst große Summe, mindestens aber ein festgelegtes Minimum an Kapital, zu erhalten - in Einzelfällen wurde etwa mehr als das 60-fache Mindestkapital zugesagt.95 Da es sich um K aufverträge96 bzw. Schen- kungen97 handelt, kann über die Fundingschwelle hinaus beliebig viel Kapi- tal gesammelt werden.98 Aktionen werden daher bis zu vordefinierten End- daten ungeachtet ihrer Grade der Zielerreichung fortgeführt.99
Bei positivem Verlauf gelingt es dem finanzierten Unternehmen, mittels Crowdfunding seine Geschäftsidee überhaupt erst umzusetzen und gleich- zeitig gesteigerte Bekanntheit sowie einen ersten Kundenkreis zu generie- ren.100 So wird, beginnend bei Freunden und Verwandten u. a. über mo- derne Kommunikationswege, die das Internet bereitstellt, ein möglichst großer potentieller Kundenkreis nicht nur vom Projektinitiator, sondern auch von den bereits begeisterten ersten Geldgebern, die ihrerseits an der Rea- lisation des Projektes und damit dem Erhalt ihrer Gegenleistungen inte- ressiert sind, angesprochen.101
[...]
1 Vgl. Dorfleitner/Kapitz/Wimmer (2014), S. 290; S. 295 ebenda.
2 Vgl. Achleitner (o. J.).
3 Vgl. Achleitner (2001), S. 927.
4 Vgl. Dorfleitner/Kapitz/Wimmer (2014), S. 295.
5 Vgl. Hagen/Metzger/Ullrich (2012), S. 52.
6 Vgl. Klöhn/Hornuf (2012), S. 238.
7 Vgl. Kühnapfel (2015), S. 2.
8 Vgl. Achleitner (o. J.).
9 Vgl. Beck (2014), S. 52.
10 Vgl. Paul (2014), S. 24.
11 Langenscheidt/Collins (2011), S. 268.
12 Langenscheidt/Collins (2011), S. 821.
13 Schramm/Carstens (2014), S. 177.
14 Vgl. Klöhn/Hornuf (2015), S. 47.
15 Vgl. Hemer/Schneider/Dornbusch/Frey (2011), S. 23.
16 Langenscheidt (2010), S. 239.
17 Langenscheidt (2010), S. 307.
18 Vgl. Beck (2014), S. 30.
19 Vgl. Nietsch/Eberle (2014), S. 1788.
20 Vgl. Kaltenbeck (2011), S. 9.
21 Vgl. o. V. (o. J.).
22 Langenscheidt (2010), S. 476.
23 Langenscheidt (2010), S. 63.
24 Mausbach/Simmert (2014), S. 299.
25 Vgl. Dorfleitner/Kapitz/Wimmer (2014), S. 284.
26 Vgl. Mausbach/Simmert (2014), S.299.
27 Vgl. Paul (2014), S. 24.
28 Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 1.
29 Beck (2014), S. 25.
30 Schmitt/Doetsch (2013), S. 1451.
31 Vgl. Art. 2 4. Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes.
32 Vgl. Fox/Müllerle/Joenssen (2015), S. 4.
33 Thiele (2014), S. 619.
34 Beck (2014), S. 28.
35 Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 1.
36 Langenscheidt (2010), S. 179.
37 Vgl. Kaltenbeck (2011), S. 11.
38 Vgl. Meschkowski/Wilhelmi (2013), S. 1411.
39 Vgl. Meinshausen/Schiereck/Stimeier (2012), S. 585.
40 Vgl. Müller-Schmale (2015), S. 65.
41 Siehe hierzu ab 4.4.
42 Langenscheidt (2010), S. 330.
43 Vgl. Müller-Schmale (2015), S. 65.
44 Vgl. Beck (2014), S. 25.
45 Stark modifiziert entnommen aus: Beck (2014), S. 25.
46 Entnommen aus: Kortleben/Vollmar (2012), S. 4.
47 Vgl. Schramm/Carstens (2014), S. 3.
48 Vgl. Beck (2014), S. 25.
49 Vgl. Sixt (2014), S. 61.
50 Vgl. Schmitt/Doetsch (2013), S. 1452.
51 Vgl. Schramm/Carstens (2014), S. 84.
52 Vgl. Schmitt/Doetsch (2013), S. 1452f.
53 Vgl. Sixt (2014), S. 61.
54 Vgl. Sixt (2014), S. 61.
55 Vgl. Schmitt/Doetsch (2013), S. 1453.
56 Vgl. Schramm/Carstens (2014), S. 178.
57 Vgl. Sixt (2014), S. 61f.
58 Langenscheidt (2010), S. 225.
59 Indiegogo, Inc (o. J.).
60 Vgl. Indiegogo, Inc (o. J.).
61 Vgl. Mausbach (2013), S. 28.
62 Vgl. Fox/Müllerleile/Joenssen (2015), S. 5.
63 Vgl. Lochmaier (2011), S. 72.
64 Vgl. Schramm/Carstens (2014), S. 25.
65 Vgl. Sixt (2014), S. 62.
66 Stark modifiziert entnommen aus Harzer (2013), S. 54.
67 Vgl. Klöhn/Hornuf (2012), S. 238.
68 Vgl. Meinshausen/Schiereck/Stimeier (2012), S. 583.
69 Vgl. Nittka/Stickel (1999), S. 445.
70 Vgl. Nietsch/Eberle (2014), S. 1789.
71 Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kaltenbeck (2011), S. 10; Kortleben/Vollmar (2012), S. 7.
72 Vgl. Meinshausen/Schiereck/Wettermann (2012), S. 72.
73 Vgl. Startnext Crowdfunding GmbH (2015d).
74 Vgl. VisionBakery UG (o. J.b).
75 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 1.
76 Vgl. Startnext Crowdfunding GmbH (2015d).
77 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 3.
78 Vgl. VisionBakery UG (o. J.b).
79 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 3.
80 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 3.
81 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 2.
82 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 3.
83 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 4.
84 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 3.
85 Vgl. Beck (2014), S. 28.
86 Vgl. Schmitt/Doetsch (2013), S. 1451.
87 Vgl. Leimeister (2012), S. 389.
88 Vgl. Beuster (2012), S. 3.
89 Vgl. Für-Gründer.de GmbH (2015), S. 1.
90 Vgl. Klöhn/Hornuf (2012), S. 239.
91 Langenscheidt (2010), S. 432.
92 Langenscheidt (2010), S. 447.
93 Vgl. § 264c Abs. 2 HGB.
94 Vgl. Startnext Crowdfunding GmbH (2015a).
95 Vgl. Lochmaier (2011), S. 72.
96 Vgl. Beuster (2012), S. 3.
97 Vgl. Startnext Crowdfunding GmbH (2015a).
98 Vgl. VisionBakery UG (o. J.a).
99 Vgl. Startnext Crowdfunding GmbH (2015b).
100 Vgl. Sixt (2014), S. 65.
101 Vgl. Harzer (2013), S. 55.
- Citar trabajo
- Sven Wawra (Autor), 2014, Crowdinvesting versus Crowdfunding. Ein Vergleich der Situation typischer Start-up-Unternehmen in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313398
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