Im deutschen Rechtssystem stellt sich die Frage, auf welchen verfassungsrechtlichen Prinzipien das Gebot einer möglichst weitgehenden Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Parteien bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes beruht.
Im deutschen Rechtssystem ist für unbemittelte Personen das Rechtsinstitut der Beratungs- und Prozesskostenhilfe geschaffen worden, um einen Rechtszugang zur Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung zu schaffen.
Die Beratungshilfe betrifft dabei die außergerichtliche und die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (im Familienrecht) die gerichtliche Rechtswahrnehmung. Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz , die Prozesskostenhilfe in der ZPO geregelt.
Inhaltsverzeichnis
I. Bestandsaufnahme der möglichen Ansätze
1. Menschenwürde, Art. 1 GG
2. Gleichheitssatz, Art. 3 I GG
3. Rechtsweggarantie, Art. 19 IV GG
4. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG
5. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
6. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG
II. Diskussion wesentlicher Ansätze
1. Menschenwürde, Art. 1 GG
2. Anspruch auf rechtliches Gehört, Art. 103 I GG
III. Fazit
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