Im deutschen Rechtssystem stellt sich die Frage, auf welchen verfassungsrechtlichen Prinzipien das Gebot einer möglichst weitgehenden Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Parteien bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes beruht.
Im deutschen Rechtssystem ist für unbemittelte Personen das Rechtsinstitut der Beratungs- und Prozesskostenhilfe geschaffen worden, um einen Rechtszugang zur Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung zu schaffen.
Die Beratungshilfe betrifft dabei die außergerichtliche und die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (im Familienrecht) die gerichtliche Rechtswahrnehmung. Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz , die Prozesskostenhilfe in der ZPO geregelt.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- I. Bestandsaufnahme der möglichen Ansätze
- 1. Menschenwürde, Art. 1 GG
- 2. Gleichheitssatz, Art. 3 I GG
- 3. Rechtsweggarantie, Art. 19 IV GG
- 4. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG
- 5. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
- 6. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG
- II. Diskussion wesentlicher Ansätze
- 1. Menschenwürde, Art. 1 GG
- 2. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG
- III. Fazit
- 2I. Bestandsaufnahme der möglichen Ansätze
- 1. Menschenwürde, Art. 1 GG
- 2. Gleichheitssatz, Art. 3 I GG
- 3. Rechtsweggarantie, Art. 19 IV GG
- 4. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG
- 5. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
- 6. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG
- 4II. Diskussion einiger dieser Ansätze
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Grundlage der Beratungs- und Prozesskostenhilfe im deutschen Rechtssystem. Sie untersucht, auf welchen verfassungsrechtlichen Prinzipien das Gebot einer möglichst weitgehenden Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Parteien bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes beruht.
- Verfassungsrechtlicher Standort der Beratungs- und Prozesskostenhilfe
- Analyse verschiedener verfassungsrechtlicher Ansätze
- Diskussion der Bedeutung von Menschenwürde, Gleichheitssatz und Rechtsweggarantie
- Bewertung des Sozialstaatsprinzips und des Rechtsstaatsprinzips
- Bedeutung des Anspruchs auf rechtliches Gehör für das Prozesskostenhilferecht
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Das erste Kapitel stellt die verschiedenen verfassungsrechtlichen Ansätze vor, die für die Begründung des Prozesskostenhilferechts in Betracht kommen. Es analysiert die Bedeutung der Menschenwürde, des Gleichheitssatzes, der Rechtsweggarantie, des Sozialstaatsprinzips, des Rechtsstaatsprinzips und des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
Das zweite Kapitel vertieft die Diskussion ausgewählter Ansätze, insbesondere die Menschenwürde und den Anspruch auf rechtliches Gehör. Es beleuchtet die Argumente, die für die Bedeutung dieser Grundrechte im Zusammenhang mit dem Prozesskostenhilferecht sprechen.
Schlüsselwörter (Keywords)
Prozesskostenhilfe, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Verfassungsrecht, Menschenwürde, Gleichheitssatz, Rechtsweggarantie, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Anspruch auf rechtliches Gehör, Rechtsschutz, Rechtsschutzgleichheit.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Zweck der Prozesskostenhilfe (PKH)?
Die PKH soll unbemittelten Personen den Zugang zu den Gerichten ermöglichen, damit die Rechtsverfolgung nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert.
Auf welchen Grundrechten basiert die PKH?
Wesentliche Grundlagen sind der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), das Rechtsstaatsprinzip und der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
Was bedeutet "Rechtsschutzgleichheit"?
Es ist das Gebot, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes weitgehend aneinander heranzuführen.
Welche Rolle spielt das Sozialstaatsprinzip?
Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verpflichtet den Staat, für einen sozialen Ausgleich zu sorgen und den Zugang zum Recht für alle Bürger sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?
Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Rechtsberatung ab, während Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) für gerichtliche Verfahren gewährt wird.
- Citation du texte
- Stefan Reith (Auteur), 2015, Verfassungsrechtlicher Standort der Prozesskostenhilfe im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311810