Nachdem Mindestlohnregelungen nach dem AÜG und dem AEntG nur für einzelne Branchen galten, wurde durch das MiLoG1 ab 1.1.2015 ein gesetzlicher, flächendeckender Mindestlohn eingeführt. Das Gesetz lässt aber eine Reihe von Fragen offen.
Seitdem ist knapp ein Jahr verstrichen, so dass ein erstes Resümee erfolgen kann. Es liegen nunmehr einige Urteile und zahlreiche Stellungnahmen in der Literatur vor, daraus resultierend zeichnen sich erste Grundlinien zu den offenen Fragen ab.
1. Einleitung
2. Mindestlohnhöhe
2.1. Grundsatz
2.2. Anrechenbare Entgeltbestandteile
2.3. Entgeltfortzahlung und Mindestlohn
3. Fälligkeit des Mindestlohns
4. Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes
5. Dokumentationspflichten
6. Folgen von Verstößen
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