Der Electronic-Commerce, oder kurz E-Commerce, nimmt im Rahmen der Globalisierung einen immer größer werdenden Einfluss auf den Handel und der damit verbundenen Industrie. Durch den E-Commerce wird ein immer weiter ansteigendes Kundenpotential eröffnet. Durch die Möglichkeit via Internet enorme Distanzen zu überbrücken, werden nicht nur völlig neue Kunden erreicht, sondern auch immer mehr. Hierbei spielt insbesondere die Technologisierung eine große Rolle, denn nicht nur die Vielzahl der Unternehmen sind technisch gesehen auf dem neusten Stand, sondern die Privathaushalte rüsten ebenfalls auf, wobei ein Computer mit Internetzugang immer mehr zur Standardausstattung eines normalen Haushaltes gehört. Wie kann man E-Commerce definieren? E-Commerce bezeichnet in erster Linie alle Geschäfte, die über das Internet abgewickelt werden. Die klassische Form des E-Commerce bezieht sich primär auf den Business-to-Business Bereich, wobei auch immer mehr private Anbieter und Verbraucher über das Internet miteinander kommunizieren können (vgl. Gora, Mann 2001, 27). Eine andere weitverbreitete Definition von E-Commerce liefert die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development): [...]
Das Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Die Regulierung und die Rolle des Staates
3. Die Rahmenbedingungen der EU und ihre nationale Umsetzung
4. Umsetzung der E-Commerce Richtlinien in Deutschland
4.1 Das Herkunftslandprinzip
4.2 Die Änderung des Teledienstedaten- schutzgesetzes
4.3 Die digitale Signatur
5. Die Besteuerung von Online-Handel
6. Das Fazit
1. Einführung
Der Electronic-Commerce, oder kurz E-Commerce, nimmt im Rahmen der Globalisierung einen immer größer werdenden Einfluss auf den Handel und der damit verbundenen Industrie. Durch den E-Commerce wird ein immer weiter ansteigendes Kundenpotential eröffnet. Durch die Möglichkeit via Internet enorme Distanzen zu überbrücken, werden nicht nur völlig neue Kunden erreicht, sondern auch immer mehr. Hierbei spielt insbesondere die Technologisierung eine große Rolle, denn nicht nur die Vielzahl der Unternehmen sind technisch gesehen auf dem neusten Stand, sondern die Privathaushalte rüsten ebenfalls auf, wobei ein Computer mit Internetzugang immer mehr zur Standardausstattung eines normalen Haushaltes gehört.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Abb. 1, Quelle: Medialine (Stand: 28.03.2004)
Wie kann man E-Commerce definieren? E-Commerce bezeichnet in erster Linie alle Geschäfte, die über das Internet abgewickelt werden. Die klassische Form des E-Commerce bezieht sich primär auf den Business-to-Business Bereich, wobei auch immer mehr private Anbieter und Verbraucher über das Internet miteinander kommunizieren können (vgl. Gora, Mann 2001, 27). Eine andere weitverbreitete Definition von E-Commerce liefert die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development):
„An Internet transaction is the sale or purchase of goods or services, whether between businesses, households, individuals, governments and other public or private organisations, conducted over computer-mediated networks. The goods and services are orderd over those networks, but the payment and the ultimate delivery of the good or service maybe conducted on- or off-line.” (vgl. Schildhauer 2003, 100).
Diese Art von Handel ist für beide Seiten mit Vor- und Nachteilen verbunden, wobei die finanziellen Aspekte wie zum Beispiel eine schlanke Distribution für den Anbieter oder die optimalen Preisvergleichsmöglichkeiten für den Verbraucher in dieser Hausarbeit außenvorgelassen werden sollen.
Es sollen vielmehr die Maßnahmen der politischen Steuerung erläutert werden. Durch den in den letzten Jahren weltweit rasant angestiegenen Online-Handel, war die Rechtsprechung den neuen Maßstäben des E-Commerce nicht mehr gewachsen und das machte ein Eingreifen der Politik und damit eine rechtliche Neuregelung unabdingbar.
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinien über den E-Commerce durch das Elektronische-Geschäftsverkehrs-Gesetz (EGG) wird eine größere Transparenz geschaffen, wobei insbesondere der Verbraucher besser geschützt wird.
Diese Hausarbeit legt hierbei die Schwerpunkte auf die wesentlichen Umsetzungen der EU-Richtlinie, dem Herkunftslandprinzip (Art. 3 I ECRL), dem Teledienstdatenschutzgesetz (Art.5, 6, 10 ECRL) und dem Signaturgesetz (SigG). Des weiteren wird die so genannte E-Commerce-Steuer ausarbeitet.
Auf weitere wesentliche Punkte der E-Commerce-Richtlinie, wie zum Beispiel die Regelungen über die Zulassungsfreiheit des Diensteanbieters (Art. 4 I ECRL), die Zulässigkeit von Werbung (Art. 6, 7 ECRL), der Vertragsschluss im Internet (Art. 9-11 ECRL) sowie die Verantwortlichkeit der Anbieter für die Rechtmäßigkeit ihrer abrufbaren Inhalte (Art. 12-15 ECRL), soll nicht näher eingegangen werden.
2. Die Regulierung und die Rolle des Staates
Auf dem nationalen Markt spielt der Staat die wichtigste Rolle. Zu 48 % reguliert der Staat als Anbieter und Nachfrager den deutschen Markt, wobei in den meisten anderen europäischen Ländern eine ähnlich hohe Regulierungsquote erreicht wird. Weiterhin organisiert und koordiniert der Staat durch Gesetze die freie Marktwirtschaft. Die Hauptaufgaben liegen hier bei der Gewährleistung der kommerziellen Rechte der Konsumenten, beim Schutz ökonomischer und politischer Ungleichheiten sowie als Förderer von bestimmten Dienstleistungen und Gütern, die für die Bevölkerung in einem bezahlbaren Rahmen bleiben müssen, wie zum Beispiel durch die Subvention von Medikamenten, Ausbildungen oder Verkehrsnetzen (vgl. Merz 2002, 83).
Beim Internet ist die Situation eine etwas andere. Das World Wide Web bildet einen virtuellen Raum, zwar ebenfalls mit Grenzen und Regeln, aber mit anderen Schwerpunkten. Der E-Commerce forciert das Bedürfnis nach Sicherheit und einem grenzüberschreitenden ordnungspolitischen Rahmen. Hier ist in erster Linie die internationale Politik gefragt, die der Notwendigkeit einer einheitlichen Koordinierung des E-Commerce nachkommen muss. Die Europäische Union, die für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Mitgliedsstaaten steht, besitzt hierfür die optimale Voraussetzung eine europäische Regulierung für den elektronischen Handel zu schaffen (vgl. Gora, Mann 2001, S. 31).
Der erste entscheidende Schritt ist der Europäischen Union gelungen. Durch die Verabschiedung der E-Commerce Richtlinien im Jahr 1999 wurden insbesondere folgende Anforderungen manifestiert (vgl. Merz 2002, 87):
- Eindeutige Regelung von rechtlichen Beziehungen.
- Überwachung von Herausgebern von elektronischen Währungen
- Gewährleistung elektronischer Sicherheit.
- Schutz vor kriminellen Missbrauch.
3. Rahmenbedingungen der EU und ihre nationale Umsetzung
Durch die rasante Zunahme des E-Commerce und die damit verbundene Steigerung der Kommunikation und Interaktion über nationale Grenzen hinaus, war die Europäische Kommission gezwungen, neue Richtlinien der Harmonisierung zu entwickeln. Diese Richtlinien sollten eine Grundlage für eine ungehinderte Weiterentwicklung der Kommunikation und Interaktion im Sinne der Europäischen Gemeinschaft bilden (vgl. Merz: S. 68). Zu den bereits geregelten Daten- und Verbraucherschutzbestimmungen der Europäischen Union, wurden insbesondere Richtlinien in den Bereichen des elektronischen Geschäftsverkehrs, der digitalen Signatur und des elektronischen Geldes formuliert. Diese Richtlinien folgen den Prinzipien von Selbstregulierung und Selbstkontrolle (vgl. Merz 2002, 68).
Der Deutsche Gesetzgeber hat rechtzeitig die Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs erkannt und mit dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) grundlegende Regelungen geschaffen. 1997 wurden im Rahmen des IuKDG weiterhin drei neue Gesetze erlassen, das Teledienstedatengesetz, das Teledienstedatenschutzgesetz und das Signaturgesetz. Diese drei Gesetze bildeten die Basis einer raschen Umsetzung der EU-Richtlinien (Vgl. Merz 2002, 68).
4. Die Umsetzung der E-Commerce Richtlinien in Deutschland
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union verabschiedete am 8. Juli 2000 die E-Commerce-Richtlinie, um die Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet des elektronischen Geschäftsverkehrs innerhalb der EU-Länder zu beseitigen. Die Mitgliedsstaaten hatten nunmehr Zeit bis zum 16. Januar 2002 diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie trat am 21. Dezember 2001 in Kraft, nachdem das neue Elektronische-Geschäftsverkehrs-Gesetz (EGG) durch den Bundestag am 9. November 2001 verabschiedet worden war. Es beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den das Bundeskabinett am 14. Februar 2001 beschlossen hatte (Matthes 2001, 28; N.N. 2001).
Mit diesem Gesetz wird die E-Commerce-Richtlinie der EU umgesetzt. Das EGG ist die Basis eines neuen Rechtsrahmens für die Internetwirtschaft (vgl. Schildhauer: S. 109). Die Gründe, dieses Gesetz zu beschließen, waren vor allem eine Erleichterung des grenzüberschreitenden, elektronischen Geschäftsverkehrs, Abbau von rechtlichen Hindernissen, Stärkung von Verbraucherinteressen und die Bildung einer umfassenderen Markttransparenz und Akzeptanz für die Anbieter und Verbraucher (vgl. Merz 2002, 73).
4.1 Das Herkunftslandprinzip
Einer der wesentlichsten Aspekte des neuen Gesetzes für den Online-Handel ist das Herkunftslandprinzip. Dieses Prinzip schreibt vor, dass sich der Anbieter von Internetdiensten an den Gesetzen des Staates orientieren muss, in dem er auch seine Niederlassung hat, und zwar unabhängig vom Standort seines Servers (vgl. Merz 2002, 74). Dies gilt ebenfalls, wenn er sich im europäischen Ausland niedergelassen hat. Wenn ein ausländischer Kunde einen Anbieter verklagen sollte, wird nach diesem Prinzip, das Staatsrecht des jeweiligen Landes angewendet, wobei der Gerichtsstand in dem Land des Klägers liegt.
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- Arbeit zitieren
- Robert Pauly (Autor:in), 2004, Die gesetzliche Neuregelung des E-Commerce, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31094
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