Die Arbeit zeigt die Geschichte der staatlichen deutschen Sozialpolitik, ihre Entstehung und Weiterentwicklung in den verschiedenen Epochen sowie die Auswirkungen auf die heutige Situation.
Dabei werden 5 Epochen beleuchtet:
Kapitel 1 - 1839 – 1890 (Bismarck)
Kapitel 2 - 1890 – 1918 (Ende Bismarck bis Ende des 1. Weltkriegs)
Kapitel 3 - 1919 – 1932 (Weimarer Republik)
Kapitel 4 - 1933 – 1945 (Drittes Reich)
Kapitel 5 - 1945 – heute (Bundesrepublik Deutschland)
In jedem Kapitel wird ein kurzer Abriss der Geschichte dargestellt, dem ein informativer Teil mit einem Einblick in die Entwicklung der jeweiligen Sozialpolitik folgt.
Gliederung
Einleitung
1. Erste Epoche 1839 – 1890 (Bismarck)
1.1.Die Geschichte der Sozialpolitik von 1839 – 1890
1.2.Die erste Industrialisierungsphase
1.3.Die Sozialversicherungsgesetzgebung unter Bismarck
1.4.Die Merkmale der Sozialpolitik dieser Epoche
1.5.Fazit
2. Zweite Epoche 1890 – 1918 (Kaiser Wilhelm II.)
2.1.Die Geschichte der zweiten Epoche von 1890 – 1918
2.2.Die Weiterentwicklung der Sozialpolitik
2.3.Die Reichsversicherungsordnung
2.4.Das Hilfsdienstgesetz
3. Dritte Epoche 1918 – 1933 (Weimarer Republik)
3.1.Die Geschichte der Sozialpolitik in der Weimarer Republik
3.2.Die 3 Phasen der Weimarer Republik
3.2.1.Die Nachkriegsperiode (1919 – 1923)
3.2.1.1.Neuordnung der Sozialgesetzgebung
3.2.1.2.Weimarer Verfassung
3.2.2.Phase der „Goldenen 20-er Jahre“ (1924 – 1928)
3.2.2.1.Änderungen in den Bereichen der Sozialversicherung
3.2.3.Weltwirtschaftskrise (1929 – 1933)
3.2.3.1.Entwicklung der Sozialpolitik
3.3.Schlusswort zur Weimarer Republik
4. Die vierte Epoche 1933 – 1945 (Drittes Reich)
4.1.Die Geschichte der Sozialpolitik im Dritten Reich
4.2.Änderungen in der Sozialpolitik im Dritten Reich
4.3.Fazit
5. Fünfte Epoche 1949 – 1993 (Bundesrepublik Deutschland)
5.1.Die Geschichte der Sozialpolitik in der BRD
5.2.Die Nachkriegszeit
5.3.Die Sozialgesetzgebung
5.4.Veränderung der Sozialpolitik durch den Wirtschaftsrückgang
6.Schlusswort
Literaturverzeichnis
Die Geschichte der deutschen staatlichen Sozialpolitik
Einleitung
In unserem Referat möchten wir die Geschichte der staatlichen deutschen Sozialpolitik darstellen. Wir haben uns für dieses Thema entschieden,um die historische Entwicklung mit dem heutigen Zustand vergleichen zu können. Wir wollten herausfinden, wie und wodurch Sozialpolitik entstanden ist, wie sie sich entwickelt hat und wie sie sich auf die heutige Sozialpolitik auswirkt. Wir haben die Kapitel chronologisch in fünf Epochen unterteilt.
Kapitel 1 - 1839 – 1890 (Bismarck)
Kapitel 2 - 1890 – 1918 (Ende Bismarck bis Ende des 1. Weltkriegs)
Kapitel 3 - 1919 – 1932 (Weimarer Republik)
Kapitel 4 - 1933 – 1945 (Drittes Reich)
Kapitel 5 - 1945 – heute (Bundesrepublik Deutschland)
In jedem Kapitel stellen wir einen kurzen Abriss der Geschichte dar, dem ein informativer Teil mit einem Einblick in die Entwicklung der jeweiligen Sozialpolitik folgt.
Abschließend folgt ein kurzes Schlusswort und das Literaturverzeichnis.
1. Erste Epoche 1839 – 1890 (Bismarck)
1.1 Die Geschichte der Sozialpolitik von 1839 - 1890
Zwischen 1810 und 1840 führte die Verdoppelung der deutschen Bevölkerung zu Landflucht, Besitz- und Arbeitslosigkeit. Die Industrialisierung zerstörte die traditionelle Hausindustrie und reduzierte das Handwerk. Dies bedeutete wiederum ein Ansteigen der Arbeitslosenzahl, da für maschinelle Fertigung weniger Arbeitskräfte benötigt wurden. Ein Überangebot an Arbeitskräften führte zu Niedrigstlöhnen und miserablen Arbeitsbedingungen. Die Wohnsituation in völlig überfüllten und überteuerten Mietskasernen und die Massenarmut führte zu einer Verslumung der Großstädte. Großfamilien mussten in engen 1-2 Zimmerwohnungen lebten, oft wurden zusätzlich Untermieter, sogenannte Schlafgänger aufgenommen, um eine zusätzliches Einkommen zu schaffen. So schliefen oft eine ganze Familie und ein Fremder in einem Zimmer, wobei sich mehrere Menschen im Wechsel ein Bett teilten, denn der Schlafrhythmus wurde den Arbeitsschichten angepasst. Die profitorientierten Unternehmer ließen 24 Stunden lang produzieren und eine Arbeitszeit von 70 Stunden bis 80 Stunden pro Woche war normal. Bezahlt wurden Minimallöhne, die auch die Mitarbeit von Frauen und Kindern zur Existenzsicherung nötig machten. Kinder wurden beispielsweise aufgrund ihrer Größe gerne für die Arbeit in engen Bergwerksschächten eingesetzt. Arbeitsschutz existierte nicht, viele Menschen hatten Unfälle, erkrankten aufgrund der unhygienischen Arbeitsbedingungen oder starben an Überforderung. Durch Mangelernährung, Schwerstarbeit seit früher Kindheit und den daraus resultierenden Krankheiten waren viele junge Männer körperlich nicht mehr zum Wehrdienst fähig. Auch seelisch waren sie so abgestumpft, dass sie keinerlei Interesse für nationale Belange entwickelten.
Deshalb wurde 1859 die Kinderarbeit eingeschränkt und die Kinder durften nach einem zehnstündigen Arbeitstag noch zwei Stunden obligatorischen Schulbesuch hinter sich bringen.
Traditionelle Fürsorgestrukturen wie Großfamilie oder Zünfte waren verloren gegangen und die Gemeinden mit der Armenpflege,die Kirchen und private Organisationen, waren von den Zuständen überfordert und konnten keine Strategien gegen das Massenelend anbieten.
Die Situation der Arbeiter schien zu diesem Zeitpunkt aussichtslos, da durch das 1854 erlassene Koalitionsverbot ,ein Verbot der Arbeitervereine und Gewerkschaften, auch Selbsthilfeprojekte und Arbeitskampf verhindert wurden. Erst 1869 wurde dieses Koalitionsverbot wieder aufgehoben, weil Bismarck versuchte in dieser Zeit, ganz Deutschland unter Preußischer Vorherrschaft zu vereinen. Weil er das nur mit Unterstützung der Arbeiterschaft erreichen konnte, hob er das Koalitionsverbot auf und führte zeitgleich das allgemeine Männerwahlrecht ein. Um die alten Machtstrukturen zu erhalten ,entschied man sich für das Dreiklassenwahlrecht, das mit der Einteilung der Bevölkerung in drei Steuerklassen ,die Wahlstimmen nach dem Einkommen ausrichtete. Die Aufhebung des Koalitionsverbotes förderte ein schnelles Erstarken der Arbeitnehmerverbände und neue Forderungen der Arbeiter. Es folgten Streiks, in denen die Arbeitnehmer höhere Löhne, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die freie gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb forderten. Inzwischen gab es einige Unternehmer, die freiwillig die Situation ihrer Arbeiter verbessert hatten, weil sie erkannt hatten, dass ein leistungsfähiger und verlässlicher Arbeiterstamm profitabler arbeitete. Ab 1867 sank die wöchentliche Arbeitszeit daher auf 55 Stunden. Allerdings lehnten andere Unternehmer Sozialleistungen grundsätzlich ab, weil sie meinten, nur dann international konkurrenzfähig bleiben zu können. Als Reaktion auf das Anwachsen der Arbeiterbewegung, verursacht durch Aufhebung des Koalitionsverbotes, wurde 1878 durch die sogenannten Sozialistengesetze den Arbeitern wieder die Möglichkeit entzogen, den Arbeitskampf fortzusetzen. Verboten wurden alle sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Vereine, die nach Meinung der Regierenden den “Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung“ zum Ziel hatten. Sozusagen als Ersatz setzte Bismarck 1883 die Krankenversicherung,1884 die Unfallversicherung und 1889 die Invaliden- und Altersversicherung durch und erklärte öffentlich, dass er dadurch die Besitzlosen an den Staat binden wolle. In der rasch wachsenden Industriearbeiterschaft sah er eine riesige Bedrohung für den Bestand der Monarchie und er war zwar bereit, ihnen eine minimale Sicherung der Existenz, aber nicht Mitbestimmung und Selbstbestimmung zu gewähren. Es wird also deutlich, dass Bismarck keine sozialpolitischen Interessen verfolgte, sondern politische. Mit seiner Gesetzgebung stabilisierte er das Reich innenpolitisch und beugte zeitgleich einer Politisierung der sozialen Arbeiterbewegung vor.
Die neu geschaffenen Sozialgesetze schützten nur die Arbeiterklasse. Aber nicht alle Arbeiter konnten von der Zwangsversicherung profitieren, sondern nur eine Elite der Arbeiter, die ein bestimmtes Jahreseinkommen vorweisen konnten, kam in den Genuss der eher geringen Sozialleistungen. Familienmitglieder oder Landarbeiter waren davon ausgeschlossen.
Fazit :Man kann behaupten, dass diese ersten staatlichen Sozialleistungen
- quantitativ bescheiden waren
- nur auf den Schutz der Arbeitskraft ausgerichtet waren
- nur privilegierte Arbeiter schützte
- die Gesellschaftsordnung schützte
- die Selbstbestimmung der Arbeiter unterdrückten
Trotzdem ist die bismarcksche Sozialgesetzgebung als herausragende Leistung in die Geschichte eingegangen.
1.2 Sozialgesetzgebung der ersten Industrialisierungsphase.
Es wurde eine Sozialgesetzgebung in Richtung Kinderschutzgesetz und Arbeitnehmerschutzgesetz eingeführt, wie z.B. über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken .
Die Inhalte:
Kinderschutzgesetz
- Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 9 Jahren
- Nachweis einer 3-jährigen Schulausbildung
- Begrenzung der Arbeitszeit der unter 16-jährigen auf 10 Stunden täglich, plus einer 1,5-stündigen Pause
- Beschäftigungsverbot von Jugendlichen zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr
- Dieses Gesetz wurde 1853 noch erweitert um:
- Mindestalter wurde von 9 auf 12 erhöht
- Kinder zwischen 12 und 14 Jahren durften täglich nur 6 Stunden arbeiten Arbeitnehmerschutzgesetz
- Sicherung der Arbeiter, auf Grund einer Krankheit zu verarmen, darum wurde die Einführung der Ortskassen in den Gemeinden zur Beitragspflicht gemacht(Zwangsversicherung)
- für Fabrikarbeiter wurden Hilfskassen eingerichtet
- Einführung des direkte, geheimen Wahlrechts (Männerwahlrecht, aber 3 Klassen Wahlrecht, dies war Lohnabhängig, Bsp.: 4% Stimmen der Kapitalisten waren soviel Wert, wie 80% der Stimmen der Proletarier wert.
1.3 Die Sozialversicherungsgesetzgebung unter Bismarck
Es folgte die Sozialversicherungsgesetzgebung, die von Kaiser Wilhelm I. angekündigt und auch „ Kaiserliche Botschaft“ genannt, aber durch Bismarck veranlasst wurde. Es wurden drei Säulen der Sozialversicherungen (Zwangsversicherungen) geschaffen.
1. Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883
2. Unfallversicherung vom 06. Juli 1884
3. Invaliditäts- und Alterssicherung vom 22.Juli 1889
Krankenversicherung:
- 2/3 wurden vom Arbeitnehmer gezahlt
- 1/3 vom Arbeitgeber
- max. 6% vom Arbeitslohn
Leistungen:
- freie ärztliche Behandlung
- unentgeltliche Arzneimittelversorgung
- Krankengeld vom 3. Tag an, in Höhe von 50% bis zu 13 Wochen
- Familienversicherung war bei einzelnen Kassen möglich
Unfallversicherung:
- war zunächst nur auf Industriebetriebe beschränkt
- andere Unternehmen wurden gezwungen ihre Arbeiter, die unter 2000 Mark Jahreseinkommen verdienten bei der Berufsgenossenschaft zu versichern, wodurch bei Unfall oder Tod eine verdienstbezogene Rente auch für die Hinterbliebenen gewährt wurde
- die Berufsgenossenschaft war dazu berechtigt Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen zu erlassen
Invaliditäts- und Alterssicherung:
- alle Arbeiter vom 16. Lebensjahr an sind versicherungspflichtig
- Finanzierung wurde durch Beiträge des Reichszuschusses und der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen ermöglicht
Der Anspruch wurde wirksam:
- wenn der Arbeiter Erwerbsunfähig wurde und 5 Beitragsjahre nachweisen
konnte
- wenn der Arbeiter das 70. Lebensjahr vollendet hatte und 30 Jahre Beiträge gezahlt hatte
- Witwen- und Waisenrente gab es noch nicht
[...]
- Quote paper
- M. A. Schumacher Antonijevic / Westermann (Author), 2004, Geschichte der staatlichen deutschen Sozialpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31054
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