Voraussetzung für das Bestehen einer Personengesellschaft ist – begriffsnotwendig – eine Mehrheit von Personen. Würde sich nunmehr der Personenbestand infolge besonderer Umstände bis auf einen Gesellschafter vermindern, so hätte dies notwendigerweise das Ende der Gesellschaft zur Folge, da es eine Einmanngesellschaft unter den Personengesellschaften nicht gibt. In einem derart gelagerten Fall müsste die Gesellschaft aufgelöst werden, es würde zwingend die Liquidation eintreten und das Unternehmen zerschlagen werden.
Die Vollbeendigung der Gesellschaft, die das Ziel der Auflösung darstellt, tritt aber erst in dem Moment ein, da kein gesellschaftliches Vermögen mehr vorhanden ist und auch keine sonstigen gemeinsamen Rechtsbeziehungen mehr unter den Gesellschaftern existieren.
Auflösung und Vollbeendigung der Gesellschaft können aber ausnahmsweise auch zusammenfallen, wenn nämlich entweder im Gesellschaftsvertrag oder auch später unter den Gesellschaftern vereinbart wurde, dass bezüglich des Gesellschaftsvermögens sofort mit der Auflösung gleichzeitig alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen enden sollen. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn mit der Auflösung das gesamte Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven auf einen Gesellschafter übergehen soll.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Teil: Einführung in den Vertragstyp
I. Die Auflösung und Beendigung der Gesellschaft
II. Zweck der Möglichkeit zur Übernahme des Unternehmens durch einen Gesellschafter
III. Die verschiedenen möglichen Konstellationen
2. Teil: Die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung
I. Die Voraussetzungen für eine Übernahme
1. Rechtsgrundlage
2. Anwendung auf die mehrgliedrige Gesellschaft
3. Die gesetzliche Übernahme des Unternehmens
a) Das Vorliegen eines persönlichen Ausschließungsgrundes, § 142 I HGB
aa) Der „wichtige Grund“
aaa) Verhältnis zu § 140 HGB
bbb) Besonderheiten bei der KG
ccc) Verschulden
bb) Antrag und Urteil
cc) Einzelfälle
dd) Systematisierung nach Fallgruppen
aaa) Verletzung wesentlicher Gesellschafterpflichten:
bbb) Unmöglichkeit der Erfüllung von Gesellschafterpflichten:
ccc) Sonstige Übernahmegründe:
ddd) Gegenbeispiele:
b) Die Kündigung durch einen Privatgläubiger eines Gesellschafters, § 142 II 1. Alt. HGB
c) Der Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters, § 142 II 2. Alt. HGB
4. Die vereinbarte Übernahme des Unternehmens
a) Vertragliche Modifizierung des gesetzlichen Übernahmerechts
aa) Ausschluss des Übernahmerechts
bb) Inhaltliche Änderungen des gesetzlichen Übernahmerechts
aaa) Inhaltliche Änderung zu § 142 I HGB
(1) Ausschluss/Übernahme ohne wichtigen Grund
(2) Einschränkung des wichtigen Grundes
(3) Erweiterung des wichtigen Grundes
(4) Weitere Modifizierungsmöglichkeiten
bbb) Inhaltliche Änderung zu § 142 II HGB
b) Vertragliche Übernahmerechte
aa) Gestaltungsmöglichkeiten und Einzelfälle
bb) Automatisches Übernahmerecht
c) Schranken
d) Statistik
5. Konkurrenz von Übernahmerechten
II. Die Rechtsfolgen und Wirkungen der Übernahme
1. Die Anwachsung des Gesellschaftsvermögens
2. Haftung für Gesellschaftsschulden
3. Die Fortführung der Firma
4. Der Abfindungsanspruch
a) Die Rechtsnatur des Abfindungsanspruchs
b) Die gesetzliche Regelung
aa) Abschichtungsbilanz
bb) Bewertung
aaa) Substanzwert
bbb) Ertragswert
ccc) Berücksichtigung des Firmen- bzw. Geschäftswertes
bb) Der Mindestbetrag des Abfindungsguthabens
cc) Die Fälligkeit des Abfindungsanspruchs
dd) Die Beteiligung an schwebenden Geschäften
c) Die Abfindungsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag
aa) Zweck und Ziele vertraglicher Abfindungsklauseln
bb) Der Ausschluss des Abfindungsanspruchs
aaa) Unzulässigkeit
bbb) Ausnahmen
cc) Vertragliche Beschränkungen des Abfindungsanspruchs
aaa) Die Buchwertklausel
bbb) Weitere Klauseln zum Abfindungsguthaben
ccc) Zeitpunkt der Auseinandersetzung
ddd) Fälligkeit der Abfindung/Auszahlungsmodus
eee) (Nicht-) Berücksichtigung schwebender Geschäfte
dd) Statistik
5. Die Anmeldung zum Handelsregister
3. Teil (Anhang): Gesellschaftsvertragsklauseln und Mustervertrag zur Übernahme des Gesellschaftsvermögens
I. Die gesellschaftsvertragliche Übernahme- und Abfindungsklausel bei einer zweigliedrigen OHG
1. Nach gesetzlich-dispositiver Regelung
a) Musterklausel zur Übernahme nach § 142 HGB
b) Musterklausel zur Abfindung nach §§ 738-740 BGB
2. Nach vereinbarter Regelung
a) Musterklausel zur "erweiterten" Übernahme
b) Musterklausel für eine Abfindung "nach Buchwert"
II. Mustervertrag zur Übernahme des Gesellschaftsvermögens bei einer zweigliedrigen OHG durch den verbleibenden Gesellschafter
LITERATURVERZEICHNIS
- Citation du texte
- Ursin Gunzelmann (Auteur), 1992, Die Übernahme des Gesellschaftsvermögens bei der KG/OHG durch einen Gesellschafter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/309511
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