"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein [...] sozialer Bundesstaat." Durch diesen Artikel des Grundgesetzes steht die Bundesregierung vor der Aufgabe, eine familiengerechte Politik zu gestalten. Um jener gerecht zu werden, wurde der Familienlastenausgleich geschaffen. Dieser ist unter anderem definiert als eine Familienpolitik durch Geldleistungen. In der vorliegenden Arbeit wird nun gemäß dem Titel versucht, kritisch zu hinterfragen, ob es sich bei dem Familienlastenausgleich tatsächlich um eine große Hilfe handelt oder ob der Familienlastenausgleich als eine kleine Unterstützung angesehen werden kann ähnlich dem sprichwörtlichen „Tropfen auf dem heißen Stein“. Bei der Beantwortung dieser Frage wird in dieser Arbeit ein Schwerpunkt auf den Teilbereich der monetären Transfers des Familienlastenausgleichs gelegt, da sich eine Bearbeitung von zusätzlichen Teilbereichen des Familienlastenausgleichs als zu umfangreich gestalten würde.
Die Ausarbeitung ist so aufgebaut, dass zunächst der Begriff des Familienlastenausgleichs und die verschiedenen Teilbereiche kurz definiert und skizziert werden. Anschließend folgt eine Erläuterung der beiden Ziele des Familienlastenausgleichs, indem zuerst das Konzept des horizontalen Leistungsausgleich und danach die Idee des vertikalen Familienlastenausgleichs analysiert wird. Im Anschluss werden diese beiden Konzepte an konkreten Beispielen, an dem Kinderfreibetrag und an dem Kindergeld, erläutert und erklärt. Als letzter Punkt dieser Arbeit wird in der Fazitdiskussion versucht, die bereits erwähnte und im Titel voran gestellte Frage zu beantworten, ob der Familienlastenausgleich wirklich eine große Hilfe ist, oder nur als kleine Unterstützung angesehen werden kann. Ferner wird erweiternd versucht zu beleuchten, wo die Stärken und Schwächen des Familienlastenausgleichs liegen und welche Reformoptionen des Familienlastenausgleichs gegebenenfalls zur Verfügung stünden.
Inhalt
Einleitung
1 Definition des Familienlastenausgleichs
2 Ziele des Familienlastenausgleichs
2.1 Aufgaben des horizontalen Familienlastenausgleichs
2.2 Aufgaben des vertikalen Familienlastenausgleichs
3 Materielle Familiensubvention an Beispielen
3.1 Horizontaler Familienlastenausgleich am Beispiel des Kinderfreibetrags
3.2 Vertikaler Familienlastenausgleich am Beispiel des Kindergeldes
4 Fazitdiskussion
Literaturverzeichnis
Einleitung
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein [...] sozialer Bundesstaat."[1] Durch diesen Artikel des Grundgesetzes steht die Bundesregierung vor der Aufgabe, eine familiengerechte Politik zu gestalten. Um jener gerecht zu werden, wurde der Familienlastenausgleich geschaffen. Dieser ist unter anderem definiert als eine Familienpolitik durch Geldleistungen.
In der vorliegenden Arbeit wird nun gemäß dem Titel versucht, kritisch zu hinterfragen, ob es sich bei dem Familienlastenausgleich tatsächlich um eine große Hilfe handelt oder ob der Familienlastenausgleich als eine kleine Unterstützung angesehen werden kann ähnlich dem sprichwörtlichen „Tropfen auf dem heißen Stein“.
Bei der Beantwortung dieser Frage wird in dieser Arbeit ein Schwerpunkt auf den Teilbereich der monetären Transfers des Familienlastenausgleichs gelegt, da sich eine Bearbeitung von zusätzlichen Teilbereichen des Familienlastenausgleichs als zu umfangreich gestalten würde.
Die Ausarbeitung ist so aufgebaut, dass zunächst der Begriff des Familienlastenausgleichs und die verschiedenen Teilbereiche kurz definiert und skizziert werden. Anschließend folgt eine Erläuterung der beiden Ziele des Familienlastenausgleichs, indem zuerst das Konzept des horizontalen Leistungsausgleich und danach die Idee des vertikalen Familienlastenausgleichs analysiert wird. Im Anschluss werden diese beiden Konzepte an konkreten Beispielen, an dem Kinderfreibetrag und an dem Kindergeld, erläutert und erklärt. Als letzter Punkt dieser Arbeit wird in der Fazitdiskussion versucht, die bereits erwähnte und im Titel voran gestellte Frage zu beantworten, ob der Familienlastenausgleich wirklich eine große Hilfe ist, oder nur als kleine Unterstützung angesehen werden kann. Ferner wird erweiternd versucht zu beleuchten, wo die Stärken und Schwächen des Familienlastenausgleichs liegen und welche Reformoptionen des Familienlastenausgleichs gegebenenfalls zur Verfügung stünden.
Bei der Auswahl der Literatur wurde bei der Analyse von generellen Ideen und Entwürfen auf ältere Literatur zurückgegriffen, um den Ursprungsgedanken des Familienlastenausgleichs mit seinen Zielsetzungen zu erfassen, der auch heute noch präsent ist. Bei der Nennung von konkreten Beispielen in Form von Geldbeträgen oder Zahlungen, aber auch bei der Ideensammlung von Kritikpunkten und Reformoptionen innerhalb der Fazitdiskussion wurde Rücksicht auf die Nutzung von möglichst aktueller Literatur genommen, wie beispielsweise Zeitungsartikel oder Onlinemedien.
1 Definition des Familienlastenausgleichs
Wie bereits erwähnt, hat die Regierung die Aufgabe, eine familiengerechte Politik zu gestalten. Der Familienlastenausgleich wurde geschaffen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Konkret zielt er auf eine Korrektur der marktmäßigen Einkommensverteilung ab und versucht finanzielle Ausgleiche zwischen kinderreichen und kinderlosen Familien zu schaffen.[2]
Einerseits soll der Familienlastenausgleich also finanzielle Lasten ausgleichen, andrerseits spricht man im politischen Sinne aber immer häufiger auch von einem Familienleistungsausgleich. Das bedeutet, dass die Leistung, die eine Familie innerhalb der Erziehung des Kindes aufbringt, honoriert werden soll und die somit geleistete Erziehungsarbeit indirekt bezahlt wird.
Allein für die Erziehung eines 15-jährigen Kindes wird von einer einzelnen Person schätzungsweise ein Erziehungsaufwand im Wert von 219.000 Euro geleistet, wenn diese Person sich seit Geburt des Kindes täglich fünf Stunden um dessen Erziehung und die Familie kümmert. Für die Berechnung wurde dabei ein Stundenlohn von acht Euro pro Stunde als Berechnungsgrundlage definiert. Mit dem Familienlastenausgleich soll die Leistung „Erziehung“ auf finanzieller, aber auch auf gesellschaftlicher Ebene, honoriert werden.[3]
Noch notwendiger wird die Existenz eines Familienlastenausgleichs, wenn man die anfallenden Kosten betrachtet, die durch Kinder verursacht werden, was in direkte und indirekte Kosten unterteilt werden kann. Direkte Kosten setzen sich unter anderem aus Aufwendungen vor und bei der Geburt zusammen, wie zum Beispiel Kosten für einen eventuellen Umzug aus Platzgründen, oder fallen für Versorgungsausgaben an. Das können beispielsweise Kosten für Nahrung, Kleidung, Mietanteile, Spielzeug oder die medizinische Versorgung des Kindes sein. Auch Bildungsaufwendungen gehören zu den direkten Kosten, welches Geldausgaben für Nachhilfe, Lernmaterial oder spezielle Kurse und Reisen sein können, oder letztendlich auch Betreuungsaufwendungen, wie beispielsweise das Entgelt für den Babysitter oder den Elternbeitrag für die Kindesbetreuung. Indirekte Kosten werden auch Opportunitätskosten genannt und treten durch den zeitweiligen Verlust des Einkommens, des Karriereeinschnitts und des dadurch auftretenden geringeren Verdienstes auf, durch das Risiko der zeitweiligen Arbeitslosigkeit und durch Einbußen bei Rentenansprüchen und anderen lohngebundenen Sozialleistungen in Erscheinung.
Ein Beispiel: Wenn davon ausgegangen wird, dass ein Kind finanzielle Unkosten in Höhe von 300 Euro pro Monat verursacht, so sind bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres Aufwendungen in Höhe von 65.000 Euro getätigt worden. Wenn zudem noch indirekte Kosten berücksichtigt werden, wie eine Arbeitsunterbrechung von sechs Jahren bis zur Einschulung des Kindes, eine daran anschließende Teilzeit-Arbeit, bei der nur die Hälfe des Gehalts erwirtschaftet werden kann, welches man vor der Geburt des Kindes verdiente, und das spätere geminderte Einkommen, da es zu einer Karriereverzögerung kam, so kann schlussfolgernd grob gesagt werden, dass ein Kind Kosten in Höhe eines Hauses verursacht.[4]
Auch hier spiegelt sich die Notwendigkeit des Familienlastenausgleichs wieder: Durch die oben genannten hohen Kosten steigt das Risiko, dass eine Familie oder eine allein erziehende Person durch ein Kind in wirtschaftliche Probleme geraten kann, so dass das Kind zum Element sozialer Ungleichheit würde. Folgernd ist die Geburt eines Kindes, finanziell betrachtet, sehr unattraktiv, so dass sich ohne eine staatliche Unterstützung wahrscheinlich immer mehr Familien dazu entscheiden würden, keine Kinder zu bekommen. Dadurch würde die Benachteiligung von Familien mit Kindern gegenüber den Kinderlosen noch stärker ansteigen.[5]
Hinzu kommt, dass sich Eltern diesen hohen Kosten nicht entziehen können, da sie gesetzlich dem BGB nach dazu verpflichtet sind, bis zum Abschluss einer Berufs- oder Hochschulausbildung Unterhalt für ihre Kinder zu zahlen.[6] Schon allein deshalb sind Maßnahmen des Staates im Rahmen der Familien gefordert, die die Existenz der Familie und die der nachfolgenden Generation sichert.
Auch das Bundesverfassungsgericht unterstützt den vorangegangenen Gedanken und die Position der Familie immer wieder, indem es die Verpflichtungen des Gesetzgebers immer wieder unterstreicht. So stellt das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel in einem Urteil zur Kinderbetreuung vom 19. Januar 1999 fest: „Der Staat muss auch Voraussetzungen schaffen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt, dass eine Rückkehr in die Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht und dass Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden.“[7] Die zu schaffenden Voraussetzungen, die im vorangegangen Gesetz gefordert werden, sind unter anderem als finanzielle Voraussetzungen zu interpretieren und nur eine von vielen Maßnahmen, die im Rahmen des Familienlastenausgleichs getroffen werden können.
[...]
[1] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Paragraph 2, Artikel 20, Absatz 1, in: REGIERUNGonline (www.bundesregierung.de).
[2] Vgl. Görres-Gesellschaft (Hrsg.): Staatslexikon. Recht – Wirtschaft – Gesellschaft. 2. Band, 7. Auflage, Freiburg im Breisgau 1986, S. 535-537, hier: S. 535.
[3] Vgl. Dienel, Christiane: Familienpolitik. Eine praxisorientierte Gesamtdarstellung der Handlungsfelder und Probleme, Weinheim / München 2002., S. 69-70.
[4] Vgl. Dienel, Christiane, 2002, S. 72-73.
[5] Vgl. Hanesch, Walter / Krause, Peter/ Bäcker, Gerhard: Armut und Ungleichheit in Deutschland. Der neue Armutsbericht der Hans-Böckler-Stiftung, des DGB und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Reinbek bei Hamburg 2000, S. 275.
[6] Vgl. Bäcker, Gerhard u.a.: Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Band 2: Gesundheit und Gesundheitssystem, Familie, Alter, Soziale Dienste, 3. Auflage, Wiesbaden 2000, S. 184.
[7] BVerfGE, 2 BvR 980/91, S. 28 f., in: Der Paritätische Wohlfahrtsverband (Hrsg.): „Mehr Chancen für Familien“ – Paritätisches Konzept für einen gerechten und zukunftsgesicherten Familienlastenausgleich, in: Das Online-Familienhandbuch (www.familienhandbuch.de) vom 29.11.2001.
- Citation du texte
- Sebastian Filipowski (Auteur), 2004, Der Familienlastenausgleich - große Hilfe oder kleine Unterstützung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30822
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