Das Mittelalter im 14. Jahrhundert war durch die Machtkämpfe zwischen der Kirche und den Trägern der Kaiserkrone geprägt. Es war ein zunehmender Kampf um die Macht des Herrschens. Diese Konflikte zwischen Kaisern und Päpsten gingen bis in die Mitte des 12. Jahrhundert zurück.
Mit der Übersetzung der Gesamtwerke von Aristoteles in das Lateinische verbreiteten sich die Werke sehr schnell in Europa. Die Bekanntschaft mit Aristoteles führte zu großen Einflüssen und intensiveren Auseinandersetzungen über Themen wie politische Macht. Es entfachte die Diskussion, ob die Philosophie Aristoteles mit der christlichen Lehre vereinbar sei.
Jedoch wurden die philosophischen Werke weiterhin an den Universitäten gelehrt. Unter den „Aristotelikern“ war auch der Theologe Thomas von Aquin, der im 13. Jahrhundert lebte. Er war in erster Hinsicht ein christlicher Theologe, der sich später der Philosophie wandte.
Der Grund war nicht um die Theologie besser verstehen zu können, sondern die Tatsache, dass die Philosophie eine eigene „natürlich-vernünftige Erkenntnisform“ bieten könne. So verfasste Thomas von Aquin zahlreiche Werke, unter denen auch politische Themen ihren Platz fanden. Diese Gegebenheiten brachten auch erste Gedanken über Gesetze und Gesetzmäßigkeiten.
Als sich die Streitigkeiten um die Kontrolle der Macht zuspitzen, vollendete der Philosoph Marsilius von Padua im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts ein politisches Werk, welches der Kirche in der Macht und Herrschaft keine Vorrangstellung gewährleistete. In seinem Werk stützt sich Marsilius, wie von Aquin auf die Philosophie von Aristoteles.
In dieser Arbeit werden kleine Abschnitte aus den Werken von Thomas von Aquin und Marsilius von Padua unter dem Aspekt „Kontrolle der Macht“ näher untersucht, und miteinander verglichen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf Gesetz und Gesetzgebung. Es werden hierfür aus dem Kapitel „Das Gesetz“ von Thomas von Aquin und grundlegende Argumente aus „Defensor Pacis“ (Verteidiger des Friedens) von Marsilius von Padua näher betrachtet.
Zunächst beschäftigt sich die Arbeit sich separat mit Thomas von Aquin`s Werkabschnitt „Das Gesetz“ und Marsilius von Padua`s „Defensor Pacis“. Diese wird anschließend die Grundlage für den Vergleich beider Anschauungen darstellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Thomas von Aquin: Das Gesetz
2.1. Marsilius von Padua: Defensor Pacis
2.2. Vergleich beider Anschauungen
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Mittelalter im 14. Jahrhundert war durch die Machtkämpfe zwischen der Kirche und den Trägern der Kaiserkrone geprägt.[1] Es war ein zunehmender Kampf um die Macht des Herrschens. Diese Konflikte zwischen Kaisern und Päpsten gingen bis in die Mitte des 12. Jahrhundert zurück.[2] Mit der Übersetzung der Gesamtwerke von Aristoteles in das Lateinische verbreiteten sich die Werke sehr schnell in Europa. Die Bekanntschaft mit Aristoteles führte zu großen Einflüssen und intensiveren Auseinandersetzungen über Themen wie politische Macht. Es entfachte die Diskussion, ob die Philosophie Aristoteles mit der christlichen Lehre vereinbar sei.[3] Jedoch wurden die philosophischen Werke weiterhin an den Universitäten gelehrt. Unter den „Aristotelikern“ war auch der Theologe Thomas von Aquin, der im 13. Jahrhundert lebte. Er war in erster Hinsicht ein christlicher Theologe, der sich später der Philosophie wandte. Der Grund war nicht um die Theologie besser verstehen zu können, sondern die Tatsache, dass die Philosophie eine eigene „natürlich-vernünftige Erkenntnisform“ bieten könne.[4] So verfasste Thomas von Aquin zahlreiche Werke, unter denen auch politische Themen ihren Platz fanden. Diese Gegebenheiten brachten auch erste Gedanken über Gesetze und Gesetzmäßigkeiten.
Als sich die Streitigkeiten um die Kontrolle der Macht zuspitzen, vollendete der Philosoph Marsilius von Padua im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts ein politisches Werk, welches der Kirche in der Macht und Herrschaft keine Vorrangstellung gewährleistete. In seinem Werk stützt sich Marsilius, wie von Aquin auf die Philosophie von Aristoteles.
In dieser Arbeit werden kleine Abschnitte aus den Werken von Thomas von Aquin und Marsilius von Padua unter dem Aspekt „Kontrolle der Macht“ näher untersucht, und miteinander verglichen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf Gesetz und Gesetzgebung. Es werden hierfür aus dem Kapitel „Das Gesetz“ von Thomas von Aquin und grundlegende Argumente aus „Defensor Pacis“ (Verteidiger des Friedens) von Marsilius von Padua näher betrachtet. Zunächst beschäftigt sich die Arbeit sich separat mit Thomas von Aquin`s Werkabschnitt „Das Gesetz“ und Marsilius von Padua`s „Defensor Pacis“. Diese wird anschließend die Grundlage für den Vergleich beider Anschauungen darstellen.
2. Thomas von Aquin: Das Gesetz
Thomas von Aquin verdeutlicht, dass im allgemeinen kein primitiver Gesetzesbegriff mit den Gesetzen aus dem Alten und Neuen Testament korreliert. Die scheinbar logischen Schlussfolgerungen über ein primitives Verhältnis zwischen ihnen werden von Thomas aufgegriffen und widerlegt.[5] Dabei befasst sich von Aquin mit den Beziehungen zwischen dem Gesetz und der Vernunft. Er beantwortet anfangs die Frage ob das Gesetz eine Sache der Vernunft sei. Ein Gesetz ist laut von Aquin als „eine Art Regel und Richtmaß der Tätigkeiten, dem zufolge einer zum Handeln angeleitet oder vom Handeln abgehalten wird.“ definiert.[6] Da das Gesetz „eine Art Regel und Richtmaß“ sei und diese auch die Aufgabe der Vernunft übernehme, sei das Gesetz nach von Aquin eine Sache der Vernunft. Mit dieser Stellung kommen gegenwärtige Fragen auf. Eine These, die das Gegenteil behauptet, widerlegt von Aquin, indem er eine gute Tätigkeit auf die Vernunft rückschließt. Letztendlich sei es irrelevant, ob eine Handlung mit der Orientierung nach dem verbindlichem Gesetz oder unbewusst nach dem Instinkt, ausgeführt wurde. Weiterhin erwidert von Aquin die Aussage „Also ist das Gesetz nicht Sache der Vernunft, sondern vielmehr des Willens“[7] damit, dass das Gesetz keine Ziele, sondern den Weg zum Ziel bestimmt. Eine Handlung bzw. Bewegung kommt zwar vom Willen, aber das Gesetz leite dabei das Handeln.
Zum weiteren beschäftigt sich von Aquin mit dem Gesetz und dem Gemeingut. Er stellt die These auf, dass Gesetze allgemeingültig seien. Das Gesetz sei eine Regel, die entweder etwas verbietet, oder erlaubt. Diese Aussage beschreibt nicht die Art und Weise der Anwendung eines Gesetzes. Von Aquin führt hier das Gebot ein und erläutert den Sinn der Gebote. Ein Gebot sei nach von Aquin die Anwendung eines Gesetzes. Im Gegensatz zum Gesetz, welches allgemeingültig sei, sei das Gebot konkret.[8] Mit der tiefgründigen Auseinandersetzung beider Begrifflichkeiten erläutert von Aquin nicht nur die Semantik, sondern gleichzeitig auch, dass das Gebot und Gesetz keine Synonym seien.
Von Aquin akzeptiert die Aussage, dass Gesetze Menschen zum Handeln leiten und diese sich auf Einzelnes richten. Die Konklusion, dass Gesetze sich dann auf ein Einzelgut beziehen, muss durch die Akzeptanz der Prämissen auch angenommen werden. Durch die Hinnahme dieser Aussage ist für von Aquin aber nicht abgeschlossen. Die Konklusion wird von Thomas aufgegriffen und weitergeführt. Dazu ist im Voraus die Annahme einer Zielursache notwendig, nämlich dass das Einzelgut ein gemeinsames Ziel hat: das Gemeingut. Die Aussage „Also bezieht sich auch das Gesetz auf ein Einzelgut“[9] wird von von Aquin an das gemeinsame Ziel des Einzelgutes, zum Gemeingut fortgeführt.
Zuletzt kommt eine paradoxe Aussage, dass wenn das Gesetz die Sache der Vernunft sei, und wenn die Vernunft auf das Einzelgut hingerichtet sein sollte, dann sei das Gesetz auf dem Einzelgut gerichtet, nicht auf das Gemeingut, wie es ursprünglich definiert wurde. Von Aquin korrigiert die Aussage auf einer theologisch-basierenden Überzeugung. Der Seinsgrund des menschlichen Handelns wird als Argument eingeführt, mit der das Gesetz in Verbindung steht. Der erste Seinsgrund sei das „letzte Ziel“, welches die Glückseligkeit sei. Das Ziel ist nicht dabei der einzelne Mensch, sondern die Gemeinschaft. Von Aquin stützt sich bei seiner Antwort konkret auf Aristoteles und fixiert nochmals, das jedes Gesetz auf das Gemeingut hingeordnet ist.[10]
2.1. Marsilius von Padua: Defensor Pacis
Der Philosoph Marsilius von Padua stützt sich in seinem Werk ebenfalls wie Thomas von Aquin auf die aristotelische Philosophie. Die Intension von von Padua ist nicht die Werke von Aristoteles zu wiederholen oder zu kommentieren. Er möchte die grundlegende Philosophie von Aristoteles in seiner Gegenwart, also im 14. Jahrhundert anwenden.[11] Sein Werk „Defensor Pacis“ (Verteidiger des Friedens) entsteht unter diesen Grundgedanken. Im Defensor Pacis spiegelt sich die Idee einer politischen Verfassung, die bei der Erlassung alle Bürger mitberücksichtigt, wieder.[12]
Marsilius von Padua lebt und verfasst in einer Zeit, in dem der Kaiser gegen die Kirche um die Kontrolle der Macht kämpft. Deutlich wird es vor allem als er wegen seinem veröffentlichtem Werk Paris verlassen muss und Zuflucht am Hof Ludwigs von Bayern sucht. Dort findet er den erhofften Schutz von der Kirche, denn auch Ludwig von Bayern kämpft um die Macht der Kaiserherrschaft gegen die Kirche. Der Anlass für seine Flucht nach Bayern ist der Inhalt des Defensor Pacis.
[...]
[1] Miethke, Jürgen: Politiktheorie im Mittelalter. Von Thomas von Aquin bis Wilhelm von Ockham. Tübingen 2008, S.239.
[2] Böckenförde, Ernst: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie. Antike und Mittelalter. Tübingen 2006, S.228.
[3] Ebd. S.228.
[4] Ebd. S.230.
[5] Pesch, Thomas; Hermann, Otto: Die deutsche Thomas - Ausgabe = Summa theologica. Heidelberg 1977, S.543.
[6] Ebd. S.5.
[7] Ebd. S.4.
[8] Ebd. S.10.
[9] Pesch: Summa theologica, S.9.
[10] Ebd. S.9.
[11] Miethke: Politiktheorie, S.207.
[12] Ebd. S.219.
- Arbeit zitieren
- Necati Günes (Autor:in), 2015, Kontrolle der Macht. Gesetz und Gesetzgebung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308209
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