Luxemburg ist der siebentgrößte Finanzplatz der Welt. Als interessanter Standort für Investmentfonds nimmt Luxemburg weltweit den zweiten Platz hinter den USA ein. Das Großherzogtum Luxemburg ist damit innerhalb der EU die bedeutendste Finanzmetropole.
In diesem Buch "Kapitalanlagegesellschaften - Investmentfonds in Luxemburg" ist zunächst Basiswissen anschaulich erläutert. Dabei erfährt der Leser interessante Details über Aufbau, Struktur und Funktion von Investmentfonds. Ausgehend von dem Basiswissen vermittelt Thomas Jaretzke detaillierte Kenntnisse über Kapitalanlagegesellschaften in der Finanzmetropole Luxemburg. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen wird Spezialwissen zu Preisberechnungen und Prüfungsprozessen vermittelt. "Hat eine fehlerhafte Preisberechnung, insbesondere für die Kapitalanger, Konsequenzen?" ist eine zentrale Frage, die in diesem Zusammenhang erörtert wird.
Schauen auch Sie mit dem kritischen Auge eines Kapitalanlegers hinter die Kulissen von Kapitalanlagegesellschaften in Luxemburg.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Einleitung
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
2. Konstruktion und Funktion von Investmentfonds
2.1 Grundidee eines Fonds
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3. Die Preisberechnung
3.1 Einflussfaktoren des Preises
3.2 Kontrolle und Preisveröffentlichung
3.3 Konsequenzen einer fehlerhaften Preisveröffentlichung
3.3.1 Definition eines Berechnungsfehlers
3.3.2 Konzeption der Wesentlichkeit
3.3.3 Verfahren zur Korrektur eines Berechnungsfehlers
3.3.4 Bestimmung der finanziellen Auswirkung
3.3.5 Einschaltung des Wirtschaftsprüfers
4. Interpretation und Ausblick
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einführung
1.1 Einleitung
Die Einführung der Gemeinschaftswährung „Euro“ war ein Meilenstein auf dem Weg zu einem vereinten Europa.
Täglich erleben wir diese Entwicklung auch in der Politik. Nationale politische Entscheidungen werden sukzessive von der Europäischen Union suggeriert. Große aber auch mittelständische Unternehmen suchen sich Geschäftspartner innerhalb und außerhalb ihrer nationalen Grenzen. Handelsbeschränkungen werden reduziert und gleichzeitig Rahmenbedingungen geschaffen, die das „Miteinander“ fördern. Alle diese Bestrebungen basieren – wie auch Kapitalanlagegesellschaften – u. a. auf der Philosophie „Gemeinsam sind wir stark!“.
Am siebentgrößten Finanzplatz der Welt sind 30 der 50 Großbanken vertreten – als Standort für Investmentfonds nimmt Luxemburg weltweit den zweiten Platz nach den USA ein.[1] Das Großherzogtum Luxemburg ist damit innerhalb der EU die bedeutendste Finanzmetropole.
Die Thematik „Kapitalanlagegesellschaften - Investmentfonds in Luxemburg -“ ist Hauptbestandteil dieser Ausarbeitung. Grundüberlegungen sind auf Kapitalanlage-gesellschaften anderer Staaten anzuwenden. Allerdings werden detaillierte Sachverhalte unter Anwendung luxemburgischer Rahmenbedingungen betrachtet.
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, ausgehend von kurzen, allgemeinen Überlegungen, Detailwissen zu o. g. Themen zu vermitteln.
Im ersten Teil werden die Grundideen von Investmentfonds und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kapitalanlagegesellschaften in Luxemburg erläutert.
Im Folgenden werden die Organisation und Struktur eines Investmentfonds anschaulich dargestellt.
Im Hauptteil problematisiert die Preisberechnungen und Prüfungsprozesse von Investmentfonds. Hierbei wird erläutert, inwieweit die Interessen der Anleger geschützt werden. „Hat eine fehlerhafte Preisberechnung, insbesondere für die Anleger, Konsequenzen?“ ist eine zentrale Problematik, die in diesen Zusammenhang detailliert erörtert wird.
Die Ausarbeitung gibt keinen umfassenden Einblick in die Welt von Investmentfonds, vielmehr basiert sie auf fundamentalem Wissen hierüber.
2. Konstruktion und Funktion von Investmentfonds
2.1 Grundidee eines Fonds
Ausgehend von der Philosophie „Gemeinsam sind wir stark!“ lässt sich das Konstrukt Investmentfonds anhand folgender Grafik anschaulich erklären.
Eine Kapitalanlagegesellschaft sammelt das Kapital vieler Anleger, um es gemeinsam zu verwalten und sinnvoll zu investieren. Ziel ist es, den Kleinanlegern die gleichen Vorteile zu verschaffen wie institutionellen Investoren, d. h. durch Diversifikation das unsystematische Risiko zu minimieren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Die Struktur eines Investmentfonds
Die Kapitalanlagegesellschaft muss das Kapital der Anleger getrennt vom eigenen Vermögen ausweisen. Aus diesem Grunde wird es als Sondervermögen bezeichnet.
Das Sondervermögen setzt sich aus Anteilscheinen zusammen, die zu einem bestimmten Preis ausgegeben werden. Ein Eigentumsrecht an diesem Vermögen kann grundsätzlich jeder private und institutionelle Investor erwerben.
Das hier vereinfacht dargestellte Sondervermögen repräsentiert einen Investmentfonds. Jede Kapitalanlagegesellschaft legt eine Vielzahl von Fonds auf, um das gesamte Spektrum möglicher Risikoneigungen der Anleger abzudecken. Das bedeutet, dass jeder einzelne Fonds eine eindeutig definierte Anlagepolitik verfolgt.
Entsprechend der sich auferlegten Investmentstruktur, die die Chance-Risiko Relation reflektiert, wird das Sondervermögen in die dafür verfügbaren Finanzinstrumente investiert. Risikoaverse Anleger kaufen tendenziell Investmentfonds, die Anleihen, Immobilien oder diverse Kontoanlagen im Portfolio haben. Hierbei werden durch Euro-Investitionen Währungsrisiken ausgeschlossen. Je nach individueller Risikobereitschaft kann der Anteilscheinkäufer die gesamte Palette, bis hin zu Termingeschäften und Leerverkäufen, angeboten bekommen.
Träger der Verantwortung für sämtliche Investmententscheidungen ist das Fondsmanagement. Das Management ist i. d. R. der Kapitalanlagegesellschaft unterstellt.
Abwicklungstechnisch ist die Verwaltung und Verwahrung strikt abzugrenzen. Die Kapitalanlagegesellschaft ist für die Verwaltung zuständig.[2] Tätigkeiten der Verwahrung werden durch die Depotbank realisiert.[3]
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Auf dem langen Weg zu einem vereinten Europa müssen sukzessive auch die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) auf Gemeinschaftsebene und Verwirklichung eines einheitlichen Schutzes der Anteilsinhaber wurde die Richtlinie 85/611/EWG[4] vom 20. Dezember 1985 des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften verabschiedet.[5] Durch weitere Rechtsakte seitens des Rates sowie des Europäischen Parlaments trat das „Gesetz vom 20. Dezember 2002 über die Organismen für gemeinsame Anlagen“ für Luxemburg in Kraft. Diesem Gesetz unterliegen alle Kapitalgesellschaften die in Luxemburg ansässig sind.
[...]
[1] www.oppenheim.lu/standort/default.htm
[2] Vgl.: § 2 Abs. 6 Investmentmodernisierungsgesetz
[3] Vgl.: § 2 Abs. 7 Investmentmodernisierungsgesetz
[4] Vgl.: Richtlinie 85/611/EWG
[5] Vgl.: www.europart.eu.int
- Citation du texte
- Dipl.-Kfm. Thomas Jaretzke (Auteur), 2004, Kapitalanlagegesellschaften: Investmentfonds in Luxemburg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30765
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