„Policey“ wird von dem griechischen Wort „politeia“ abgeleitet und bedeutet übersetzt soviel wie Staatsphilosophie oder Verfassung (Tilgner 1998, S. 14). Besonders zu Beginn der Geschichte des Wortes gab es viele verschiedene Schreibweisen wie Pollicey, Policei, Polluzey oder Pollizei (Tilgner 1998, S. 14).
Eine der historischen Schreibweisen wird in der Geschichtswissenschaft beibehalten, um den Unterschied zur gegenwärtigen Dienststelle Polizei zu verdeutlichen.
Unter dem Begriff „Policey“ beziehungsweise „gute Policey“ wird der Zustand guter Ordnung innerhalb einer Gesellschaft und die Gesetzgebung zur Erzeugung dieser guten Ordnung verstanden. Johann Georg Estor, ein Professor aus Marburg, schrieb im Jahre 1757, dass sich Policey mit allem befasse, „was zur Notwendigkeit und Bequemlichkeit des Lebens, zum Wohlstande, zur Zierde, Reinlichkeit, guten Ordnung und Erhaltung des Staates, Ortes etc. ab zweckt“ (Kroeschell 1989, S. 85). Der Policeybegriff spiegelte eine Vorstellung von „geregeltem Zusammenleben“ (Tilgner 1998, S. 17) wider, der insbesondere das Alltagsleben der Menschen durch öffentliche Anordnungen prägte.
Inhalt
I. Begriffsklärung „Policey“
II. Die Geschichte der Müllbeseitigung am Beispiel der Stadt Berlin
III. Einführung in die Rostocker Policeyordnung vom 23. Mai 1677
a. Zum Aufbau der Druckschrift
b. Zum Inhalt der einzelnen Verordnungspunkte
IV. Literaturverzeichnis
I. Begriffsklärung „Policey“
„Policey“ wird von dem griechischen Wort „politeia“ abgeleitet und bedeutet übersetzt soviel wie Staatsphilosophie oder Verfassung (Tilgner 1998, S. 14). Besonders zu Beginn der Geschichte des Wortes gab es viele verschiedene Schreibweisen wie Pollicey, Policei, Polluzey oder Pollizei (Tilgner 1998, S. 14).
Eine der historischen Schreibweisen wird in der Geschichtswissenschaft beibehalten, um den Unterschied zur gegenwärtigen Dienststelle Polizei zu verdeutlichen.
Unter dem Begriff „Policey“ beziehungsweise „gute Policey“ wird der Zustand guter Ordnung innerhalb einer Gesellschaft und die Gesetzgebung zur Erzeugung dieser guten Ordnung verstanden. Johann Georg Estor, ein Professor aus Marburg, schrieb im Jahre 1757, dass sich Policey mit allem befasse, „was zur Notwendigkeit und Bequemlichkeit des Lebens, zum Wohlstande, zur Zierde, Reinlichkeit, guten Ordnung und Erhaltung des Staates, Ortes etc. ab zweckt“ (Kroeschell 1989, S. 85). Der Policeybegriff spiegelte eine Vorstellung von „geregeltem Zusammenleben“ (Tilgner 1998, S. 17) wider, der insbesondere das Alltagsleben der Menschen durch öffentliche Anordnungen prägte.
Die „Policeyordnungen“ waren demzufolge die Verfügungen, die zur Herstellung oder Erhaltung dieser guter Ordnung dienen sollten. Sie waren formale Eingriffsmöglichkeiten der Obrigkeit in die Lebenswelt der Untertanen.
Estors Begriffsbestimmung macht deutlich, dass die policeylichen Normen im Grunde alle Zweige des gesellschaftlichen Lebens, in denen man Bedarf zur Regelung empfand, erfassten.
In der Geschichtswissenschaft wird eine dreiteilige Gliederung von Policey vorgenommen (Tilgner 1998, S. 17):
1. Policey ist ein Zustand der guten Ordnung für ein Gemeinwesen,
2. ein Gesetz für das betreffende Gemeinwesen (die Policeyordnungen) und
3. Mittel und Wege zur Herstellung und Durchsetzung eben dieses ‚guten’ Zustandes durch eine Ordnungsgewalt.
Die Policeyordnungen traten historisch betrachtet seit dem späten Mittelalter auf, doch der konkrete Begriff „Policey“ tauchte erst seit dem 15. Jahrhundert in diesen Verfügungen auf (Landwehr 2000, S. 64).
Das Policeywesen durchlief mehrere unterschiedliche Entwicklungsphasen. In seinen Anfängen, sowie im 16. und frühen 17. Jahrhundert, war es zum größten Teil defensiv und die Anordnungen reagierten auf die bestehenden Missstände in der Gesellschaft. Das Ziel war, „diese abzuschaffen und die gute alte Ordnung wiederherzustellen“ (Gittel 1996, S. 243). Die Motive für die Bestimmungen waren „weitgehend [von] religiös-sittlicher Art“ (Gittel 1996, S. 243).
Allmählich veränderten sie sich jedoch. Die Obrigkeit weitete ihre eigenständige Regulierungstätigkeit aus und befasste sich nun außerdem mit „planerische[n], kreative[n] Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung“ (Gittel 1996, S. 243). Außerdem wurden jetzt nahezu alle Bereiche des menschlichen Lebens miteinbezogen und nicht mehr bloß Religion und Sittlichkeit.
Im 18. Jahrhundert verfolgte die Policeygesetzgebung dann die Ziele, die Ständegesellschaft zu stabilisieren, die einzelnen sozialen Stände voneinander abzugrenzen und die Untertanen zu disziplinieren (Gittel 1996, S. 243f.). Mit Disziplinierung ist gemeint, dass die Gewohnheiten, Auffassungen und Verhaltensweisen der Menschen „in politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, aber auch sittlicher und religiöser Hinsicht“ (Landwehr 2000, S. 59f.) verändert werden sollten, um eine „Vereinheitlichung der Lebensformen“ (Gittel 1996, S. 244) zu erreichen.
Die Verfügungen traten in allen hierarschischen Ebenen auf. War etwas im Reich aus kaiserlicher Sicht nicht in Ordnung, wurde darauf mit Reichspoliceyordnungen reagiert. Der Kaiser erließ diese in Zusammenarbeit mit den Reichsständen und sie sind somit „auch Ausdruck eines gemeinsam geäußerten Willens, die Missstände zu beheben“ (Tilgner 1998, S. 19).
Neben diesen Bestimmungen des Kaisers gab es außerdem die territorialen Ordnungen der einzelnen Fürstentümer. Die Fürsten versuchten für die Untertanen in ihren Territorien „ein besseres Leben zu schaffen“ (Tilgner 1998, S. 21). Dazu konnten beispielsweise die Abwehr eines feindlichen Heeres oder der Erlass einer neuen Münzordnung gehören.
Bestimmungen, die zum Beispiel die Sauberhaltung eines Ortes oder Kleidungsfragen behandelten, werden zu den kommunalen Ordnungen gezählt. Sie wurden nur für die Einwohner eines bestimmten Ortes erlassen. Hierzu gehört auch die Rostocker Verordnung aus dem Jahre 1677 „E. E. Rahts der Stadt Rostock / Renovirte Ordnung. Wie der Harn und Mist aus der Stadt zu schaffen / und fortan die Gassen rein zuhalten seyn“, auf die ich im dritten Teil meiner Arbeit im Detail eingehen werde.
[...]
- Arbeit zitieren
- Rebecca Mahnkopf (Autor:in), 2004, Die Policeyordnungen der frühen Neuzeit am Beispiel einer Rostocker Verfügung von 1677, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30741
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.