Um die Ziele des Staates mit dem Erlass des neuen SGB II zu verstehen, schauen wir uns zunächst die (sozial)politischen Gegebenheiten an, unter denen das Gesetz entstanden ist. Das SGB II ist eines der Produkte, die aufgrund der Empfehlungen der sogenannten „Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ oder auch Hartz Kommission unter der Leitung des ehemaligen VW – Managers Peter Hartz, von der damaligen Bundesregierung seit 2003 aufgelegt wurden.
Diese Kommission, die aus führenden Köpfen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Bundesanstalt für Arbeit aber auch Unternehmensberatern und Wissenschaftlern aus den Bereichen der Sozial- und Verwaltungswissenschaften zusammengesetzt war, entstand aus dem politischen Willen und wohl auch der Notwendigkeit heraus, die Struktur der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik grundlegend zu reformieren.
Wie Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung 1998 formulierte ging es vor allem um die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit: “Wir wollen uns jederzeit – nicht erst in vier Jahren – daran messen lassen, in welchem Maße wir zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen.“ Die Bildung dieser Expertenkommission auf Initiative Gerhard Schröders, war allerdings nicht, wie man glauben möchte, von langer Hand geplant, sondern eine recht kurzfristige Reaktion auf den sog. „Vermittlungs-skandal“. Der Bundesrechnungshof hatte 2002 aufgedeckt, dass in den Arbeitsämtern regelmäßig die Arbeitslosenzahlen „schöngerechnet“ wurden.
Konsequenterweise wurden sogar Rücktritte des damaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Herrn Jagoda und dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester gefordert, die ja letztlich für die „Unregelmäßigkeiten“ in den Statistiken der BA verantwortlich zeichneten. Durch den „Vermittlungsskandal“ und die damit wieder in den Fokus geratene hohe Arbeitslosigkeit, wurde für die Bundesregierung ein „Policy Window“ geschaffen – ein offenes Tor sozusagen - für zuvor nicht durchsetzbare Reformen und grundlegende Veränderungen.
Inhalt
1. Einleitung
2. Die Hartz – Kommission
3. Der deutsche Sozialstaat der Jahrtausendwende in der Kritik
4. Geburt des aktivierenden Sozialstaates
5. Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (Hartz IV)
6. Die Intentionen des §1 SGB II, Absatz 1 und 2
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Um in die Ergründung der politischen oder sozialpolitischen Intentionen des Gesetzgebers im § 1 SGB II abzutauchen, ist es sinnvoll, wenn ich zunächst das Wort Intentionen unter die Lupe nehme. Die Definition nach dem „Duden Fremdwörterbuch“ lautet: “ Intention, die; - , - en,[lat.] 1. Absicht; Vorhaben; Anspannung geistiger Kräfte auf ein bestimmtes Ziel“ 2.(Med.) Wundheilung. Intentional [lat. – nlat.]: mit einer Intention (1) verknüpft, zielgerichtet, zweckbestimmt.“ Es geht also um zielgerichtete, zweckbestimmte Absichten, Vor-haben, des Gesetzgebers, also unseres Staates, die er mit dem Erlass des §1 des SGB II verfolgt. Um diese Vorhaben und Absichten zu verhandeln und in Gesetzestexte zu formulieren, war eine große Anspannung und Konzentration geistiger Kräfte erforderlich.
2. Die Hartz – Kommission
Um die Ziele des Staates mit dem Erlass des neuen SGB II zu verstehen, schauen wir uns zunächst die (sozial)politischen Gegebenheiten an, unter denen das Gesetz entstanden ist. Das SGB II ist eines der Produkte, die aufgrund der Empfehlungen der sogenannten „Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ oder auch Hartz Kommission unter der Leitung des ehemaligen VW – Managers Peter Hartz, von der damaligen Bundesregierung seit 2003 aufgelegt wurden. Diese Kommission, die aus führenden Köpfen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Bundesanstalt für Arbeit aber auch Unternehmensberatern und Wissenschaftlern aus den Bereichen der Sozial- und Verwaltungswissenschaften zusammengesetzt war, entstand aus dem politischen Willen und wohl auch der Notwendigkeit heraus, die Struktur der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik grundlegend zu reformieren. Wie Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung 1998 formulierte ging es vor allem um die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit: “Wir wollen uns jederzeit – nicht erst in vier Jahren – daran messen lassen, in welchem Maße wir zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen.“ Die Bildung dieser Expertenkommission auf Initiative Gerhard Schröders, war allerdings nicht, wie man glauben möchte, von langer Hand geplant, sondern eine recht kurzfristige Reaktion auf den sog. „Vermittlungs-skandal“. Der Bundesrechnungshof hatte 2002 aufgedeckt, dass in den Arbeitsämtern regelmäßig die Arbeitslosenzahlen „schöngerechnet“ wurden. Konsequenterweise wurden sogar Rücktritte des damaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Herrn Jagoda und dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester gefordert, die ja letztlich für die „Unregelmäßigkeiten“ in den Statistiken der BA verantwortlich zeichneten.[1] Durch den „Vermittlungsskandal“ und die damit wieder in den Fokus geratene hohe Arbeitslosigkeit, wurde für die Bundesregierung ein „Policy Window“ geschaffen – ein offenes Tor sozusagen - für zuvor nicht durchsetzbare Reformen und grundlegende Veränderungen.[2]
3. Der deutsche Sozialstaat der Jahrtausendwende in der Kritik
Neben diesen, oben beschriebenen medienwirksamen Vorgängen stand der deutsche Sozialstaat am Anfang des neuen Jahrhunderts insgesamt im Fokus der Kritik, nicht nur aufgrund der hohen Arbeitslosenzahlen. Wesentliche Argumente für notwendige Reformen waren z.B. die vermeintlich zu hohen Kosten der sozialen Sicherungssysteme, die sich der deutsche Staat nun nicht mehr leisten könne. „Von wichtiger Bedeutung war die Absicht, öffentliche Mittel einzusparen.“[3] Außerdem seien die Versicherungs- und Fürsorgeleistungen im Falle von Arbeitslosigkeit zu hoch und hätten einen überhöhten „Anspruchslohn“ und damit weniger Anreiz zur Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung zur Folge. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe bedeutete im Ergebnis eine deutliche Niveauabsenkung für die bisherigen Arbeitslosenhilfe-empfänger. „der Gesetzgeber erhoffte sich davon eine erhebliche Einsparung öffentlicher Mittel.“[4] Weiter seien die Lohnnebenkosten zu hoch und gefährdeten die Wettbewerbs-fähigkeit deutscher Unternehmen. Ebenfalls wurde kritisiert, dass die gegenwärtige Generation über seine Verhältnisse und damit auf Kosten nachfolgender Generationen lebte und es werde nicht hinreichend in die nachwachsenden Generationen investiert. Eine weitere Kritik wirft dem damaligen Sozialstaat vor, sie schränke Freiheit und wirtschaftliche Verantwortung der Bürger ein.[5] Vorgenannte Argumente wurden in einer von der Otto Brenner-Stiftung Berlin in Auftrag gegebenen Expertise genannt aber ebenso kritisiert. Leider würde die weitere Ausführung der Argumente und Gegenargumente hier zu weit führen. Aber zumindest wird, für mich persönlich, nach dieser Lektüre, die Veranlassung der damaligen rot-grünen Regierung, hier die Gelegenheit für massive Reformen und Umbaumaßnahmen in unserem bisherigen „Wohlfahrtsstaat“ zu ergreifen, immer deutlicher. Es ging, so scheint mir, vor allem wegen der prekären Haushaltslage um die Senkung der Ausgaben für Sozial-leistungen sowie um bessere Kontroll- und auch Sanktionsmöglichkeiten zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch sowie auch um die Erfassung und Mobilisierung von erwerbsfähigen Personen für den Arbeitsmarkt.
4. Geburt des aktivierenden Sozialstaates
Nun kam also die in der Einleitung beschriebene große Anspannung der versammelten geistigen Kräfte der Hartz Kommission ins Spiel, die den Umbau des Sozialstaates 2002 unverzüglich in Angriff nahm. Den Umbau vom „Wohlfahrtsstaat“ zum „aktivierenden Sozialstaat“. Bisher waren existenzsichernde Leistungen des Staates aus der sozialstaatlichen Verpflichtung abgeleitet, Hilfebedürftigkeit zu überwinden (Welfare Ansatz). Das neue Konzept (Workfare Ansatz) beruhte auf der Einforderung von Gegenleistungen der Hilfebedürftigen (z.B. Aufnahme zumutbarer Arbeit).[6] In dieser Hausarbeit ist nur ein Produkt dieses Umbaus zu beleuchten: §1, Abs. 1 und 2 des SGB II.
[...]
[1] (Vgl. Siefken, 2009: S.374 f)
[2] (Vgl. Siefken, 2009: S.375 f).
[3] Münder in SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Lehr- und Praxiskommentar
[4] Münder ebd.
[5] (Vgl. Lessenich/Möhring-Hesse 2004, S.10 ff)
[6] (vgl. Münder 2009, S.28)
- Citation du texte
- Folkert Kruse (Auteur), 2013, Hartz IV. Die (sozial-)politischen Intentionen des Gesetzgebers im § 1, Abs. 1 und 2 des SGB II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306916
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