„Was ist mit unseren Kindern los?“, solche oder ähnliche Fragen hört man sehr oft in letzter Zeit, von Eltern, Lehrkräften, Erziehern, Politiker und Polizisten. Sind unsere Kinder anders geworden? Ja! Man spricht auch von der „veränderten Kindheit“! Um es genau zu sagen, haben sich die Verhältnisse geändert unter denen die Kinder aufwachsen, was sie anders werden lässt. Und genau darum soll es in dieser Abhandlung gehen, die als Vorbereitung für die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen stehen soll.
2. Die Grundschule und ihre Aufgabe
Die Grundschule hat die Aufgabe alle Kinder des Volkes (heute: aller Völker) sozial zu integrieren, eine eigenwertige grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln, die auf das Alter und das Umfeld des Kindes abgestimmt sein muss. 1919 wurde die vier-jährige Grundschulpflicht eingeführt, was auch in der Weimarer Verfassung zu finden ist. Im Allgemeinen besteht die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30.6. eines Kalenderjahres das 6.Lebensjahr vollendet haben. Dann müssen sie eingschult werden. Die Umwelt des Kindes ist in Zonen eingeteilt, worauf die Grundschule Rücksicht nehmen muss. So gibt es:
- das ökologisches Zentrum, was die Familie und das zu Hause darstellt
- den ökologischen Nahraum, womit die Nachbarschaft gemeint ist
- die ökologischen Ausschnitte, was Orte sind an denen der Umgang geregelt ist, wie zum Beispiel die Schule, der Sportverein etc.
- die ökologische Peripherie, womit gelegentliche Kontakte, Urlaub, Freizeit etc. gemeint sind
Somit ist die Grundschule der einzige Ort, an dem sich Kinder aus verschiedenen sozialen Herkunftsfamilien, aus verschiedenen sozialen Milieus, Kinder mit sehr unterschiedlichen Begabungen sowie Interessen und unterschiedlichen Geschlechts über einen längeren Zeitraum täglich begegnen.
Des Weiteren müssen noch einige Aspekte genannt werden, die die Schule erfüllen muss.
Zum einen der Aktivitätsaspekt, das heißt, es muss zu Selbständigkeit und Selbstverantwortung beim Lernen geführt werden.
Der Differenzierungsaspekt, es muss also individuelles Lernen auf unterschiedlichem Niveau, mit unterschiedlichen Zielen und Mitteln ermöglicht werden.
Und schließlich der Freiheitsaspekt, es muss also die Freiheit in Entscheidungen beim Lernen gegeben sein. Die beiden ersten Aspekte müssen im Anfangsunterricht verknüpft werden, der letztere Aspekt ist nicht so wichtig für den Anfangsunterricht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Grundschule und ihre Aufgabe
3. Kindheit und Kindsein
3.1 Philippe Ariès
3.2 Lloyd de Mause
4. Veränderte Kindheit
4.1 Veränderungen in familiärer Lebenswelt
4.2 Spiel- und Freizeitverhalten
4.3 Kinder und Medien
4.4 Erziehungsnormen
4.5 Multikulturelle Gesellschaft
4.6 veränderte räumliche und zeitliche Bedingungen
4.7 Vergesellschaftung der Kindheit
4.8 Aufhebung der Kindheit
5. Einschulung und Anfangsunterricht
5.1 Integrative Grundschule
5.2 vorschulische Einrichtungen
5.3 Die Zeit vor Schuleintritt
5.4 Bedeutung für die Gestaltung des Schulanfangs
5.5 veränderte (integrierte) Schuleingangsphase
5.6 Schulreife und Schulfähigkeit
5.7 Aufgaben des Anfangsunterrichts
6. Förderklassen
6.1 Förderung durch Team-Teaching
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Was ist mit unseren Kindern los?“, solche oder ähnliche Fragen hört man sehr oft in letzter Zeit, von Eltern, Lehrkräften, Erziehern, Politiker und Polizisten.
Sind unsere Kinder anders geworden? Ja!
Man spricht auch von der „veränderten Kindheit“! Um es genau zu sagen, haben sich die Verhältnisse geändert unter denen die Kinder aufwachsen, was sie anders werden lässt.
Und genau darum soll es in dieser Abhandlung gehen, die als Vorbereitung für die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen stehen soll.
2. Die Grundschule und ihre Aufgabe
Die Grundschule hat die Aufgabe alle Kinder des Volkes (heute: aller Völker) sozial zu integrieren, eine eigenwertige grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln, die auf das Alter und das Umfeld des Kindes abgestimmt sein muss.
1919 wurde die vier-jährige Grundschulpflicht eingeführt, was auch in der Weimarer Verfassung zu finden ist.
Im Allgemeinen besteht die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30.6. eines Kalenderjahres das 6.Lebensjahr vollendet haben. Dann müssen sie eingschult werden.
Die Umwelt des Kindes ist in Zonen eingeteilt, worauf die Grundschule Rücksicht nehmen muss. So gibt es:
- das ökologisches Zentrum, was die Familie und das zu Hause darstellt
- den ökologischen Nahraum, womit die Nachbarschaft gemeint ist
- die ökologischen Ausschnitte, was Orte sind an denen der Umgang geregelt ist, wie zum Beispiel die Schule, der Sportverein etc.
- die ökologische Peripherie, womit gelegentliche Kontakte, Urlaub, Freizeit etc. gemeint sind
Somit ist die Grundschule der einzige Ort, an dem sich Kinder aus verschiedenen sozialen Herkunftsfamilien, aus verschiedenen sozialen Milieus, Kinder mit sehr unterschiedlichen Begabungen sowie Interessen und unterschiedlichen Geschlechts über einen längeren Zeitraum täglich begegnen.
Des Weiteren müssen noch einige Aspekte genannt werden, die die Schule erfüllen muss.
Zum einen der Aktivitätsaspekt, das heißt, es muss zu Selbständigkeit und Selbstverantwortung beim Lernen geführt werden.
Der Differenzierungsaspekt, es muss also individuelles Lernen auf unterschiedlichem Niveau, mit unterschiedlichen Zielen und Mitteln ermöglicht werden.
Und schließlich der Freiheitsaspekt, es muss also die Freiheit in Entscheidungen beim Lernen gegeben sein.
Die beiden ersten Aspekte müssen im Anfangsunterricht verknüpft werden, der letztere Aspekt ist nicht so wichtig für den Anfangsunterricht.
3. Kindheit und Kindsein
Die Kindheit ist die Altersspanne zwischen Embryo und Eintritt der Geschlechtsreife (rechtlich: bis 14.Lebensjahr). Es ist der entscheidendste Abschnitt der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung.
Laut dem französischen Historiker Philippe Ariès wird die Kindheit als „Entdeckung der Neuzeit bezeichnet“ und für den Psychoanalytiker Lloyd de Mause als „evolutionäres Entwicklungsprodukt“. Später werde ich noch genauer auf die beiden eingehen, da sie als Koryphäen in dem Gebiet „veränderte Kindheit“ gelten.
Kindsein ist die gegenwärtige, lebensweltlich verortete Daseinsform von Heranwachsenden zwischen Geburt und Pubertätseintritt, die durch Freude an der Bewegung gekennzeichnet ist.
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