Im Zuge der heutzutage rapide zunehmenden Globalisierung stellt sich die Frage nach einem einheitlichen Rechtssystem.
Die Entstehung von Recht auf internationaler Ebene aus dem Nichts ist jedoch kaum vorstellbar. Vielmehr stellt sich die Frage, ob ein Weltrecht anhand von Rechtsexport geschehen kann.
Nahe liegend ist der Rechtsexport industrieller Nationen in Transformations- und Entwicklungsländer in Form von Gesetzesvorlagen. Dadurch wird Rechtsanpassung in Länder gewährleistet, die nach westlicher Ansicht noch nicht sehr weit entwickelt sind. Die Frage, ob ein Rechtsexport in dieser Form möglich ist, ist jedoch komplexer als erwartet.
Zunächst sollte man sich der Bedeutung des Rechts zuwenden. Grundlegend sollte klar sein, dass „Recht“ ein dehnbarer Begriff ist und je nachdem, unter welchen Gesichtpunkt man ihn definiert, kommt man zu nicht wenig gewichtigen Unterschieden in der Auffassung, was Recht eigentlich ist.
Folglich stellt sich dann die Frage nach der Bedeutung des Rechtsexportes. Ebenso wie der Begriff Recht, ist auch nicht eindeutig, was unter Rechtsexport zu verstehen ist. Anhand mehrerer Beispiele soll nachfolgend deutlich gemacht werden, dass die Überlieferung bestehender Rechte in ein fremdes Land unterschiedlich geschehen kann und je nach Art und Weise der Betrachtung sich daraus entstehende Folgen und Probleme entwickeln, die es dann zu lösen gilt. Der rechtssoziologische Aspekt liegt ferner darin, die sozialen und kulturellen Einwirkungen beim Rechtsexport zu analysieren.
Gliedeung
I. Einleitung:
1. Was ist Recht?
a.) Recht als Teil der Rechtskultur anhand der historischen und sozialen Entwicklung eines Volkes
b.) Recht als Teil der Rechtskultur anhand Ethnologie, Kultur und Mentalität eines Volkes
c) Ergebnis/ Zusammenfassend:
2. Was bedeutet Export von Recht?
a.) Rechtsanpassung am Beispiel der Kolonialisierung
b.) Rechtsanpassung im Zuge der Globalisierung
(1) Rechtsexport und Rechtsanpassung im Zuge einer sozialen Entwicklung anhand des Beispiels der Menschenrechtskonvention und der Grundrechte- Charta der EU
(2) Rechtexport und Rechtsanpassung im Zuge eines Wirtschaftlichen Wandels anhand der Anpassung europäischen Rechts in Form von EU- Richtlinien
c.) Ergebnis/ Zusammenfassend:
II. Welche Folgen und Probleme entstehen durch den Rechtsexport?
III. Wertung der Problematik und zur Frage des Rechtsexports in Transformations- und Entwicklungsländer
IV. Aussicht
Zur Frage, ob Export von Recht in Form von nur geringfügig modifizierten Gesetzesbüchern von Industriestaaten in Transformations- oder Entwicklungsländern möglich ist.
„Cultures are spiritual creations of their relevant communities, and products of their unique historical experience as distilled and interpreted over centuries by their unique imagination.”[1]
I. Einleitung:
Im Zuge der heutzutage rapide zunehmenden Globalisierung stellt sich die Frage nach einem einheitlichen Rechtssystem.
Die Entstehung von Recht auf internationaler Ebene aus dem Nichts ist jedoch kaum vorstellbar. Vielmehr stellt sich die Frage, ob ein Weltrecht anhand von Rechtsexport geschehen kann.
Nahe liegend ist der Rechtsexport industrieller Nationen in Transformations- und Entwicklungsländer in Form von Gesetzesvorlagen. Dadurch wird Rechtsanpassung in Länder gewährleistet, die nach westlicher Ansicht noch nicht sehr weit entwickelt sind. Die Frage, ob ein Rechtsexport in dieser Form möglich ist, ist jedoch komplexer als erwartet.
Zunächst sollte man sich der Bedeutung des Rechts zuwenden. Grundlegend sollte klar sein, dass „Recht“ ein dehnbarer Begriff ist und je nachdem, unter welchen Gesichtpunkt man ihn definiert, kommt man zu nicht wenig gewichtigen Unterschieden in der Auffassung, was Recht eigentlich ist.
Folglich stellt sich dann die Frage nach der Bedeutung des Rechtsexportes. Ebenso wie der Begriff Recht, ist auch nicht eindeutig, was unter Rechtsexport zu verstehen ist. Anhand mehrerer Beispiele soll nachfolgend deutlich gemacht werden, dass die Überlieferung bestehender Rechte in ein fremdes Land unterschiedlich geschehen kann und je nach Art und Weise der Betrachtung sich daraus entstehende Folgen und Probleme entwickeln, die es dann zu lösen gilt. Der rechtssoziologische Aspekt liegt ferner darin, die sozialen und kulturellen Einwirkungen beim Rechtsexport zu analysieren.
1. Was ist Recht?
Nach einhelliger Meinung ist Recht die Niederschrift in Gesetzen, also das Recht im formellen Sinne. Darüber hinaus ergeht jedoch die Auffassung, die den Rechtsbegriff im weitesten Sinne deutet. Demnach ergibt sich der Begriff des Rechts aus vielen Kriterien, die ein Land oder eine Nation ausmachen.
Recht steht im Zusammenspiel der Elemente Institution, Rechtsverhalten und Rechtsbewusstsein. Daraus ergibt sich der Begriff der Rechtskultur[2]. Demnach ist das „Recht“ lediglich ein Teil eines komplexen und schwer zu erfassenden Begriffs und lässt sich nur schwer, wenn überhaupt, definieren. Die wesentlichen Kriterien Recht zu untersuchen und zu deuten sind zum einen die Geschichte eines Volkes, die Kultur eines Volkes und die Mentalität eines Volkes. Demnach also die nationale Identität[3].
a.) Recht als Teil der Rechtskultur anhand der historischen und sozialen Entwicklung eines Volkes
Die historische und soziale Entwicklung ist entscheidend für die Bedeutung und Wandelung der Rechtskultur eines Landes. Man betrachte sich dies nur einmal anhand der Entwicklung deutscher Gesetze;
Beispielsweise der § 138 des BGB. Die Auslegung der Sittenwidrigkeit ist historisch und sozial geprägt. Galt unter Sittenwidrigkeit früher einmal die der Prostitution so unterliegt es heutzutage dieser nicht zwingend[4]. Nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes steht sogar dem gültigen Rechtsgeschäft diese nicht entgegen[5]. Erlaubt ist Prostitution sogar in Städten von mehr als 50.000 Einwohnern.
Anderes Beispiel ist das (wenn auch modifizierte) Homosexuellenverbot des alten Rechts[6]. Was früher unter Strafe gestellt wurde, wird heutzutage (nach geistiger Betrachtungsweise immer noch zu wenig) akzeptiert. Sogar erkennt man homosexuelle Partnerschaften als ehe- gleich an.
Anhand dieser Beispiele ist zu entnehmen, dass sich das Rechtsbewusstsein einer Nation durch die Entwicklung auf sozial- geistlicher Basis formt. Es entsteht folglich eine Rechtsentwicklung.
[...]
[1] Bhikou Parekh, 1994 zitiert bei Gunter Teubner, S. 236.
[2] Vgl. Martiny, S.421.
[3] Ein Definitionsversuch von v. Münch, S. 4146.
[4] Palandt, §138 Rn. 52 ff. mit weiteren Verweisen.
[5] §1 S.1 ProstG: „[…] so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung“.
[6] §175 StGB Fassung von 1980.
- Quote paper
- Carsten Thielbar (Author), 2003, Rechtsex- & Import in Transformations und Entwicklungsländer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30651
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