Der Mindestlohn ist seit Jahrzenten ein weitumstrittenes Thema der Politik. Es gibt viele Befürworter aber auch Gegner des Mindestlohns.
In Europa hat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bereits zugenommen. Bereits 21 von 28 Mitgliedstaaten nutzen den Mindestlohn.
In dieser Ausarbeitung wird der Mindestlohn genauer definiert, seine Historie in Deutschland näher beleuchtet und es werden die Vor- und Nachteile aufgezeigt. Ein Fazit rundet diese Arbeit ab.
Inhalt
1. Einführung
2. Was versteht man unter Mindestlohn?
3. Historie des Mindestlohns in Deutschland
4. Vor- und Nachteile von Mindestlöhnen
4.1. Vorteile
4.2. Nachteile
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einführung
Der Mindestlohn ist seit Jahrzenten ein weitumstrittenes Thema der Politik. Es gibt viele Befürworter aber auch Gegner des Mindestlohns.
In Europa hat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bereits zugenommen. Bereits 21 von 28 Mitgliedstaaten nutzen den Mindestlohn.[1]
In dieser Ausarbeitung wird der Mindestlohn genauer definiert, seine Historie in Deutschland näher beleuchtet und die Vor- und Nachteile aufgezeigt. Ein Fazit rundet diese Arbeit ab.
2. Was versteht man unter Mindestlohn?
Unter Mindestlohn versteht man ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer als Minimum zusteht. Die Bedingungen für Mindestlöhne und deren Anwendungsgebiete werden durch den Staat per Gesetz klar definiert. Die Höhe wird regelmäßig, abhängig von der Preis- und Lohnentwicklung, angepasst.
Ziel des Mindestlohns ist der Erhalt eines angemessenen Einkommensniveaus und die Verhinderung eines Unterbietungswettbewerbs (Lohndumping).
Mindestlöhne gibt es bereits in vielen europäischen Staaten und Nordamerika. Deutschland wird ab 2015 ebenfalls dem Beispiel der europäischen Länder zu einem einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn folgen.[2] Branchenspezifische Mindestlöhne existieren in Deutschland bereits seit einigen Jahrzehnten.
3. Historie des Mindestlohns in Deutschland
Der Niedriglohnsektor (per Definition durch ein Einkommen gekennzeichnet, dass sich knapp oberhalb oder sogar unterhalb der Armutsgrenze befindet und damit eine angemessene Existenzsicherung nicht unbedingt gewährleistet ist) nahm nach der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland stark zu.
Unternehmen nutzten die damals hohe Arbeitslosigkeit, um Arbeitgeberverbände zu verlassen und aus den Tarifbindungen auszuscheiden. Viele öffentliche Dienstleistungen bzw. Tätigkeitsfelder des öffentlichen Dienst, z.B. Post oder Bahn, wurden geöffnet, so dass auch private Unternehmen diese anbieten konnten. Die Folge des hohen Arbeitskräfteangebots und der aufgrund des Ausstiegs aus den Tarifverträgen nicht mehr geltenden Arbeitnehmerrechte, führte zu Lohndumping.[3]
Durch die stetige Zunahme des Niedriglohnsektors in Deutschland, mussten die Gewerkschaften ihre bislang eher ablehnende Haltung (aufgrund des Eingriffs in die Tarifautonomie) gegenüber einem gesetzlichen Mindestlohn ablegen.
Im Mai 2006 beschloss der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seinem Bundeskongress einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 EUR pro Stunde zu fordern. Erneut erhöht wurde die Forderung des Mindestlohns auf 8,50 EUR pro Stunde im Jahr 2010, ebenfalls durch den Deutschen Gewerkschaftsbund Bundeskongress.[4]
Die damalige Bundesregierung beschloss im Juni 2007 erstmals, trotz der auch auf politischer Ebene vorhandenen Skepsis gegenüber dem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, das Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz (in dem bestimmte Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt sind) für weitere Branchen zu öffnen. Ein branchenspezifischer Mindestlohn, der durch die jeweiligen Sozialpartner ausgehandelt werden soll, wurde so gefördert.
Allerdings stellte sich schnell heraus, dass in nur wenigen Branchen die Bedingungen für den Mindestlohn gegeben waren und die Implementierung des Mindestlohns höchst anfällig für politische Blockaden war.
Im Bundestagswahlkampf im Sommer 2013 sprachen sich die CDU und CSU für einen nach Branchen und Regionen differenzierten Mindestlohn aus.
Letztendlich setzte sich die SPD in der Koalitionsverhandlung mit der Forderung nach einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn durch.[5]
Es ist vorgesehen, ab Anfang 2015 einen einheitlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde einzuführen. Der Mindestlohn soll – mit einer Übergangsfrist für abweichende tarifliche Regelungen – ab Januar 2017 für alle Branchen uneingeschränkt gelten.[6]
Die FAZ berichtet jedoch am 03.06.2014, dass die zeitliche Anpassung der Höhe des Mindestlohns in Deutschland noch nicht feststünde. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sei offen für die Anregung der Arbeitgeberverbänden den gesetzlichen Mindestlohn nur alle 2 Jahre anzupassen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sähe allerdings vor, die Höhe des Mindestlohns jährlich anzupassen, erstmals zum 01.01.2018.[7]
Im Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohn, das am 16.08.2014 in Kraft getreten ist, ist in
§ 9 allerdings geregelt, dass die Mindestlohnkommission über die Anpassung der Höhe erstmals zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 01. Januar 2017 zu beschließen hat. Danach ist die Höhe alle 2 Jahre durch die Kommission zu beschließen.[8]
4. Vor- und Nachteile von Mindestlöhnen
4.1. Vorteile
Die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns kann viele Vorteile mit sich bringen.
Diese Vorteile werden nach folgend aufgeführt und erläutert:
- Lohnarmut verhindern durch Mindestlöhne
„Armut trotz Arbeit“ ist kein seltenes Zitat mehr. Mindestlöhne sollen sicher stellen, dass Arbeitnehmer von dem Einkommen Ihrer ausgeübten Arbeit leben können und somit die Unterstützung vom Staat nicht benötigt wird und dementsprechend die Staatsausgaben für soziale Unterstützung sinken.[9]
- Vorsorge mit Mindestlöhnen
Niedriglöhne heutzutage bedeutet Altersarmut im Rentenalter. Je mehr der Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenkasse per Sozialversicherungsbeiträge einzahlt, desto mehr erhält er im Rentenalter.[10]
- Fairer Wettbewerb der Arbeitnehmer durch Mindestlöhne
Mindestlöhne unterstützen die Eindämmung von Lohndumping.[11] So ist die Chance geringer, dass sich Arbeitnehmer unter Wert verkaufen, um eine Berufszusage zu erhalten.
- Gleichberechtigung durch Mindestlöhne
Trotz der Gleichberechtigung werden die Tätigkeiten der männlichen und weiblichen Arbeitnehmer oft unterschiedlich vergütet. Oft sind Frauen von Niedriglöhnen betroffen. Mindestlöhne schützen Frauen vor Lohnarmut und Abhängigkeit. Somit leistet der Mindestlohn einen Beitrag zur Bekämpfung der Einkommensdiskriminierung von Frauen.[12] Ebenso wird die Gleichstellung der in Ost- und Westdeutschlandarbeitenden Menschen gefördert, da Ost und West ab 01.01.15 den gleichen Mindestlohnsatz erhält.
- Klarheit durch Mindestlöhne
Durch die Einführung eines Mindestlohns weiß der Arbeitnehmer, was ihm an Lohn zusteht. Das Risiko aus Unwissenheit ein Berufsangebot anzunehmen, deren Bezahlung unter dem des im branchenüblichen Standards oder sogar unter dem Existenzminimum liegt, wird damit verringert.[13]
[...]
[1] Falk, C., Deutscher Gewerkschaftsbund, abgerufen am 03.09.2014 http://www.mindestlohn.de/hintergrund/argumente/
[2] Falk, C., Deutscher Gewerkschaftsbund, abgerufen am 03.09.2014 http://www.mindestlohn.de/hintergrund/was-sind-mindestloehne/
[3] Bosch, G., Weinkopf, C., 2014, Seite 67
[4] Bosch, G., Weinkopf, C., 2014, Seite 71
[5] Bosch, G., Weinkopf, C., 2014, Seite 71
[6] Bosch, G., Weinkopf, C., 2014, Seite 65
[7] Creutzberg, D., FAZ, abgerufen am 07.09.2014
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/dgb-und-bda-mindestlohn-alle-zwei-jahre-erhoehen-12970557.html
[8] Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -MiLoG), abgerufen am 07.09.2014 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/milog/gesamt.pdf
[9] Falk, C., Deutscher Gewerkschaftsbund, abgerufen am 07.09.2014 http://www.mindestlohn.de/hintergrund/argumente/
[10] Falk, C., Deutscher Gewerkschaftsbund, abgerufen am 07.09.2014 http://www.mindestlohn.de/hintergrund/argumente/
[11] Falk, C., Deutscher Gewerkschaftsbund, abgerufen am 07.09.2014 http://www.mindestlohn.de/hintergrund/argumente/
[12] Oschmiansky, F., Kühl, J., Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 07.09.2014 http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/55329/mindestlohn
[13] Falk, C., Deutscher Gewerkschaftsbund, abgerufen am 07.09.2014 http://www.mindestlohn.de/hintergrund/argumente/
- Citation du texte
- Christina Buckreus (Auteur), 2014, Der Mindestlohn. Eine kurze Diskussion seiner Vor- und Nachteile, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306402
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