Für die meisten Menschen ist Fußball eine Nebenbeschäftigung oder ein Freizeitausgleich. Aber für wenige andere privilegierte Menschen stellt der Fußball eine professionelle Art zum Geldverdienen dar.
Bei diesen sogenannten Profisportlern stellt sich u.a. die Frage, ob und in wie fern sie als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind bzw. ob für sie arbeitsrechtliche Sonderregelungen gelten.
Diese Fragen legen es nahe, sich mit den Vertragsklauseln einiger Musterarbeitsverträge von Sportvereinen, Sportverbänden oder sonstigen Vereinigungen zu befassen, in denen es ggf. auf Grundlage der Klauseln und der allgemeinen arbeitsvertraglichen Bestimmungen zu Persönlichkeitsrechtsberührungen oder -beeinträchtigungen gekommen ist.
Der Zugang zu konkreten Arbeitsverträgen erweist sich allerdings als problematisch, da sich die sonst so offene Fußballbranche, sobald es um Vertragsdetails geht, ebenso ver- schlossen zeigt, wie Oliver Kahns Tor in den späten 90er Jahren.
Allgemein taucht das Thema der Sportrechtswissenschaft in den Rechtslehrbüchern oder auch in den Rechtszeitschriften bzw. den amtlichen Entscheidungssammlungen der höchsten Gerichte erst sehr spät, gegen Anfang der 1970 Jahre auf.
1972 schrieb Bernhard Preis in seiner Dissertation zum Thema „Der Lizenzspieler im Bundesligafußball“ folgenden nennenswerten Satz: „Die rechtlichen Probleme, die sich für den Lizenzspieler aus der berufs- mäßigen Ausübung des Fußballsports ergeben, sind in der juristischen Fach- welt lange Zeit nahezu unbeachtet geblieben. Es bedurfte erst eines so spektakulären Ereignisses wie des sog. Bundesliga-Bestechungsskandals, um diese Rechtsprobleme aus ihrem Aschenbrödeldasein zu befreien“.
Weiter ausgedehnt hat sich das Sportrecht, insbesondere für den deutschen Profifußball, dennoch erst mit dem Bundesligaskandal um Arminia Bielefeld und den Kickers Offenbach. Im Laufe der Zeit bewegt sich der Profifußball durch die Professionalisierung immer mehr in das Arbeitsrecht hinein.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Sport als abhängige Arbeit
I. Arbeitsverhältnis
II. Arbeitgeber
III. Arbeitnehmer
a) Sport als Kunst
b) Differenzierung zwischen Spitzen- und Durchschnittssportlern
c) Sportler als Mitunternehmer
d) Unternehmer mangels persönlicher Abhängigkeit
IV. Zwischenergebnis
V. Lizenzspieler
VI. Amateur
VII. Vertragsspieler
C. Befristetes Arbeitsverhältnis
I. Anwendbarkeit des TzBfG
II. § 14 I TzBfG
III. Form der Befristung
D. Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 I TzBfG
I. Branchenüblichkeit der Befristung
II. Erhöhter Bedarf und Vertretung gemäß § 14 I 2 Nr.1 und Nr TzBfG
III. Erstanstellung/ Anschluss an eine Ausbildung § 14 I 2 Nr TzBfG
IV. Eigenart der Arbeitsleistung gemäß § 14 I 2 Nr.4 TzBfG
1. Abwechslungsbedürfnis des Publikums
2. Innovations- und Novellierungsinteresse
3. Verschleißtatbestand
V. Befristung zu Erprobungszwecken gemäß § 14 I 2 Nr.5 TzBfG
VI. Wunsch des Arbeitnehmers gemäß § 14 I 2 Nr.6 TzBfG
VII. Befristung von Haushaltsmitteln § 14 I 2 Nr.7 TzBfG
VIII. Zwischenergebnis
IX. Länge der Befristung
E . Befristung ohne Sachgrund § 14 II TzBfG
F. Rechtsfolgen der Befristung
I. Wirksamkeit der Befristung
II. Unwirksame Befristung
G. Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis
H. Ergebnis / Fazit
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Karl-Philip Dieckmann (Author), 2014, Die Befristung von Lizenzspielerverträgen im Profifußball, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305277
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