Diese Arbeit wird zunächst Subventionen im Allgemeinen untersuchen und anschließend die öffentliche Subventionspolitik in Europa beleuchten. Um der Arbeit einen Rahmen zu setzen, wird der Fokus auf der Subventionspolitik, die sich simultan mit dem Prozess der Europäischen Einigung herausgebildet hat, liegen. Hier werden neben der Notwendigkeit dieser Subventionspolitik, auch deren Erfolge und Misserfolge beispielhaft untersucht.
Die Subventionspolitik der EU ist ein ausgezeichnetes Beispiel um Stärken der Union, aber auch Schwächen aufzuzeigen. Obwohl die EU prinzipiell eine restriktive Haltung gegenüber Beihilfen hat, muss es zahlreiche Gründe für das Bestehen von gewaltigen Subventionsmaßnahmen geben. Um dies zu thematisieren muss man die Wirkung von Subventionen näher untersuchen. Diese Untersuchung ist äußerst zwiespältige und reicht von dem Ricardianischen theoretischen Ansatz in seinem „Principles of Political Economy and Taxation“ (1817) bis hin zu heutigen, äußerst marknahen Aussagen.
So lässt sich z.B. eine Aussage von Hans Knürr, deutscher Topmanager und Vorstandsvorsitzender der Knürr AG, der da sagt: „Es hat sich schon der Spruch verbreitet, dass die einen die Subventionen hätten und die anderen die Märkte.“ anführen. Das Ziel dieser Arbeit soll eine fundierte Beurteilung der Entwicklung der öffentlichen Subventionspolitik in Europa sein.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Subvention
2.1. Definitionsansatz für Subventionen
2.2. Effekte von Subventionen
3. Subventionspolitik in Europa
3.1. Notwendigkeit einer gemeinsamen Subventionspolitik
3.2 Fakten der Entwicklung der Subventionspolitik
4. Beurteilung der Entwicklung der Subventionspolitik ihre Autorität zu beweisen, oder ihre Machtlosigkeit.
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“ so lautet der noble Grundgedanke, der im EG-Vertrag Art. 87, Abs.1 zu finden ist. Dieser Gedanke kann als Quintessenz der Gestaltung der Subventionspolitik in der heutigen Europäischen Union (kurz EU) gesehen werden.
Diese Arbeit wird zunächst Subventionen im Allgemeinen untersuchen und anschließend die öffentliche Subventionspolitik in Europa beleuchten. Um der Arbeit einen Rahmen zu setzen, wird der Fokus auf der Subventionspolitik, die sich simultan mit dem Prozess der Europäischen Einigung herausgebildet hat, liegen. Hier werden neben der Notwendigkeit dieser Subventionspolitik, auch deren Erfolge und Misserfolge beispielhaft untersucht.
Die Subventionspolitik der EU ist ein ausgezeichnetes Beispiel um Stärken der Union, aber auch Schwächen aufzuzeigen. Obwohl die EU prinzipiell eine restriktive Haltung gegenüber Beihilfen hat, muss es zahlreiche Gründe für das Bestehen von gewaltigen Subventionsmaßnahmen geben. Um dies zu thematisieren muss man die Wirkung von Subventionen näher untersuchen. Diese Untersuchung ist äußerst zwiespältige und reicht von dem Ricardianischen theoretischen Ansatz in seinem „Principles of Political Economy and Taxation“ (1817) bis hin zu heutigen, äußerst marknahen Aussagen. So lässt sich z.B. eine Aussage von Hans Knürr, deutscher Topmanager und Vorstandsvorsitzender der Knürr AG, der da sagt: „Es hat sich schon der Spruch verbreitet, dass die einen die Subventionen hätten und die anderen die Märkte.“ anführen. Das Ziel dieser Arbeit soll eine fundierte Beurteilung der Entwicklung der öffentlichen Subventionspolitik in Europa sein.
2. Subvention
2.1. Definitionsansatz für Subventionen
Auf Grund der hohen Komplexität von Subventionen (im Kontext mit der EU auch oft Beihilfen) gibt es keine allgemeingültige Definition. Vage formuliert lassen sich Subventionen als materielle Vergünstigungen von einem Staat an private oder öffentliche Unternehmen erklären, die ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden (Remlinger 2001: 35ff.).
Von besonderem Interesse für diese Arbeit sind die Definitionsansätze, die von der Europäischen Gemeinschaft ausgehen. Wenngleich auch der Begriff „Beihilfe“ im EG-Vertrag nicht konkret definiert ist, so wird er durch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof (kurz EuGH) und die Ausübungen der Europäischen Kommission (das Exekutivorgan der EU; mit der Umsetzung von Angelegenheiten, die Beihilfen betreffen, betraut) interpretiert (Wagener/ Eger/ Fritz 2006: 359). Dabei wird klar, dass weder Zweck noch Mittel für den Tatbestand der Subvention relevant sind, aber die Wirkung. Dieser Fakt schließt nicht nur Subventionen im engeren Sinne, sondern jegliche Maßnahmen, die einem Begünstigten, einen unentgeltlichen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, ein (Lenz/Borchardt/ Bergmann 2006: 1181). Zum besseren Überblick lassen sich fünf Merkmale auflisten, die so auch im EU-Recht (vgl. Art. 92 EWG-Vertrag) als Bestandteile einer Beihilfe gelten: die Wettbewerbsverzerrung (1), die Belastung des staatlichen Haushalts durch diese Beihilfe (2), die Selektivität der Begünstigten, also die klare Abgrenzung der Subventionsempfänger (3), die unentgeltliche oder zu marktunüblichen Ausgleich erbrachte Leistung (4) und die Behinderung des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten der EU (5) (Gumpolt 1995: 1f.; Wagener/ Eger/ Fritz 2006: 360ff.). Äußerst schwierig ist die Abgrenzung zwischen solchen Beihilfen und einem Ausgleich. Eine Beihilfe liegt nicht vor, wenn ein Unternehmen vom Staat mit einer Dienstleistung betraut wird, die dem öffentlichen Interesse dient und die mit einer angemessenen, marktnahen Vergütung ausgeglichen wird. (Lenz/ Borchardt/ Bergmann 2006: 1181; Wagener/ Eger/ Fritz 2006: 360). Man sieht also, dass es Schwierigkeiten bei der eindeutigen Festlegung über den Tatbestand einer Subvention gibt. Ähnlich verhält es sich auch mit eindeutigen Aussagen über die Wirkung von Beihilfen.
2.2. Effekte von Subventionen
Grundsätzlich verfälschen Subventionen den Wettbewerb, verschaffen den Begünstigten einen unverdienten Kostenvorteil und stärken so die Position derer gegenüber anderen Wettbewerbern. Dennoch sind Subventionen eine der stärksten wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die einem Staat zur Verfügung stehen. Auf Grund der schnellen und flexiblen Anwendung werden Beihilfen oftmals zur Erreichung von Zielen verwendet. Bei dieser Zielerreichung durch Subventionen gibt es zwei Hauptbedenken: die Verzerrung des Handels und der Wirtschaft und die Subventionen als unfaire Handelspraktiken (Gumpolt 1995: 2). Nach der klassischen Freihandelstheorie lassen sich die Effekte von Beihilfen beispielhaft an einer Subventionierung der Produzenten darstellen (Abb. 1). Durch die Beihilfen verringert sich der Preis (P2 à P1). Dies wirkt sich wiederum auf die Ressourcenallokation aus, da nun mehr von diesem Produkt hergestellt werden kann (Q2 à Q1). Die Angebotskurve verschiebt sich und bildet ein neues Gleichgewicht mit der Nachfragekurve (P1/Q1). Dies hat allerdings Auswirkungen. Neben Wohlfahrtsverlusten (hier: das Dreieck P3/Q1; P2/Q2; P1/Q1) könnten nun auch wirtschaftlich arbeitende Unternehmen, durch den subventionierten Konkurrenten, einen Verlust erleiden, der bis hin zum erzwungenen Marktaustritt führen kann. Über diesen Wohlfahrtsverlust, auf Grund von ineffizienter Nutzung der Ressourcen auf dem heimischen Markt hinaus, können Subventionen auch wohlfahrtsschädliche Wirkungen auf internationaler Ebene erzeugen. Durch, z.B. die Subventionierung der Produktion des Landes A, kann dieses sich einen Vorteil gegenüber der Produktion des Landes B verschaffen. Durch die, für den Verbraucher billigeren, subventionierten Produkte wird der Import des Landes A verringert und der Export erhöht. Dies geschieht auf Kosten der Produzenten des Landes B, die erhebliche Absatzeinbrüche erleiden. In der Realität würde Land B diesen Prozess nicht tatenlos zusehen, sondern selbst mit Beihilfen die heimische Produktion stützen. Das würde in einem wohlfahrtsschädlichen Subventionswettlauf enden (Wishblade 2003: 1f.).
Wenn man sich diese Auswirkungen anschaut, stellt sich einem zwangsläufig die Frage, warum es überhaupt Subventionen gibt? Es gibt durchaus triftige Gründe, die für staatliche Beihilfen sprechen, insbesondere um Marktversagen entgegenzuwirken. Ein häufig angeführter Punkt für das Subventionieren ist der Ausgleich von externen Effekten. Um externe Kosten, z.B. Umweltverschmutzung, die nicht immer direkt den Verursachern in Rechnung gestellt werden, entgegenzuwirken, erhalten solche Unternehmen Beihilfen, die umweltverträglich wirtschaften. Beihilfen können auch gezielt zur Förderung von externen Vorteilen dienen. Durch Subventionen können innovative Unternehmen motiviert werden, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Weitere Gründe zur Vergabe von Beihilfen sind häufig der Ausgleich von regionalen Disparitäten, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erreichung von Zielen, die im allgemeinen Interesse sind (Stobbe 1991: 506; Wagener/ Eger/ Fritz 2006: 358f.; Wishblade 2003: 2).
Subventionen mit solchen Motiven sind gerechtfertig, solange deren Umsetzung im Rahmen des fairen Wettbewerbs erfolgt. Die Schwierigkeit liegt nun bei einer Institution, die verschiedensten Beihilfen auf genau diese Gesichtspunkte zu untersuchen.
3. Subventionspolitik in Europa
3.1. Notwendigkeit einer gemeinsamen Subventionspolitik
Die Anforderung an die Kommission ist es also die Vergabe von Beihilfen zu beurteilen und zu kontrollieren. Unter der Prämisse der Erschaffung und Erhaltung eines freien gemeinsamen Marktes, fern von jeglichen Handelsbeschränkungen, muss es die Aufgabe der Kommission sein, die Subventionspolitiken der einzelnen Mitgliedsstaaten supranational zu organisieren. Für die Wirtschaft schädliche Szenarien, wie z.B. das hier dargestellte Gefangenendilemma der Subventionsspirale (Abb. 2) sollen durch die Beihilfenkontrolle vermieden werden. Aus dieser Darstellung geht hervor, dass das Subventionieren für beide Länder eine dominante Strategie ist und daher das Nash-Gleichgewicht auch bei dem
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- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2008, Wie hat sich die öffentliche Subventionspolitik in Europa entwickelt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304082
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