„Gehört werden bedeutet nicht erhört werden“ so Ministerpräsident Winfried Kretschmann jüngst zu dem anhaltenden Konflikt über den geplanten Nationalpark Nordschwarzwald. Eine Aussage, die sehr passend den Spagat zwischen der Beteiligung von Bürgern am und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten im Verfahren verdeutlicht. Wie sollen die Bürger in einem Verfahren beteilig werden und wie muss ein Verfahren grundsätzlich ausgestaltet sein, um eine hohe Akzeptanz der Entscheidung zu erreichen?
Diese rechtspolitische Debatte wird schon seit den 60er Jahren geführt. Auslöser hierfür waren bereits in der Vergangenheit meist planfeststellungsbedürftige Vorhaben, wie bspw. die Errichtung von Atomkraftwerken oder die Ausweisung von Deponien. Wieder angefacht wurde die Debatte, in einer so noch nie dagewesenen Art und Weise, durch den Konflikt um das Eisenbahnprojekt „Stuttgart 21“ im Jahre 2011. Doch warum gelingt es häufig nicht, durch das Planfeststellungsverfahren Akzeptanz herzustellen? Was müsste man verändern um die Akzeptanz besser zu fördern? Diese Fragen möchte die vorliegende Arbeit beantworten. Ideen zur veränderten Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens gibt es spätestens seit „Stuttgart 21“ genug.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Das Planfeststellungsrecht
C. Bereitschaft zur Akzeptanz im Planfeststellungsrecht
I. Was ist Akzeptanz?
II. Bedeutung von Akzeptanz
III. Die Abnahme von Akzeptanz
D. Akzeptanzbildung im Verwaltungsverfahren
I. Auf das Ergebnis kommt es an!
II. Akzeptanz als legitimes Ziel des Verwaltungsverfahrens
III. Akzeptanzbeeinflussende Faktoren in einem Verwaltungsverfahren
1.) Zügiger Abschluss des Verfahrens
2.) Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren
3.) Kommunikation, Information und Transparenz
4.) Neutralität der Behörden
E. Das Planfeststellungsverfahren
I. Die jüngste Reaktion des Gesetzgebers: Das PlVereinhG
II. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
F. Bewertung des Planfeststellungsverfahrens
I. Ein richtiger Schritt: Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
II. Unglückliche Regelung der Verbandsbeteiligung
III. Nur eine behördliche Trennung sorgt für Neutralität
IV. Einsatz eines privaten Projektmanagers beim Erörterungstermin
V. In der Transparenz und Kommunikation liegen noch Potential
VI. Zu kurze Fristen und zu überdehnte Heilungsvorschriften
G. Kritische Würdigung weiterer Reformideen
I. Mediation
II. Verfahrensbegleitende Beteiligung
III. Bedarfserörterung
H. Zusammenfassung
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