Die vorliegende Schwerpunktbereichsarbeit im Bereich Forensische Praxis, Wahlbereich transnationale Rechtsverfolgung, beschäftigt sich mit der Reform der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) wie sie im Reformvorschlag der Europäischen Kommission vom 12.12.2012 (COM(2012) 744 final) angelegt ist. Sie behandelt hierzu zunächst die Schwierigkeiten, welche sich im Rahmen der Anwendung der bisherigen Verordnung in der Praxis gezeigt haben. Im Anschluss werden die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen vorgestellt und – insbesondere im Hinblick auf die Lösung der zuvor dargestellten Probleme – bewertet. Abschließend enthält die Arbeit einen Ausblick auf mögliche künftige Reformen und Entwicklungen im Europäischen Insolvenzrecht.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll die Effizienz und Effektivität von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren maßgeblich gesteigert werden, was nach Aussage der Kommission jährlich ca. 50.000 Unternehmen betreffen würde. Maßgebliches Ziel der Reform ist die Abkehr von der Unternehmensliquidation hin zu einer europäischen „Rettungs- und Sanierungskultur“. Damit soll v.a. auch der Kurs nachgezeichnet werden, den viele nationale Insolvenzrechtsordnungen in den letzten Jahren beschritten hätten. Im deutschen Rechtsraum ist hier insbesondere das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zu nennen.
Gerade in Zeiten fortwährender Wirtschaftskrisen, Bankenrettungen und Staatsverschuldungen können selbst rentable Unternehmen schnell – häufig sogar unverschuldet – in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Durch die nachfolgende Insolvenz und Zerschlagung gehen jährlich ca. 1,7 Millionen Arbeitsplätze in der EU verloren.
Daneben kommt es aber auch zu einer erheblichen Einbuße an wirtschaftlichen Werten, da der Zerschlagungswert eines Unternehmens regelmäßig beträchtlich unter dessen Fortführungswert liegen wird. Letzterer kann jedoch nur durch eine Sanierung des angeschlagenen Unternehmens realisiert werden.
Durch die Reform des bestehenden Europäischen Insolvenzrechts beabsichtigt die Europäische Kommission günstigere Rahmenbedingungen für angeschlagene Unternehmen zu schaffen und somit redlichen Unternehmern eine "zweite Chance" zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
I. Einführung und Darstellung des Untersuchungsgegenstandes
II. Vorgehensweise
B. Die gegenwärtige EuInsVO – beinahe 12 Jahre Praxis
I. Anwendungsbereich
1. Vorrang der Anhänge
2. Erfassung von Vor- und Hybridverfahren
3. Insolvenzen von Privatpersonen und Selbstständigen
II. Internationale Zuständigkeit
1. Bestimmung des COMI
a) Gesellschaften und juristische Personen
b) Natürliche Personen
2. Insolvenztourismus und „forum shopping“
3. Zuständigkeit für Annexverfahren
III. Koordinierung von Haupt- und Sekundärverfahren
1. Behinderung des Hauptverfahrens
2. Beschränkung auf Liquidationsverfahren
3. Unklare und unzureichende Mitwirkungspflichten
IV. Publizität und Forderungsanmeldung
1. Unzureichende Publizität
2. Rein formale Stellung trotz erleichterter Forderungsanmeldung
V. Fehlendes Konzerninsolvenzrecht
1. Erhöhte Koordinationsprobleme
2. Bisherige Lösungsansätze unzureichend
C. Der Reformvorschlag – Analyse und Bewertung
I. Erweiterung des Anwendungsbereiches
1. Neudefinition des Begriffs „Insolvenzverfahren“
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Anpassungen im Hinblick auf die Anhänge
a) Änderungen
b) Bewertung
II. Konkretisierung der int. Zuständigkeit
1. Definition des COMI
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Anpassung des Verfahrensrechts
a) Änderungen
b) Bewertung
3. Zuständigkeit für Annexverfahren
a) Änderungen
b) Bewertung
4. Gerichtsstand des Sachzusammenhangs
a) Änderungen
b) Bewertung
III. Koordination von Haupt- und Sekundärverfahren
1. Eindämmung der Sekundärverfahren
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Freie Verfahrenswahl
a) Änderungen
b) Bewertung
3. Ausbau der Kooperations- und Kommunikationspflichten
a) Änderungen
b) Bewertung
IV. Verfahrenspublizität und Forderungsanmeldung
1. Mehr Verfahrenspublizität
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Verbesserte Forderungsanmeldung
a) Änderungen
b) Bewertung
V. Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts
1. Änderungen
2. Bewertung
a) Kommissionsvorschlag
b) Weitergehende Lösungsansätze
D. Resümee und Ausblick
I. Resümee
II. Ausblick
1. Anpassungen im Gesetzgebungsprozess
2. Weitere Angleichung des nationalen Rechts
- Citar trabajo
- Erik Neumann (Autor), 2014, Neues Europäisches Insolvenzrecht in der reformierten EuInsVO, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303857
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