„… Freispruch für Polizistenkiller“, so titelte eine große Zeitung am 5.11.2011. Zugrunde liegt ein Fall, der kontroverse Diskussionen ausgelöst hat. Weite Teile der Bevölkerung zeigten sich empört, die juristische Literatur reagierte dagegen durchweg positiv. Der BGH hat am 2.11.2011 ein Mitglied der „Hells Angels“, einer Rockergang, die für gewalttätige Ausschreitungen bekannt ist, vom Vorwurf des Todschlags gem. § 212 I StGB freigesprochen , nachdem dieser einen Polizisten durch seine eigene Haustür erschossen hatte.
Bei diesem Urteil tauchen Fragen auf. Kann es richtig sein, sofort zu schießen, ohne dem Angreifer zu zeigen, wie schwer man bewaffnet ist? Wie ist es zu regeln, wenn man sich einen Angriff auf das eigene Leben nur vorstellt? Darf man sich gegen die Polizei überhaupt wehren? Kann man bei „Schurken“ als Angegriffenen das Notwehrrecht einschränken?
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Notwehr gegen Polizeieinsätze und Putativnotwehr unter Bezugnahme auf die Probleme der geschilderten Konstellation. Putativnotwehr liegt vor, wenn sich der Täter tatsächliche Umstände vorstellt, die ihn nach § 32 StGB rechtfertigen würden. Anlässlich des als drastisch empfundenen Urteils muss zunächst abgesteckt werden, welche Verteidigung die Notwehr erlaubt. Ziel dieser Arbeit ist es, klarzustellen, wann Notwehr gegen einen Polizeieinsatz möglich ist und welche Folgen ein Fall der Putativnotwehr nach sich zieht. Anschließend wird diskutiert, ob und wann das Notwehrrecht eingeschränkt werden kann - und ob der Freispruch hier wirklich die richtige Entscheidung war.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Die Notwehr gem. § 32 StGB- Notwehrlage
1. Voraussetzungen
2. Objektive ex- post- Beurteilung
II. Die Notwehrhandlung- Was ist erforderlich gem. § 32 StGB?
1. Nur das mildeste Mittel
2. Schusswaffeneinsatz- mildestes Mittel?
3. Objektive ex ante- Betrachtung der Erforderlichkeit
4. Erforderlichkeit des Schusswaffeneinsatzes im „Hells Angels“- Fall
III. Die Notwehr gegen Polizeieinsätze
1. Die Strafbarkeit nach § 113 StGB
2. Die Rechtswidrigkeit bei Vollstreckungsakten
3. Stellungnahme
4. Die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes im „Hells Angels“- Fall
IV. Der Irrtum über die Notwehr- Putativnotwehr
1. Die strenge Schuldtheorie
2. Die eingeschränkten Schuldtheorien
3. Stellungnahme
4. Die Vermeidbarkeit des Irrtums
V. Einschränkungsmöglichkeiten
1. „geboten“ (§ 32 I StGB) als Anknüpfungspunkt für Einschränkungen?
2. Folgen fehlender Gebotenheit
3. Fallgruppen der Notwehreinschränkung
C. Fazit
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Kerstin Ziegler (Autor:in), 2012, Welche Verteidigung erlaubt die Notwehr? Die Rechtslage bei Putativnotwehr gegen Polizeieinsätze, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303392
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.