Die Wahl unterschiedlicher Finanzierungsformen führt in Unternehmen und ggf. auf Kapitalgeberseite insb. seit dem StSenkG in 2001 zu ungleichen Ertragsteuerbelastungen.1 Ziel dieser Arbeit ist weniger die Darstellung der unterschiedlichen Besteuerung verschiedener Finanzierungsformen, vielmehr steht eine vergleichende Analyse zwischen bestimmten Finanzierungsformen im Vordergrund. Zunächst wird unter Anwendung geltender Rechtsvorschriften die Ertragsteuerbelastung einer KapGes und deren Kapitalgeber bei BF, FF und SF herausgearbeitet. Dies geschieht im einperiodigen, statischen Modell, bevor anschließend im mehrperiodigen, dynamischen Modell der VE der BF und der FF bestimmt und miteinander verglichen wird. Dabei werden auch verschiedene Formen der FF unter steuerlichen Gesichtspunkten vorgestellt. Mit Ertragsteuern sind GewSt, KSt und ESt inkl. SolZ zu verstehen. Nicht in die Kalkulation fließen KiSt, KapErtrSt und ausländische Verhältnisse mit ein. Grundsätzlich wird unter Finanzierung die Beschaffung von finanziellen Mitteln verstanden.2 Diese können zum Einen zur Finanzierung eines Objekts, oder zum Anderen zur Finanzierung des Unternehmens selbst verwendet werden. Je nach dem spricht man von Objekt- oder Unternehmensfinanzierung.3 Die Objektfinanzierung erfolgt durch die Kapitalbeschaffung. Das nötige Kapital kann hier entweder investiert oder verbraucht werden. Bei der Unternehmensfinanzierung steht die Liquiditätssicherung im Vordergrund, also die Fähigkeit, die fälligen Zahlungsansprüche termingerecht erfüllen zu können.4 1 Ausführlich Krawitz, Halbeinkünfteverfahren, 2000, S.1721ff und Schiffers, StSenkG, 2000, S.205-214. 2 Rollwage, Finanzierung, 2000,S.5f. 3 Kaminsky, Der Einfluss von Steuern,2002, S.211. 4 Rollwage, Finanzierung, 2000, S. 5.
INHALTSVERZEICHNIS
1 Allgemeine Einleitung
2 Die Finanzierung im Überblick
2.1 Die Aufgaben der Finanzierung
2.2 Überblick über die Finanzierungsformen
2.3 Finanzierung und Besteuerung
3 Die Einbeziehung von Steuern in statische Finanzierungsrechnungen
3.1 Grundlagen und Modellprämissen
3.2 BF und FF aus Unternehmenssicht
3.2.1 Außenfinanzierung durch BF
3.2.2 Außenfinanzierung durch FF
3.2.3 Vergleichende Analyse zwischen BF und FF
3.3 SF aus Unternehmenssicht
3.3.1 Innenfinanzierung durch die offene SF
3.3.2 Vergleichende Analyse zwischen BF, FF und SF
3.4 BF und FF aus Unternehmersicht
3.5 Vergleichende Analyse zwischen BF und FF
4 Die Einbeziehung von Steuern in dynamische Finanzierungsrechnungen
4.1 Grundlagen und Modellprämissen
4.2 Die Vorteilhaftigkeit der BF im mehrperiodigen Modell
4.3 Die Vorteilhaftigkeit der FF im mehrperiodigen Modell
4.3.1 Der VE bei unterschiedlichen Darlehensformen
4.3.1.1 Der VE des Fälligkeitsdarlehens
4.3.1.2 Der VE eines Darlehens mit gleichen Tilgungsraten
4.3.1.3 Der VE eines Annuitätendarlehens
4.3.2 Der VE unter Berücksichtigung eines DAM
4.4 Vergleichende Analyse zwischen BF und FF
5 Zusammenfassung der Ergebnisse
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Abgrenzung von Innen- und Außenfinanzierung
Tab. 2 Spektrum der Finanzierungsmöglichkeiten
Tab. 3 Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei BF
Tab. 4 Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei FF
Tab. 5 Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei BF aus Sicht des Kapitalgebers
Tab. 6 Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei FF aus Sicht des Kapitalgebers
Tab. 7 Indifferenzsteuersätze bei verschiedenen Hebesätzen
Tab. 8 Mindestrenditedifferenzen (in %) zwischen BF- und FF bei unterschiedlichen Hebe- und individuellen ESt-Sätzen
Tab. 9 Vergleich von BF und FF im dynamischen Modell
Abbildungsverzeichnis
ABB.1) Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei Eigen- und
Fremdfinanzierung aus Unternehmenssicht
ABB.2) Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei Eigen- und
Fremdfinanzierung aus Kapitalgebersicht
1 Allgemeine Einleitung
Die Wahl unterschiedlicher Finanzierungsformen führt in Unternehmen und ggf. auf Kapitalgeberseite insb. seit dem StSenkG in 2001 zu ungleichen Ertragsteuer-belastungen.[1]
Ziel dieser Arbeit ist weniger die Darstellung der unterschiedlichen Besteuerung verschiedener Finanzierungsformen, vielmehr steht eine vergleichende Analyse zwischen bestimmten Finanzierungsformen im Vordergrund. Zunächst wird unter Anwendung geltender Rechtsvorschriften die Ertragsteuerbelastung einer KapGes und deren Kapitalgeber bei BF, FF und SF herausgearbeitet. Dies geschieht im einperiodigen, statischen Modell, bevor anschließend im mehrperiodigen, dynamischen Modell der VE der BF und der FF bestimmt und miteinander verglichen wird. Dabei werden auch verschiedene Formen der FF unter steuerlichen Gesichtspunkten vorgestellt.
Mit Ertragsteuern sind GewSt, KSt und ESt inkl. SolZ zu verstehen. Nicht in die Kalkulation fließen KiSt, KapErtrSt und ausländische Verhältnisse mit ein.
2 Die Finanzierung im Überblick
2.1 Die Aufgaben der Finanzierung
Grundsätzlich wird unter Finanzierung die Beschaffung von finanziellen Mitteln verstanden.[2] Diese können zum Einen zur Finanzierung eines Objekts, oder zum Anderen zur Finanzierung des Unternehmens selbst verwendet werden. Je nach dem spricht man von Objekt- oder Unternehmensfinanzierung.[3] Die Objektfinanzierung erfolgt durch die Kapitalbeschaffung. Das nötige Kapital kann hier entweder investiert oder verbraucht werden. Bei der Unternehmens-finanzierung steht die Liquiditätssicherung im Vordergrund, also die Fähigkeit, die fälligen Zahlungsansprüche termingerecht erfüllen zu können.[4]
2.2 Überblick über die Finanzierungsformen
Die beiden Aufgaben der Finanzierung sollen durch die etwaige Ausgestaltung der drei Finanzierungsformen erfüllt werden. Hierbei wird unterschieden zwischen:
(1) Fristigkeit der Kapitalüberlassung: Je nach dem wie lange das Kapital von den Kapitalgebern zur Verfügung gestellt wird, wird zwischen kurz- (bis ein Jahr), mittel- (1-4 Jahre), langfristiger (ab 4 Jahre) und unbefristeter Finanzierung gesprochen.[5]
(2) Rechtliche Stellung des Kapitalgebers: Unterscheidung, ob der Kapitalgeber EK oder FK zur Verfügung stellt.[6]
(3) Herkunft des Kapitals: Gemäß der Herkunft des Kapitals wird nach Außen- und Innenfinanzierung unterschieden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1 Abgrenzung von Innen- und Außenfinanzierung[7]
Die Innen- und Außenfinanzierung können noch weiter untergliedert werden. Ein entsprechender Überblick ist Tab. 2 zu entnehmen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 2 Spektrum der Finanzierungsmöglichkeiten[8]
Im Folgenden werden die BF, die FF[9] und die offene SF miteinander verglichen. Aus Platzgründen wird auf eine ausführliche Darstellung der Thesaurierung durch Bilanzierungsmaßnahmen verzichtet.[10]
2.3 Finanzierung und Besteuerung
Steuerplanung in Unternehmen ist immer dann notwendig, wenn die Besteuerung betriebswirtschaftliche Entscheidungen verzerrt.[11] Betrachtet man verschiedene Finanzierungsformen unter steuerlichen Gesichtspunkten, so liegt der Fokus der Betrachtung auf steuerrechtlichen Regelungen, die die sog. Finanzierungs-neutralität verletzen.[12] Dies bedeutet, dass die drei Finanzierungsformen keinem Einfluss der Besteuerung unterliegen dürfen. Durch die Besteuerung iVm. Rechtsform und Finanzierung darf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit unterschiedlicher Rechtsform und Finanzierung nicht verzerrt werden.[13] Maßstab für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sind die KapKo.[14] Die steuerbedingten KapKo müssen sowie bei Innen- als auch bei Außenfinanzierung unter der Prämisse von Finanzierungsneutralität gleich hoch sein.[15]
3 Die Einbeziehung von Steuern in statische Finanzierungsrechnungen
3.1 Grundlagen und Modellprämissen
In den Beispielen wird die Auswirkung der unterschiedlich steuerlichen Behandlung von BF, FF und SF in einer Ein-Mann-GmbH verglichen. Basis des Vergleichs bildet die Mindestrendite. Dies ist der Ertrag einer Investition, der mindestens erwirtschaftet werden muss, um steuerliche KapKo und ggf. Zinsen bzw. Dividenden zu bezahlen.[16] Im Unternehmen selbst verbleiben also 0 € zur Thesaurierung. Um die BF mit der FF vergleichbar zu machen, ist es aufgrund der Fristigkeit der Kapitalüberlassung von Vorteil, ausschließlich die langfristige Kapitalüberlassung zu betrachten (Zi=DSZI). Entsprechend greift §8 Nr.1 GewStG. Weitere Hinzurechnungen und Kürzungen gem. §8 GewStG und §9 GewSt gibt es nicht.
In allen Beispielen wird für eine Investition ein Anlagebetrag von 2500 € benötigt. Dieser wird entweder durch Kreditaufnahme, einer ordentlichen Kapitalerhöhung oder im Rahmen der offenen SF zur Verfügung gestellt.
3.2 BF und FF aus Unternehmenssicht
3.2.1 Außenfinanzierung durch BF
Basis zur Ermittlung der Gewerbesteuer bilden gemäß §7 GewStG die Perioden-gewinne. BMGL für die KSt ist die BMGl der GewSt vermindert um die GewSt. Gemäß §23 Abs.1 KStG erfolgt eine Definitivbelastung mit KSt in Höhe von 25% zuzüglich dem SolZ in Höhe von 5,5%. BMGL des SolZ bildet die KSt. Der verbleibende Rest fließt unter Annahme der Vollausschüttung an die Kapitalgeber und unterliegt dort derem individuellem ESt-Satz. Die erforderlichen Mindesterträge (Ebit) lassen sich mit der Formel [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] berechnen (vgl. Anhang).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 3 Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei BF
3.2.2 Außenfinanzierung durch FF
Bei der FF muss beachtet werden, dass FK-Zinsen grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben sind und den Gewerbeertrag mindern.[17] Im Falle langfristiger Kapitalüberlassung greift §8Nr.1 GewStG, so dass FK-Zinsen zum Gewerbeertrag wieder hälftig hinzugerechnet werden müssen. Letztlich unterliegt also die Hälfte der FK-Zinsen der GewSt.[18]
Wegen der Abzugsfähigkeit der GewSt von ihrer eigenen BMGL und da FK-Zinsen den körperschaftssteuerlichen Gewinn mindern, entsteht im Gegensatz zur BF keine KSt.[19] Da die KSt entfällt ist die BMGl des SolZ ebenfalls 0 €. Die Formel für die erforderlichen Periodengewinne bei FF lautet hier [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] (vgl. Anhang).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 4 Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei FF
3.2.3 Vergleichende Analyse zwischen BF und FF
Durch die hälftige Abzugsfähigkeit der FK-Zinsen von der BMGL der GewSt wird bei der Besteuerung die BF diskriminiert.[20] Aufgrund von Zi=AS ist in den Formeln zu erkennen, dass als einzig variierbare Variable der GewSt-Satz bleibt.[21] Mit steigendem Hebesatz erhöht sich die Vorteilhaftigkeit der FF.[22] Ein Indifferenzpunkt zwischen BF und FF existiert nicht. Damit ist die Bedingung der Finanzierungs-neutralität eindeutig verletzt. Abb.1) veranschaulicht noch einmal die Ergebnisse:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.1) Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei EF und FF aus Unternehmenssicht
3.3 SF aus Unternehmenssicht
3.3.1 Innenfinanzierung durch die offene SF
Bei der offenen SF werden zur Kapitalbeschaffung versteuerte Gewinne im Unternehmen einbehalten. Daraus können hernach die geplanten Investitionen finanziert werden. Die Ausschüttungsquote beträgt entsprechend 0 €.
Betrachtet man die Mindestrendite der offenen SF, so ist diese bei jedem Hebesatz genau Null. Zugegeben, dieses Ergebnis wirkt auf den ersten Blick sehr verwirrend, bei genauerer Betrachtung löst sich jedoch das Geheimnis. Die Mindestrendite entspricht hier den steuerlichen KapKo (SerBF). Daher ist rA=Ser=rAserBF. Diese Gleichung ist bei positiven Steuersätzen nur für rA=0 bzw. r=0 erfüllt. Annahme war, dass das Unternehmen 0 € thesaurieren möchte. Um 0 € zu erhalten braucht das Unternehmen gar nicht erst zu investieren, denn dann fallen auch keine Ertragssteuern an. Damit ist die SF aus unternehmensbezogener Sicht kostenlos.[23]
3.3.2 Vergleichende Analyse zwischen BF, FF und SF
Beim Gesamtvergleich von BF, FF und SF fällt auf, dass die Mindestrenditen folgende Reihenfolge einnehmen: rSF<rFF<rBF. Im Falle von Finanzierungsneutralität müssten die Mindestrenditen alle gleich hoch sein. Aus steuerlicher Sicht empfiehlt sich also die Innenfinanzierung in Gestalt der offenen SF vor den Formen der Außenfinanzierung. Eine mögliche Folge wäre, dass die Unternehmen kein Kapital mehr von außen über die Kapitalmärkte dem Unternehmen zuführen. Wählen alle Betriebe die SF als beste Alternative, so wird im Ergebnis ein „Lock-in-Effekt“ auf dem Kapitalmarkt entstehen.[24] Bei Finanzierungsneutralität wäre dies nicht der Fall.
3.4 BF und FF aus Unternehmersicht
Grundsätzlich sind Kapitalgeber nur bereit eine Investition zu tätigen, wenn die erwartete Rendite mindestens so hoch ist wie der Marktzinssatz. Wird ein Marktzinssatz in Höhe von 4% p.a. unterstellt, so muss bei einem Anlagebetrag in Höhe von 2500 € die Investition eine Mindestrendite nach Steuern in Höhe von 100 € p.a. abwerfen, damit die Kapitalgeber überhaupt bereit sind zu investieren. FK-Zinsen führen beim Kapitalgeber zu EaKV und unterliegen bei diesem in voller Höhe dem individuellen ESt-Satz, während Dividenden gem. §3 Nr.40 EStG dem HEV unterliegen und damit nur eine hälftige Besteuerung stattfindet.[25] Fraglich bleibt, ob aus Kapitalgebersicht die dadurch entstehende Benachteiligung der FF die Vorteilhaftigkeit der FF aus Unternehmenssicht übersteigt.Tab.5 veranschaulicht die Berechnung der Mindestrendite einer BF mit der Formel [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für unterschiedliche individuelle ESt-Sätze aus Kapitalgebersicht (vgl. Anhang):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 5 Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei BF aus Sicht des Kapitalgebers
Tab.6 zeigt die Kalkulation der Mindestrendite für den Fall der FF. Die Formel für die Mindestrendite lautet: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](vgl. Anhang).[26]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 6 Mindestertragsbedarf einer Investition einer KapGes bei FF aus Sicht des Kapitalgebers
3.5 Vergleichende Analyse zwischen BF und FF
Bei dem Vergleich der Mindestrenditen fällt auf, dass bei einem Hebesatz von 500% wiederum die FF sich als die vorteilhaftere Finanzierungsform auch für den Anteilseigner erweist. Die geforderten Mindestrenditen sind hier geringer, allerdings nimmt mit steigendem individuellem ESt-Satz die Vorteilhaftigkeit der FF ab.[27] Abb.2) soll dies noch einmal veranschaulichen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bei einem Spitzensteuersatz (ohne SolZ) von 45% in 2004 ist bei einem Hebesatz von 500% die FF in jedem Fall der BF vorzuziehen. Der Indifferenzsteuersatz in Höhe von 47,68% liegt dagegen außerhalb der gesetzlichen Reichweite. Tab.7 veranschaulicht die Entwicklung der Indifferenzsteuersätze bei unterschiedlichen Hebesätzen. Sie lassen sich mit der Formel [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] berechnen (vgl. Anhang).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 7 Indifferenzsteuersätze bei verschiedenen Hebesätzen
Tab.8 veranschaulicht nun die Mindestrenditedifferenzen zwischen BF und FF (rBF–rFF=∆r) bei unterschiedlichen Hebe- und individuellen ESt-Sätzen (vgl. Anhang):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 8 Mindestrenditedifferenzen (in %) zwischen BF- und FF bei unterschiedlichen Hebe- und individuellen
ESt-Sätzen
Gut zu erkennen ist nun, dass nur bei sehr kleinem Hebesatz und sehr großem ESt-Satz die BF als die bessere Alternative zu wählen ist. Da ab 2005 der Spitzensteuersatz auf 42% weiter sinkt, ist eine Vorteilhaftigkeit der BF kaum noch wahrnehmbar. Dem muss jedoch hinzugefügt werden, dass neben diesen steuerlichen Einflüssen die Entscheidung der EK- oder FK-Beschaffung von einer Reihe weiterer betriebswirtschaftlicher Faktoren abhängig ist.
[...]
[1] Ausführlich Krawitz, Halbeinkünfteverfahren, 2000, S.1721ff und Schiffers, StSenkG, 2000, S.205-214.
[2] Rollwage, Finanzierung, 2000,S.5f.
[3] Kaminsky, Der Einfluss von Steuern,2002, S.211.
[4] Rollwage, Finanzierung, 2000, S. 5.
[5] Ebd., S. 9.
[6] Rollwage, Finanzierung, 2000. S. 6.
[7] Ebd. S. 8.
[8] Abgeändert entnommen aus Bieg, Außenfinanzierungsentscheidungen, 1997, S.176.
[9] Unter FF soll im Folgenden immer die Kreditfinanzierung verstanden werden.
[10] Ausführlich Kaminsky/Struck, Der Einfluß von Steuern, 2002, 266-277; Wöhe/Bieg, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 1995, S.400-420.
[11] Schneider, Steuerwirkung, 2002, S. 169ff.
[12] Schneider, Besteuerung, 1992, S.193-205.
[13] Schneider, Steuerwirkung, 2002, S. 171.
[14] Schreiber, Steuerbelastung, 2002, S.557.
[15] Schneider, Unternehmensbesteuerung, 1991,S. 362.
[16] Ausführlich Wagner, Die Steuerplanung, 1980, S. 83f. Kußmaul, Steuerlehre, 2003, S.201.
[17] Tipke, Steuerrecht, 2004, S.312.
[18] Bieg, Außenfinanzierung, 1997, S.178f.
[19] Kußmaul, Steuerlehre, 2003, S204.
[20] Wöhe, Steuern des Unternehmens, 1983, S.130-133; Wöhe/Bieg, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 1995, S.399.
[21] skd = 0,25 und ssol = 0,055 sind nach geltenden rechtlichen Regelungen fix.
[22] Ebenso Bieg, Außenfinanzierung, 1997, S.175-182; Kußmaul, Steuerlehre, 2003, S.200-210; Krawitz, Halbeinkünfteverfahren, 2000, S. 1721-1727; Wöhe, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 1995, S.390-400.
[23] Ebenso Schneider, Steuerlast, 2002, S.190-195; Krawitz, Halbeinkünfteverfahren, 2000, S.1721ff.
[24] Reiß, DStR 1999, S.2016; Schneider, BB2000 S.1326; Bareis, 2000, S.142; Sigloch, 2000, S.172..
[25] Kaminsky/Struck, Der Einfluß von Steuern, 2002, 250-252.
[26] Ähnliche Beispiele bei Ebenso Bieg, Außenfinanzierung, 1997, S.175-182; Kussmaul, Steuerlehre, 2003, S.200-210; Krawitz, Halbeinkünfteverfahren, 2000, S. 1721-1727; Wöhe/Bieg, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 1995, S.390-400.
[27] Im Anhang der Arbeit findet sich gleiche Grafik, jedoch mit Einbezug unterschiedlicher Hebesätze.
- Arbeit zitieren
- Rainer Stork (Autor:in), 2004, Die Einbeziehung von Steuern in Finanzierungsrechnungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30278
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