„Institution“ und „Organisation“ sind Begriffe, die in der Alltagssprache relativ häufig verwendet werden. In der Regel werden dabei öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Ämter oder Schulen als Institutionen und wirtschaftlich orientierte Unternehmen als Organisationen bezeichnet. Einleitend kann an dieser Stelle schon mal erwähnt werden, dass beiden Begriffen das geregelte Zusammenwirken von Menschen gemeinsam ist, das weder zufällig noch beliebig so geschieht (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 144). Die vorliegende Ausarbeitung ist der schriftliche Teil eines Referats zum Thema Institution und Organisation. Hauptziel des Referats war, beide Phänomene aus soziologischer Sicht zu skizzieren sowie Unterschiede und Interdependenzen aufzuzeigen. Für mich persönlich bot sich darüber hinaus die Möglichkeit, einen gewissen Einblick in die Soziologie zu erhalten. Der vorliegende Text umfasst drei Kapitel. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit den Institutionen. Hierbei wird zunächst auf die menschlichen Voraussetzungen zur Institutionsentstehung eingegangen. Weiter wird der Begriff „Institution“ definiert sowie Eigenschaften und Funktionen von Institutionen und ihre Entstehung bzw. ihr Wandel thematisiert. Im zweiten Kapitel werden die Organisationen vorgestellt. Neben den gesellschaftlichen Voraussetzungen für ihre Entstehung werden typische Organisationsmerkmale aufgezeigt und darauf basierend der Begriff „Organisation“ definiert. Außerdem wird die Relevanz von Organisationen für Mensch und Gesellschaft verdeutlicht sowie ihre Merkmale „Organisationsziel“ und „Organisationsstruktur“ näher beleuchtet. Das dritte Kapitel versucht abschließend die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und auch die gegenseitige Beeinflussung beider Phänomene zu verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Institution
1.1 menschliche Voraussetzungen
1.2 Definition
1.3 Eigenschaften und Funktionen
1.4 Institutionalisierung und Wandel
2. Organisation
2.1 gesellschaftliche Voraussetzungen
2.2 Merkmale und Definition
2.3 Die organisierte Gesellschaft
2.4 Ziele, Struktur und Menschen
3. Gemeinsamkeiten, Unterschiede und
Interdependenzen
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Anhang
Einleitung
„Institution“ und „Organisation“ sind Begriffe, die in der Alltagssprache relativ häufig verwendet werden. In der Regel werden dabei öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Ämter oder Schulen als Institutionen und wirtschaftlich orientierte Unternehmen als Organisationen bezeichnet. Einleitend kann an dieser Stelle schon mal erwähnt werden, dass beiden Begriffen das geregelte Zusammenwirken von Menschen gemeinsam ist, das weder zufällig noch beliebig so geschieht (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 144). Die vorliegende Ausarbeitung ist der schriftliche Teil eines Referats zum Thema Institution und Organisation. Hauptziel des Referats war, beide Phänomene aus soziologischer Sicht zu skizzieren sowie Unterschiede und Interdependenzen aufzuzeigen. Für mich persönlich bot sich darüber hinaus die Möglichkeit, einen gewissen Einblick in die Soziologie zu erhalten.
Der vorliegende Text umfasst drei Kapitel. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit den Institutionen. Hierbei wird zunächst auf die menschlichen Voraussetzungen zur Institutionsentstehung eingegangen. Weiter wird der Begriff „Institution“ definiert sowie Eigenschaften und Funktionen von Institutionen und ihre Entstehung bzw. ihr Wandel thematisiert. Im zweiten Kapitel werden die Organisationen vorgestellt. Neben den gesellschaftlichen Voraussetzungen für ihre Entstehung werden typische Organisationsmerkmale aufgezeigt und darauf basierend der Begriff „Organisation“ definiert. Außerdem wird die Relevanz von Organisationen für Mensch und Gesellschaft verdeutlicht sowie ihre Merkmale „Organisationsziel“ und „Organisationsstruktur“ näher beleuchtet. Das dritte Kapitel versucht abschließend die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und auch die gegenseitige Beeinflussung beider Phänomene zu verdeutlichen.
1. Institution
1.1 menschliche Voraussetzungen
Der Mensch ist ein soziales Wesen und somit auf das Soziale angewiesen. Er muss in seinem sozialen Umfeld, also in Gesellschaften1 und Gemeinschaften2, zu dessen Erhaltung mit seinen Gefährten (lat. socius = Gefährte) in angemessener Art und Weise kooperieren. Dieser zweckmäßige zwischenmenschliche Austausch ist Teil des so genannten sozialen Handelns3 (vgl. Gukenbiehl 2002a, S. 12; Schäfers 2002, S. 26f; Schäfers 2003, S. 332f).
Mit den Fragen nach Wesen und Wirklichkeit des Menschen beschäftigt sich die Anthropologie. Nach ihren Aussagen ist der Mensch ein instinktreduziertes und unspezifisches Mängelwesen, das von Geburt an über kaum zweckmäßige Verhaltens- und Kooperationsformen verfügt. Er hat ein ausgeprägtes kulturschaffendes Triebpotential, das aber ohne adäquate Führung zerstörerisch sein kann. Seine Antriebe sind allerdings formbar und seine Bewegungen flexibel und wandelbar. Der Mensch ist umweltoffen, neugierig in dabei in hohem Maße lernbedürftig und lernfähig (Plastizität, Offenheit und Unbestimmtheit menschlichen Verhaltens).
Im Unterschied zu den Tieren, deren Verhalten hauptsächlich durch natürliche Instinkte geregelt wird, ist diese Art der naturgegebenen Handlungssteuerung beim Menschen eher rudimentär. Da er aber aufgrund seiner Abhängigkeit vom Sozialen auf einen funktionierenden und geregelten Austausch mit seinen Gefährten angewiesen ist, muss er sich anderer Möglichkeiten zur Führung seines Handelns bedienen: „...ist der Mensch (im Vergleich zum Tier) ein instinktverunsichertes und instinktreduziertes Wesen; eine sichere Handlungsführung bekommt er nur über von ihm selbst geschaffene Institutionen („was die Instinkte beim Tier sind, sind die Institutionen beim Menschen“...).“ (Schäfers 2002, S. 28) Eine Voraussetzung dafür ist die ausgeprägte menschliche Lernfähigkeit (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 150f; Hillmann 1994, S. 374; Schäfers 2002, S. 28).
1.2 Definition
Institutionen sind soziale Einrichtungen, im engeren Sinne bestimmte soziale Handlungsmuster, die die Kooperation von Menschen regeln und damit dem Funktionieren und Fortbestehen von Gesellschaften dienen: „In einer ersten Annäherung (...) meint Institution eine Sinneinheit von habitualisierten Formen des Handelns und der sozialen Interaktion, deren Sinn und Rechtfertigung der jeweiligen Kultur entstammen und deren dauerhafte Beachtung die umgebende Gesellschaft sichert.“ (Gukenbiehl 2002b, S. 144)
„In einem grundlegenderen Sinne bezeichnet Institution als soziologischer Begriff jegliche Form bewußt gestalteter oder ungeplant entstandener stabiler, dauerhafter Muster menschlicher Beziehungen, die in einer Gesellschaft erzwungen oder durch die allseits als legitim geltenden Ordnungsvorstellungen getragen und tatsächlich »gelebt« werden.“ (Hillmann 1994, S. 375) (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 144f; Hillmann 1994, S. 375; Lipp 2003, S. 149)
Die oben genannten Definitionen werden durch die Auffassung des Kulturanthropologen Bronislaw Malinowski (1884 - 1942) erweitert. Er sieht die Institution als Einheit der vier Elemente Leitidee (Idee der Institution, von Mitgliedern der Gruppe festgelegt und anerkannt), Personal- bestand (Gruppe von Menschen, die vorgesehene Rollen in der Institution spielen), Regeln oder Normen des Umgangs (z.B. festgelegte Riten) und materieller Apparat (institutionell mit einbezogene Gegenstände und Räume), die er als ihre Struktur bezeichnet und die erst dadurch ihre Dynamik erlangt, dass sie von Menschen gelebt und somit zur Grundlage ihrer gemeinsamen Kooperation gemacht wird (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 146).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 145)
1.3 Eigenschaften und Funktionen
Institutionen sind allgegenwärtig. Das bedeutet, dass sie zu allen Zeiten und in allen Völkern und Kulturen zu finden sind (Allgegenwart der Institutionen). Auch werden sie von den Menschen, für die sie eine Relevanz haben, zu Dingen objektiviert ohne eigentlich materieller Natur zu sein (Dinghaftigkeit der Institutionen) (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 145). Institutionen sind auf die Erfordernisse der Gesellschaft und auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen gleichermaßen gerichtet. Sie beschränken durch Normierung die Beliebigkeit und Willkür des sozialen Handelns und regeln damit den Ablauf in gesellschaftlich relevanten Aufgaben- und Problemsituationen: „Normierung heißt hier: Institutionalisierung verbindlicher Regeln und Standards; Ausschluss anderer Möglichkeiten.“ (Schäfers 2002, S. 30) Die gleichartige und vorhersehbare Art und Weise der institutionellen Aufgaben- und Problembearbeitung schafft Sicherheit, Ordnung und Stabilität in einer Gesellschaft und sichert dadurch ihren Bestand. Wichtige Wirkungsfelder von Institutionen sind hierbei: die generative Reproduktion (Familie, Verwandtschaftsverband), die Vermittlung spezifischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Ausbildung), die Versorgung mit essentiellen Gütern (Wirtschaft), die Aufrechterhaltung einer bestimmten gesellschaftlichen Ordnung nach innen und außen (Herrschaft, Politik) und die Wechselverpflichtung des Handelns im Rahmen von Wertebeziehungen (Kultur) (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 147f; Lipp 2003, S. 149f; Schäfers 2002, S. 30f).4
Für den einzelnen Menschen wirken Institutionen entlastend. Verinnerlichte institutionalisierte Handlungsabläufe ermöglichen es jedem einzelnen, in den dazugehörigen sozialen Aufgaben- und Problemsituationen mit relativ wenig Aufwand und Risiko richtig zu reagieren. Die dadurch eingesparte Energie kann zur Bewältigung von sozialen Situationen verwendet werden, die nicht institutionell geregelt sind.
Des Weiteren leisten Institutionen Hilfe bei der Bestimmung der eigenen Position im Leben sowie bei der Entfaltung der persönlichen Identität5: „Erst Institutionen ermöglichen Identität. Sie setzen den Menschen imstande, sein Leben „zu führen“ und es auf höhere, soziokulturelle Stufen zu heben.“ (Lipp 2003, S. 150) Vertraute Institutionen bieten darüber hinaus den Menschen Bezugspunkte für Zusammengehörigkeit und für eine gemeinsame Sicht der Welt und der Wirklichkeit, für ihre kulturelle und soziale Identität.
Den Vorteilen von Institutionen steht allerdings der Preis gegenüber, den der einzelne Mensch für die institutionsgegebene Vereinfachung des Lebens zu zahlen hat. So begrenzen Institutionen die Lebens- und Handlungsmöglich- keiten und lassen wenig Platz für Spontaneität, Kreativität und stark individualistische Verhaltensweisen (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 148f; Lipp 2003, S. 149f).
1.4 Institutionalisierung und Wandel
Institutionalisierung ist der Prozess der Institutionsentstehung, also der der Verfestigung regelmäßig wiederkehrender Verhaltensmuster zu Institutionen. Gukenbiehl verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Soziologie zwei unterschiedliche Erklärungsversuche zu diesem Prozess bereithält:
Die von Peter L. Berger und Thomas Luckmann beschriebene Institutionali- sierung aus Handlungsgewohnheiten und Routinen sieht die menschliche Neigung, für die sichere und zeitsparende Bewältigung immer wieder- kehrender Aufgaben und Probleme bestimmte Handlungsroutinen zu entwickeln und zu habitualisieren, als die wichtigste Voraussetzung für die Entstehung von Institutionen. Die Verankerung in der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen durch Belohnung und Sanktionierung6. Diese Variante eignet sich nach der Meinung von Gukenbiehl eher dazu, die Entstehung von Konventionen7 und Bräuchen8 zu erklären. Büschges verwendet sie dazu, die Institutionalisierung von Organisationsrollen9, die er als Institutionen des sozialen Kooperationssystems „Organisation“ (vgl. Kapitel 2.) beschreibt, zu skizzieren.
Für den Rechtswissenschaftler Maurice Hauriou (1859 - 1929) dagegen, bedeutet Institutionalisierung den Prozess der Gründung oder Stiftung. Der zündende Funke ist hierbei die Leitidee, die darüber hinaus als treibende Kraft das „Feuer“ durch von ihr überzeugte, organisierte und kooperierende Anhänger am Leben erhält. Gukenbiehl sieht diese Version als Erklärung für die Genese von rechtlich verfassten Einrichtungen, z.B. dem Roten Kreuz (vgl. Büschges 1997, S. 137ff; Gukenbiehl 2002b, S. 149f; Hillmann 1994, S. 376).
Institutionen unterliegen im Laufe der Zeit einem Wandel. So kommt es z.B. vor, dass neue Institutionen entstehen, die Bedeutung von bestimmten Institutionen nachlässt oder diese sogar vollständig aus der Gesellschaft verschwinden. Gukenbiehl bringt diesen so genannten Institutionenwandel mit der Veränderung von sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft in Zusammenhang (z.B. Säkularisierungs-, Rationalisierungs-, Demokratisierungs- oder Individualisierungsvorgänge). Dies führt zum einen dazu, dass alte Institutionen und Leitideen an Bedeutung verlieren, aber auch zum Entstehen neuer gesellschaftlicher Aufgaben und Probleme, deren dauerhafte Lösung neue Institutionen erforderlich machen (vgl. Gukenbiehl 2002b, S. 151).
[...]
1 Gesellschaft meint im Allgemeinen die Tatsache der Verbundenheit von Lebewesen. Im soziologischen Verständnis steht er für die umfassende Ganzheit eines dauerhaft geordneten und strukturierten Zusammenlebens von Menschen innerhalb eines bestimmten räumlichen Bereiches (vgl. Hillmann 1994, S. 284ff; Schäfers 2003, S. 109ff).
2 Der Begriff Gemeinschaft hebt die nicht-gesellschaftlichen Formen des menschlichen Zusammenlebens hervor. Er beschreibt jene Formen des menschlichen Zusammenlebens, die als besonders eng, vertraut und menschlich ursprünglich betrachtet werden (vgl. Hillmann 1994, S. 268f; Schäfers 2003, S. 98ff).
3 Der Soziologe Max Weber (1864 - 1920) beschreibt Handeln als ein menschliches Verhalten, d.h. ein äußeres oder innerliches Tun, Dulden oder Unterlassen, dem der Handelnde selbst einen (subjektiven) Sinn gibt. Soziales Handeln ist sinnhaft auf das Verhalten anderer Personen bezogen (vgl. Gukenbiehl 2002a, S. 12; Gukenbiehl 2003, S.123; Hillmann 1994, S. 318; Schäfers 2002, S. 26).
4 Im Anhang befindet sich die Abbildung eines heuristischen Strukturmodells, mit dem der Gesellschafts- und Personenaspekt einer Institution verdeutlicht werden soll.
5 Hillmann definiert Identität (lat. Idem = derselbe) als die Übereinstimmung einer Person oder eines sozialen Gebildes mit dem, was sie tatsächlich ist, also mit sich selbst (vgl. Hillmann 1994, S. 350).
6 Unter einer sozialen Sanktion (lat. Sanctio = Huldigung) werden konkrete Zeichen oder Aktionen der Billigung oder Missbilligung (Belohnung und Bestrafung) durch andere Personen zur Sicherstellung von Normenkonformität verstanden (vgl. Hillmann 1994, S. 753f; Peuckert 2003b, S. 293ff).
7 Eine Konvention ist eine Norm für soziales Handeln, die bei Nichteinhaltung gewisse Sanktionen zur Folge hat (vgl. Hillmann 1994, S. 445).
8 Ein Brauch ist eine überlieferte gesellschaftliche Verhaltensform im Bereich regelmäßig wiederkehrender Lebenssituationen (vgl. Hillmann 1994, S. 115).
9 Der soziologische Begriff „Rolle“ beschreibt die Summe der Erwartungen und Ansprüche von sozialen Handlungspartnern oder Gruppierungen an das Verhalten und an das äußere Erscheinungsbild des Rollenträgers (vgl. Büschges 1997, S. 137f; Hillmann 1994, S. 742ff; Peuckert 2003a, S. 289).
- Citation du texte
- Klaus Reiners (Auteur), 2003, Institution und Organisation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30232
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