Die Zwei-Stufen-Theorie ist einer der bedeutendsten Bestandteile des modernen Verwaltungsrechts. Das Werk behandelt ihre Entwicklung und ihren Anwendungsbereich in einer kritischen Würdigung.
Die Zwei-Stufen-Theorie ist eine Rechtsbeziehung, deren Grundlage öffentlich-rechtlicher Natur (meistens ein Verwaltungsakt) ist und auf zweiter Stufe privatrechtlich vollzogen werden kann. Die Verwaltung hat also bei der Ausgestaltung des Vollzugs des Verwaltungsaktes ein Wahlrecht zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Handlungsformen. Für die entsprechende Einstufung ist grundsätzlich nicht der Regelungsgegenstand entscheidend, sondern der Wille der Behörde.
Gliederung
A, Aussage der Zwei- Stufen- Theorie
B, Entwicklung der Zwei- Stufen- Theorie
I. Ausgangslage :
II. „Erfindung“ der Zwei- Stufen- Theorie
C, Anwendungsbereich
I. Voraussetzung für die Anwendung der Zwei- Stufen- Theorie
II. Leistungsverwaltung
1. Subventionen
2. Bürgschaften
2. verlorene Zuschüsse
4. Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
5. Daseinsvorsorgeleistungen
6. Teilnahme der öffentlichen Hand am wirtschaftlichen Wettbewerb
7. öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht
8. fiskalische Verwaltung
III. Bedeutung der Zwei- Stufen- Theorie
D, Bewertung
I. Kritik
II. Alternativen
III. Unverzichtbarkeit der Zwei- Stufen- Theorie
E, Fazit
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