Seit in Kraft treten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1993 mit dem Ziel eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes macht die Forderung nach freiem Wettbewerb auch vor jenen Märkten nicht mehr halt, die einst als natürliches Monopol galten, wie die Sektoren Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser. In nahezu jedem Sektor wurden – zum Teil bereits vor 1993 – Richtlinien erlassen, die den Wettbewerb im jeweiligen Sektor anregen sollten. Mit Ausnahme des Wassersektors verfügt jeder Markt über eine entscheidende Richtlinie zur Liberalisierung, die von der EU erlassen worden ist und von den Mitgliedstaaten mit entsprechenden Zeitvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden muss. 1998 trat die EU-Postrichtlinie in Kraft, die die neue Postrichtlinie 4 Jahre später verschärfte. Es wurde darin ein Zeitplan zur Liberalisierung mit dem Bestreben vorgegeben, eine vollständige Liberalisierung bis 2009 zu erreichen. Bereits vor Verabschiedung der entscheidenden Richtlinie in der Telekommunikation 1996, in der der 01.Januar 1998 als Frist für die vollständige Liberalisierung in diesem Sektor galt, wurden Richtlinien erlassen, die den Weg zu einem liberalisierten Markt bahnten. Wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie von 1996 in nationales Recht hat die EU einigen Ländern ein Verfahren eröffnet. Die Basis für die heutige Liberalisierung im Energiesektor schufen bereits der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft von Kohle und Stahl von 1951, der Vertrag zur Europäischen Atomgemeinschaft von 1957, die Richtlinie zur Gewährung von Preistransparenz und die Richtlinie zum Transit elektrischer Energie 1990. Die entscheidende EU-Binnenmarktrichtlinie Strom trat 1997 in Kraft, die eine schrittweise oder sofortige Öffnung des Marktes als Optionen für die Mitgliedstaaten vorsieht, gefolgt von der Binnenmarktrichtlinie für Gas ein Jahr später, die einen Zeitplan für die schrittweise Marktöffnung enthält. Eine vollständige Öffnung des Energiemarktes wird für das Jahr 2007 erwartet. Da sich der Wettbewerb im Wassersektor schwierig gestaltet, ist bisher noch keine Richtlinie der EU zur Liberalisierung erlassen worden. Gründe hierfür sind in erster Linie Probleme bei einer gemeinsamen Netznutzung. Die Qualität des Wassers könnte dabei unter Umständen beeinträchtigt werden und ein Neu- oder Umbau des nicht wettbewerblich organisierten Netzes würde zu hohen Kosten führen. [...]
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. EG-Vertrag als Grundlage der Liberalisierung einstiger Monopolmärkte in Europa
2. Liberalisierung im Postsektor
3. Liberalisierung in der Telekommunikation
4. Liberalisierung im Strom- und Gassektor
5. Sonderstellung des Wassersektors
6. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Kurzfassung
Seit in Kraft treten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1993 mit dem Ziel eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes macht die Forderung nach freiem Wettbewerb auch vor jenen Märkten nicht mehr halt, die einst als natürliches Monopol galten, wie die Sektoren Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser. In nahezu jedem Sektor wurden – zum Teil bereits vor 1993 – Richtlinien erlassen, die den Wettbewerb im jeweiligen Sektor anregen sollten. Mit Ausnahme des Wassersektors verfügt jeder Markt über eine entscheidende Richtlinie zur Liberalisierung, die von der EU erlassen worden ist und von den Mitgliedstaaten mit entsprechenden Zeitvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden muss. 1998 trat die EU-Postrichtlinie in Kraft, die die neue Postrichtlinie 4 Jahre später verschärfte. Es wurde darin ein Zeitplan zur Liberalisierung mit dem Bestreben vorgegeben, eine vollständige Liberalisierung bis 2009 zu erreichen. Bereits vor Verabschiedung der entscheidenden Richtlinie in der Telekommunikation 1996, in der der 01.Januar 1998 als Frist für die vollständige Liberalisierung in diesem Sektor galt, wurden Richtlinien erlassen, die den Weg zu einem liberalisierten Markt bahnten. Wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie von 1996 in nationales Recht hat die EU einigen Ländern ein Verfahren eröffnet. Die Basis für die heutige Liberalisierung im Energiesektor schufen bereits der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft von Kohle und Stahl von 1951, der Vertrag zur Europäischen Atomgemeinschaft von 1957, die Richtlinie zur Gewährung von Preistransparenz und die Richtlinie zum Transit elektrischer Energie 1990. Die entscheidende EU-Binnenmarktrichtlinie Strom trat 1997 in Kraft, die eine schrittweise oder sofortige Öffnung des Marktes als Optionen für die Mitgliedstaaten vorsieht, gefolgt von der Binnenmarktrichtlinie für Gas ein Jahr später, die einen Zeitplan für die schrittweise Marktöffnung enthält. Eine vollständige Öffnung des Energiemarktes wird für das Jahr 2007 erwartet. Da sich der Wettbewerb im Wassersektor schwierig gestaltet, ist bisher noch keine Richtlinie der EU zur Liberalisierung erlassen worden. Gründe hierfür sind in erster Linie Probleme bei einer gemeinsamen Netznutzung. Die Qualität des Wassers könnte dabei unter Umständen beeinträchtigt werden und ein Neu- oder Umbau des nicht wettbewerblich organisierten Netzes würde zu hohen Kosten führen. Mit der vollständigen Liberalisierung der Sektoren Post, Telekommunikation, Strom, Gas und vielleicht eines Tages auch Wasser leisten die Mitgliedstaaten einen aktiven Beitrag, die EU zum dynamischsten und leistungsfähigsten Binnenmarkt der Welt zu machen.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Stand der Marktöffnung im Postsektor 2001 4
1. EG-Vertrag als Grundlage der Liberalisierung einstiger Monopolmärkte in Europa
Bereits 1969 hatte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beschlossen, einen Gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen und damit die ökonomische Integration der beteiligten Länder zu verwirklichen, wie es auch schon in den Römischen Verträgen von 1958 festgeschrieben war. Doch erst einige Jahre nach dieser Beschlussfassung unterzeichneten die europäischen Regierungschefs 1986 die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die die Realisierung des Europäischen Binnenmarktes zum Inhalt hatte. Die EEA schuf somit die Basis für den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft.[1]
Mit dem Ziel eines europäischen Binnenmarktes bildete der daraufhin (1993) in Kraft getretene Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft die Grundlage für die Liberalisierung sektoraler Märkte in Europa, die einst die Marktstruktur des Monopols besaßen. Freie, grenzüberschreitende Mobilität von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital[2], die vier Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft und somit die Charakteristika eines liberalisierten Marktes, sollen gemäß des EG-Vertrages auch in den Sektoren verwirklicht werden, die traditionell als natürliches Monopol galten. Als solches ist jene Situation zu verstehen, in denen ein einziges Unternehmen den jeweiligen Markt zu niedrigeren Preisen versorgt, als dies zwei oder mehr Unternehmen möglich wäre. In der ökonomischen Analyse werden Netzindustrien als solche natürlichen Monopole bezeichnet, die als Typ des Marktversagens gelten, da sie den Wettbewerb einschränken und auf diese Weise wertvolle Ressourcen vergeuden.[3] Die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags (Art. 81-89 EGV) versichern, dass es mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten (ist)...durch die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen...den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Art.82 EGV).[4] Diese Artikel des Vertrags gelten damit eindeutig auch für jene Bereiche, in denen bisher unterstellt wurde, dass der Wettbewerb versagen musste, wie in den Sektoren Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser.[5] Die Besonderheiten dieser Netzindustrien, nämlich die vorhandene Infrastruktur, sollen von nun an als Chance für zukünftige Synergieeffekte und dynamischen Wettbewerb gesehen werden, indem sie für neue Anbieter zugänglich gemacht werden. Da in den verschiedenen EU-Ländern zum Teil große Unterschiede bei technischen Normen und Qualitätsvorschriften bestehen, führen branchenspezifische Programme zu einer separaten Liberalisierung in den jeweiligen genannten Märkten.[6] Basierend auf dem EG-Vertrag sind in den letzten Jahren einige bedeutende europäische Richtlinien in Kraft getreten, die das Ziel der vollständigen Öffnung dieser Märkte Europas für den Wettbewerb hatten. So die Richtlinie für vollständige Marktöffnung in der Telekommunikation 1996, die EU-Binnenmarktrichtlinie für Strom 1997, die EU-Gasrichtlinie 1998, und die EU-Postrichtlinie 1998. Die EU-Kommission ist bei diesem Liberalisierungsprozess ein bedeutender Impulsgeber geworden. Sie formuliert die entscheidenden Richtlinien, die anschließend von den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Allerdings müssen die Richtlinien vor in Kraft treten vom Ministerrat unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments beschlossen werden.[7] Mit der Liberalisierung der einstigen Monopolmärkte in Europa wird das Ziel verfolgt, die vier Grundfreiheiten zu verwirklichen und Europa bis 2010 zum dynamischsten und leistungsfähigsten Binnenmarkt der Welt zu machen. Vision dabei ist eine höhere Innovationsdynamik der europäischen Hersteller, die aus dem verstärkten Wettbewerb und dem größeren Absatzmarkt resultiert.[8]
Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen Überblick über die Entwicklung der Liberalisierung in den Märkten Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser in Europa verschaffen. Basierend auf dem EG-Vertrag und den darin enthaltenen Artikeln über Regeln im Wettbewerb werden für jeden Sektor die entscheidenden EU-Richtlinien und deren Inhalt und Auswirkungen beschrieben. Beispiele der Umsetzung der Richtlinien sowie besondere Gegebenheiten und Entwicklungen in einzelnen Ländern, die bereits vor Verabschiedung EU-Richtlinien den Weg für die Liberalisierung bahnten, sind ebenfalls Teil der Arbeit und sollen Parallelen und Unterschiede bei der Entwicklung der Liberalisierung verdeutlichen.
2. Liberalisierung im Postsektor
Erste Diskussionen über eine Liberalisierung der Postdienstleistungen in der EU gab es bereits in den achtziger Jahren.[9] Nicht nur internationaler Druck sondern auch Substitutionskonkurrenz durch Fax und Telefon forderten mehr Wettbewerbs-tauglichkeit des Postsektors.[10] Das erste Grünbuch der EU-Kommission anlässlich dieser Diskussionen erschien 1992 mit dem Ziel, die damals gegenwärtige Situation zu analysieren, Probleme herauszustellen und mögliche Optionen für die Zukunft vorzuschlagen.[11] Daraus entwickelte sich der Vorschlag einer EU-Postliberalisierung seitens der EU-Kommission, den der Ministerrat am 15. Dezember 1997 annahm. Die EU-Postrichtlinie (97/67/EG) trat am 10. Februar 1998 in Kraft und hatte eine Laufzeit bis 2002. Darin wurden dem jeweiligen nationalen Unternehmen Angaben über dem diesem noch bis Ende der Laufzeit der Richtlinie reservierten Zuständigkeitsbereich gemacht. Diese Angaben betrafen Gewichts- bzw. Preisgrenzen zu Standardbriefsendungen, Direktwerbung sowie grenzüberschreitende Postsendungen und sollten zur Harmonisierung der Postdienste und Verbesserung der Dienstequalität beitragen.[12] Des Weiteren wurden die Unternehmen verpflichtet, eine bestimmte Basisinfrastruktur (Universaldienst) bereitzustellen.[13] Nach Verabschiedung der Richtlinie war es Aufgabe der einzelnen Mitgliedsstaaten, die festgelegten Anforderungen umzusetzen. Folgende Tabelle zeigt, dass lediglich die skandinavischen Länder und Deutschland über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgingen.
[...]
[1] Vgl. Frühbrodt, L.: Liberalisierung der Telekommunikationsdienste, Wiesbaden 2002, S.205
[2] Vgl. Drauz, G. et al.: Europäische Energiepolitik, Baden-Baden 2001, S.58 und: Bundeszentrale für politische Bildung: EU-Vertrag, 2004
[3] Vgl. Theobald, C. et al.: Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, München 2001, S.14
[4] Vgl. Theobald, C. et al.: Grundlagen der Strom- und Gasdurchleitung, München 2001, S.43
[5] Vgl. Drauz, G. et al.: Europäische Energiepolitik, Baden-Baden 2001, S.58
[6] Vgl. Frühbrodt, L.: Liberalisierung der Telekommunikationsdienste, Wiesbaden 2002, S.206
[7] Vgl. Frühbrodt, L.: Liberalisierung der Telekommunikationsdienste, Wiesbaden 2002, S.208
[8] Vgl. Graak, C. et al.: S.143
[9] Vgl. Die Europäische Kommission: EU-Postliberalisierung, 2001
[10] Vgl. Berger, H. et al.: Liberalisierung und Regulierung der Postmärkte, München 1996, S.177
[11] Vgl. Die Europäische Kommission: Grünbuch der Kommission von 11.Juni 1992 über die Entwicklung der Postdienste
[12] Vgl. Die Europäische Kommission: EU-Postliberalisierung, 2001
[13] Vgl. Berger, H. et al.: Liberalisierung und Regulierung der Postmärkte, München 1996, S.178
- Citar trabajo
- Melanie Matuszyk (Autor), 2004, Liberalisierung von Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser in Europa - Parallelen und Unterschiede, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30051
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